Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.03.2013 - I-6 U 12/13   

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https://dejure.org/2013,8275
OLG Köln, 22.03.2013 - I-6 U 12/13 (https://dejure.org/2013,8275)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2013 - I-6 U 12/13 (https://dejure.org/2013,8275)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2013 - I-6 U 12/13 (https://dejure.org/2013,8275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der fachlichen Empfehlung i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG bei objektiver Angabe der "belegten Wirksamkeit" eines beworbenen Arzneimittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; UWG § 4 Nr. 11
    Begriff der fachlichen Empfehlung im Sinne von § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Belegte Wirksamkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für ein Arzneimittel mit "belegter Wirksamkeit" kann zulässig sein

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Die Werbung für ein Arzneimittel mit der Angabe belegte Wirksamkeit unter Verweis auf eine wissenschaftliche Studie ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 83/11

    Euminz

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Ein Arzneimittel wird deshalb nur empfohlen, wenn die werbliche Anpreisung den weitergehenden Rat gegenüber dem Verbraucher beinhaltet, das Präparat zur Behandlung eines Leidens zu verwenden (vgl. BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 15 - Euminz; Senat a.a.O. Rn. 14, 17).

    Im Hinblick darauf hat die Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. eine Empfehlung angenommen, wenn die in der werblichen Anpreisung enthaltene Aussage geeignet ist, bei ihren Adressaten wegen der therapeutischen Eignung des Heilmittels aus fachlicher Sicht und einer damit einhergehenden konkreten Handlungsanleitung eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen (vgl. BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 15 - Euminz; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 74 [75 f.] - Läusemittel).

    Im Hinblick darauf hat der Bundesgerichtshof eine richtlinienkonforme Auslegung des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. dahin vorgenommen, dass das dortige Werbeverbot allein für Empfehlungen, nicht aber auch für Prüfungen gilt (vgl. BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 10 - Euminz; vgl. dazu auch Burk GRUR 2012, 1097 [1099]; Weidner/Karle a.a.O.; Keil a.a.O. S. 67).

    Gegen einen Hinweis auf eine wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichung im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG a.F. oder eine Angabe zu einer fachlichen Prüfung des Arzneimittels "S." im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. spricht im Übrigen, dass nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung jener Vorschriften an Hand von Art. 90 lit. f der Richtlinie 2001/83/EG im Bereich der Arzneimittelwerbung (vgl. EuGH GRUR 2008, 267 Rn. 25, 38 f. - Gintec; BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 10 - Euminz) die Verbote der Werbung mit wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG a.F. und/oder mit Angaben zur fachlichen Prüfung eines Arzneimittels dahin einzuschränken waren, dass derartige Werbungen nur untersagt waren, wenn sie in Form einer Empfehlung verwendet wurden (vgl. BGH a.a.O.; Burk a.a.O.).

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Ein solcher Ratschlag muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch sinngemäß oder unterschwellig erteilt werden (vgl. BGH a.a.O. Rn. 14; GRUR 1998, 498 [499] - Fachliche Empfehlung III; Senat a.a.O. Rn. 17).

    Allerdings hat die Rechtsprechung werbliche Hinweise auf den wiederholten ärztlichen Einsatz eines Arzneimittels im Rahmen von Behandlungen als ärztliche Anwendungsempfehlung im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. angesehen (vgl. BGH a.a.O.; GRUR 1998, 498 [500] - Fachliche Empfehlung III; OLG Hamburg a.a.O.).

  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Gegen einen Hinweis auf eine wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichung im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG a.F. oder eine Angabe zu einer fachlichen Prüfung des Arzneimittels "S." im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. spricht im Übrigen, dass nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung jener Vorschriften an Hand von Art. 90 lit. f der Richtlinie 2001/83/EG im Bereich der Arzneimittelwerbung (vgl. EuGH GRUR 2008, 267 Rn. 25, 38 f. - Gintec; BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 10 - Euminz) die Verbote der Werbung mit wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG a.F. und/oder mit Angaben zur fachlichen Prüfung eines Arzneimittels dahin einzuschränken waren, dass derartige Werbungen nur untersagt waren, wenn sie in Form einer Empfehlung verwendet wurden (vgl. BGH a.a.O.; Burk a.a.O.).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06

    Festbetragsfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Die Werbeverbote des § 11 Abs. 1 HWG stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar, da sie dem Schutz der gesundheitlichen Interessen der Verbraucher vor einer unsachlichen Beeinflussung dienen (vgl. BGH GRUR 2009, 984 Rn. 34 - Festbetragsfestsetzung; Senat vom 01.04.2011 - 6 U 214/10 - Rn. 6, zitiert nach juris; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 4 Rn. 11.133).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Da die Richtlinie gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 sowie ihrem Erwägungsgrund 9 die nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsaspekte unberührt lässt, steht die Anwendung des § 4 Nr. 11 UWG auf die dem Schutz der Verbraucher dienenden Vorschriften des HWG im Einklang mit der Richtlinie (vgl. BGH GRUR 2010, 749 Rn. 39 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2012, 647 Rn. 11 - INJECTIO; Köhler a.a.O. Rn. 11.6h).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Da die Richtlinie gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 sowie ihrem Erwägungsgrund 9 die nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsaspekte unberührt lässt, steht die Anwendung des § 4 Nr. 11 UWG auf die dem Schutz der Verbraucher dienenden Vorschriften des HWG im Einklang mit der Richtlinie (vgl. BGH GRUR 2010, 749 Rn. 39 - Erinnerungswerbung im Internet; GRUR 2012, 647 Rn. 11 - INJECTIO; Köhler a.a.O. Rn. 11.6h).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Da der Unterlassungsanspruch auf die Abwehr künftiger Rechtsverstöße gerichtet ist, ist er nur begründet, wenn die Handlung auf der Grundlage sowohl des zum Begehungszeitpunkt als auch des zum Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechts unzulässig war (vgl. BGH GRUR 2013, 301 Rn. 17 - Solarinitiative).
  • OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09

    EU-Heilmittelwerberecht: Werbung für ein Läusemittel mit dem Testergebnis der

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Im Hinblick darauf hat die Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG a.F. eine Empfehlung angenommen, wenn die in der werblichen Anpreisung enthaltene Aussage geeignet ist, bei ihren Adressaten wegen der therapeutischen Eignung des Heilmittels aus fachlicher Sicht und einer damit einhergehenden konkreten Handlungsanleitung eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen (vgl. BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 15 - Euminz; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 74 [75 f.] - Läusemittel).
  • OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 159/92

    Fachliche Prüfung; Arzneimittelwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Im Hinblick darauf würde der im Einklang mit dem europäischen Recht stehende Wille des Gesetzgebers konterkariert, wenn man den - als Hinweis auf eine wissenschaftliche Veröffentlichung bzw. als Angabe zur fachlichen Prüfung der therapeutischen Wirksamkeit des Arzneimittels (vgl. Senat GRUR 1993, 586 - Fachliche Prüfung) anzusehenden - Verweis auf eine wissenschaftliche Studie nunmehr als Unterfall einer Empfehlung des Mittels durch einen Wissenschaftler ansehen würde (vgl. Hoffmann PharmR Sonderheft 2012, 10 [12]; Vohwinkel GRUR 2012, 1060 [1061]).
  • OLG Köln, 01.04.2011 - 6 U 214/10

    Rechtswidrigkeit der Werbung für ein pflanzliches Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2013 - 6 U 12/13
    Die Werbeverbote des § 11 Abs. 1 HWG stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar, da sie dem Schutz der gesundheitlichen Interessen der Verbraucher vor einer unsachlichen Beeinflussung dienen (vgl. BGH GRUR 2009, 984 Rn. 34 - Festbetragsfestsetzung; Senat vom 01.04.2011 - 6 U 214/10 - Rn. 6, zitiert nach juris; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 4 Rn. 11.133).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2015 - 6 U 184/14

    Unlautere Werbung mit der Empfehlung eines Arzneimittels durch einen

    Ob eine Einschränkung dahingehend erforderlich ist, dass nicht jegliche positive Darstellung als "Empfehlung" angesehen werden kann, sondern die Werbeaussage den weitergehenden Rat beinhalten muss, das Präparat zu verwenden (so OLG Köln, GRUR-RR 2013, 269 Rn. 13), braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden.
  • OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 6 U 152/14

    Heilmittelwerbung: Empfehlung durch eine im Gesundheitswesen tätige Person

    Soweit die Antragsgegnerin meint, es fehle am Tatbestandsmerkmal der Empfehlung, weil Hannelore S. lediglich darüber informiere, dass es bei festsitzendem Husten jetzt auch die neuen Wick-Schleimlöser Retardkapseln gebe, und in dem Zusammenhang auf das OLG Köln (GRUR-RR 2013, 269) verweist, ist ihr nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - L 6 U 12/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23133
LSG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - L 6 U 12/13 (https://dejure.org/2014,23133)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.02.2014 - L 6 U 12/13 (https://dejure.org/2014,23133)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - L 6 U 12/13 (https://dejure.org/2014,23133)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 Abs 1 SGB 7, § 9 Abs 2 SGB 7, § 33 Abs 1 SGB 10, § 35 Abs 1 SGB 10, Anl 1 BKV
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - rechtswidriger Ablehnungsbescheid - Unbestimmtheit - Zuordnung zu einem Listentatbestand - Wie-Berufskrankheit - Begründung der Verwaltungsentscheidung - berufliche Einwirkung - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - rechtswidriger Ablehnungsbescheid - Unbestimmtheit - Zuordnung zu einem Listentatbestand - Wie-Berufskrankheit - berufliche Einwirkung - Krankheitsbild - Mammakarzinom

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts über die Ablehnung einer Erkrankung als Berufskrankheit; Anforderungen an einen inhaltlich hinreichend bestimmten Verwaltungsakt

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK-Ablehnung - inhaltliche Bestimmtheit des Verwaltungsakts - Individualisierungs- und Klarstellungsfunktion des Verfügungssatzes - konkrete Regelung erforderlich, welche Listen-BK abgelehnt wird - Entscheidung über "Wie-BK" nur bei nicht in Anlage 1 BKV aufgeführten ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK-Ablehnung - inhaltliche Bestimmtheit des Verwaltungsakts - Individualisierungs- und Klarstellungsfunktion des Verfügungssatzes - konkrete Regelung erforderlich, welche Listen-BK abgelehnt wird - Entscheidung über "Wie-BK" nur bei nicht in Anlage 1 BKV aufgeführten ...

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherung - Berufskrankheit; Verfahrensgegenstand; Bestimmtheit; Vollbeweis; Ursachenzusammenhang; Verfügungssatz; Auslegung; Bescheidbegründung; Konkretisierung; Verständlichkeit; Individualisierungs- und Klarstellungsfunktion

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts über die Ablehnung einer Erkrankung als Berufskrankheit; Anforderungen an einen inhaltlich hinreichend bestimmten Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - L 6 U 12/13
    Das setzt voraus, dass für den Adressaten nach den Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen, objektiven Erklärungsempfängers (vgl. § 133 Bürgerliches Gesetzbuch) der Wille der Behörde aus dem Verfügungssatz vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, wobei sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts richten (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS17/13 R - juris; Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 7/12 R, juris; Urteil vom 20. März 2013 - B 5 R 16/12 R - NZS 2013, 718; Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - BSGE 112, 221).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - L 6 U 12/13
    Das setzt voraus, dass für den Adressaten nach den Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen, objektiven Erklärungsempfängers (vgl. § 133 Bürgerliches Gesetzbuch) der Wille der Behörde aus dem Verfügungssatz vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, wobei sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts richten (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS17/13 R - juris; Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 7/12 R, juris; Urteil vom 20. März 2013 - B 5 R 16/12 R - NZS 2013, 718; Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - BSGE 112, 221).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 7/12 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Bestimmtheit des Bescheides -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - L 6 U 12/13
    Das setzt voraus, dass für den Adressaten nach den Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen, objektiven Erklärungsempfängers (vgl. § 133 Bürgerliches Gesetzbuch) der Wille der Behörde aus dem Verfügungssatz vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, wobei sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts richten (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS17/13 R - juris; Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 7/12 R, juris; Urteil vom 20. März 2013 - B 5 R 16/12 R - NZS 2013, 718; Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - BSGE 112, 221).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - L 6 U 12/13
    Vielmehr hat eine Entscheidung über das Vorliegen einer Wie-BK überhaupt nur dann zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme der Erkrankung bzw. die betreffende Einwirkungs-Krankheits-Kombination in die Liste der BKen erfüllt sind, der Verordnungsgeber sie also als neue Listen-BK in die BKV einfügen dürfte, aber noch nicht tätig geworden ist (siehe nur BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R - juris; Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 17).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - L 6 U 12/13
    Vielmehr hat eine Entscheidung über das Vorliegen einer Wie-BK überhaupt nur dann zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme der Erkrankung bzw. die betreffende Einwirkungs-Krankheits-Kombination in die Liste der BKen erfüllt sind, der Verordnungsgeber sie also als neue Listen-BK in die BKV einfügen dürfte, aber noch nicht tätig geworden ist (siehe nur BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R - juris; Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2015 - L 6 U 3792/14
    Zu dem Verfahrensgegenstand im vorgenannten Sinne trifft der angefochtene Bescheid auch bei Heranziehung des Widerspruchsbescheides und der insgesamt abgegebenen Begründungen keine Aussage (vgl. zum folgenden auch LSG Sachsen Anhalt, Urteil vom 13. Februar 2014 - L 6 U 12/13 - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2015 - L 14 U 36/15
    Das Bestimmtheitserfordernis des § 33 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) setzt im BK-Recht aber gerade voraus, dass der Verfügungssatz des (von der zuständigen Stelle zu erlassenden - siehe hierzu BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - Az.: B 2 U 19/09 R - Rn. 14, 15 - zitiert nach juris) Bescheides dem Adressaten mitzuteilen hat, welche einzelne Listen-BKen bei ihm vorliegen oder abzulehnen sind (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Februar 2014 - Az.: L 6 U 12/13 - Rn. 35 m.w.N. zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 03.11.2014 - 6 U 12/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53902
OLG Rostock, 03.11.2014 - 6 U 12/13 (https://dejure.org/2014,53902)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.11.2014 - 6 U 12/13 (https://dejure.org/2014,53902)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. November 2014 - 6 U 12/13 (https://dejure.org/2014,53902)
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   OLG Celle, 13.03.2014 - 6 U 12/13   

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https://dejure.org/2014,53566
OLG Celle, 13.03.2014 - 6 U 12/13 (https://dejure.org/2014,53566)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.03.2014 - 6 U 12/13 (https://dejure.org/2014,53566)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. März 2014 - 6 U 12/13 (https://dejure.org/2014,53566)
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   SG Düsseldorf, 23.08.2016 - S 6 U 12/13   

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https://dejure.org/2016,53886
SG Düsseldorf, 23.08.2016 - S 6 U 12/13 (https://dejure.org/2016,53886)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2016 - S 6 U 12/13 (https://dejure.org/2016,53886)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2016 - S 6 U 12/13 (https://dejure.org/2016,53886)
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