Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 19.04.2016

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.2016 - I-6 U 155/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12469
OLG Köln, 20.05.2016 - I-6 U 155/15 (https://dejure.org/2016,12469)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2016 - I-6 U 155/15 (https://dejure.org/2016,12469)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - I-6 U 155/15 (https://dejure.org/2016,12469)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Lasik-Quick-Checks durch einen Augenarzt

  • rechtsportal.de

    ALs recherchiert
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Lasik-Quick-Checks durch einen Augenarzt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenloser Lasik Quick-Check

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Heilmittelwerberecht: Unzulässigkeit von Zuwendungen und sonstiger Werbegaben durch Ärzte

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Angebot eines kostenlosen "Lasik Quick-Checks" durch Augenarzt verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kostenloser Lasik Quick-Check durch Augenarzt verstößt gegen Zuwendungsverbot nach § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kostenloser Lasik Quick-Check verstößt gegen Zuwendungsverbot

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kostenloser Lasik Quick-Check ist keine handelsübliche Nebenleistung im Sinne des Heilmittelwerberechts

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 87 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Werbung für unentgeltlichen Lasik Quick-Check

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
    Der Anspruch des Kläger auf Unterlassung der streitgegenständlichen Werbung folgt aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG i.V.m. § 3 UWG (a.F. und n.F.), § 4 Nr. 11 UWG a.F. bzw. § 3a UWG n.F. sowie § 7 Abs. 1 HWG als unionsrechtskonforme nationale Marktverhaltensregelung (s. BGH GRUR 2015, 813 - Fahrdienst zu Augenklinik, Tz. 10 ff.).

    5,00 EUR liegt (s. BGH GRUR 2015, 813 - Fahrdienst zu Augenklinik, Tz. 21; Bülow/Ring/Arzt/Brixius, HWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 56 ff.).

  • OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
    Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (s. BGH, GRUR 1991, 329 - Family-Karte, Juris-Tz. 12; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 - Kostenloser Shuttleservice, Juris-Tz. 36; Senat, Urteil vom 29.04.2016, 6 U 91/13).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 20 U 46/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines kostenlosen Shuttle-Service von der

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
    Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (s. BGH, GRUR 1991, 329 - Family-Karte, Juris-Tz. 12; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 - Kostenloser Shuttleservice, Juris-Tz. 36; Senat, Urteil vom 29.04.2016, 6 U 91/13).
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89

    Rückfahrkarte - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
    Handelsüblich sind Nebenleistungen, wenn sie sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (s. BGH NJW-RR 1991, 1191 - Rückfahrkarte, Juris-Tz. 16).
  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89

    Family-Karte - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15
    Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (s. BGH, GRUR 1991, 329 - Family-Karte, Juris-Tz. 12; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 - Kostenloser Shuttleservice, Juris-Tz. 36; Senat, Urteil vom 29.04.2016, 6 U 91/13).
  • OLG München, 09.11.2017 - 29 U 4850/16

    Zulässigkeit eines kostenlosen Eignungschecks für Augenlaser-Operation durch

    Im Gegensatz zum vom OLG Köln zu entscheidenden Fall (GRUR-RR 2016, 465) hat die Beklagte die Kostenlosigkeit des Eignungschecks auch nicht besonders herausgestellt, so dass der Verkehr auch nicht aufgrund einer besonderen Hervorhebung davon ausgeht, dass es sich nicht um eine handelsübliche, sondern eine besondere Leistung der Beklagten handelt (vgl. OLG Köln a.a.O. Tz. 17).
  • LG Hamburg, 07.10.2021 - 312 O 354/19
    Handelsüblich sind Nebenleistungen, wenn sie sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (vgl. BGH, Urteil vom 23.5.1991, I ZR 294/89 - Rückfahrkarte, Rz. 16; OLG Köln, Urteil vom 20.5.2016, 6 U 155/15, Rz 18, Kostenloser Lasik Quick-Check; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.12.2012, 20 U 46/12, Rz 36, Shuttle-Service, kostenloser Shuttleservice).

    Die Angesprochenen dürfen die Leistung aber nicht als eine Besonderheit ansehen, sondern sie muss ihren Erwartungen entsprechen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.5.2016, 6 U 155/15, Rz 18, Kostenloser Lasik Quick-Check; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.12.2012, 20 U 46/12, Rz 36, Shuttle-Service, kostenloser Shuttleservice).

  • LG Münster, 24.09.2019 - 23 O 13/19

    Wettbewerbsrecht: Blutzuckermessgerät

    Die Angesprochenen dürfen die Leistung aber nicht als eine Besonderheit ansehen, sondern sie muss ihren Erwartungen entsprechen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.05.2016, 6 U 155/15, zitiert nach juris Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.04.2016 - 6 U 155/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,64122
OLG Stuttgart, 19.04.2016 - 6 U 155/15 (https://dejure.org/2016,64122)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2016 - 6 U 155/15 (https://dejure.org/2016,64122)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2016 - 6 U 155/15 (https://dejure.org/2016,64122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Fondsgesellschaft gegen hinter dem Treuhänder stehende Treugeber auf Zahlung rückständiger Einlagen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Kapitalanlagegesellschaft: Anspruch einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft auf Zahlung rückständiger Einlagen; Folge des Widerrufs des erklärten Beitritts

  • rechtsportal.de

    Anspruch einer Fondsgesellschaft gegen hinter der Treuhänderin stehende Treugeber auf Zahlung rückständiger Einlagen

  • rechtsportal.de

    BGB § 705
    Anspruch einer Fondsgesellschaft gegen hinter der Treuhänderin stehende Treugeber auf Zahlung rückständiger Einlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 06.04.2016 - 14 U 2/15

    Kapitalanlagegesellschaft: Widerruf des in einer Haustürsituation erklärten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2016 - 6 U 155/15
    In diesem Fall kann die Gesellschaft ausstehende Einlagen auch von dem mittelbar beteiligten Treugeber einfordern (OLG Stuttgart v. 6.4.2016 - 14 U 2/15 m.w.N.).

    Danach folgt aus der vorliegenden Vertragsgestaltung, dass der Gesellschaft gegen die Treugeber ein direkter Zahlungsanspruch zusteht (so auch OLG Stuttgart v. 6.4.2016 - 14 U 2/15).

    Zwar mag die Frage, ob der Beklagte seine Vertragserklärungen wirksam widerrufen hat, bedeutsam sein, soweit es um den Zeitpunkt geht, zu dem sein Abfindungsguthaben zu berechnen ist (dazu OLG Stuttgart v. 6.4.2016 - 14 U 2/15).

    Der Umstand, dass sich die Liquidität der Gesellschaft im Verlauf des Rechtsstreits durch die Zahlungen anderer Gesellschafter verbessert hat, führt nicht dazu, dass die Klage unbegründet wird, jedenfalls dann, wenn nicht feststeht, dass dem Anleger ein Abfindungsguthaben in Höhe der rückständigen Einlage zusteht (OLG Stuttgart v. 6.4.2016 - 14 U 2/15).

    Deshalb muss es zumindest in einer Konstellation wie der vorliegenden zu den Aufgaben des Abwicklers gehören, auch den Ausgleich unter den Gesellschaftern herbeizuführen und die dafür erforderlichen Mittel einzufordern (so auch OLG Stuttgart v. 6.4.2016 - 14 U 2/15).

  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 269/07

    Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2016 - 6 U 155/15
    Zwar finden die Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften auf den Beitritt zu einem Fonds in der Form einer Personengesellschaft Anwendung , wenn der Zweck des Beitritts - wie hier - nicht vorrangig darin besteht, Mitglied dieser Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen (BGH v. 12.07.2010 - II ZR 269/07, Tz. 3).

    Die Anwendung dieser Grundsätze führt dazu, dass der Beigetretene bis zum Austritt infolge der geltend gemachten Fehlerhaftigkeit durch Widerruf Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten bleibt, und zwar sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis (BGH v. 7.6.2011 - II ZR 186/08; v. 12.07.2010 - II ZR 269/07).

  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 383/12

    Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer sogenannten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2016 - 6 U 155/15
    Der Umstand, dass der Gesellschafter durch betrügerisches Verhalten zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags bestimmt worden ist, rechtfertigt es nicht, die durch die Invollzugsetzung des Gesellschaftsverhältnisses geschaffenen Rechtstatsachen rückwirkend zu beseitigen und statt des Gesellschaftsrechts die allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts zur Anwendung zu bringen (BGH v. 19.11.2013 - II ZR 383/12).
  • BGH, 07.06.2011 - II ZR 186/08

    Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen BGB-Gesellschafters: Leistungsklage bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2016 - 6 U 155/15
    Die Anwendung dieser Grundsätze führt dazu, dass der Beigetretene bis zum Austritt infolge der geltend gemachten Fehlerhaftigkeit durch Widerruf Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten bleibt, und zwar sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis (BGH v. 7.6.2011 - II ZR 186/08; v. 12.07.2010 - II ZR 269/07).
  • BGH, 11.10.2011 - II ZR 242/09

    Liquidation eines geschlossenen Immobilienfonds in Form einer OHG:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2016 - 6 U 155/15
    Der Anleger muss die ihn betreffenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages, auf den er bei seinem Beitritt Bezug nimmt, regelmäßig so verstehen, dass die Gesellschafter damit schlüssig den Treuhandgesellschafter, mit dem er unmittelbar abschließt, bevollmächtigt haben, ihn wie einen Gesellschafter in das Gesellschaftsverhältnis einzubeziehen, soweit seine Rechtsstellung im Gesellschaftsvertrag angesprochen ist (BGH v. 11.10.2011 - II ZR 242/09).
  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77

    Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2016 - 6 U 155/15
    Macht die Gesellschaft nach ihrer Auflösung gegenüber einem Gesellschafter rückständige Beiträge geltend, kann sie Zahlung verlangen kann, wenn sie die Beiträge für den Abwicklungszweck benötigt (Habersack in Staub, HGB, 5. Aufl., § 149 Rn. 21 f: Schäfer, in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 730 Rn. 26 u. 30; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 149 Rn.3; BGH v. 3.7. 1978 - II ZR 54/77; v. 5.11.1979 - II ZR 145/78).
  • BGH, 05.11.1979 - II ZR 145/78

    Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Leistung einer Kommanditeinlage -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2016 - 6 U 155/15
    Macht die Gesellschaft nach ihrer Auflösung gegenüber einem Gesellschafter rückständige Beiträge geltend, kann sie Zahlung verlangen kann, wenn sie die Beiträge für den Abwicklungszweck benötigt (Habersack in Staub, HGB, 5. Aufl., § 149 Rn. 21 f: Schäfer, in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 730 Rn. 26 u. 30; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 149 Rn.3; BGH v. 3.7. 1978 - II ZR 54/77; v. 5.11.1979 - II ZR 145/78).
  • BGH, 21.11.1983 - II ZR 19/83

    Gründung einer Publikums-Abschreibungs-Kommanditgesellschaft zum Zweck des Baus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2016 - 6 U 155/15
    Zwar ist dies grundsätzlich Aufgabe der Gesellschafter selbst und gehört grundsätzlich nicht zur Liquidation (BGH v. 21.11.1983 - II ZR 19/83 Tz.38).
  • OLG München, 19.01.2017 - 23 U 1843/16

    Geltendmachung rückständiger Kommanditeinlage im Liquidationsstadium einer

    Der Senat vermag sich auch nicht der vom OLG Stuttgart in den Urteilen vom 19.04.2016, 6 U 155/15, S. 12 f (als Anlage im Berufungsverfahren vorgelegt) und vom 06.04.2016 (14 U 2/15, juris) vertretenen Ansicht anzuschließen.

    Die vom OLG Stuttgart in den oben Ziff. 1 zitierten Entscheidungen (14 U 2/15 und 6 U 155/15) vertretene Ansicht steht nach Auffassung des Senats nicht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

  • LG München I, 23.08.2016 - 13 S 14335/15

    Anspruch auf Leistung der Einlage aus einem Gesellschaftsvertrag im

    Vielmehr ist insoweit dem Oberlandesgericht Stuttgart (zuletzt Urteil vom 19.4.2016, 6 U 155/15) zuzustimmen, dass sich die Befugnisse des Abwicklers aus dem Zweck der Liquidation ergeben.

    Der Umstand, dass sich die Liquidität der Gesellschaft im Verlauf des Rechtsstreits durch die Zahlungen anderer Gesellschafter verbessert hat, führt nicht dazu, dass die Klage unbegründet wird, jedenfalls dann, wenn nicht feststeht, dass dem Anleger ein Abfindungsguthaben in Höhe der rückständigen Einlage zusteht (OLG Stuttgart v. 6.4.2016 - 14 U 2/15 und zuletzt OLG Stuttgart v. 19.4.2016 - 6 U 155/15).

    Das ihm ein Abfindungsguthaben in Höhe der rückständigen Einlage zusteht, ist nicht ersichtlich (OLG Stuttgart vom 19.4.2016 - 6 U 155/15).

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2017 - 1 U 82/16

    Publikumskommanditgesellschaft: Einlagepflicht des Kommanditisten im

    b) Soweit die Klägerin gestützt auf Entscheidungen des OLG Stuttgart (Urteile vom 19.04.2016 - 6 U 155/15 und vom 06.04.2016 - 14 U 2/15) dahingehend argumentiert, dass eine Verbesserung der Liquidität im Verlauf des Rechtsstreits durch die Zahlungen anderer Gesellschafter nicht dazu führt, dass die Klage gegen den Beklagten unbegründet wird, zumindest solange nicht feststeht, dass seine rückständige Einlage vollständig an ihn zurückzuzahlen wäre, kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Stuttgart, 06.04.2016 - 14 U 2/15
    So lautet auch die Auskunft der BaFin im Parallelverfahren OLG Stuttgart, 6 U 155/15 (Bl. 314 d.A.) an das Landgericht.
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