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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15   

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https://dejure.org/2016,16749
OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15 (https://dejure.org/2016,16749)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.2016 - 6 U 151/15 (https://dejure.org/2016,16749)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 6 U 151/15 (https://dejure.org/2016,16749)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung des Hinweises auf Risiken und Nebenwirkungen bei der Werbung für Medizinprodukte; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Zugabe einer Geschenkkarte eines Internet-Versandhändlers beim Verkauf von Blutdruckmessgeräten

  • kanzlei.biz

    Zugabe von Geschenkkarten bei Kauf von Medizinprodukten unzulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung des Hinweises auf Risiken und Nebenwirkungen bei der Werbung für Medizinprodukte; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Zugabe einer Geschenkkarte eines Internet-Versandhändlers beim Verkauf von Blutdruckmessgeräten

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung des Hinweises auf Risiken und Nebenwirkungen bei der Werbung für Medizinprodukte

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung für Medizinprodukte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Für den Kauf von Medizinprodukten dürfen keine Geschenkkarten an Kunden ausgegeben werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    6 Pkt-Schrift ist zu klein - Pflichthinweis "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" muss gut lesbar sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zugabe von Geschenkkarten bei Kauf von Medizinprodukten unzulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Heilmittelwerberecht - Pflichttext Zu Risiken und Nebenwirkungen muss gut lesbar und korrekt zugeordnet sein

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 104 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Mindestschriftgröße für Pflichtangabe in Werbezeitung/Geschenkkarte

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
    Gegen ein zusätzliches Erfordernis einer mittelbaren Gesundheitsgefahr spricht auch, dass der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung zu Medizinprodukten (BGH, GRUR 2015, 504, Rn. 9, 24 - Kostenlose Zweitbrille - juris) erneut davon abgesehen hat, die Anwendung des § 7 HWG bei Öffentlichkeitswerbung vom Nachweis einer Gesundheitsgefahr abhängig zu machen.

    4 der Richtlinie 2005/29/EG vorrangig anzuwendende Reglementierung der Werbung für Medizinprodukte enthält, bleibt die Regelung in § 7 Abs. 1 S. 1 HWG von der Richtlinie 2005/29/EG nach deren Art. 3 Abs. 3 unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 6.11.2014, I ZR 26/13, Rn. 10 - Kostenlose Zweitbrille - juris).

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
    Bei § 7 HWG handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG, weil es dem Gesundheitsschutz von Verbrauchern dient (vgl. BGH, Uretil vom 6.7.2006, I ZR 145/03 - Kunden werben Kunden - juris).
  • OLG Celle, 13.03.2014 - 13 U 106/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer kostenlosen Zweitbrille beim Kauf einer

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
    Obgleich das OLG Celle (GRUR-RR 2014, 263 ff.) die Revision mit Blick auf die o.g. Entscheidung des OLG Düsseldorf zugelassen hat, besteht aus Sicht des Senats im vorliegenden Fall der Bewerbung von Medizinprodukten dazu keine Veranlassung.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
    Soweit zur einschränkenden Auslegung des § 7 HWG auf Art. 12 GG abgestellt wird, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass dem Gesetz Ziele des Gesundheitsschutzes und des Schutzes gegen wirtschaftliche Übervorteilung besonders schutzwürdiger Privater zugrundliegen, die hinreichende Gründe des gemeinen Wohls darstellten, die die Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit und der Meinungsäußerungsfreiheit rechtfertigen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 28.9.2011, I ZR 96/10, Rn. 37 - INJECTO - juris).
  • OLG Stuttgart, 15.03.1985 - 2 U 211/84
    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
    Hierzu hat das Oberlandesgericht Stuttgart in den beiden zu den Akten gereichten und den Gegenstand der laufenden Revisionsverfahren I ZR 85/85 und I ZR 86/85 bildenden Urteilen vom 15. März 1985 - 2 U 182/84 und 2 U 211/84 - den Standpunkt eingenommen, daß eine 6-Punkt-Schrift die untere Grenze der bei der Gestaltung der Pflichtangaben noch vertretbaren Schriftgröße darstelle, weil die unterhalb dieser Mindestgröße liegenden Schriftarten für den normalsichtigen Leser nicht mehr ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar seien.
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
    Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, GRUR 2013, 850 ff., verweist, hat der Bundesgerichtshof dort zwar für Grundpreisangaben nach der PAngVO entschieden, dass ein Verbraucher, der beim Einkaufen Preise vergleicht, die Grundpreisangaben aus einer Entfernung von 50 cm ohne weiteres lesen könne, so dass nicht das Erfordernis der 6-Punkt-Schrift gelte.
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 85/85

    Heilmittelwerbung - Lesbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
    Hierzu hat das Oberlandesgericht Stuttgart in den beiden zu den Akten gereichten und den Gegenstand der laufenden Revisionsverfahren I ZR 85/85 und I ZR 86/85 bildenden Urteilen vom 15. März 1985 - 2 U 182/84 und 2 U 211/84 - den Standpunkt eingenommen, daß eine 6-Punkt-Schrift die untere Grenze der bei der Gestaltung der Pflichtangaben noch vertretbaren Schriftgröße darstelle, weil die unterhalb dieser Mindestgröße liegenden Schriftarten für den normalsichtigen Leser nicht mehr ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar seien.
  • OLG Stuttgart, 15.03.1985 - 2 U 182/84
    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
    Hierzu hat das Oberlandesgericht Stuttgart in den beiden zu den Akten gereichten und den Gegenstand der laufenden Revisionsverfahren I ZR 85/85 und I ZR 86/85 bildenden Urteilen vom 15. März 1985 - 2 U 182/84 und 2 U 211/84 - den Standpunkt eingenommen, daß eine 6-Punkt-Schrift die untere Grenze der bei der Gestaltung der Pflichtangaben noch vertretbaren Schriftgröße darstelle, weil die unterhalb dieser Mindestgröße liegenden Schriftarten für den normalsichtigen Leser nicht mehr ohne besondere Konzentration und Anstrengung lesbar seien.
  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 213/84

    "6-Punkt-Schrift"; Lesbarkeit der Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
    In seinem Urteil vom 10.12.1986 (I ZR 213/84, Rn. 15 - juris) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass in der Regel eine 6-Punkt-Schrift erforderlich sei, um den Anforderungen des § 4 Abs. 4 HWG zu genügen:.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 93/12

    Pkw-Verlosung

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
    Zwar hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 15.1.2013 (20 U 93/12) ausgeführt, dass in dem dort entschiedenen Fall ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 13 HWG n.F. nicht vorliege, weil nach der neuen seit dem 26.10.2012 geltenden Fassung es die Vorschrift erfordere, dass außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden dürfe mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren, deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist, sofern diese Maßnahmen oder Verfahren einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisteten.
  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 83/12

    Testen Sie Ihr Fachwissen - Heilmittelwerbung: Zulässigkeit einer

  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 86/85

    "Lesbarkeit II"; Anforderungen an die Lesbarkeit der Pflichtangaben

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 153/16

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten von Informationen bei Werbung in Printmedium;

    Zu den Bedingungen der Inanspruchnahme gehört bei Preisnachlässen die Angabe, welche Waren oder Warengruppen mit welchen Preisnachlässen erworben werden können (OLG Jena, WRP 2016, 1388; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 5a Rn. 5.29).
  • BGH, 21.12.2023 - I ZR 24/23

    Unzulässige Bewerbung von Mundspülung mit "Corona-Prophylaxe" - Verweis in

    Der Verstoß der Beklagten gegen § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG, Abschnitt A Nr. 1 der Anlage zu § 12 HWG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. t, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 44a IfSG ist geeignet, die Interessen von Verbrauchern im Sinn von § 3a UWG spürbar zu beeinträchtigen (vgl. OLG Köln, WRP 2016, 1388 [juris Rn. 37] mwN; Köhler/Odörfer in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 3a Rn. 1.222; Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser aaO § 28 Rn. 145; zu § 5 HWG vgl. BGH, GRUR 2012, 647 [juris Rn. 42] - INJECTIO).
  • OLG Hamburg, 29.02.2024 - 3 U 83/21
    Dem hat sich die obergerichtliche Rechtsprechung zum Teil angeschlossen (OLG Köln, WRP 2016, 1388, juris Rn. 48; KG, WRP 2020, 495, juris Rn. 30).
  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 182/22

    Werbung für den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem gesamten

    aa) Teils wird angenommen, ein Geldrabatt im Sinne dieser Vorschrift sei allein ein solcher, der den Preis des beworbenen Heilmittels herabsetze (einen Geldrabatt im Falle eines Einkaufsgutscheins für einen Online-Marktplatz verneinend OLG Köln, WRP 2016, 1388; Brixius in Bülow/Ring/Artz/Brixius, HWG, 6. Aufl., § 7 Rn. 282; Wesser, A&R 2019, 109, 113 f.).
  • OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/18

    Jetzt gratis testen, Inkontinenzhöschen - Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem

    Soweit die Antragstellerin sich in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 01. Juli 2016, 6 U 151/15, juris) bezieht und meint, die Rückzahlung sei als Geschenk iSd § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG zu qualifizieren, überzeugt das nicht.
  • LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 60/20
    Etwas anderes folgt nicht daraus, dass in der Judikatur im Zusammenhang mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 a) HWG von Rabatten oder Preisnachlässen und nicht von Schenkung gesprochen wird (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 09.10.2013 - 3 U 48/13, GRUR-RR 2014, 89 (91); OLG Köln, Urt. v. 01.07.2016 - 6 U 151/15, PharmR 2016, 396 (398)).

    Soweit der Senat dort entschieden hat, dass die Gewährung eines Einkaufsgutscheines nicht unter die Ausnahme nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 a) HWG fällt, wurde die Unlauterkeit auch aus Sicht der Kammer zutreffend damit begründet, dass es sich nicht um einen Rabatt auf das Medizinprodukt selber handelt, sondern um eine Werbegabe, mit dem die dortige Beklagte Anreize schaffte, auch andere Produkte der dortigen Beklagtenpartei zu erstehen (6 U 151/15, PharmR 2016, 396 (398)).

  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13

    Köln - DocMorris-Ordnungsgeld aufgehoben

    In ihrem Schriftsatz vom 19.12.2016 (dort S. 10 ff.) stellt die nunmehrige Antragsgegnerin nicht mehr auf § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG, sondern auf § 7 Abs. 1 S. 1 HWG ab, indem sie unter Berufung auf eine Urteil des OLG Köln vom 01.07.2016 (6 U 151/15) ausführt, bei dem beanstandetem Prämienmodell handele es sich nicht um einen Barrabatt, sondern um eine Werbegabe.
  • LG Arnsberg, 06.12.2018 - 8 O 73/18

    Vorenthalten von wesentlichen Informationen gegenüber dem Verbraucher im Prospekt

    Zwar beziehen sich die Anforderungen ihrem Wortlaut nach ausschließlich auf den elektronischen Geschäftsverkehr; jedoch ist anerkanntermaßen (BGH GRUR 2009, 1064 Tz. 19) ein unterschiedliches Schutzniveau für den elektronischen Geschäftsverkehr einerseits und den nicht elektronischen andererseits nicht zu rechtfertigen, so dass zu den Bedingungen der Inanspruchnahme bei Preisnachlässen die Angaben gehören, welche Waren oder Warengruppen mit welchen Preisnachlässen erworben werden können (Köhler, in: Köhler / Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 5a Rdrn. 5.29; OLG Jena, WRP 2016, 1388), woraus - wie bereits dargelegt - zwangslos folgt, dass es sich dabei um "wesentliche Informationen" im Sinne des § 5 a Abs. 2 Satz 1 Hs.1 UWG handelt.
  • LG Köln, 16.07.2019 - 31 O 88/18
    Es geht damit auch um die Stellung im Text und das Umfeld, in das der Hinweis gebettet ist (OLG Köln Urt. v. 1.7.2016 - 6 U 151/15, BeckRS 2016, 12123).
  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    In ihrem Schriftsatz vom 10.01.2017 (dort S. 8 ff.) stellt die nunmehrige Antragsgegnerin nicht mehr auf § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG, sondern auf § 7 Abs. 1 S. 1 HWG ab, indem sie unter Berufung auf eine Urteil des OLG Köln vom 01.07.2016 (6 U 151/15) ausführt, bei dem beanstandetem Prämienmodell handele es sich nicht um einen Barrabatt, sondern um eine Werbegabe.
  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 208/14
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.11.2015 - 6 U 151/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50968
OLG Frankfurt, 27.11.2015 - 6 U 151/15 (https://dejure.org/2015,50968)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.2015 - 6 U 151/15 (https://dejure.org/2015,50968)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 2015 - 6 U 151/15 (https://dejure.org/2015,50968)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verstoß gegen Unterlassungsvertrag durch teilweise kostenlose Abgabe von Erfrischungsgetränken

  • damm-legal.de

    Keine kostenlose Getränkeabgabe in Spielhallen

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Unterlassungsvertrag durch teilweise kostenlose Abgabe von Erfrischungsgetränken

  • online-und-recht.de

    Verstoß gegen abgegebene Unterlassungserklärung aufgrund kostenreduzierter Abgabe von Erfrischungsgetränken

  • kanzlei.biz

    Vertragsstrafe eines Spielhallenbetreibers wegen Abgabe von Erfrischungsgetränken für 0,50 EUR

  • vdai.de PDF

    Die Ausgabe von Getränken zu einem Preis von 0,50 EUR für 125 ml kommt einer kostenlosen Abgabe gleich.

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 339
    Verwirkung einer Vertragsstrafe wegen Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Gratisgetränk in einer Spielhalle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine kostenlose Getränkeabgabe in Spielhallen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine kostenlose Getränkeabgabe in Spielhallen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Unterlassungsvertrag durch teilweise kostenlose Abgabe von Erfrischungsgetränken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung erfasst auch kerngleiche Verstöße

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 10.02.2014 - 8 B 2437/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2015 - 6 U 151/15
    Die Regelung erfasst daher auch die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken (VGH, NVwZ-RR 2014, 418).

    Für die Nichtigkeit der Vorschrift gibt es im Übrigen auch keine Anhaltspunkte (vgl. VGH, NVwZ-RR 2014, 418).

  • OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 59/16

    Auslegung einer Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit dem Zuwendungsverbot

    Es kommt danach - worauf der Senat bereits in dem Beschluss vom 27.11.2015 - 6 U 151/15 (S. 2, 3. Absatz am Ende) hingewiesen hat - nicht auf eine gesonderte Marktüblichkeit für Getränkepreise in anderen Spielhallen an, weil damit Preisbildungsfaktoren, wie beispielsweise die Anlockwirkung für die spielenden Gäste, Berücksichtigung finden würden, die im Hinblick auf den Schutzgedanken des Zuwendungsverbots gemäß § 8 III HessSpielHG außer Betracht bleiben müssen.
  • OLG Brandenburg, 08.10.2019 - 6 U 51/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens kostenloser Getränke in einer Spielhalle in

    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass § 4 BbgSpielhG dazu dient, Spieler vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen, die durch zusätzliche Anreize, wie die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken verstärkt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.2015 - 6 U 151/15 Rn 3; Hess.VGH, Beschluss vom 10.02.2014 - 8 B 2437/13, NVwZ-RR 2014, 418; jew. zit. nach juris) und damit eine Marktverhaltensregelung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher darstellt.
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