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   OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17   

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OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17 (https://dejure.org/2018,14160)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.2018 - 6 U 131/17 (https://dejure.org/2018,14160)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 2018 - 6 U 131/17 (https://dejure.org/2018,14160)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schadens bei Benutzung eines Lichtbildes entgegen den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz "Attribution Share 3.0 Unported"

  • online-und-recht.de

    Kein Schadensersatz bei Verletzung einer Creative Commons-Lizenz

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schadens bei Benutzung eines Lichtbildes entgegen den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz "Attribution Share 3.0 Unported"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Speicherstadt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen fehlendem Urheberhinweis bei "kostenlosen" Bildern

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Creative Commons Fotos grds. 0 Euro wert

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei Verletzung einer Creative Commons-Lizenz

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung bei Creative-Commons-Inhalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz-Anspruch bei unerlaubter Nutzung von Online-Foto unter Creative Common License

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadensersatz wegen fehlendem Urheberhinweis bei "kostenlosen” Bildern?

Sonstiges

  • kanzleikompa.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    2 x 0 € = 0 € - Kein Schadensersatz für Verstoß gegen kostenlose Creative Commons-Lizenz für Thomas Wolf - TW Photomedia

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 280
  • MMR 2019, 854
  • K&R 2018, 503
  • ZUM 2018, 621
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17
    Es kann nach der allgemeinen Lebenswahrscheinlichkeit gerade nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger durch die fehlende Verlinkung auf die Seite wikimedia.org ein Schaden entstanden ist, der für die Anwendbarkeit der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie aber vorausgesetzt wird (vgl. BGH GRUR 1993, 55, 57 - Tchibo/Rolex II -, beck-online).

    Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht dem im Rahmen der Lizenzanalogie geltenden Grundsatz, dass der Verletzer nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden soll, als er im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechteinhaber gestanden hätte (BGH, Urt. v. 17.6.1992 - I ZR 107/90 - Tchibo/Rolex II, juris, Rn. 32).

  • KG, 07.12.2015 - 24 U 111/15

    Rechte des Urhebers eines lizenzfrei im Internet abrufbaren Fotos bei

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17
    Ob die sog. "Heimfallklausel" der Ziff. 7a auch also solche auszulegen und wirksam ist (Senat, Urteil v. 31.10.2014 - 6 U 60/14 -, juris, Rn. 87 f.) oder sie wegen der unklaren Bedingungen wie "reasonably to the medium or means", "to the extent reasonably practicably", nur als vertragliche Pflicht, aber nicht als auflösende Bedingung im Sinne einer echten Heimfallklausel gemeint ist (für die Regelungen auf pixelio.de s. KG, Urt. v. 7.12.2015 - 24 U 111/15-, juris, Rn. 7) - kann vorliegend dahingestellt bleiben, weil sich diese Frage auf die Höhe des Schadensersatzes nicht auswirkt (s.u.).

    Das führe aber bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht zur völligen Versagung eines Lizenzschadens, wohl aber zur Begrenzung auf den Schätzbetrag von 100 EUR wegen unterlassener Urheberbenennung (KG Urt. v. 7.12.2015 - 24 U 111/15, juris, Rn. 7).

  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17
    Ob die sog. "Heimfallklausel" der Ziff. 7a auch also solche auszulegen und wirksam ist (Senat, Urteil v. 31.10.2014 - 6 U 60/14 -, juris, Rn. 87 f.) oder sie wegen der unklaren Bedingungen wie "reasonably to the medium or means", "to the extent reasonably practicably", nur als vertragliche Pflicht, aber nicht als auflösende Bedingung im Sinne einer echten Heimfallklausel gemeint ist (für die Regelungen auf pixelio.de s. KG, Urt. v. 7.12.2015 - 24 U 111/15-, juris, Rn. 7) - kann vorliegend dahingestellt bleiben, weil sich diese Frage auf die Höhe des Schadensersatzes nicht auswirkt (s.u.).

    Den "objektiven Wert" der Nutzung eines unter der Creative Commons-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts hat der Senat in seinem Urteil vom 31.10.2014 (6 U 60/14) mit Null angesetzt.

  • KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für in seinem Unternehmen begangene

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17
    Soweit zum Teil vertreten wird, bei dem Aufschlag wegen fehlender Urheberbenennung handele es sich rechtlich betrachtet um eine Vertragsstrafe (so KG AfP 2013, 409, 411 mwN, juris), sodass es nicht auf die Grundsätze der fiktiven Lizenz ankomme, ist die Vereinbarung einer solchen vorliegend jedenfalls nicht ersichtlich.
  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17
    So hat der BGH in der Entscheidung "Motorradteile" (Urt. v. 15.1.2015 - I ZR 148/13 -, juris, Rn. 39) auch ausgeführt:.
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17
    Daran hält der Senat auch unter Berücksichtigung des weiteren Vorbringens der Parteien sowie der Entscheidungen des BGH v. 18.9.2014 (I ZR 76/13, CT-Paradies, juris) und des KG Berlin (aaO) fest.
  • OLG Köln, 29.06.2016 - 6 W 72/16

    Objektiver Wert von Lichtbildern Creative-Commons-Lizenz ist Null

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17
    Dazu hat der Senat bereits in dem im Beschwerdeverfahren zum PKH-Antrag des Beklagten für die erste Instanz ergangenen Beschluss (Senat, Beschl. v. 29.6.2016 - 6 W 72/16 - juris, Rn. 10 ff.) wie folgt ausgeführt:.
  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    Mit Blick auf die Lizenzierungspraxis der Klägerin kann jedoch nicht angenommen werden, dass sie sich diesen Wert im Wege einer von der Beklagten zu zahlenden Lizenzgebühr zunutze gemacht hätte (für die Praxis unentgeltlicher Lizenzen vgl. auch OLG Köln, GRUR 2015, 167, 173 [juris Rn. 98]; WRP 2018, 873 Rn. 19 und 21 [juris Rn. 33 und 35]; OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 421 Rn. 65 [juris Rn. 168]).

    Es würde der Funktion des Schadensersatzrechts, den durch eine Rechtsverletzung erlittenen Vermögensnachteil auszugleichen, und dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, NJW 2015, 468 Rn. 20 [insoweit nicht in BGHZ 200, 350 abgedruckt]) zuwiderlaufen, wenn dem Rechtsinhaber im Wege des Schadensersatzes eine Lizenzgebühr zugebilligt würde, die er bei einer erlaubten Nutzung seines Ausschließlichkeitsrechts niemals erzielt hätte (vgl. OLG Köln, WRP 2018, 873 Rn. 25 f. [juris Rn. 40 f.]; vgl. auch BGH, GRUR 1995, 349, 352 [juris Rn. 35] - Objektive Schadensberechnung).

    Der Umstand, dass die Klägerin die Nutzung des "ÖKO-TEST"-Zeichens zur Bewerbung der getesteten Produkte nur unter bestimmten - im Streitfall von der Beklagten nicht eingehaltenen - Nutzungsbedingungen unentgeltlich gestattet, gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass (vgl. OLG Köln, WRP 2018, 873 Rn. 19 [juris Rn. 33]; aA OLG Frankfurt, ZUM-RD 2020, 443, 445 [juris Rn. 41]; LG München I, ZUM 2015, 827, 831 [juris Rn. 79]; Schaefer, MMR 2015, 470; Koreng, K&R 2015, 99, 102; BeckOK.Markenrecht/Goldmann, 27. Edition [Stand 1. Oktober 2021], § 14 MarkenG Rn. 725.1a).

  • LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 3 O 32/17

    Führt der Nutzer eines unter einer Creative Commons-Lizenz stehenden Bildes die

    Insoweit ist jedoch zu beachten, dass auch das OLG Köln einen Schadensersatzanspruch nicht völlig ausschließt, sondern darauf abstellt, dass die Schätzung eines Mindestschadens im Wege der Lizenzanalogie ausscheiden kann, wenn der Fotograf keine sonstige Lizenzierungspraxis darlegt (OLG Köln GRUR-RR 2018, 280 - Speicherstadt).
  • OLG Hamburg, 04.03.2021 - 5 U 81/15

    Kartenausschnitt - Berechnung des Lizenzschadensersatzes - Kartenausschnitt

    Denn ist ein Schaden zweifelsfrei gegeben und fehlen nicht jegliche Anhaltspunkte zur annähernden Bestimmung eines Schadens, so hat das Gericht eine Schätzung - gegebenenfalls des Mindestschadens - vorzunehmen (OLG Köln GRUR-RR 2018, 280 Rn. 25).
  • LG Hamburg, 30.09.2020 - 308 O 404/17
    Ob im Fall, dass die Beklagten das Foto hätten kostenfrei nutzen können, auch die Nutzung ohne Urhebernennung - bei fehlendem Nachweis einer Lizenzierungspraxis des Klägers im relevanten Zeitraum - mit "Null" anzusetzen wäre (so OLG Köln, GRUR-RR 2018, 280), kann offenbleiben.
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2020 - 3 O 516/19

    Unbefugte Weiterverwendung von Gutachten-Fotos

    Existiert kein marktüblicher Lizenzsatz, sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere der wirtschaftliche Wert des verletzten Immaterialguts und die Art sowie Intensität der Verletzung maßgeblich (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.09.2016 - 2-03 O 502/14; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.08.2018 - 2-03 O 32/17, MMR 2019, 407; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2018, 280 - Speicherstadt; Rinken in: Cepl/Voß, Prozesskommentar GewRS, 2. Aufl. 2018, § 287 Rn. 41 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2020 - 3 O516/19
    Existiert kein marktüblicher Lizenzsatz, sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere der wirtschaftliche Wert des verletzten Immaterialguts und die Art sowie Intensität der Verletzung maßgeblich (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.09.2016 - 2-03 O 502/14; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.08.2018 - 2-03 O 32/17, MMR 2019, 407; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2018, 280 - Speicherstadt; Rinken in: Cepl/Voß, Prozesskommentar GewRS, 2. Aufl. 2018, § 287 Rn. 41 m.w.N.).
  • AG Stuttgart, 27.02.2020 - 18 C 2208/19

    Haftung für eine Urheberrechtsverletzung bei der Gestaltung einer Homepage

    Die vom Gericht in der mündlichen Verhandlung vom 18.07.2019 in Bezug genommenen Entscheidungen des KG Berlin (Urteil v. 07.12.2015 - 24 U 111/15) und des OLG Köln (Urteil v. 13.04.2018 - 6 U 131/17) beträfen völlig andere Sachverhalte und seien daher mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
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