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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.2013 - I-6 U 127/12   

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https://dejure.org/2013,8712
OLG Köln, 06.02.2013 - I-6 U 127/12 (https://dejure.org/2013,8712)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2013 - I-6 U 127/12 (https://dejure.org/2013,8712)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - I-6 U 127/12 (https://dejure.org/2013,8712)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Sofortige Kündigung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wettbewerbsverstoß und Kreditgefährdung durch eine herabsetzende Email an dritte Personen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer herabsetzenden Äußerung i.S.v. § 4 Nr. 7 UWG bei wahrheitswidriger Behauptung der sofortigen Kündigung eines Handelsvertreters in einer unternehmensinternen E-mail

  • aufrecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit von herabsetzenden Äußerungen über ehemalige Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 7
    Begriff der herabsetzenden Äußerung im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Sofortige Kündigung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mitarbeiter dürfen ihre Vorgesetzten nicht auf herablassende Weise verunglimpfen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Herabsetzende Äußerung durch Behauptung einer unzutreffenden Kündigungsart

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwahre Mitteilung über Art der Kündigung eines Handelsvertretervertrages kann herabsetzende Äußerung sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Herabsetzende Äußerungen über ehemalige Mitarbeiter rechtswidrig

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Herabsetzende Äußerungen über ehemalige Mitarbeiter sind rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 737
  • GRUR-RR 2013, 257
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12
    Die von der Beklagten in der Berufungsbegründung bemängelte fehlende Abwägung im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 GG führt nicht zum Erfolg der Berufung: Soweit die E-Mail unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, unterfallen diese ohnehin nicht dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 4 Rn. 7.15; vgl. BGH, Urteil vom 19.5. 2011 - I ZR 147/09 - GRUR 2012, 75, 77 - Coaching-Newsletter).

    Eine pauschale, hinsichtlich konkreter Missstände ganz im Vagen bleibende Herabsetzung, wie sie auch im Streitfall in Rede steht, vermag die Beeinträchtigung, die mit der Äußerung der Beklagten verbunden ist, dagegen nicht zu rechtfertigen (BGH, Urteil vom 19.5. 2011 - I ZR 147/09 - GRUR 2012, 75, 78 - Coaching-Newsletter).

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, mithin im Absatz behindern oder stören kann (BGH, Urteil vom 22.4. 2009 - I ZR 216/06 - GRUR 2009, 845, 849 - Internet-Videorecorder).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81

    Copy-Charge

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12
    Danach sind kritische Werturteile im geschäftlichen Verkehr zwar erlaubt; die Grenze der Unzulässigkeit ist aber überschritten, wenn - wie hier - direkt auf das Verhalten der Adressaten der Äußerung Einfluss genommen werden soll, wie beispielsweise bei Boykottaufrufen (BGH, Urteil vom 24.11.1983 - I ZR 192/81 - GRUR 1984, 214, 216 - Copy-Charge; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 4 Rn .7.21).
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12
    Aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.6.2011 (I ZR 41/10 - GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke) folgt nichts anderes: Dort hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass es sich bei markenrechtlichen Löschungsansprüchen wegen bösgläubiger Markenanmeldung einerseits, wegen Verfalls auf Grund mangelnder rechtserhaltender Benutzung andererseits um unterschiedliche Streitgegenstände handelt (a. a. O. S. 181).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 23/05

    Zur wettbewerbsrechtlich unzulässigen Unterbringung der Vertragsbedingungen in

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12
    Schließlich genügt es auch, wenn durch die Handlung fremder Wettbewerb gefördert wird; in diesem Fall muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (Köhler/Bornkamm, a. a. O. Rn. 96g; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.4. 2006 - U (Kart) 23/05 - GRUR 2006, 782, 783 - Lottofonds).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12
    Dass der vorgetragene Lebenssachverhalt zugleich die Voraussetzungen mehrerer Verbotsnormen erfüllt, ist für die Frage, ob nur ein Streitgegenstand vorliegt oder mehrere Streitgegenstände gegeben sind, nicht maßgeblich, da die rechtliche Würdigung der beanstandeten konkreten Verletzungshandlung Sache des Gerichts ist (BGH, Urteil vom 30.6. 2011 - I ZR 157/10 - GRUR 2012, 184, 185 - Branchenbuch Berg).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12
    Soweit die Beklagte demgegenüber darauf hinweist, dass für ein Abschlussschreiben nur eine 0, 3-Gebühr nach Nr. 2302 VV-RVG anfalle, so übersieht sie, dass Gegenstand der Kostennote Bl. 16 d. A. nicht allein das Abschlussschreiben ist (wie in der von ihr zitierten Entscheidung des BGH vom 4.2. 2010 - I ZR 30/08 - GRUR 2010, 1038, 1039 - Kosten für Abschlussschreiben), sondern die außergerichtliche Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten des Klägers insgesamt, einschließlich der Kosten der Abmahnung, die der Kläger gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG erstattet verlangen kann.
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 85/10

    Unfallersatzgeschäft

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12
    In der neueren Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei Ansprüchen wegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts, die einerseits auf Deliktsrecht, andererseits auf Wettbewerbsrecht gestützt werden, um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt (BGH, Urteil vom 8.3. 2012 - I ZR 85/10 - GRUR 2012, 1153 - Unfallersatzgeschäft; Senat, Urteil vom 12.10.2012 - 6 U 93/12 - juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 12.10.2012 - 6 U 93/12

    Autoverglaser darf Kunden keinen verdeckten Nachlass in Höhe der

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12
    In der neueren Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei Ansprüchen wegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts, die einerseits auf Deliktsrecht, andererseits auf Wettbewerbsrecht gestützt werden, um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt (BGH, Urteil vom 8.3. 2012 - I ZR 85/10 - GRUR 2012, 1153 - Unfallersatzgeschäft; Senat, Urteil vom 12.10.2012 - 6 U 93/12 - juris Rn. 7).
  • LG Köln, 15.01.2014 - 28 O 116/13

    Behauptung über fehlende biologische Abbaubarkeit von Bio-Tragetaschen kann

    Dass der vorgetragene Lebenssachverhalt zugleich die Voraussetzungen mehrerer Verbotsnormen erfüllt, ist für die Frage, ob nur ein Streitgegenstand vorliegt oder mehrere Streitgegenstände gegeben sind, nicht maßgeblich, da die rechtliche Würdigung der beanstandeten konkreten Verletzungshandlung Sache des Gerichts ist (BGH, Urteil vom 30.6.2011 - I ZR 157/10 - GRUR 2012, 184 - Branchenbuch Berg; OLG Köln, Urteil vom 06.02.2013 - 6 U 127/12).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 6 U 127/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36297
OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 6 U 127/12 (https://dejure.org/2012,36297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.2012 - 6 U 127/12 (https://dejure.org/2012,36297)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 2012 - 6 U 127/12 (https://dejure.org/2012,36297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 924 ZPO
    Erneute Einlegung eines zurückgenommenen Widerspruchs gegen Beschlussverfügung

  • Wolters Kluwer

    Erneute Einlegung eines zurückgenommenen Widerspruchs gegen Beschlussverfügung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 924
    Zulässigkeit der erneuten Einlegung des Widerspruchs gegen eine Beschlussverfügung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 924
    Eilverfahren; Widerspruch; Widerspruchsrücknahme - Erneute Einlegung eines zurückgenommenen Widerspruchs gegen Beschlussverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 703
  • MDR 2013, 114
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 25.01.1985 - 6 W 2953/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 6 U 127/12
    Da es dem Antragsgegner bis zur formellen Rechtskraft der Eilentscheidung offen steht, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens Gründe vorzubringen, die dem ursprünglichen Erlass bzw. der Aufrechterhaltung der Eilentscheidung entgegenstehen, wird das Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Widerspruch grundsätzlich nur dann fehlen, wenn er rechtsmissbräuchlich gestellt wird (vgl. dazu KG GRUR 1985, 327; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 30. Aufl., Rn 1 zu § 924 ZPO, Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Rn 10 zu § 924 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 6 U 112/18

    Auslegung einer Abschlusserklärung und Aufforderung zur Klarstellung

    Wenn die Beklagtenvertreterin in der mündlichen Verhandlung des erstinstanzlichen Verfahren erklärt hat, sie habe den Widerspruch nach § 924 ZPO deswegen aus der Erklärung ausgenommen, weil ihr nicht bekannt gewesen sei, dass der bereits zurückgenommene Widerspruch erneut eingelegt werden konnte (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 1.11.2012 - 6 U 127/12), ergibt sich daraus nichts anderes.
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