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   OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07   

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OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07 (https://dejure.org/2007,7247)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2007 - 6 U 143/07 (https://dejure.org/2007,7247)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - 6 U 143/07 (https://dejure.org/2007,7247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche gegen einen Mitbewerber wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnungen gegenüber eigenen Abnehmern aufgrund eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Bestehen einer tatsächlichen Vermutung für die Dringlichkeit einer ...

  • Judicialis

    UWG § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den Hersteller des Endproduktes gerichtete Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07
    a) Ansprüche gegen Mitbewerber wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung gegenüber eigenen Abnehmern können sich allerdings zum einen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aus § 823 Abs. 1 BGB ergeben (Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.07.2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung), was Unterlassungsansprüche gemäß dem Rechtsgedanken des § 1004 BGB einschließt (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 8 UWG, Rn. 1.112 unter Hinweis auf die Begründung des Beschlusses des Großen Senats [GRUR 2005, 882 [884 f.], der wie das Ausgangsverfahren vor dem I. Zivilsenat [BGH, GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II] und zwei neuere Verfahren vor dem X. Zivilsenat [BGH, GRUR 2006, 219 - Detektionseinrichtung II; GRUR 2007, 313 - Funkuhr II] nur Schadensersatzansprüche betraf).

    Behauptet der Verwarnende nicht (wie etwa bei der Inanspruchnahme des letzten Abnehmers in einer Lieferkette) zugleich eine Schutzrechtsverletzung durch den Anbieter der vorangegangenen Vertriebsstufe, sondern nimmt er einen Hersteller in Anspruch, der sich bei der Herstellung des Erzeugnisses auf die Zuliefertätigkeit eines Dritten stützte, so stehen diesem Dritten Ansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung nicht zu, da er den angeblichen Schutzrechtsverletzer lediglich beliefert hat, ohne selbst nach der Rechtsauffassung des Verwarnenden als Verletzer zu erscheinen (BGH [X. ZS], GRUR 2007, 313 [315] - Funkuhr II).

    Für diese lediglich mittelbare Gefährdung fremder Marktchancen muss derjenige, der einen anderen unberechtigt aus einem Schutzrecht verwarnt, aber nicht mehr einstehen (vgl. BGH, GRUR 2007, 313 [316] - Funkuhr II).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07
    a) Ansprüche gegen Mitbewerber wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung gegenüber eigenen Abnehmern können sich allerdings zum einen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aus § 823 Abs. 1 BGB ergeben (Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.07.2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung), was Unterlassungsansprüche gemäß dem Rechtsgedanken des § 1004 BGB einschließt (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 8 UWG, Rn. 1.112 unter Hinweis auf die Begründung des Beschlusses des Großen Senats [GRUR 2005, 882 [884 f.], der wie das Ausgangsverfahren vor dem I. Zivilsenat [BGH, GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II] und zwei neuere Verfahren vor dem X. Zivilsenat [BGH, GRUR 2006, 219 - Detektionseinrichtung II; GRUR 2007, 313 - Funkuhr II] nur Schadensersatzansprüche betraf).

    Nach der mit Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.07.2005 bestätigten ständigen Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, kann aber die gerichtliche Prüfung eines auch nur vermeintlich bestehenden Anspruchs nicht mit einem hiergegen gerichteten Unterlassungsantrag unterbunden werden ("prozessuales Privileg": BGH, GRUR 1998, 587 [589] - Bilanzanalyse Pro 7 [m.w.N.]; BGH [GSZ], GRUR 2005, 882 [884 f.]; BGH, GRUR 2006, 433 [Tz. 14]; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 10.175; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., 41. Kap., Rn. 79a f. m.w.N.).

    Die durch die Abnehmerverwarnung gestörte Kundenbeziehung ist nicht absolut geschützt, sondern genießt Schutz nur, soweit die Wirkung des Ausschließlichkeitsrechts nach einem Korrelat in Gestalt der Haftung des Rechtsinhabers für unberechtigte Verwarnungen verlangt (BGHZ [GZS] 164, 1 = GRUR 2005, 882 [883 f.] - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07
    Sie können zum anderen - an sich vorrangig - aus §§ 3, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG in Verbindung mit § 4 Nr. 7 und 8 UWG (Herabsetzung, Anschwärzung) oder § 4 Nr. 10 UWG (gezielte Behinderung) herzuleiten sein (BGH, GRUR 2006, 433 [Tz. 16] - Unbegründete Abnehmerverwarnung; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rn. 10.174 ff. [10.178] m.w.N.).

    Der Einwand fehlender Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) eines auf die Inanspruchnahme ihrer Abnehmer beschränkten Unterlassungsantrags verfängt nicht; wer Abnehmer der Antragstellerin ist, lässt sich hinreichend sicher bestimmen, selbst wenn zur Feststellung des Lieferanten eines am Markt angebotenen Produkts noch entsprechende Erkundigungen oder Ermittlungen des Vollstreckungsgerichts erforderlich sein sollten (vgl. BGB, GRUR 2006, 433 [Tz. 10, 15] - Unbegründete Abnehmerverwarnung).

    Nach der mit Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.07.2005 bestätigten ständigen Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, kann aber die gerichtliche Prüfung eines auch nur vermeintlich bestehenden Anspruchs nicht mit einem hiergegen gerichteten Unterlassungsantrag unterbunden werden ("prozessuales Privileg": BGH, GRUR 1998, 587 [589] - Bilanzanalyse Pro 7 [m.w.N.]; BGH [GSZ], GRUR 2005, 882 [884 f.]; BGH, GRUR 2006, 433 [Tz. 14]; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 10.175; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., 41. Kap., Rn. 79a f. m.w.N.).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07
    Unternehmer, die gleichartige Waren innerhalb derselben Endverbraucherkreise abzusetzen suchen, sind Mitbewerber, auch wenn sie dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs tun, falls nur das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen im Absatz behindern oder stören kann (BGH, GRUR 1999, 1122 [1123] - EG-Neuwagen I m.w.N.; GRUR 2001, 448 - Kontrollnummernbeseitigung II; GRUR 2004, 877 [878] - Werbeblocker).

    Unabhängig von subjektiven Erfordernissen (BGH, GRUR 2007, 800 [Tz. 22] - Außendienstmitarbeiter) ist die Schwelle einer im Wettbewerb hinzunehmenden Behinderung erst überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers statt auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 581 [582] - The Colour of Elégance, m.w.N.) oder wenn der Mitbewerber seine Leistung am Markt wegen der Behinderung nicht mehr durch eigene Anstrengung in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGHZ 148, 1 [5] = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummer; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; GRUR 2007, 800 [Tz. 23] - Außendienstmitarbeiter; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; MD 2007, 1217 [1219] - Switch & Profit).

  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 224/04

    Wettbewerbsverstoß: Gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbeaktion

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07
    (c) Fehlt es nach alledem an einem unter einen der Beispielstatbestände des § 4 UWG fallenden Wettbewerbsverstoß der Antragsgegnerin zum Nachteil der Antragstellerin, so verbietet sich ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 3 UWG wegen solcher Umstände, durch die ein Tatbestandsmerkmal der Beispielstatbestände angesprochen, aber letztlich nicht verwirklicht ist (OLG Frankfurt/Main, GRUR 2005, 1064 [1066] - Lion-Sammelaktion; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG, Rn. 6).
  • BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75

    Unberechtigte Verwarnung wegen der vermeintlichen Verletzung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07
    In der unberechtigten Verwarnung eines Mitbewerbers wegen vermeintlicher Verletzung eines Ausstattungsschutzrechtes liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb des Zulieferers der angegriffenen Ausstattung, solange Verletzer des vermeintlichen Schutzrechtes nicht in erster Linie der Hersteller oder Lieferant ist (BGH [I. ZS], GRUR 1977, 805 [807] - Klarsichtverpackung).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07
    Unabhängig von subjektiven Erfordernissen (BGH, GRUR 2007, 800 [Tz. 22] - Außendienstmitarbeiter) ist die Schwelle einer im Wettbewerb hinzunehmenden Behinderung erst überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers statt auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 581 [582] - The Colour of Elégance, m.w.N.) oder wenn der Mitbewerber seine Leistung am Markt wegen der Behinderung nicht mehr durch eigene Anstrengung in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGHZ 148, 1 [5] = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummer; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; GRUR 2007, 800 [Tz. 23] - Außendienstmitarbeiter; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; MD 2007, 1217 [1219] - Switch & Profit).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07
    Unabhängig von subjektiven Erfordernissen (BGH, GRUR 2007, 800 [Tz. 22] - Außendienstmitarbeiter) ist die Schwelle einer im Wettbewerb hinzunehmenden Behinderung erst überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers statt auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 581 [582] - The Colour of Elégance, m.w.N.) oder wenn der Mitbewerber seine Leistung am Markt wegen der Behinderung nicht mehr durch eigene Anstrengung in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGHZ 148, 1 [5] = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale.de; BGH, GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummer; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; GRUR 2007, 800 [Tz. 23] - Außendienstmitarbeiter; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; MD 2007, 1217 [1219] - Switch & Profit).
  • OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 25/07

    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verletzung einer Marke durch Nutzung einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07
    Wer trotz Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen bis zum Erlass der einstweiligen Verfügung nicht durchgängig das Ziel verfolgt, vorläufigen Rechtsschutz so schnell wie möglich zu erlangen, sondern die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs ohne überzeugenden Grund objektiv verzögert, der offenbart damit, dass es ihm mit dem erstrebten Verbot tatsächlich nicht so eilig ist, als dass ihm nicht zugemutet werden könnte, dieses im Wege eines Hauptsacheverfahrens zu erwirken; maßgebend sind nach der Rechtsprechung des Senats keine festen Fristen, sondern die Umstände des Einzelfalls (Senat, Urt. v. 12.01.2007 - 6 U 193/06; Urt. v. 20.07.2007 - 6 U 25/07; Beschl. v. 15.11.2007 - 6 W 172/07; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 3.15 und Teplitzky, a.a.O., 54. Kap., Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07
    Nach der mit Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.07.2005 bestätigten ständigen Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, kann aber die gerichtliche Prüfung eines auch nur vermeintlich bestehenden Anspruchs nicht mit einem hiergegen gerichteten Unterlassungsantrag unterbunden werden ("prozessuales Privileg": BGH, GRUR 1998, 587 [589] - Bilanzanalyse Pro 7 [m.w.N.]; BGH [GSZ], GRUR 2005, 882 [884 f.]; BGH, GRUR 2006, 433 [Tz. 14]; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 10.175; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., 41. Kap., Rn. 79a f. m.w.N.).
  • LG Köln, 20.09.2007 - 84 O 46/07

    Anspruch auf Einwilligung in die Löschung eines Geschmacksmusters wegen

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97

    Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung

  • OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05

    Internetadresse mit Umlauten - Sicherung eines Gattungsbegriffs in

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

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