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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.01.2012 - I-6 U 122/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17090
OLG Köln, 13.01.2012 - I-6 U 122/11 (https://dejure.org/2012,17090)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2012 - I-6 U 122/11 (https://dejure.org/2012,17090)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - I-6 U 122/11 (https://dejure.org/2012,17090)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Erzeugnisses

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung einer unlauteren Nachahmung eines Einkaufswagenmodells

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung einer unlauteren Nachahmung eines Einkaufswagenmodells

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Erzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fast identische Nachahmung eines Produktes kann wettbewerbswidrig sein

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)

    Nachahmungsschutz ohne Schutzrecht? Der wettbewerbsrechtliche Schutz gegen Plagiate

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts

  • internetrecht-freising.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbswidrigkeit durch fast identische Nachahmung eines Produktes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
    Der Senat ist jedoch - unter Berücksichtigung der sog. TÜV-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 521 und 1043) - der Auffassung, dass die Klägerin mit der Abmahnung nur einen Streitgegenstand geltend gemacht hat und daher die Abmahnung in vollem Umfang begründet war.

    Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH GRUR 2011, 521 Tz. 3 - TÜV I).

    Verschiedene Streitgegenstände liegen dagegen vor, wenn zur Begründung der Ansprüche Lebenssachverhalte vorgetragen werden müssen, die sich grundlegend unterscheiden (BGH GRUR 2011, 521 Tz. 3 - TÜV).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
    Die Unlauterkeit ergibt sich daraus, dass der Nachahmer sich an den Erfolg eines schon sehr bekannten und auf dem Markt geschätzten Systems anhängt und von dem Ansehen, das der Hersteller des Originalprodukts für seine Erzeugnisse in jahrzehntelanger Markttätigkeit gewonnen hat, unmittelbar profitiert, womit diesem ein Teil seines Markterfolgs in anstößiger Weise genommen wird (vgl. BGH GRUR 2005, 349, 352 - Klemmbausteine III).

    Ein Anlehnen erfordert eine aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise erkennbare Bezugnahme auf den Mitbewerber oder seine Produkte; bloße Assoziationen genügen nicht (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2003, 973, 975 - Tupperwareparty).

    Daher muss er deutlich machen, dass sein Produkt mit dem nachgeahmten Produkt nicht notwendigerweise gleichwertig ist (vgl. BGH GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
    Maßgeblich ist danach die Sichtweise der Facheinkäufer als der Abnehmer der Einkaufswagen (vgl. BGH GRUR 2010, 1125 Tz. 30 - Femur-Teil).

    Denn abzustellen ist auf die Situation der Kaufentscheidung (vgl. BGH, GRUR 2010, 1125 Tz. 32 - Femur-Teil) und für die Gefahr späterer relevanter Verwechslungen (vgl. hierzu BGH, aaO., Tz. 33 ff.) hat die Klägerin nichts vorgetragen.

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
    Auch dort muss der Nachahmer die zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Herkunftstäuschung - soweit möglich - auszuschließen (vgl. BGH GRUR 2000, 521, 526 - Modulgerüst I).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten vermag der Senat der Entscheidung "Modulgerüst I" (GRUR 2000, 521) nicht zu entnehmen, dass der Bundesgerichtshof ein Interesse an völliger optischer Kompatibilität anerkannt hätte.

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
    Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass die wettbewerbliche Eigenart auch durch das Angebot zahlreicher Kopien auf dem Markt nicht verloren geht, solange der Verkehr noch zwischen dem Original und den Nachahmungen unterscheidet (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 28, mwN. - Handtaschen).

    Erst recht gilt das, wenn der Betrachter die Einkaufswagen nicht gleichzeitig betrachten kann - was für die Beurteilung des Grades der Nachahmung maßgeblich ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen).

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
    Zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH NJW 2007, 2560 Tz. 16 mwN. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 276/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Tupper(ware)party"

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
    Ein Anlehnen erfordert eine aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise erkennbare Bezugnahme auf den Mitbewerber oder seine Produkte; bloße Assoziationen genügen nicht (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2003, 973, 975 - Tupperwareparty).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
    Eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinn ist regelmäßig ausgeschlossen, wenn auf dem Produkt eine Herstellerangabe erkennbar ist (BGH GRUR 2009, 1069 Tz. 16 - Knoblauchwürste).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (BGH, GRUR 2009, 1073 Tz. 10 - Ausbeinmesser).
  • LG Köln, 21.04.2011 - 81 O 6/11

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Herstellung und des Vertriebs von Einkaufswagen

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 21.04.2011 - 81 O 6/11 - abgeändert:.
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagte bis auf einen Teil des Zinsanspruchs hinsichtlich der Abmahnkosten antragsgemäß verurteilt (OLG Köln, Urteil vom 13. Januar 2012 - 6 U 122/11, juris).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13

    Mars unterliegt im Streit um Bounty

    Allerdings reicht für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (vgl. BGH GRUR 2005, 349 [353] - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Rn. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Rn. 38 - Einkaufswagen III; OLG Köln GRUR-RR 2006, 278, 279 f. - Arbeitselement für Resektoskopie; BeckRS 2012, 14883).
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 214/12

    Gefahr der wettbewerbswidrigen Herkunftstäuschung bei Anbringung einer

    Dasselbe gilt, wenn der Nachahmende beim Eindringen in den Markt des Originalherstellers die angesprochenen Verkehrskreise durch eine gegenüber dem Original unterscheidbare Kennzeichnung unmissverständlich darüber informiert, dass sich das nachgeahmte Produkt vom Original unterscheidet (BGH, Urteil vom 15.4. 2010 - I ZR 145/08 - GRUR 2010, 1125 Rn. 42 - Femur-Teil m. w. N.; Senat, Urteil vom 13.1. 2012 - 6 U 122/11 - BeckRS 2012, 14883 - Einkaufswagen).

    Zwar finden sich in der Rechtsprechung auch Aussagen, dass es im Rahmen der Rufausbeutung auf die technische Minderwertigkeit der Nachahmerprodukte nicht ankomme; dies bezieht sich aber auf Fälle, in denen sich die Unangemessenheit aus anderen Umständen, beispielsweise aus dem Eindringen in einen vom Hersteller des Originals erst geschaffenen Markt, ergibt (so Senat, Urteil vom 13.1. 2012 - 6 U 122/11 - BeckRS 2012, 14883 - Einkaufswagen).

    Schließlich wird eine unlautere Rufausbeutung angenommen, wenn sich der Nachahmer an den Erfolg eines schon sehr bekannten und auf dem Markt geschätzten Systems anhängt, um von dem Ansehen, das der Originalhersteller für seine Erzeugnisse in jahrzehntelanger Markttätigkeit gewonnen hat, unmittelbar zu profitieren, womit diesem ein Teil seines Markterfolgs in anstößiger Weise genommen werde (BGH, Urteil vom 2.12.2004 - I ZR 30/02 - GRUR 2005, 349, 352 f. - Klemmbausteine III; Senat, Urteil vom 13.1. 2012 - 6 U 122/11 - BeckRS 2012, 14883 - Einkaufswagen).

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12

    Gewinnspielwerbung gegenüber Kinderin

    Der Umstand, dass die Klägerin diesen einheitlichen, zur Unterlassung begehrten Lebenssachverhalt aus mehreren rechtlichen - vom Gericht zu würdigenden - Gründen für wettbewerbswidrig hält, führt nicht zur Vervielfältigung des Streitgegenstands (vgl. BGH GRUR 2012, 184, 185 - "Branchenbuch Berg"; GRUR 2006, 164, 165 f. - "Aktivierungskosten II"; Senatsurteil vom 13.01.2012 - 6 U 122/11).
  • OLG Köln, 13.09.2013 - 6 U 76/13

    Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Dabei reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, Urteil vom 15.4. 2010 - I ZR 145/08 - GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil m. w. N.; Senat, Urteil vom 13.1. 2012 - 6 U 122/11 - BeckRS 2012, 14883 - Einkaufswagen).
  • OLG Köln, 13.09.2013 - 6 U 60/13

    Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Dabei reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, Urteil vom 15.4. 2010 - I ZR 145/08 - GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil m. w. N.; Senat, Urteil vom 13.1. 2012 - 6 U 122/11 - BeckRS 2012, 14883 - Einkaufswagen).
  • LG Köln, 10.05.2012 - 31 O 618/11

    Anforderungen an die wettbewerbliche Eigenart eines Uhrenmodells

    Dass die Nachahmung selbst von guter Qualität ist, steht der Annahme einer Rufausbeutung in Bezug zu einer Luxusuhr nicht entgegen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.1.2012, 6 U 122/11 S. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2014 - I-6 U 122/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14029
OLG Köln, 13.06.2014 - I-6 U 122/11 (https://dejure.org/2014,14029)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2014 - I-6 U 122/11 (https://dejure.org/2014,14029)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2014 - I-6 U 122/11 (https://dejure.org/2014,14029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Rufausnutzung

  • kanzlei.biz

    Keine Wettbewerbswidrigkeit bei gleichartigen Einkaufswagenmodellen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen unlauterer Rufausnutzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gestaltung eines Einkaufswagens

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Rufausnutzung bezüglich nachgeahmtem Einkaufswagen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 122/11
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.07.2013 - I ZR 21/12 (GRUR 2013, 1052 = WRP 2013, 1339 - Einkaufswagen III) das Rechtsmittel als begründet angesehen, soweit zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist, und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.07.2013 (GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III) die Auffassung des Senats im ersten Berufungsurteil, der Einkaufswagen der Klägerin verfüge über wettbewerbliche Eigenart und der von der Beklagten vertriebene Einkaufswagen stelle eine fast identische Nachahmung des Originalprodukts der Klägerin dar, ausdrücklich gebilligt; auf die diesbezüglichen Ausführungen unter B II 2 und B II 3 des Urteils wird Bezug genommen.

    Dasselbe gilt, wenn der Nachahmende nach Ablauf eines Patentschutzes des Originalherstellers beim Eindringen in dessen Markt die angesprochenen Verkehrskreise durch eine gegenüber dem Original unterscheidbare Kennzeichnung unmissverständlich darüber informiert, dass es sich um ein anderes Erzeugnis als das Originalprodukt handelt (vgl. BGHZ 161, 204, 215 - Klemmbausteine III; BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 42 Femur-Teil; BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 38 - Einkaufswagen III).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 122/11
    Dasselbe gilt, wenn der Nachahmende nach Ablauf eines Patentschutzes des Originalherstellers beim Eindringen in dessen Markt die angesprochenen Verkehrskreise durch eine gegenüber dem Original unterscheidbare Kennzeichnung unmissverständlich darüber informiert, dass es sich um ein anderes Erzeugnis als das Originalprodukt handelt (vgl. BGHZ 161, 204, 215 - Klemmbausteine III; BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 42 Femur-Teil; BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 38 - Einkaufswagen III).

    Eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung i.S. von § 4 Nr. 9 lit. b Fall 1 UWG liegt im Allgemeinen nicht vor, wenn ein Originalprodukt, dessen Sonderrechtsschutz abgelaufen ist, nachgeahmt wird und aufgrund unterschiedlicher Kennzeichen die Gefahr einer Verwechslung des Originalerzeugnisses und der Nachahmung ausgeschlossen ist (so BGH, GRUR 2010, 1125, Leitsatz 3 - Femur-Teil).

    Wird demnach ein Erzeugnis, dessen Wertschätzung maßgeblich auf seiner äußeren Gestaltung beruht, nahezu identisch nachgeahmt, liegt eine unangemessene Beeinträchtigung des Rufs des Originalprodukts vor, wenn die Nachahmung qualitativ minderwertig ist (vgl. BGH GRUR 2010, 1125 Rn. 51 - Femur-Teil; GRUR 2013, 951 Rn. 46 - Regalsystem).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 122/11
    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (vgl. BGHZ 161, 204, 214 f. - Klemmbausteine III).

    Dasselbe gilt, wenn der Nachahmende nach Ablauf eines Patentschutzes des Originalherstellers beim Eindringen in dessen Markt die angesprochenen Verkehrskreise durch eine gegenüber dem Original unterscheidbare Kennzeichnung unmissverständlich darüber informiert, dass es sich um ein anderes Erzeugnis als das Originalprodukt handelt (vgl. BGHZ 161, 204, 215 - Klemmbausteine III; BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 42 Femur-Teil; BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 38 - Einkaufswagen III).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 122/11
    Wird demnach ein Erzeugnis, dessen Wertschätzung maßgeblich auf seiner äußeren Gestaltung beruht, nahezu identisch nachgeahmt, liegt eine unangemessene Beeinträchtigung des Rufs des Originalprodukts vor, wenn die Nachahmung qualitativ minderwertig ist (vgl. BGH GRUR 2010, 1125 Rn. 51 - Femur-Teil; GRUR 2013, 951 Rn. 46 - Regalsystem).
  • LG Köln, 21.04.2011 - 81 O 6/11

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Herstellung und des Vertriebs von Einkaufswagen

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 122/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. April 2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 6/11 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.02.2013 - 6 U 122/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19500
OLG Karlsruhe, 27.02.2013 - 6 U 122/11 (https://dejure.org/2013,19500)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.02.2013 - 6 U 122/11 (https://dejure.org/2013,19500)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 6 U 122/11 (https://dejure.org/2013,19500)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG, § 6 Abs 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführender Preisvergleich bei unterschiedlichen Grundlagen der Preisbemessung für Gerüstbestandteile; irreführende Werbung mit bauaufsichtlicher Zulassung eines Gerüsts

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung mit Stück-Preisvergleich und Zulassungsangaben für Gerüstbestandteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 141/07

    Paketpreisvergleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2013 - 6 U 122/11
    Ein Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die für den Vergleich maßgeblichen Konditionen nicht unwesentlich unterscheiden und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist (BGH, Urt. v. 19.11.2009 - I ZR 141/07, GRUR 2010, 658 Tz. 16 - Paketpreisvergleich).

    Danach ist der Begriff der Sachlichkeit dahin zu verstehen, dass subjektive Wertungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG ausgeschossen sind (BGH GRUR 2010, 658 Tz. 13 - Paketpreisvergleich).

    Ein im Rahmen vergleichender Werbung vorgenommener Preisvergleich ist irreführend, wenn sich die Grundlagen für die Preisbemessung nicht unwesentlich unterscheiden und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist (BGH GRUR 2010, 658 Tz. 16 - Paketpreisvergleich).

    Übertragen auf die Werbung mit einem Preisvergleich ist ein solcher in der Werbung dann als irreführend zu beurteilen, wenn sich die für den Preis maßgeblichen Konditionen der Mitbewerber nicht unwesentlich unterscheiden und der Werbende auf diese Unterschiede nicht deutlich und unmissverständlich hinweist (BGH GRUR 2010, 658 Tz. 16 - Paketpreisvergleich).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2013 - 6 U 122/11
    Auch eine Preise vergleichende Werbung muss "wesentlich, relevant, nachprüfbar und typisch" sein und dem Objektivitätserfordernis des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG genügen (EuGH GRUR 2007, 69 Tz. 56 - LIDL Belgium / Colruyt).

    Das Erfordernis der Objektivität zielt dabei darauf ab, Vergleiche auszuschließen, die sich nicht aus einer objektiven Feststellung, sondern aus einer subjektiven Wertung ihres Urhebers ergeben (EuGH GRUR 2007, 69 Tz. 40 ff.).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2013 - 6 U 122/11
    Es begegnet daher nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch keinen grundsätzlichen Bedenken, wenn ein Warenvergleich sich in diesem Zusammenhang nur auf bestimmte Gesichtspunkte bezieht, ohne andere Eigenschaften der miteinander verglichenen Produkte anzusprechen (BGH GRUR 2002, 633, 635 - Hormonersatztherapie).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.02.2013 - 6 U 122/11
    Der Auskunftsanspruch dient der Vorbereitung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruches (§ 9 UWG) und ergibt sich jedenfalls aus Treu und Glauben oder aus Gewohnheitsrecht (BGHZ 125, 322, 329 - Cartier-Armreif).
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