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   OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99   

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https://dejure.org/2000,9848
OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99 (https://dejure.org/2000,9848)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.2000 - 6 U 131/99 (https://dejure.org/2000,9848)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 6 U 131/99 (https://dejure.org/2000,9848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 1
    Übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß sowohl in Form des übertriebenen Anlockens als auch des psychologischen Kaufzwangs bei Anbieten eines Anbieters von Kosmetikartikeln in seinem Versandkatalog

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Im Lichte der jüngeren BGH-Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidungen "1000 DM Umweltbonus" (WRP 98, 858 f), "Rubbelaktion" (GRUR 98, 434 f) und "Schmuck-Set" (WRP 98, 727), lägen die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Wertreklame nicht vor.

    Diese zeichnet sich dadurch aus, daß dem Kunden zu Werbezwecken eine Vergünstigung gewährt wird (vgl. z.B. BGH WRP 98, 727 f - "Schmuck-Set").

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Schließlich unterscheidet sich der Fall auch maßgeblich von der Entscheidung "1.000 DM Umwelt-Bonus" (BGH WRP 98, 857,859), weil es sich dort um spezielle Fragen der Energieversorgung und vor allem eine einmalige Investition handelte, die auch bei der Gewährung eines Vorteils von 1.000 DM wegen der verbleibenden Kosten sorgfältig zu erwägen war.
  • OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 196/96

    Produkt-Geschenk

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Er hat dazu behauptet, der Schal habe einen Wert von 20-30 DM, und sich u.a. auf eine Senatsentscheidung vom 29.11.1996 bezogen, durch die es der Beklagten in dem Eilverfahren 6 U 196/96 bereits untersagt worden war, bei der Gelegenheit von Testbestellungen sog. "Produktgeschenke" zu gewähren.
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Die Entscheidung "Rubbelaktion" (BGH WRP 98, 724) hatte nicht ein besonders preisgünstiges Angebot, sondern ein Glücksspiel zum Gegenstand.
  • BGH, 17.11.1994 - I ZR 193/92

    Kosmetikset - übertriebenes Anlocken; Werbegeschenk; Set-Preis; Mengenrabatt

    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Durch die Werbeaktion hat die Beklagte allerdings - worauf sich der Kläger auch nicht stützt - zumindest deswegen nicht gegen die ZugabeVO verstoßen, weil angesichts des Rechts der Kunden, die Testware zurückzugeben, von einer Abhängigkeit der Gewährung der Nebenware vom Erwerb der Hauptware und damit von einer Zugabe nicht gesprochen werden kann (vgl. näher BGH GRUR 95, 165 f - "Kosmetikset").
  • BGH, 07.02.1968 - Ib ZR 6/66
    Auszug aus OLG Köln, 14.01.2000 - 6 U 131/99
    Es entspricht im übrigen gefestigter Auffassung, daß Zusatzleistungen, die nach Zugaberecht erlaubt sind, bei Hinzutreten besonderer Umstände gleichwohl gegen § 1 UWG verstoßen können (vgl. BGH GRUR 68, 649,651 - "Rocroni-Ascher", 78, 182,184 - "Kinder-Freifahrt"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O. RZ 117).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 2 W 36/00

    Kein übertriebenes Anlocken durch Zugabe einer Gratis-Uhr bei relativ hohem

    Auch wenn ein Kunde gemessen an seinem Kosmetikbedarf und seinem wirtschaftlichen Leistungsvermögen mit Bedacht, einen (vorläufigen) Auftrag über diese Mindestsumme erteilt im Bewusstsein, gegebenenfalls die Bestellung durch fristgerechte Rücksendung der Ware wieder ungeschehen machen zu können, so mag der Anschein dafür sprechen, dass der eine oder andere Kunde, gefällt ihm das übersandte Warenangebot der Antragsgegnerin bei näherem Besicht doch nicht, geneigt sein könnte, von der Ausübung seines Rückgaberechtes Abstand zu nehmen, weil ihn im Verbund mit der Lästigkeit des damit verknüpften Aufwandes das Gefühl beschleichen könnte, eine solche Verhaltensweise sei angesichts der Großzügigkeit der Antragsgegnerin (Gratisuhr) unangemessen, peinlich und Ausdruck von Undankbarkeit (vgl. hierzu BGH NJW-RR 98, 401 Erstcoloration; ferner vorgelegtes Urteil des OLG Köln v. 14.1.2000 - 6 U 131/99).
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