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   OLG Köln, 23.02.2011 - I-6 U 159/10   

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https://dejure.org/2011,5020
OLG Köln, 23.02.2011 - I-6 U 159/10 (https://dejure.org/2011,5020)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2011 - I-6 U 159/10 (https://dejure.org/2011,5020)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - I-6 U 159/10 (https://dejure.org/2011,5020)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anhang zu § 3 Abs. 3, Nr. 2 und 4; § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 UWG
    Werbung als "Testsieger” zulässig, auch wenn die - zuvor mitgetestete - Verpackungsart gewechselt wird

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG Anhang zu § 3 Abs. 3, Nrn. 2 und 4; § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1

  • JurPC

    Zur "Testsieger"-Werbung für ein in anderer Verpackung getestetes Waschmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Verwendung von Untersuchungsergebnissen der "Stiftung Warentest" mit Wettbewerbsrecht

  • info-it-recht.de

    Zulässige "Testsieger-Werbung" mit gewechselter Verpackungsart

  • anwaltverein.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung von Untersuchungsergebnissen der "Stiftung Warentest"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 2 UWG
    "Testsieger” der Stiftung Warentest ist kein anerkanntes Gütezeichen

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Testsieger der Stiftung Warentest ist kein anerkanntes Gütezeichen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Testurteile von Stiftung Warentest kein wettbewerbsrechtlich relevantes Gütezeichen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit Testergebnissen: Auf den Inhalt kommt es an, nicht die Verpackung - selbst wenn diese Teil des Tests war

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Testsieger der Stiftung Warentest ist kein anerkanntes Gütezeichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07

    Unzulässige Zulässigkeitserklärung irreführender Werbung durch das Gericht mit

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 U 159/10
    Soweit im Schrifttum - ohne inhaltliche Begründung - auch die Veröffentlichung falscher Testergebnisse von Verbraucherschutzorganisationen wie der Stiftung Warentest unter den Verbotstatbestand subsumiert wird ( Hoeren , a.a.O. [1187]; Schöttle , a.a.O. [675]; Loschelder / Dörre, a.a.O., Rn. 12), spricht dessen Ausnahmecharakter ( Loschelder / Dörre, a.a.O., Rn. 13) nach Auffassung des Senats gegen eine solche erweiternde Auslegung, die letztlich zu einer von den deutschen Gerichten (OLG Zweibrücken, WRP 2008, 1476 [1477] m.w.N.) bisher abgelehnten erhöhten Verbindlichkeit der von der Stiftung Warentest für die Verwendung ihrer Untersuchungsergebnisse aufgestellten Bedingungen (hier der Nr. 2 lit. a, wonach mit Testergebnissen nur geworben werden darf, wenn das Produkt sich seit der Veröffentlichung des Tests nicht in Merkmalen geändert hat, die Gegenstand der Untersuchung waren) führen würde.

    Bei der Werbung mit Testergebnissen kommt es zwar regelmäßig nicht darauf an, ob ein fälschlich als getestet ausgegebenes anderes Produkt besser ist als das getestete Modell, so dass einem entsprechenden Beweisantritt des Werbenden keinesfalls nachgegangen werden muss (Senat, MD 2003, 1154 = OLGR 2003, 343 = NJOZ 2003, 3311; OLG Zweibrücken, WRP 2008, 1476 [1477]; Köhler / Bornkamm , a.a.O., § 5 Rn. 4.262; Götting / Nordemann , a.a.O., § 5 Rn. 1.176).

  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 U 159/10
    Während "Bestätigung" und "Genehmigung" offenbar eine besondere Form der Anerkennung oder Erlaubnis (z.B. die behördliche Zulassung von Baustoffen wie im Fall BGH GRUR 2006, 82 - Betonstahl) voraussetzen, mag unter "Billigung" neben einer förmlichen "Approbation" auch (mit Büllesbach in seiner von der Berufung zitierten Münchener Dissertation von 2008, S. 54) eine eher informelle Art des "Gutheißens" im Sinne einer bloßen Empfehlung verstanden werden.
  • OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02

    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis;

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 U 159/10
    Bei der Werbung mit Testergebnissen kommt es zwar regelmäßig nicht darauf an, ob ein fälschlich als getestet ausgegebenes anderes Produkt besser ist als das getestete Modell, so dass einem entsprechenden Beweisantritt des Werbenden keinesfalls nachgegangen werden muss (Senat, MD 2003, 1154 = OLGR 2003, 343 = NJOZ 2003, 3311; OLG Zweibrücken, WRP 2008, 1476 [1477]; Köhler / Bornkamm , a.a.O., § 5 Rn. 4.262; Götting / Nordemann , a.a.O., § 5 Rn. 1.176).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 U 159/10
    Im Einzelfall kann die Relevanzprüfung jedoch auch zu einem anderen Ergebnis führen (Harte / Henning / Weidert , a.a.O., § 5 Rn. 246), etwa wenn für ein Computerprogamm mit Wettbewerbserfolgen geworben wird, die mit einer älteren Version errungen wurden, wenn nicht ersichtlich ist, dass die aktuelle Version in ihren Leistungen und Möglichkeiten dahinter zurückbleibt (BGH, GRUR 2003, 800 [803] = WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 6 U 159/10
    Wie der Vergleich mit anderen Sprachfassungen der Richtlinie belegt, bezieht sich die Vorschrift nur auf "Gütesiegel", "Zertifikate" oder "gleichwertige" Zeichen (englisch: "a trust mark, quality mark or equivalent"; französisch: "un certificat, un label de qualité ou un équivalent"), die mit Genehmigung einer vergebenden Stelle benutzt werden, also der Verleihung durch einen Dritten als eines autoritativen Aktes bedürfen ("necessary authorisation", "l'autorisation nécessaire"), was weder auf selbst erfundene Auszeichnungen noch auf eigene Konformitätsbestätigungen wie das CE-Kennzeichen zutrifft ( Hoeren , WRP 2008, 1182 [1187]; Schöttle , WRP 2009, 673 [674]; Harte / Henning / Weidert , a.a.O., Nr. 2 Rn. 7; Köhler / Bornkamm , a.a.O., Rn. 2.4; Loschelder / Dörre, a.a.O., Rn. 7 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 20 U 152/16

    "Öko-Test Label"

    In der nationalen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, ECLI:DE:OLGK:2011:0223.6U159.10.00; GRUR-RR 2011, 275) wird zudem die Auffassung vertreten, Nr. 2 des Anhangs beziehe sich nur auf Gütesiegel, nicht aber auf Testsiegel, wobei ein vergleichbares Ergebnis jedoch durch die Anwendung des Art. 6 der Richtlinie 2005/29/EG erzielt wird.
  • OLG Celle, 15.07.2014 - 13 U 76/14

    Irreführende Werbung durch Verwendung von 6 Sternen auf der Außenfassade eines

    Ein Qualitätszeichen, das eine besondere Qualität des fraglichen Unternehmens oder Produktes werbend zum Ausdruck bringt, aber nicht die vergebende Stelle erkennen lässt, erfüllt nicht die nach Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG erforderliche Voraussetzung, dass die erforderliche Genehmigung des Dritten fehlt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. Februar 2011 - 6 U 159/10, juris Rdnr. 10; Weidert in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, a. a. O., Anh. § 3 Abs. 3 II. Nr. 2 Rdnr. 7; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., Anh. (zu § 3 Abs. 3) Nr. 2 Rdnr. 9).
  • OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13

    Irreführende Werbung: Durchgestrichener Preis neben beworbenem Preis im

    Insoweit kann dahinstehen, ob der Verbraucher, dem das GS-Zeichen mittlerweile bekannt ist, der Angabe der Prüfstelle oder der Nennung des Antragstellers bedarf und ob diese Werbung irreführend in Sinne der §§ 5, 5a UWG ist (vgl. dazu LG Berlin, Anerkenntnisurteil vom 02. Mai 2012, 16 O 598/11, BB 2012, 1422 und bei juris; zu den Unterschieden gegenüber der CE-Kennzeichnung LG Landau, MD 2014, 89, bei juris Rz. 16, u. H. auf OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Juni 2012 - 6 U 24/11, u. a.; ferner OLG Köln, GRUR-RR 2011, 275, bei juris Rz. 14).
  • OLG Koblenz, 27.03.2013 - 9 U 1097/12

    Irreführende Werbung für ein Blutdruckmessgerät mit dem Hinweis auf ein

    Dem diesbezüglichen Beweisantritt der Beklagten ist daher nicht nachzugehen (so auch OLG Köln, GRUR-RR 2011, 275).

    Zwar kann es bei einer grundsätzlich als irreführend zu bewertenden geschäftlichen Handlung im Einzelfall an der wettbewerbsrechtlichen Relevanz fehlen, wie beispielsweise in den Entscheidungen des BGH vom 13.02.2003 (GRUR-2003, 803) und des OLG Köln vom 23.02.2011 (GRUR-RR 2011, 275) angenommen.

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