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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 132/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1437
OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,1437)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,1437)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,1437)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund Deaktivierung der Software durch einen unberechtigten Zugriff auf Rechner; Rechtserwerb des Arbeitgebers bei Schaffung des Computerprogramms durch einen Arbeitnehmer in dessen Freizeit oder während der regulären Arbeitszeit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    TKD-Programme

    § 69b UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 69 b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 69b
    Urheberrecht des Arbeitgebers an Computerprogramm bei zeitweiser Freistellung des Mitarbeiters von betrieblicher Anwesenheitspflicht und sonstigen Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Handhabung von Arbeitnehmerwerken - Urheberrecht im Arbeitsverhältnis

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Software gehört dem Arbeitgeber

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer ist Urheber bei Software-Erstellung durch Mitarbeiter in der Freizeit?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Programmentwicklung im Home Office

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht im Arbeitsverhältnis

  • beck.de (Leitsatz)

    Programmschöpfung in der Freizeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wer ist Urheber bei Software-Erstellung durch Mitarbeiter in der Freizeit?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 863 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 302
  • MMR 2005, 616
  • K&R 2005, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 09.06.2004 - 28 O 286/03

    Anforderungen an das Vorliegen des urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 132/04
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 09.06.2004 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 286/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kostenausspruch der richtig als Teilurteil zu bezeichnenden Entscheidung aufgehoben wird.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3089
OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,3089)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.07.2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,3089)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,3089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nomos.de PDF, S. 37

    § 139 ZPO
    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Anwaltsprozess

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Beklagten zur Vorlage einer Zusammenstellung im Rahmen ihrer Klageerwiderung; Angriffsmittel und Verteidigungsmittel im Zivilprozess; Ausweitung der richterlichen Hinweispflichten und Aufklärungspflichten; Erteilung eines gerichtlichen Hinweises an die ...

  • Judicialis

    ZPO § 130; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 4; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 130 § 138 Abs. 2 § 139
    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 20 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Substanziierungslast und Hinweispflichten des Gerichts

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Grenzen gerichtlicher Hinweispflicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Substanziierungslast und Hinweispflichten des Gerichts

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 20 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Substanziierungslast und Hinweispflichten des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 464
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Dies kann insbesondere auch in Anwaltsprozessen, also bei der Vertretung durch Rechtskundige, dazu führen, dass ein Hinweis notwendig wird, jedenfalls dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter die Rechtslage ersichtlich falsch einschätzt oder darauf vertraut, sein Vortrag sei ausreichend (vgl. dazu BGH, NJW 1995, 3999; 2003, 3626, 2628), oder wenn er die vom Gegner erhobenen Bedenken falsch aufgenommen hat (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 2548).
  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung -

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Solches hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 13.07.2000 (NJW-RR 2001, 1724-1735) überzeugend begründet, indem es dargestellt hat, dass selbst der damals entscheidende VIII. Zivilsenat seine frühere Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben hat (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 441) und auch mehrere andere Zivilsenate des BGH davon abgewichen sind (vgl. BGH, NJW 1991, 717: 1995, 399, 401; 1999, 1264; 1999, 1867, 1868; 1999, 418).
  • OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99

    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Im Vordringen befindlich ist eine vermittelnde Meinung, wonach eine vom Prozessgegner geäußerte Kritik an der Schlüssigkeit des Klagevorbringens (oder der Erheblichkeit der Verteidigung) dann beachtlich zu sein vermag, wenn sie die nötige Klarheit besitzt und die Partei zuverlässig ins Bild setzt, wofür lediglich allgemein gehaltene Rügen nicht ausreichen (vgl. OLG Köln, a.a.O., ähnlich auch OLG Nürnberg, MDR 2000, 227; MünchKomm/Peters, ZPO, 2. Aufl., § 139 Rn. 21; zustimmend wohl auch Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 139 Rn. 12).
  • OLG Oldenburg, 31.03.1999 - 2 U 44/99

    Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz; Grob nachlässige Verletzung der

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht ist die Erteilung eines gerichtlichen Hinweises jedenfalls dann nicht geboten, wenn schon der Prozessgegner auf Mängel des Vortrages hingewiesen hat (vgl. BayVerfGH, NJW 1992, 1094; OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 949-950; MsK/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 139 Rn. 7; R/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 14. Aufl., § 77 Rn. 3; Baumbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 139 Rn. 83 m. w. N.).
  • OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99

    Pflicht des Gerichts, auf mangelnde Schlüssigkeit des Klagevorbringens hin zu

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Solches hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 13.07.2000 (NJW-RR 2001, 1724-1735) überzeugend begründet, indem es dargestellt hat, dass selbst der damals entscheidende VIII. Zivilsenat seine frühere Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben hat (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 441) und auch mehrere andere Zivilsenate des BGH davon abgewichen sind (vgl. BGH, NJW 1991, 717: 1995, 399, 401; 1999, 1264; 1999, 1867, 1868; 1999, 418).
  • BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82

    Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    So hatte jedenfalls der Bundesgerichtshof im Urteil vom 09.11.1983 (NJW 1984, 310-311) erkannt, in Zivilprozessen, in denen beide Parteien anwaltlich vertreten sind, sei das Gericht nicht verpflichtet, auf die Unsubstantiiertheit und die fehlende Schlüssigkeit des Klagevorbringens hinzuweisen, denn die Vorschrift dürfe nicht dazu dienen, unschlüssige Klagen schlüssig zu machen.
  • BGH, 02.02.1993 - XI ZR 58/92

    Hinweispflicht im Anwaltsprozeß

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    So hat das Gericht darauf hinzuweisen, wenn bestimmte tatsächliche Angaben fehlen, die innerhalb des Streitgegenstands zur Schlüssigkeit des Vortrags der Klage (vgl. dazu BGH, NJW 1989, 2756) oder zu einer Einwendung (dazu BGH, NJW-RR 1993, 569) gehören.
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Solches hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 13.07.2000 (NJW-RR 2001, 1724-1735) überzeugend begründet, indem es dargestellt hat, dass selbst der damals entscheidende VIII. Zivilsenat seine frühere Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben hat (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 441) und auch mehrere andere Zivilsenate des BGH davon abgewichen sind (vgl. BGH, NJW 1991, 717: 1995, 399, 401; 1999, 1264; 1999, 1867, 1868; 1999, 418).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Dies kann insbesondere auch in Anwaltsprozessen, also bei der Vertretung durch Rechtskundige, dazu führen, dass ein Hinweis notwendig wird, jedenfalls dann, wenn ein Prozessbevollmächtigter die Rechtslage ersichtlich falsch einschätzt oder darauf vertraut, sein Vortrag sei ausreichend (vgl. dazu BGH, NJW 1995, 3999; 2003, 3626, 2628), oder wenn er die vom Gegner erhobenen Bedenken falsch aufgenommen hat (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 2548).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
    Solches hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 13.07.2000 (NJW-RR 2001, 1724-1735) überzeugend begründet, indem es dargestellt hat, dass selbst der damals entscheidende VIII. Zivilsenat seine frühere Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben hat (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 441) und auch mehrere andere Zivilsenate des BGH davon abgewichen sind (vgl. BGH, NJW 1991, 717: 1995, 399, 401; 1999, 1264; 1999, 1867, 1868; 1999, 418).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

  • BGH, 20.05.1996 - II ZR 301/95

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Vorliegen einer wirksamen Auftretung

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03

    Haftung der Staatskasse für Betreuervergütung - überschuldeter Erbe und drohende

  • BGH, 13.06.1989 - VI ZR 216/88

    Hinweis auf Erforderlichkeit weiterer Beweisantritte

  • VerfGH Bayern, 09.08.1991 - 117-VI-90
  • OLG Rostock, 17.11.2020 - 2 U 16/19

    Rechtsmissbrauch wegen systematischer "Verschonung" eigener Mitglieder von der

    Es ist jedenfalls - ohne damit Substantiierungsanforderungen zu überspannen (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2016 - VIII ZR 297/15, MDR 2017, 295 [Juris; Tz. 23]; BeckOK ZPO/v. Selle, 38. Edition [Stand: 01.09.2020], § 138 Rn. 10, m.w.N.) - nicht Sache des Senats, sich den der jeweiligen Entscheidung zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt im Wege der "Durcharbeitung" des jeweiligen Urteilstatbestandes selbständig zu erschließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93, NJW 1994, 2683 [Juris; Tz. 24]; OLG Rostock, Beschluss vom 22.07.2005 - 6 U 132/04, OLGR 2005, 928 = NJ 2005, 464 [Juris; Tz. 5]; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 253 Rn. 12, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 39/07

    Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Bezeichnung "ALLERSLIT forte"

    Dabei kann der Sachvortrag in tatsächlicher Hinsicht nicht durch die pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden (BGH NJW 1957, 263; BGH, NJW 1953, 259; BGH NJW 1959, 885; BGH NJW 1967, 728; KG NJW-RR 2006, 301, 302; OLG Rostock NJOZ 2005, 3389, 3390).
  • KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09

    Treuepflichten des GmbH-Geschäftsführers

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht entfällt indes, soweit die Partei bereits durch den Gegner auf die Unzulänglichkeit ihres Prozessvortrags hingewiesen worden ist (BGH v. 9.11.1983 - VIII ZR 349/82, NJW 1984, 310; OLG Rostock v. 22.7.2005 - 6 U 132/04, NJOZ 2005, 3389 m.w.N.).
  • StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2069

    1. Die Antragsberechtigung "jeder Person" (Art. 131 Abs. 3 HV, § 19 Abs. 2 Nr. 9

    Es ist dem Gericht allerdings nicht zumutbar und auch nicht seine Aufgabe, sich "das Passende" aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 22.07.2005 - 6 U 132/04 -, Juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 130 Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 5 U 5/09

    Zulässigkeit der Befriedigung von Ansprüchen des gewerblichen Vermieters aus der

    Grundsätzlich können Anlagen lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrages dienen; sie können jedoch nicht das schriftsätzliche Vorbringen ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.2007, II ZR 111/05, NJW 2008, 69, 70 Tz. 25; Beschluss vom 27.09.2001, V ZB 29/01, BeckRsS 2001 30208659; KG , Urteil vom 05.09.2005, 8 U 177/04, NJW-RR 2006, 301; OLG Rostock, Beschluss vom 22.07.2005, 6 U 132/04, NJOZ 2005, 3389, 3390; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.1998, 22 U 218/97, NJW-RR 1999, 1466, 1467).
  • LG Münster, 21.11.2019 - 115 O 68/19

    Gebäudeversicherung - Sturmschäden - notwendige Beseitigungsmaßnahmen

    Denn hat sich der Prozessgegner mit einem von ihm erteilten Hinweis oder einer erhobenen Substantiierungsrüge bereits eindeutig zu einem Mangel des Prozessvortrages der anderen Partei erklärt, so liefe ein weiterer Hinweis durch das Gericht auf eine reine Wiederholung und damit auf eine pure Förmelei hinaus, sofern der "anwaltliche Hinweis" - wie hier - in der bezeichneten Weise klar, verständlich und präzise ist und von einer anwaltlich vertretenen Partei erwartet werden kann, dass er sich mit dem Vorbringen der Gegenpartei und der von dieser erhobenen Einwänden - wie es hier der Kläger im Schriftsatz vom 31.10.2019 getan hat - auseinandersetzt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 22.07.2005, Az.: 6 U 132/04, OLG-NL 2005, 206).
  • OLG Köln, 21.06.2006 - 17 U 93/05

    Hinweispflicht im Anwaltsprozess

    Ist der Grundsatz weitestgehend unstreitig, so werden im Hinblick auf die Hinweispflichten in Anwaltsprozessen durchaus Einschränkungen befürwortet (s. hierzu: OLG Rostock OLGR 2005, 928).
  • LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 50/22

    Keine Betriebsschließung bei teilweisem Betretungsverbot

    Ein weiterer Hinweis wäre in diesem Fall auf eine reine Wiederholung und damit auf eine pure Förmelei hinausgelaufen, da der vorherige "anwaltliche" Hinweis in der bezeichneten Weise klar, verständlich und präzise war und von einer - zudem anwaltlich vertretenen - Partei erwartet werden kann, dass er sich mit dem Vorbringen der Gegenpartei und der von dieser erhobenen Einwänden auseinandersetzt und hierauf in geeigneter Form reagiert (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 22.7. 2005, Az.: 6 U 132/04, OLG-NL 2005, 206).
  • KG, 10.07.2018 - 7 U 104/17

    Architektenhonorarklage: Notwendige Darlegungen bei Geltendmachung einer

    Ebenso wenig geht es an, durch unsubstantiierten Sachvortrag dem Gegner quasi die Darlegungslast für eigene Einwendungen aufzubürden (OLG Rostock, Beschluss vom 22. Juli 2005 - 6 U 132/04 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • LG Köln, 04.05.2012 - 7 O 382/10

    Nachweis der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen; Herbeiführung der

    Ein - erneuter - Hinweis auf den (fortbestehenden) Umstand unzureichenden Vortrages war nicht geboten; dies schon deshalb nicht, weil sich ein Hinweis des Gerichts erübrigt, wenn die Partei aufgrund gezielter Kritik des Gegners schon von anderer Seite auf Mängel des Vorbringens aufmerksam gemacht worden ist (vgl. RG, Urt. v. 02.12.1911 - V 266/11, RGZ 78, 26 (33); RG, Urt. v. 14.06.1932 - VII 43/32, RGZ 136, 395 (401); BGH, Urt. v. 09.11.1983 - VIII ZR 349/82, NJW 1984, 310; BGH, Urt. v. 24.09.1987 - III ZR 188/86, NJW 1988, 696; OLG Rostock, Urt. v. 22.07.2005 - 6 U 132/04, OLGReport 2005, 928; OLG Frankfurt, Urt. vom 18.01.2006 - 1 U 194/05, OLGReport 2006, 601; Müko-Wagner, 3. Aufl. (2008), § 139, Rn. 18).
  • LG Münster, 07.09.2023 - 115 O 103/23

    Betriebsschließung erfordert eine vollständige Schließung

  • AG Aachen, 14.09.2017 - 107 C 540/16

    Anspruch der privaten Krankenversicherung auf Rückzahlung der von einem

  • ArbG Herne, 24.08.2016 - 1 Ca 242/16

    Betriebsbedingte Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden § 15 IV, V KSchG.

  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 14 O 109/12

    AA des VV, entgangener Gewinn, Schadenersatz, Schadenschätzung, entgangener

  • OLG Frankfurt, 07.08.2006 - 12 U 204/05

    Keine Hinweispflicht des Gerichts trotz Ersuchens einer Partei

  • AG Aachen, 20.01.2005 - 84 C 485/05
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12362
OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,12362)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,12362)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,12362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Fristlose außerordentliche Kündigung des freien Dienstvertrages des Organs (Vorstand) einer juristischen Person (Genossenschaft); Vertrauensentzug durch die Aufsichtsbehörde verbunden mit einem Abberufungsverlangen als außerordentlicher Kündigungsgrund; Fehlende ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GenG § 24 Abs. 3; ; GenG § ... 24 Abs. 3 Satz 2; ; GenG § 34 Abs. 1; ; GenG § 38; ; GenG § 40; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 628 Abs. 2; ; KWG § 36; ; KWG § 36 Abs. 1; ; UmWG § 20; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    Dienstvertrag: Kündigung eines Organes einer juristischen Person - Prüfung der Kündigungsgründe durch den Dienstherrn

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 8/04

    Zulässigkeit einer Klageänderung - Wirksamkeit der Kündigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Im Verfahren 6 U 8/04 begehrt der Kläger Dienstvergütung für das Jahr 2000.

    Es ist ebenso wie die Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) im Verfahren 14 O 547/02 ( 6 U 8/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht) zu dem Ergebnis gelangt, dass die außerordentliche Kündigung vom 9. Juli 1998 unwirksam sei.

  • OLG Köln, 03.01.2003 - 6 U 140/02

    UWG -Recht; Verbraucherrecht; Glucosaminsulfat 750 mg Tagesdosis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Jedenfalls habe er diesen Vortrag im Rechtsstreit 17 O 635/00 (6 U 140/02) mit Schriftsatz vom11. Mai 2001 getätigt.
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Das Landgericht ist dabei der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, NJW 1999, 3507) gefolgt, welches unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG - die gesetzliche Grundlage für die steuerliche Bewertung der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeuges - es im Ermessen des Richters liegend angesehen hat, den Wert der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeuges für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zu bemessen.
  • BGH, 03.03.1993 - VIII ZR 101/92

    Zeitliche Beschränkung der Schadensersatzpflicht bei fristloser Kündigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Eine solche Begrenzungsmöglichkeit erkennt die Rechtsprechung (BGHZ 122, 9; BAG NJW 2000, 1593; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 276 Rn 128 m.w.H.) nur in den Fällen des sog. Auflösungsverschuldens an.
  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 537/92

    Schadensersatz - entgangene Nutzung eines PKW

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Durch den Entzug des PKW wird dem Dienstherrn diese Leistung unmöglich, da er das Fahrzeug dem Dienstverpflichteten für die Vergangenheit nicht mehr zur Verfügung stellen kann (BAG, NZA 1994, 1128).
  • BGH, 28.10.1996 - II ZR 14/96

    Annahmeverzug der GmbH nach unberechtigter fristloser Kündigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Da die Rechtsvorgängerin der Beklagten den Vorstandsposten des Klägers unstreitig bereits zum 25.6.1998 neu besetzt hatte und dies dem Kläger auch bekannt gegeben hat, hätte im vorliegenden Falle ein wörtliches Angebot zur Herbeiführung des Annahmeverzuges ausgereicht (BGH, NJW-RR 1997, 537).
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