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   OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05   

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https://dejure.org/2006,4344
OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,4344)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,4344)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,4344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei der Abwägung der haftungsbestimmenden Verursachungsanteile; Feststellen einer Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbieger aufgrund des Beweises des ersten Anscheins; Ersatz des exakten Nachweises des Unfallhergangs ...

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; StVG § 17; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 S. 4; ; StVO § 9 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Grundsatz, dass gegen den Linksabbieger der Anscheinsbeweis spricht, kann jedenfalls dann nicht in dieser Allgemeinheit gelten, wenn zuvor der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden ...

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Linksabbieger sollte man nicht übersehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 77
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05
    Die erforderliche Gesamtschau des Geschehensablaufs (vgl. BGH VersR 86, 344; NZV 96, 277) legt hier vielmehr gerade keine Typizität nahe, die für einen Sorgfaltsverstoß des Linksabbiegers spricht.
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05
    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise angenommen, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn er im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (vgl. KG NZV 03, 89 = MDR 03, 507).
  • OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit

    Die entsprechende Sorgfaltspflichtverletzung ist durch das Sachverständigengutachten bewiesen worden, sodass es nicht darauf ankommt, ob ein Anscheinsbeweis zulasten des Linksabbiegers regelmäßig ausscheiden muss, wenn der Überholende diesem nicht unmittelbar nachfolgt, sondern eine Kolonne überholt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 4 U 145/13, NJW-RR 2015, 279 Rn. 57 f. mwN, beck-online; jedenfalls bei kleiner Kolonne: OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2018 - 1 U 155/17 -, Rn. 42, juris; jedenfalls bei abbiegendem Spitzenfahrzeug: OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 13, juris).

    Dies mag ggf. anders beurteilt werden können, wenn unmittelbar zu Beginn des Überholvorgangs, d. h. beim Ausscheren (bisher durch andere Fahrzeuge verdeckte) Blinkzeichen sichtbar werden (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 18, juris - wo allerdings schon zuvor eine unklare Verkehrslage bestand).

    Auch eine leichte Vermeidbarkeit des Unfalls kann berücksichtigt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 03. September 2001, 1 U 73/00, Rn. 3; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 18, juris), entsprechend auch gefahrerhöhendes Verhalten während des Überholvorgangs (OLG München, Urteil vom 09. April 2010 - 10 U 4406/09, Rn. 8, juris).

  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12

    Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle

    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn - wie hier - der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 77, zustimmend OLG Stuttgart, B. v. 08.04.2011 - 13 U 2/11 -, juris).

    Erst wenn die konkrete Typizität feststeht, kann der exakte Nachweis des Unfallhergangs durch die Anwendung der Anscheinsbeweisgrund-sätze ersetzt werden (OLG Hamm NZV 2007, 77).

    Die plausiblen und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dr. C4 stimmen inhaltlich mit den technischen Ausführungen des in dem Verfahren OLG Hamm NZV 2007, 77 beauftragten Sachverständigen Prof. T überein.

  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen näheren, gerade im Streitfall u. U. nicht erfüllten Voraussetzungen dieser Auffassung beizupflichten ist (s. zu Einschränkungen etwa OLG Celle, Urteil vom 19.12.2007 - 14 U 97/07 - Tz. 45), greift ein solcher Anscheinsbeweis jedenfalls nicht ein, werden, wie im Streitfall, mehrere Fahrzeuge in einem Zug überholt (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78).

    So wenig das Landgericht ein mitwirkendes Verschulden des Beklagten Ziff. 1 bei seiner Abwägung zu berücksichtigen hatte, so wenig hatte es die mögliche, doch eben nicht feststehende Ursächlichkeit einer etwaigen Verletzung der Rückschaupflicht als einen die Betriebsgefahr des von dem Beklagten Ziff. 1 gelenkten Fahrzeugs erhöhenden Umstand in diese Abwägung einzubeziehen (vgl. auch OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78 f.).

  • KG, 20.12.2010 - 12 U 70/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen zwei nacheinander fahrenden

    Denn es kann insoweit nicht von einem Anscheinsbeweis gegen den nach links abbiegenden Erstbeklagten ausgegangen werden, weil im Streitfall der Kläger ebenfalls nach links hat abbiegen wollen, der Geschehensablauf in seiner Gesamtschau eher atypisch erscheint (vgl. dazu auch OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05 - NZV 2007, 77 = zfs 2006, 561).
  • LG Detmold, 27.07.2018 - 4 O 35/18

    Anscheinsbeweis, Linksabbieger, Grundstücksabbieger, Überholen bei durchgezogener

    Zwar wird ein solcher Anscheinsbeweis zulasten des Linksabbiegers in der Rechtsprechung teilweise angenommen, wenn er in unmittelbarem Zusammenhang des Linksabbiegens mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (vgl. [kritisch] OLG Hamm, Urt. v. 23.02.2006, Az. 6 U 126/06, juris Rn. 13f. m.w.N. = NZV 2007, 77; KG Berlin, Urt. v. 06.12.2005, Az. 12 U 21/04, juris Rn. 4 m.w.N. = NZV 2005, 413) .

    Allerdings kann dies nur in solchen Situationen gelten, bei denen die hierfür erforderliche Typizität des Vorgangs des Linksabbiegens bzw. des Abbiegens in ein Grundstück eine solche Annahme gerade rechtfertigt ( vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.02.2006, Az. 6 U 126/06, juris Rn. 13f. m.w.N. = NZV 2007, 77; Zöller/Greger, ZPO, Vorb zu § 284 Rn. 29 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20

    Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne

    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn der Überholer dem Linksabbieger bzw. selbst Überholenden nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm, Urteile vom 23.02.2006 - 6 U 126/05, juris Rn. 12, 13 und vom 09.07.2013 - 9 U 191/12, juris Rn. 27, zustimmend OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11, juris Rn. 9).
  • KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden

    Nichts anderes folgt auch aus der vom Kläger auf S. 5 der Berufungsbegründung zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05 - NZV 2007, 77 = OLGR Hamm 2006, 497).
  • AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Hindernis links ausscherenden

    Sobald bei einem vorausfahrenden bzw. haltenden Fahrzeug aber rechtzeitig der Blinker zum Abbiegen oder Ausscheren gesetzt worden ist, wird in der Regel eine Verkehrslage gegeben sein, die ein ungefährdetes Überholen nicht mehr zulässt (KG, NZV 2006, 309; OLG I, NZV 2007, 77).
  • OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem

    Gleichermaßen greift der Anscheinsbeweis auch dann nicht, wenn es erst nach einem Überholen weiterer Fahrzeuge zu einer Kollision mit dem Abbiegerfahrzeug kommt, weil der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt ist (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - NZV 2007, 77).
  • LG Essen, 01.07.2020 - 11 O 22/18

    Überholen

    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn - wie hier - der hintere Überholer dem vorderen Überholer nicht unmittelbar gefolgt ist, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt hat und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05 -, juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. April 2011 - 13 U 2/11 -, juris).

    Erst wenn die konkrete Typizität feststeht, kann der exakte Nachweis des Unfallhergangs durch die Anwendung der Anscheinsbeweisgrundsätze ersetzt werden (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05-, juris).

  • LG Berlin, 28.06.2023 - 46 O 155/22
  • OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Überholers mit einem in einen

  • LG Wuppertal, 21.01.2024 - 14 O 4/24

    Kolonne Stau Fahrzeugkolonne Überholen Vorbeifahren "Überholen bei unklarer

  • OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 12 U 61/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Begriff der Unabwendbarkeit

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06

    Abbiegen - Rückschaupflicht - Verkehrsunfall

  • LG Berlin, 11.10.2023 - 46 O 442/21
  • LG Stade, 02.06.2008 - 1 S 25/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden, mit

  • LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
  • LG Halle, 03.04.2007 - 2 S 315/06
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 126/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5118
OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,5118)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,5118)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,5118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 5, Kosmetik VO § 5 b Nr. 8 S. 2

  • Wolters Kluwer

    Kriterien einer irreführenden Aussage; Inhalt des Begriffs Produktionsunternehmen; Einbindung in den Herstellungsprozess von Kosmetik durch Vornahme der Endkontrolle; Auszeichnung zur Hervorhebung eines Unternehmens oder seines Trägers aus der Menge der Mitbewerber; ...

  • Judicialis

    UWG § 5; ; Kosmetik VO § 5 b Nr. 8 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 5; Kosmetik VO § 5b Nr. 8 S. 2
    Werbeaussagen eines Kosmetikunternehmens: "Produktionsunternehmen" und "gehört zu den wachstumsstärksten Unternehmen der Branche"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 126/05
    Unter einer Unternehmensgruppe versteht zumindest ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs eine Anzahl von rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Betrieben, die durch die Zielsetzung und eine gleichartige Steuerung und Unternehmenskultur unter einem Begriff zusammengefasst werden (so die Definition in der Hauszeitung der Unternehmensgruppe in BAG ZIP 2005, 915 ff.).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 126/05
    Der Senat verneint daher insoweit die Gefahr einer Irreführung, ohne dass es der Einholung eines demoskopischen Gutachtens bedurft hätte (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 126/05
    Der Senat verneint daher insoweit die Gefahr einer Irreführung, ohne dass es der Einholung eines demoskopischen Gutachtens bedurft hätte (vgl. BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe).
  • OLG Köln, 06.10.2017 - 6 U 72/17

    Irreführung durch Bewerbung des Vertriebs von Waren als "Hersteller"

    Auch wenn ein Unternehmen an der eigentlichen Fertigung gänzlich unbeteiligt ist, kann - je nach Branche - eine Herstellereigenschaft vorliegen; so etwa entschieden vom Senat bei Kosmetika, wenn das Anrühren, Abfüllen Lohnherstellern überlassen ist, aber die Rezepturen, Bestimmung der Rohstoffe und die Endkontrolle durch das Unternehmen vorgebeben sind (vgl. Urteil vom 13.1.2006 - 6 U 126/06, OLGR Köln 2006, 396 ff. Rn. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19581
OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,19581)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,19581)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,19581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wettbewerbswidrige Werbung für eine Nahrungsergänzungsmittel: Werbung mit irreführenden Wirkungsbehauptungen und Verstoß gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung bei einem Kollagen-Hydrolysat-Produkt zur Anwendung bei alters- und belastungsbedingtem Gelenkverschleiß

  • Wolters Kluwer

    Werbung mit irreführenden Wirkungsbehauptungen und Verstoß gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung bei einem Kollagen-Hydrolysat-Produkt zur Anwendung bei alters- und belastungsbedingtem Gelenkverschleiß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Im Hinblick auf die gem. Art. 2 S. 3 lit. d der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 erforderliche Abgrenzung zu Arzneimitteln ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, WRP 2000, 510 ff. - L-Carnitin ) die an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung maßgeblich, wie sie sich für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt.

    Ein verständiger Durchschnittsverbraucher wird im Allgemeinen nicht annehmen, dass ein als Nahrungsergänzungsmittel angebotenes Präparat tatsächlich ein Arzneimittel ist, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (BGH, WRP 2000, 510, 513 - L-Carnitin ).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-239/02

    Douwe Egberts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    In seiner Entscheidung vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache Douwe Egberts BV (Slg. 2004, I-7007) hat der EuGH festgestellt, dass Art. 18 Abs. 2 der Etikettierungsrichtlinie (2000/13/EG) nicht die Rechtfertigung pauschaler mitgliedstaatlicher Verbote von Bezugnahmen auf das Schlankerwerden ermöglicht.
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    In derartigen Fällen übernimmt der Werbende durch eine solche Aussage die Verantwortung für ihre Richtigkeit, die er im Streitfall auch beweisen muss (BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II ).
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Der Beklagte als Verletzer hat hingegen diejenigen Umstände zu behaupten und zu beweisen, die den rechtsbegründenden Tatsachen ihre Grundlage entziehen (BGH, GRUR 1997, 229, 230 - Beratungskompetenz ).
  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Die Werbeaussage könnte nur dann als eine solche Anpreisung eingeordnet werden, wenn ihr ein zur Irreführung geeigneter Informationsgehalt fehlen würde (BGH, GRUR 1964, 33, 35 - Bodenbelag ).
  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 25.66

    Apothekenpflichtiges Arzneimittel - Freiverkäuflichkeit - Rechtslage -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Unter einer Krankheit sind Beschwerden zu verstehen, die von der gesundheitlichen Norm abweichen, ohne Rücksicht darauf, ob die Normabweichungen nur vorübergehend oder nicht erheblich sind (BVerwGE 37, 209, 214).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln ; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845).
  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 25 CS 96.3855
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln ; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH, GRUR 1995, 419, 420 - Knoblauchkapseln ; BVerwGE 97, 132, 135 f.; VGH München, NJW 1998, 845).
  • LG Heidelberg, 14.06.2005 - 11 O 4/05

    Wettbewerbsverstoß: Zulässige wirkungsbezogene Aussagen für ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.03.2006 - 6 U 126/05
    Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des LG Heidelberg vom 14.6.2005 -Az.11 O 4/05 - im Kosten punkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 255/88

    Meister-Aktuell; Ausschluß oder Beschränkung der Abgabe beworbener Waren

  • OLG Karlsruhe, 24.11.1999 - 6 U 81/99
  • KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06

    Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Äußerungen in einer Fernsehwerbesendung

    Bei einer krankheitsbezogenen Werbung ist § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB (entgegen OLG Karlsruhe, ZLR 2006, 290) nicht mit Blick auf europarechtliche Vorgaben restriktiv auszulegen und die konkrete Gefahr einer Irreführung zu fordern.

    Wenn das OLG Karlsruhe in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung (ZLR 2006, 290, juris Rn. 18 ff.; zustimmend wohl Bornkamm, a. a. O., § 5 Rn. 4.182 a) in einer seine Entscheidung nicht tragenden Begründung § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben restriktiv auslegen und die konkrete Gefahr einer Irreführung fordern will, ist dies schon wegen der vorgenannten Entscheidungen des EuGH nicht überzeugend.

  • OLG Hamm, 29.09.2011 - 4 U 71/11

    Werbung für ein Collagen-Lift-Drink - Health-Claims-VO

    Der Senat hat mit Urteil vom 17.8.2010 - 4 U 31/10 entschieden, dass er die hautglättende Wirkung von Collagenhydrolysat für wissenschaftlich nicht hinreichend erwiesen erachtet (ebenso OLG Karlsruhe, Urt. v. 8.3.2006 - 6 U 126/05).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2010 - 20 U 129/09

    Anforderungen an die Fassung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung;

    Ob die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB restriktiv auszulegen ist, wie vom Beklagten unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (ZLR 2006, 290 = MD 2006, 612) vertreten, ist mit Blick auf die inzwischen in Kraft getretene Health-Claims-VO zweifelhaft, kann indes dahin stehen.
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 6 U 373/22

    Erdungsbetttuch - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für

    Eine Umkehrung der Darlegungs- und der Beweis- bzw. Glaubhaftmachungslast kommt allerdings unter anderem dann in Betracht, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt beziehungsweise die er sich zu eigen macht, seine Aussage nicht rechtfertigen, Gegenmeinungen bestehen oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (vgl. BGH, GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; GRUR 2013, 649 Rn. 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; GRUR-RS 2020, 39105 Rn. 14 - Sinupret; GRUR 1971, 153, 155 - Tampax; Senat, Urt. v. 8.3.2006 - 6 U 126/05, BeckRS 2006, 16661 Rn. 21).
  • LG Aschaffenburg, 20.05.2010 - 1 HKO 64/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Wirkungsbehauptungen in der Bewerbung eines

    In einem solche Fall allerdings kann zur Erlangung einer wettbewerbsrechtlich unbedenklichen Aussage geboten sein, in der beanstandeten Werbung auf den Umstand hinzuweisen, dass nur eine Mindermeinung die Wirkungsaussage unterstützt (vgl. zum Ganzen: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5, Rdnr. 4.183 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; etwa: BGH GRUR 1991, 848/849; OLG Karlsruhe ZLR 2006, 290).

    Vielmehr wäre es, um eine wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Aussage zu erreichen, auch im vorliegenden Zusammenhang (wie bereits unter Hinweis auf Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5, Rdnr. 4.183 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; etwa: BGH GRUR 1991, 848/849; OLG Karlsruhe ZLR 2006, 290, im Zusammenhang mit angebliche gesundheitsfördernden Mitteln dargelegt) geboten, in der beanstandeten Werbung auf den Umstand hinzuweisen, dass nur eine Mindermeinung die Wirkungsaussage unterstützt bzw. der Nachweis der Wirkung nur im Hinblick auf praktische faktische Erkenntnisse erbracht werden kann.

  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 1/07

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Abgrenzung des Gegenstandes eines

    Zwar hat das OLG Karlsruhe (Urteil v. 8.3.2006, Az. 6 U 126/05, juris-Rz. 18) im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 15.7.2004 in der Rs. Douwe Egberts BV (Rs. C-239/02) vor dem Hintergrund des Art. 18 Abs. 2 der Etikettierungsrichtlinie (2000/13/EG) für eine restriktive Auslegung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB dahingehend plädiert, dass diese Vorschrift nur irreführende krankheitsbezogene Angaben erfasse.
  • KG, 22.07.2015 - 5 U 46/14

    Gleicht Ihr Darm einer Giftmüll-Kippe? - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für ein

    Wenn das OLG Karlsruhe in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung (ZLR 2006, 290, juris Rn. 18 ff.; zustimmend wohl Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage, § 5 Rn. 4.182a) in einer seine Entscheidung nicht tragenden Begründung § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben restriktiv ausgelegt und die konkrete Gefahr einer Irreführung gefordert hat, war dies schon wegen der vorgenannten Entscheidungen des EuGH nicht überzeugend (so schon Senat, AfP 2010, 488 juris Rn. 61 ff; OLG Hamburg, MD 2009, 439, juris Rn. 107 ff).
  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 4 U 1/08

    Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit schlaffördernder Wirkung -

    Die Beklagte kann sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, auch nicht unter Beachtung des Urteils des BGH Sportlernahrung II (GRUR 2004, 793; und OLG Karlsruhe ZLR 2006, 290 betr. Zwischenhändler) mit Erfolg auf den Grundsatz des freien Marktes in der Europäischen Union gemäß Art. 28 EG berufen.
  • LG Hamburg, 21.09.2007 - 408 O 25/07

    Irreführung bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, Vollziehung der

    Der Werbende muss vielmehr die vorherrschende Meinung für seine Ansicht anführen können (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. März 2006, Az. 6 U 126/05, recherchiert über Juris).
  • LG Berlin, 03.01.2008 - 52 O 122/07

    Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung

    (anders wohl OLG Karlsruhe vom 08.03.2006 - 6 U 126/05 in Bezug auf eine Entscheidung des EUGH vom 15.07.2004 "Douwe Egberts").
  • LG Berlin, 16.05.2022 - 101 O 7/21

    Werbung eines Fitnessstudios für eine Kryotherapie in eigener Kältekammer

  • LG Dortmund, 15.05.2012 - 19 O 7/12

    Antrag auf Unterlassung der Werbung eines Arztes auf seiner Internetseite bzgl.

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2006 - L 6 U 126/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,109266
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2006 - L 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,109266)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.11.2006 - L 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,109266)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. November 2006 - L 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,109266)
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