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   OLG Schleswig, 30.01.2014 - 6 U 15/13   

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https://dejure.org/2014,4518
OLG Schleswig, 30.01.2014 - 6 U 15/13 (https://dejure.org/2014,4518)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.01.2014 - 6 U 15/13 (https://dejure.org/2014,4518)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 6 U 15/13 (https://dejure.org/2014,4518)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Stoppt Durchfall

    § 3a HeilMWerbG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 8 UWG
    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbeaussage "Stoppt Durchfall" für ein Arzneimittel gegen Durchfallerkrankungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Bewerbung eines Arzneimittels mit dem Slogan "Stoppt Durchfall"

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Slogan "Stoppt Durchfall" ist irreführend, §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1, 8 UWG; 3a HeilMWerbG

  • ra.de
  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Zur Frage der Irrführung der Werbung für ein Arzneimittel gegen Durchfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4; UWG § 5; UWG § 8; HWG 3a
    Irreführung durch Bewerbung eines Arzneimittels mit dem Slogan "Stoppt Durchfall"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    "Stoppt Durchfall" - unzulässige Werbung für Medikament gegen Durchfall

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    "Stoppt Durchfall" - Irreführende Werbung für ein Medikament gegen Durchfall

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur irreführenden Werbung mit der Wirkung eines Medikaments

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    "Stoppt Durchfall" unzulässige Werbung für Medikament, wenn Durchfall nicht binnen weniger Stunden endet

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anti-Durchfall-Werbeslogan irreführend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchfall "stoppen" heißt beenden und nicht weniger werden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Werbeslogan: "Stoppt Durchfall" - unzulässige Werbung für Medikament

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    "Stoppt Durchfall" kann ein unzulässiger Werbeslogan für ein Medikament sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Stoppt Durchfall" kann ein unzulässiger Werbeslogan für ein Medikament sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Stoppt Durchfall" - unzulässige Werbung für Medikament gegen Durchfall

  • Jurion (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für ein Arzneimittel gegen Durchfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "L stoppt Durchfall" - Dieser Werbeslogan für ein Medikament ist unzulässig, wenn es die Beschwerden nur lindert

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Stoppt Durchfall" - unzulässige Werbung für Medikament gegen Durchfall

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    UWG - Unzulässige Werbung für Medikament gegen Durchfall mit dem Slogan Stoppt Durchfall

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Medikamente mit unzutreffender Medikamentenwirkung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Medikamente mit unzutreffender Medikamentenwirkung

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    "Stoppt Durchfall" - unzulässige Werbung für Durchfall-Medikament

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    L. stoppt Durchfall - Medikament muss Beschwerden binnen weniger Stunden beenden

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Stoppt Durchfall ist unzulässige Werbung für ein Medikament gegen Durchfall

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Durchfall bekämpfen ist nicht gleich Durchfall stoppen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 347
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    In der Berufungsinstanz des Vorprozesses wurde der Beklagten durch das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2014 - 6 U 15/13 verboten, die Knochenzemente der Beklagten unter Verwertung von Spezifikationen bestimmter Inhaltsstoffe, die vom Oberlandesgericht als Betriebsgeheimnisse der Klägerin angesehen wurden, herzustellen und zu vertreiben.
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

    In der Berufungsinstanz des Vorprozesses wurden die Beklagte und andere Unternehmen des B.-Konzerns durch das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2014 - 6 U 15/13 im Umfang des zuletzt gestellten Hilfsantrages insoweit zur Unterlassung verurteilt, als die Knochenzemente der Beklagten unter Verwertung von Spezifikationen bestimmter Inhaltsstoffe, die vom Oberlandesgericht als Betriebsgeheimnisse der Klägerin angesehen wurden, hergestellt und vertrieben wurden.
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 254/16

    Knochenzement III - Wettbewerbsverstoß: Herabsetzung eines Mitbewerbers durch die

    In der Berufungsinstanz dieses Vorprozesses ist es der Klägerin durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2014 (6 U 15/13) verboten worden, ihre Knochenzemente unter Verwertung von Spezifikationen bestimmter Inhaltsstoffe, die das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Betriebsgeheimnisse der Beklagten angesehen hat, herzustellen und zu vertreiben.

    über das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2014, Az. 6 U 15/13, zu berichten, wenn und soweit als Grund für das Verbot angegeben wird, die Klägerin habe.

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2013 - 6 U 16/13
    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte zum Beleg für ihre gegenteilige Auffassung auf den Vortrag der Klägerin in dem Parallelverfahren, wonach mit "den gegen Kollegen geführten Verfahren ein fünfstelliger Gebührenbetrag verbunden ist" und diese Verfahren dazu führten, dass andere Mandate teilweise nicht mehr angenommen werden können (AS I 47 der Verfahrensakten 6 U 15/13).
  • LG Frankfurt/Main, 25.08.2015 - 6 O 13/15
    Ihr wurde neben anderen konzernverbundenen Unternehmen durch nicht rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 05.06.2014, Az. 6 U 15/13 u.a. verboten, die im Urteil bezeichneten Knochenzemente herzustellen, anzubieten und in den Verkehr zu bringen, auf den Inhalt des Urteils Anlage K 2 wird Bezug genommen.

    verwertet (Beiziehung der Akten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Az. 6 U 15/13).

    Ein Beruhen der Marktführerschaft der Beklagten auf der Benutzung wettbewerbswidriger Methoden steht - auch wenn man von einer Verletzung von Betriebsgeheimnissen ausgeht wie im nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 05.06.2014, Az. 6 U 15/13 festgestellt - nicht fest.

  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 6 U 181/15
    Dies gilt auch dann, wenn unterstellt wird, dass die vom erkennenden Senat im Urteil vom 5.6.2014 (6 U 15/13) vorgenommene Beurteilung zutreffend ist, wonach die Beklagte bzw. andere Unternehmen und Personen des X-Konzerns im Zusammenhang mit der Herstellung der seit 2005 vertriebenen, im Klageantrag zu 1. a) bezeichneten Knochenzemente (im Folgenden: "nachgestellte Knochenzemente") geschützte Betriebsgeheimnisse der Klägerin bzw. deren Rechtsvorgängerin verletzt haben.

    Wie im Senatsurteil vom 5.6.2014 (6 U 15/13) im Einzelnen ausgeführt, hat sich die Beklagte bei der Entwicklung der nachgestellten Knochenzemente lediglich einzelner als Betriebsgeheimnis einzustufender Vorgaben bedient.

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