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   OLG Hamm, 28.01.2010 - I-6 U 159/09   

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https://dejure.org/2010,5231
OLG Hamm, 28.01.2010 - I-6 U 159/09 (https://dejure.org/2010,5231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2010 - I-6 U 159/09 (https://dejure.org/2010,5231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - I-6 U 159/09 (https://dejure.org/2010,5231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Unfallbeteiligten i.R.d. Abwägung der Verursachungsbeiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Unfallbeteiligten im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit Unfall: Anscheinsbeweis

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09
    Diese Alkoholisierung darf allerdings im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, also unstreitig oder bewiesen ist, dass sie ursächlich war (BGH NJW 1995, 1029, 1030; OLG Hamm NZV 1994, 319, 320; KG Berlin NZV 2004, 28, 29).

    Dafür, dass eine zum Unfallzeitpunkt vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit unfallursächlich ist, spricht ein Anscheinsbeweis, wenn sich der Unfall unter Umständen und in einer Verkehrslage ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH NJW 1995, 1029, 1030; OLG Hamm VersR 2002, 76).

  • OLG München, 14.09.2005 - 27 U 65/05
    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09
    Dabei muss man berücksichtigen, dass in anderen Schmerzensgeldentscheidungen sogar bei Verlust des Unterschenkels nur wenig mehr an immaterieller Entschädigung gewährt wurde (vgl. OLG München, Urt. v. 14.09.2005 - 27 U 65/05).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09
    Weiter ist zu berücksichtigen, inwieweit sie gegen Rechtspflichten verstoßen haben und inwieweit das eine oder andere Verhalten den Schadenseintritt in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH NJW 1998, 1137, 1138).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09
    Die bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1, 1 Promille vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit umschreibt einen Zustand, in dem jeder Fahrzeugführer nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen (BGHSt 37, 89 ff.).
  • OLG Hamm, 22.11.1993 - 6 U 154/93

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein mit Kupplungsschaden liegen gebliebenes

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09
    Diese Alkoholisierung darf allerdings im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, also unstreitig oder bewiesen ist, dass sie ursächlich war (BGH NJW 1995, 1029, 1030; OLG Hamm NZV 1994, 319, 320; KG Berlin NZV 2004, 28, 29).
  • OLG Hamm, 12.05.2000 - 9 U 224/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines erheblich alkoholisierten Motorradfahrers

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09
    Dafür, dass eine zum Unfallzeitpunkt vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit unfallursächlich ist, spricht ein Anscheinsbeweis, wenn sich der Unfall unter Umständen und in einer Verkehrslage ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH NJW 1995, 1029, 1030; OLG Hamm VersR 2002, 76).
  • KG, 06.03.2003 - 12 U 229/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines angetrunkenen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.2010 - 6 U 159/09
    Diese Alkoholisierung darf allerdings im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat, also unstreitig oder bewiesen ist, dass sie ursächlich war (BGH NJW 1995, 1029, 1030; OLG Hamm NZV 1994, 319, 320; KG Berlin NZV 2004, 28, 29).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2017 - 4 U 62/16

    Keine Mithaftung des Spurwechslers bei alkoholisiertem und 50 km/h zu schnellem

    Deshalb kann insoweit von der feststehenden Ursache einer solch erheblichen Alkoholisierung unter den soeben genannten Voraussetzungen auf ihre Unfallursächlichkeit geschlossen werden (OLG Hamm, NJW-Spezial 2010, 362).
  • AG Köln, 20.05.2014 - 272 C 20/14

    Anforderungen, Haftungsverteilung, Verkehrsunfall, alkoholisierter

    Es handelt sich um einen typischen Geschehensablauf (OLG Hamm, Urt. v. 28.01.2010 - 6 U 159/09).
  • LG Essen, 24.02.2022 - 3 O 17/20

    Verkehrsunfall

    Wenngleich sich auch aus dieser der Beweis des ersten Anscheins für die alleinige Unfallverursachung ergeben kann, so setzt dies voraus, dass sich die Alkoholisierung auf den Unfall ausgewirkt hat (vgl. BGH Urt. v. 10.01.1995, Az. VI ZR 247/94; OLG Hamm Urt. v. 26.01.2010, Az. 6 U 159/09).
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