Rechtsprechung
OLG Köln, 08.04.2011 - I-6 U 158/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
DAS GESUNDE PLUS - Keine Verwechslungsgefahr mit dem Zeichen "Gesundheit Plus+”
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Annahme einer Verwechslungsgefahr der Marken "Das gesunde Plus" und "Gesundheit Plus+"; Kriterien zur Beurteilung der Kennzeichnungskraft einer Warenmarke
- kanzlei.biz
"DAS GESUNDE PLUS" vs. "GESUNDHEIT PLUS+"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Verwechslungsgefahr der Marken "Das gesunde Plus" und "Gesundheit Plus" - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"DAS GESUNDE PLUS" und "GESUNDHEIT PLUS+" sind nicht verwechslungsfähig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen "DAS GESUNDE PLUS und GESUNDHEIT PLUS+
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10
- LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/110
- OLG Köln, 08.04.2011 - I-6 U 158/10
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 71
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 158/10
Der Grundsatz, dass der Verkehr in einem anderen Zeichen, das ähnliche Bestandteile enthält, eine ihm bekannte Marke erkennen zu meinen glaubt (vgl. hierzu BGH GRUR 2006, 859 Tz. 31 - Malteserkreuz mwN.), kann daher hier nur eingeschränkt gelten.Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Marken ist nach deren Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild und im Bedeutungs- oder Sinngehalt zu beurteilen (BGH GRUR 2006 859 Tz. 17 - Malteserkreuz).
- BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07
MIXI
Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 158/10
Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 2010, 729, Tz. 23 - MIXI mwN.).Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit sind die sich gegenüberstehenden Kennzeichen jeweils als Ganzes zu berücksichtigen und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen (BGH GRUR 2010, 729, Tz. 31 - MIXI).
- BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 158/10
Um die Markenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (BGH GRUR 2006, 60 Tz. 17 - coccodrillo).
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06
OSTSEE-POST
Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 158/10
Der Annahme einer Steigerung der Kennzeichnungskraft in den Bereich des Durchschnittlichen steht auch entgegen, dass selbst bei kraft Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Marken grundsätzlich von nur durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2009, 672 Tz. 26 - OSTSEE-POST bei einem Durchsetzungsgrad von 80 %). - BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00
Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"
Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 158/10
Der Annahme einer Steigerung der Kennzeichnungskraft in den Bereich des Durchschnittlichen steht auch entgegen, dass selbst bei kraft Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Marken grundsätzlich von nur durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2009, 672 Tz. 26 - OSTSEE-POST bei einem Durchsetzungsgrad von 80 %). - BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06
Augsburger Puppenkiste
Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 158/10
Dabei sind insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen (BGH GRUR 2009, 772 Tz. 51 - Augsburger Puppenkiste).