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   OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 U 119/09   

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OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 U 119/09 (https://dejure.org/2010,1642)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.2010 - I-6 U 119/09 (https://dejure.org/2010,1642)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - I-6 U 119/09 (https://dejure.org/2010,1642)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • LawCommunity.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters

  • webshoprecht.de

    Zur Unzulässigkeit von 2 Klauseln zur Fälligkeit von Rechnungsbeträgen und zur Sperrung des Anschlusses

  • JurPC

    Beurteilung von Klauseln eines Mobilfunkanbieters

  • aufrecht.de

    Klauseln in Mobilfunk-AGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen im Hinblick auf die Abwälzung von Kosten auf den Mobilfunkkunden bei unbefugter Fremdnutzung durch Diebstahl oder Verlust der Karte ; Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Mobilfunkanschlusses bei Verletzung von ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Sperrung des Handy-Anschlusses wegen 15,50 Euro

  • info-it-recht.de

    Zu diversen Klauseln in AGB eines Mobilfunkanbieters

  • kanzlei.biz

    Haftung des Verbrauchers für Dritte im Mobilfunkvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 309 Nr. 5
    Wirksamkeit verschiedener Klauseln in Verträgen mit Verbrauchern über Mobilfunkleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Sperrungsklausel eines Mobilfunkanbieters

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    AGB-Klauseln von Mobilfunkanbieter "congstar" nur teilweise unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telekommunikationsunternehmen muss einige AGB-Klauseln ändern

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Sperrung des Handy-Anschlusses wegen 15,50 Euro -

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 238
  • K&R 2010, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 65/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 119/09
    Nach Auffassung des Senats liegt ein Verständnis der beiden Klauseln als Schadensersatzpauschalierung jedoch fern, so dass von dieser nur theoretischen Auslegungsmöglichkeit eine Störung des Rechtsverkehrs nicht ernsthaft zu befürchten ist und sie deshalb für die Entscheidung außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGH, NJW 1994, 1798 [1799]; Palandt / Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 305c, Rn. 19).
  • LG Köln, 17.06.2009 - 26 O 150/08

    Zulässigkeit einer Verpflichtung zu einem pauschalen Schadenersatz in Allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 119/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.06.2009 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 150/08 - teilweise abgeändert:.
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 119/09
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2006 - III ZR 152/05 (BGHZ 166, 369 [Rn. 17 ff.] = NJW 2006, 1971 = MDR 2006, 1033) passen auf den Abschluss von Verträgen über Verbindungsdienstleistungen durch die Wahl von Nummern am Telefongerät mangels individuellen Vertrauenstatbestands zwar nicht die herkömmlichen Kriterien der Anscheinsvollmacht; anwendbar ist bei Telekommunikationsdienstleistungen als einem praktisch vollständig technisierten, anonymen Massengeschäft aber auch darüber hinaus der Rechtsgedanke, dass ein Teilnehmer am Rechtsverkehr für das seiner Risikosphäre zuzurechnende Verhalten Dritter vertraglich einzustehen hat.
  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 119/09
    a) Das Landgericht hat diese Klauseln in vermeintlich kundenfeindlichster Auslegung, wie sie der Beurteilung im Verbandsprozess zu Grunde zu legen ist (vgl. BGH, NJW 2007, 1054 [Tz. 23] m.w.N.), als Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen angesehen und - von diesem Ansatz aus zu Recht - ihre Unvereinbarkeit mit dem Klauselverbot des § 309 Nr. 5 BGB festgestellt: Weder entsprechen die Preise typischerweise der durch unbefugte Drittnutzung zu erwartenden Vermögenseinbuße der Beklagten noch wird dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens ermöglicht.
  • OLG Stuttgart, 27.04.2007 - 6 U 72/07

    Rücktritts- und Schadenersatzansprüche beim Pferdekaufvertrag: Eignung eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 119/09
    Bereits in seinem Urteil vom 15.05.1998 - 6 U 72/07 - hat der Senat eine ähnliche Klausel unter dem Aspekt der unangemessenen Benachteiligung nach § 9 AGBG und der verbotenen Beweislastüberbürdung nach § 11 Nr. 15 lit. a und b AGBG geprüft und für wirksam erachtet.
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 133/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltpflicht für die Nutzung eines

    Zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen, auf die der Senat Bezug nimmt, hat das Landgericht der Beklagten (zu Nr. 1) die Verwendung folgender - sachlich der Klausel Nr. 11.2 im Berufungsverfahren 6 U 119/09 entsprechenden - Klausel untersagt:.
  • OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 89/10

    Formularmäßige Vereinbarung eines fristlosen Kündigungsrechts bei wesentlicher

    Zutreffend ist auch, dass die Entscheidung des Verordnungsgebers, in § 19 Abs. 2 S. 4 StromGVV eine Unterbrechung der Grundversorgung (unter bestimmten weiteren Voraussetzungen) erst bei einem Zahlungsverzug in Höhe von mindestens 100 EUR zuzulassen, bei der Angemessenheitskontrolle im Sonderkundenbereich gleichfalls beachtet werden muss, so dass der Schwellenbetrag dort keineswegs beliebig formularvertraglich reduziert werden kann (für den Bereich der Telekommunikation hat der Senat vor kurzem [MMR 2010, 238] eine in Mobilfunk-AGB vorgesehene Reduzierung des für die Telefongrundversorgung geltenden Schwellenbetrages aus § 45k Abs. 2 TKG um fast 80 % für unangemessen gehalten).
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbender Beitrag in Zeitung muss deutlich als "Anzeige" gekennzeichnet sein

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