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   OLG Rostock, 29.09.2004 - 6 U 160/03   

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https://dejure.org/2004,9886
OLG Rostock, 29.09.2004 - 6 U 160/03 (https://dejure.org/2004,9886)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.09.2004 - 6 U 160/03 (https://dejure.org/2004,9886)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. September 2004 - 6 U 160/03 (https://dejure.org/2004,9886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung für die Lieferung von elektrischer Energie für den Zeitraum eines defekten Stromzählmessgerätes; Erkennbarkeit des Defekts eines Stromzählmessgerätes durch einen Verbraucher; Ersichtlichkeit der Abrechnung von Stromverbrauch über ein ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    AV § 19; ; AV § 19 Abs. 1; ; AV § 21; ; AV § 21 Abs. 1 Satz 2; ; AV § 21 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 305 c; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 433 ff.; ; BGB § 433 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Bezahlung gelieferter elektrischer Energie nach nicht ordnungsgemäßer Zählung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 40 (Leitsatz)

    §§ 133, 157, 433 BGB
    Abrechnung des Stromverbrauchs bei defekter Messeinrichtung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Neubrandenburg, 23.07.2003 - 3 O 510/02

    Anforderungen an die Nachberechnung bei einem Stromversorgungsvertrag;

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2004 - 6 U 160/03
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.07.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg, Az.: 3 O 510/02, abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 23.07.2003 - 3 O 510/02 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 5.191,69 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 17.05.2001 sowie Mahnkosten in Höhe von 10, 00 EUR zu zahlen.

  • BGH, 02.07.1969 - VIII ZR 172/68

    Freizeichnung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens in Bezug auf Schäden

    Auszug aus OLG Rostock, 29.09.2004 - 6 U 160/03
    Auf einen solchen Energielieferungsvertrag sind nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, die Vorschriften für den Kaufvertrag gemäß § 433 ff. BGB analog anzuwenden (vgl. BGH, NJW 1969, 1903, 1905; Palandt/Putzo, 63. Aufl., § 433 BGB Rn. 8, § 453 BGB Rn. 6).
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   OLG Brandenburg, 01.06.2004 - 6 U 160/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26195
OLG Brandenburg, 01.06.2004 - 6 U 160/03 (https://dejure.org/2004,26195)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2004 - 6 U 160/03 (https://dejure.org/2004,26195)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 6 U 160/03 (https://dejure.org/2004,26195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1960 - II ZR 89/58

    Genossenschaft. Vertreterversammlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2004 - 6 U 160/03
    Es kommt allein auf den Tatsachenvortrag an, nicht auf dessen rechtliche Bewertung (Münchner Kommentar/Hüffer, AktG, 2. Aufl., § 246 Rn 41; BGHZ 32, 318 (322)).
  • BGH, 10.06.1991 - II ZR 234/89

    Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2004 - 6 U 160/03
    Ein Gesellschafter braucht auch seine eigenen berechtigten Belange nicht ohne weiteres hinter diejenigen der Gesellschaft zurückstellen, jedenfalls dann nicht, wenn die GmbH eine kapitalistische Struktur aufweist, wie dies hier der Fall ist (Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 34 Rdn. 25; BGH, GmbHR 1991, 362).
  • OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08

    Wirksamkeit der Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

    Solange dem Kläger die Grundlagen für die Beschlussfassung über die Einziehung des Geschäftsanteils nicht mitgeteilt worden waren, hätte es eine Überforderung dargestellt, wenn er bereits mit der Klage zu allen evtl. denkbaren Gründen hätte Stellung nehmen müssen (noch weitergehend OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2006, 395, das ein Eingehen des Anfechtungsklägers auf die Gründe der Beschlussfassung auch dann für entbehrlich hält, wenn diese mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung bekannt gegeben worden waren).
  • LG Köln, 03.08.2017 - 91 O 7/17
    Denn der Gesellschaftsvertrag der Beklagten sieht keine Regelung über eine Nachschusspflicht vor (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Urteil vom 1. Juni 2004 - 6 U 160/03).
  • OLG Jena, 25.03.2020 - 2 U 516/18
    Die Geltendmachung der Rechtsauffassung, die zur Grundlage der Einziehung gemachten Tatsachen würden das Tatbestandsmerkmal des "wichtigen Grundes" nicht ausfüllen, ist daher nicht präkludiert (s.a. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01. Juni 2004 - 6 U 160/03 -, Rn. 19, juris).
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