Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2734
OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07 (https://dejure.org/2007,2734)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.2007 - 6 U 13/07 (https://dejure.org/2007,2734)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 6 U 13/07 (https://dejure.org/2007,2734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Getunte Fahrzeuge dürfen Schriftzug des Herstellers behalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen rechtsverletzender Benutzung einer Marke; Unzulässigkeit eines zu unbestimmten Verbotsantrags; Auslegung des Begriffs des Benutzens der Klagemarke; Belassen der Ursprungsmarke auf einem ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 4; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 23 Nr. 2; ; MarkenG § 23 Nr. 3; ; MarkenG § 24; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Getunter Bentley" - Zur Rechtmäßigkeit der Verwendung der Originalmarke beim Tuning von Fahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 303 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Freistellung von Bestimmungsangaben in § 23 Nr. 3 MarkenG kann die rechtsdogmatisch eigentlich vorrangige Frage, ob es für ein (kennzeichenmäßiges) Benutzen der Marke genügt, dass diese als Hinweis auf die Herkunft des Originalfahrzeugs aus einem fremden Unternehmen verwendet wird (vgl. in diese Richtung EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2005, 423 = WRP 2005, 496 [Tz. 18] - Staubsaugerfiltertüten; GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 [Tz. 23] - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; offen gelassen in BGH, GRUR 2005, 163 [164] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder), indes dahingestellt bleiben (Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 14, Rn. 152; § 23, Rn. 69; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 75; zur weiteren Abgrenzung vgl. von Hellfeld, in: HK-MarkenG, § 23, Rn. 16 ff.).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem vom Landgericht zu Recht herangezogenen Urteil vom 15.07.2004 (GRUR 2005, 163 [164] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder) für den Bereich des Automobil-Zubehörhandels hervorgehoben hat, kann die Darstellung eines fremden Markenprodukts, auf das sich die eigenen Leistungen beziehen, insbesondere dann notwendig sein, wenn der ästhetische Eindruck, auf den es für den Absatz der eigenen Leistungen in erster Linie ankommt, nur auf diese Weise hinreichend vermittelt werden kann.

    Insbesondere mag es sich bei der Klagemarke zwar um eine bekannte Marke im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG handeln; deren Unterscheidungskraft oder Wertschätzung wird von der Beklagten aber nicht ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zu § 23 Nr. 3 MarkenG ergibt (vgl. auch insoweit BGH, GRUR 2005, 163 [165] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder).

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Seine Auslegung bei den einzelnen Tatbeständen des § 14 Abs. 2 MarkenG wird im Schrifttum kontrovers diskutiert (vgl. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14, Rn. 29 ff.; Ekey, in: HK-MarkenG, § 14, Rn. 43 ff.; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14, Rn. 63 ff.; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 14 ff.; Hotz, GRUR 2003, 993; jeweils m.w.N.) und erscheint in der europäischen und nationalen höchstrichterlichen Judikatur (vgl. neben EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik und den u.a. bei Hotz, a.a.O., nachgewiesenen Entscheidungen aus dem Jahr 2002 nur EuGH, GRUR 2004, 58 - Adidas/Fitnessworld; GRUR 2004, 234 - Gerolsteiner/Putsch; GRUR 2005, 153 - Anheuser-Busch/Budvar; BGH, GRUR 2005, 419 - Räucherkate; GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem) noch nicht abschließend geklärt.

    Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Freistellung von Bestimmungsangaben in § 23 Nr. 3 MarkenG kann die rechtsdogmatisch eigentlich vorrangige Frage, ob es für ein (kennzeichenmäßiges) Benutzen der Marke genügt, dass diese als Hinweis auf die Herkunft des Originalfahrzeugs aus einem fremden Unternehmen verwendet wird (vgl. in diese Richtung EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2005, 423 = WRP 2005, 496 [Tz. 18] - Staubsaugerfiltertüten; GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 [Tz. 23] - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; offen gelassen in BGH, GRUR 2005, 163 [164] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder), indes dahingestellt bleiben (Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 14, Rn. 152; § 23, Rn. 69; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 75; zur weiteren Abgrenzung vgl. von Hellfeld, in: HK-MarkenG, § 23, Rn. 16 ff.).

    des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (vgl. EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 [Tz. 61] - BMW/Deenik; GRUR 2004, 234 [Tz. 24] - Gerolsteiner/Putsch), insbesondere eine Verwechslung oder Irreführung zu vermeiden, die beispielsweise entstünde, wenn der Verkehr die Einbauteile dem Hersteller des abgebildeten Automobils zurechnen würde (BGH, a.a.O.).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Freistellung von Bestimmungsangaben in § 23 Nr. 3 MarkenG kann die rechtsdogmatisch eigentlich vorrangige Frage, ob es für ein (kennzeichenmäßiges) Benutzen der Marke genügt, dass diese als Hinweis auf die Herkunft des Originalfahrzeugs aus einem fremden Unternehmen verwendet wird (vgl. in diese Richtung EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2005, 423 = WRP 2005, 496 [Tz. 18] - Staubsaugerfiltertüten; GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 [Tz. 23] - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; offen gelassen in BGH, GRUR 2005, 163 [164] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder), indes dahingestellt bleiben (Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 14, Rn. 152; § 23, Rn. 69; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 75; zur weiteren Abgrenzung vgl. von Hellfeld, in: HK-MarkenG, § 23, Rn. 16 ff.).

    An den Nachweis einer unlauteren Irreführung sind insoweit erhöhte Anforderungen zu stellen; die mit der Benutzung der fremden Marke zu Informationszwecken stets verbundene Verwechslungsgefahr reicht dafür nicht aus (vgl. BGH, GRUR 2005, 423 = WRP 2005, 496 [Tz. 24 f.] - Staubsaugerfiltertüten).

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Seine Auslegung bei den einzelnen Tatbeständen des § 14 Abs. 2 MarkenG wird im Schrifttum kontrovers diskutiert (vgl. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14, Rn. 29 ff.; Ekey, in: HK-MarkenG, § 14, Rn. 43 ff.; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14, Rn. 63 ff.; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 14 ff.; Hotz, GRUR 2003, 993; jeweils m.w.N.) und erscheint in der europäischen und nationalen höchstrichterlichen Judikatur (vgl. neben EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik und den u.a. bei Hotz, a.a.O., nachgewiesenen Entscheidungen aus dem Jahr 2002 nur EuGH, GRUR 2004, 58 - Adidas/Fitnessworld; GRUR 2004, 234 - Gerolsteiner/Putsch; GRUR 2005, 153 - Anheuser-Busch/Budvar; BGH, GRUR 2005, 419 - Räucherkate; GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem) noch nicht abschließend geklärt.

    Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Freistellung von Bestimmungsangaben in § 23 Nr. 3 MarkenG kann die rechtsdogmatisch eigentlich vorrangige Frage, ob es für ein (kennzeichenmäßiges) Benutzen der Marke genügt, dass diese als Hinweis auf die Herkunft des Originalfahrzeugs aus einem fremden Unternehmen verwendet wird (vgl. in diese Richtung EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik; BGH, GRUR 2005, 423 = WRP 2005, 496 [Tz. 18] - Staubsaugerfiltertüten; GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 [Tz. 23] - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; offen gelassen in BGH, GRUR 2005, 163 [164] = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder), indes dahingestellt bleiben (Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 14, Rn. 152; § 23, Rn. 69; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 75; zur weiteren Abgrenzung vgl. von Hellfeld, in: HK-MarkenG, § 23, Rn. 16 ff.).

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Anderes kann gelten, wenn der gesetzliche Verbotstatbestand eindeutig oder seine Auslegung hinreichend geklärt ist und zwischen den Parteien kein Streit besteht, dass das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt, oder wenn das Unterlassungsbegehren sich hinreichend deutlich an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH, GRUR 2003, 886 [887] = WRP 2003, 1103 - Erbenermittler m.w.N.).

    b) Anders liegt es bei dem mit "insbesondere" eingeleiteten konkreten Teil des Antrags zu Nr. 3, der sich auf eine konkret eingeblendete Darstellung bezieht; die Untersagung dieser (anders als im Fall BGH, GRUR 1999, 509 - Vorratslücken) als "Minus" in dem abstrakten Verbot enthaltenen Darstellung wird von der Klägerin "quasi hilfsweise" begehrt (vgl. BGH, GRUR 2003, 886 [887] - Erbenermittler; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 9. Aufl., Kap. 51, Rn. 36 f.) und ist insoweit hinreichend bestimmt.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-100/02

    Gerolsteiner Brunnen

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Seine Auslegung bei den einzelnen Tatbeständen des § 14 Abs. 2 MarkenG wird im Schrifttum kontrovers diskutiert (vgl. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14, Rn. 29 ff.; Ekey, in: HK-MarkenG, § 14, Rn. 43 ff.; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14, Rn. 63 ff.; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 14, Rn. 14 ff.; Hotz, GRUR 2003, 993; jeweils m.w.N.) und erscheint in der europäischen und nationalen höchstrichterlichen Judikatur (vgl. neben EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 - BMW/Deenik und den u.a. bei Hotz, a.a.O., nachgewiesenen Entscheidungen aus dem Jahr 2002 nur EuGH, GRUR 2004, 58 - Adidas/Fitnessworld; GRUR 2004, 234 - Gerolsteiner/Putsch; GRUR 2005, 153 - Anheuser-Busch/Budvar; BGH, GRUR 2005, 419 - Räucherkate; GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem) noch nicht abschließend geklärt.

    des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (vgl. EuGH, GRUR Int. 1999, 438 = WRP 1999, 407 [Tz. 61] - BMW/Deenik; GRUR 2004, 234 [Tz. 24] - Gerolsteiner/Putsch), insbesondere eine Verwechslung oder Irreführung zu vermeiden, die beispielsweise entstünde, wenn der Verkehr die Einbauteile dem Hersteller des abgebildeten Automobils zurechnen würde (BGH, a.a.O.).

  • OLG Köln, 11.04.1997 - 6 U 108/96
    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Darauf, ob es sich insoweit tatsächlich um ein Komplettangebot der Beklagten handelte, obwohl Eigentümerin des betreffenden Automobils nicht sie selbst, sondern ihre Schwestergesellschaft M. D. & T. GmbH war, kommt es damit ebenso wenig an wie darauf, ob die Markenrechte der Klägerin an dem in Rede stehenden (von der Beklagten als Testfahrzeug bezeichneten) PKW mit der Veräußerung an diese Gesellschaft gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft sind oder im Hinblick auf die an dem Fahrzeug nach seinem Inverkehrbringen vorgenommenen Veränderungen gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG fortbestehen (ein dem Senatsurteil GRUR 1998, 54 - Mercedes-Stern vergleichbarer Sachverhalt, wo eine markenrechtlich geschützte Kühlerfigur isoliert angeboten und der Eindruck erweckt worden war, es handele sich um ein Originalprodukt, liegt im Streitfall, wo es um offenkundige Veränderungen des Originals durch ein Tuning-Unternehmen geht, ebenso wenig vor wie die Fallgestaltungen der Entscheidungen BGH, GRUR 2003, 340 - Mitsubishi und GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 202/00

    "Mitsubishi"; Zulässigkeit der Verwendung einer Bildmarke durch nicht in das

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Darauf, ob es sich insoweit tatsächlich um ein Komplettangebot der Beklagten handelte, obwohl Eigentümerin des betreffenden Automobils nicht sie selbst, sondern ihre Schwestergesellschaft M. D. & T. GmbH war, kommt es damit ebenso wenig an wie darauf, ob die Markenrechte der Klägerin an dem in Rede stehenden (von der Beklagten als Testfahrzeug bezeichneten) PKW mit der Veräußerung an diese Gesellschaft gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft sind oder im Hinblick auf die an dem Fahrzeug nach seinem Inverkehrbringen vorgenommenen Veränderungen gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG fortbestehen (ein dem Senatsurteil GRUR 1998, 54 - Mercedes-Stern vergleichbarer Sachverhalt, wo eine markenrechtlich geschützte Kühlerfigur isoliert angeboten und der Eindruck erweckt worden war, es handele sich um ein Originalprodukt, liegt im Streitfall, wo es um offenkundige Veränderungen des Originals durch ein Tuning-Unternehmen geht, ebenso wenig vor wie die Fallgestaltungen der Entscheidungen BGH, GRUR 2003, 340 - Mitsubishi und GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Darauf, ob es sich insoweit tatsächlich um ein Komplettangebot der Beklagten handelte, obwohl Eigentümerin des betreffenden Automobils nicht sie selbst, sondern ihre Schwestergesellschaft M. D. & T. GmbH war, kommt es damit ebenso wenig an wie darauf, ob die Markenrechte der Klägerin an dem in Rede stehenden (von der Beklagten als Testfahrzeug bezeichneten) PKW mit der Veräußerung an diese Gesellschaft gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft sind oder im Hinblick auf die an dem Fahrzeug nach seinem Inverkehrbringen vorgenommenen Veränderungen gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG fortbestehen (ein dem Senatsurteil GRUR 1998, 54 - Mercedes-Stern vergleichbarer Sachverhalt, wo eine markenrechtlich geschützte Kühlerfigur isoliert angeboten und der Eindruck erweckt worden war, es handele sich um ein Originalprodukt, liegt im Streitfall, wo es um offenkundige Veränderungen des Originals durch ein Tuning-Unternehmen geht, ebenso wenig vor wie die Fallgestaltungen der Entscheidungen BGH, GRUR 2003, 340 - Mitsubishi und GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 13/07
    Der in § 14 Abs. 2 MarkenG im Anschluss an Art. 5 der Richtlinie 89/104/EWG (ABl. EG 1989 Nr. L 40) verwendete Begriff des "Benutzens" wird vom Gesetz nicht überall gleichbedeutend gebraucht (vgl. BGH, GRUR 2000, 1038 [1039] - Kornkammer [zu § 26 MarkenG]; Ströbele / Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14, Rn. 43 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 259/95

    "VENUS MULTI"; Umbau eines nicht mehr als Geldspielgerät zugelassenen

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • LG Köln, 01.12.2006 - 81 O 99/05

    Verletzung von Markenrechten auf dem Automobilsektor; Abgabe einer

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88

    Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

  • OLG Hamburg, 11.01.2001 - 3 U 58/00
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

  • LG Hamburg, 21.01.2010 - 315 O 541/08

    Unterlassungsanspruch wegen Identverletzung der Marke im Zusammenhang mit einem

    Nach dieser Entscheidung kann die Darstellung einer fremden Marke, auf die sich eigene Leistungen beziehen, notwendig sein, wenn der ästhetische Eindruck, auf den es für den Absatz der eigenen Leistungen in erster Linie ankomme, nur auf diese Weise vermittelt werden könne (in dieselbe Richtung OLG Köln, NJOZ 2008, 3518, s. Anlage B 6).

    Ebenso verhält es sich mit der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG Köln (Az 6 U 13/07 - Getunter Bentley - Anlage B 6).

  • LG Hamburg, 16.04.2014 - 416 HKO 200/13

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung der Wortmarke, Berufen auf den

    Dazu hat das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil vom 31.07.2007 (6 U 13/07 -, juris) ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht