Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 21.02.2019 | KG, 17.09.2019

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 6 U 162/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6141
OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 6 U 162/18 (https://dejure.org/2019,6141)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.01.2019 - 6 U 162/18 (https://dejure.org/2019,6141)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 6 U 162/18 (https://dejure.org/2019,6141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • kanzlei.biz

    Das Vorenthalten von wesentlichen Informationen in Printmedien ist unlautere Werbung

  • online-und-recht.de

    Verweis auf Webseite nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UWG § 5a Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Hotelaufenthalts ohne Benennung von Name bzw. Firma und Anschrift des Hotelbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unlautere Werbung bei fehlenden wichtigen Informationen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit einer bestimmten Bewerbung eines Hotelaufenthalts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2019, 410
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 84/16

    Kraftfahrzeugwerbung - Vorenthalten einer wesentlichen Information in einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 6 U 162/18
    Dass ein Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG nicht voraussetzt, dass bereits alle wesentlichen Merkmale des Produkts in dem diesem und dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang angegeben werden, folgt schon aus der Erwägung, dass die Vorschrift des § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG andernfalls keinen Anwendungsbereich hätte (so BGH, Urteil vom 18.10.2017 - I ZR 84/16 - Kraftfahrzeug-werbung, Rn 16, zit. nach juris).

    Weiter ist gesondert zu prüfen, ob das Vorenthalten der genannten Information geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 41/16 - Komplettküchen, Rn 31; Urteil vom 18.10.2017 - I ZR 84/16 - Kraftfahr-zeugwerbung, Rn 24; jew. zit. nach juris).

  • BGH, 18.04.2013 - I ZR 180/12

    Brandneu von der IFA

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 6 U 162/18
    Sie ermöglicht ihm, den Ruf des Unternehmers im Hinblick auf die Qualität und Zuverlässigkeit der von diesem angebotenen Dienstleistungen sowie dessen wirtschaftliche Bonität und Haftung einzuschätzen und mit ihm in Kontakt zu treten (BGH, a.aO. Rn 18; Urteil vom 18.04.2013 - I ZR 180/12 - Brandneu von der IFA, Rn 13; jew. zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2014 - 6 U 142/13

    Gezielte Behinderung der Mitbewerber durch Verteilung von Anti-Werbe-Aufklebern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 6 U 162/18
    Der Senat bemisst in ständiger langjähriger Rechtsprechung den Wert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage bei einer in sachlicher und rechtlicher Hinsicht durchschnittlichen Streitigkeit nach festen Streitwerten, nämlich in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit 20.000 EUR und in Hauptsacheverfahren mit 25.000 EUR (siehe Beschluss vom 22.12.2014 - 6 U 142/13), sofern nicht konkrete Anhaltspunkte für die Wertbemessung, insbesondere solche für die Schätzung der Bedeutung der Sache für den Kläger vorliegen.
  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 6 U 162/18
    "Geschäftliche Entscheidung" bedeutet nach der in das Gesetz eingefügten Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG jede Entscheidung eines Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers darüber, ob, wie und unter welchen Bedingungen er ein Geschäft abschließen will, unabhängig davon, ob der Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer sich entschließt, tätig zu werden (BGH, Urteil vom 04.02.2016 - I ZR 194/14 - Fressnapf, Rn 24, 30; Urteil vom 14.09.2017 - I ZR 231/14 - MeinPaket.de II, Rn 23; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 6 U 162/18
    Weiter ist gesondert zu prüfen, ob das Vorenthalten der genannten Information geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 41/16 - Komplettküchen, Rn 31; Urteil vom 18.10.2017 - I ZR 84/16 - Kraftfahr-zeugwerbung, Rn 24; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 231/14

    Mein Paket.de II - Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 6 U 162/18
    "Geschäftliche Entscheidung" bedeutet nach der in das Gesetz eingefügten Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG jede Entscheidung eines Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers darüber, ob, wie und unter welchen Bedingungen er ein Geschäft abschließen will, unabhängig davon, ob der Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer sich entschließt, tätig zu werden (BGH, Urteil vom 04.02.2016 - I ZR 194/14 - Fressnapf, Rn 24, 30; Urteil vom 14.09.2017 - I ZR 231/14 - MeinPaket.de II, Rn 23; jew. zit. nach juris).
  • LG Cottbus, 04.10.2018 - 11 O 34/18

    Unternehmensbezogene Informationspflichten - Verbraucherschutz:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 6 U 162/18
    Es ist beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 04.10.2018 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus - 11 O 34/18 - durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen (§ 522 Abs. 2 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2021 - 6 W 4/21

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffend die Verletzung von

    Wie den Parteien bereits mit Hinweis vom 29.04.2021 mitgeteilt wurde, setzt der Senat in ständiger Rechtsprechung bei Streitigkeiten wegen Verletzung von Informationspflichten im Onlinehandel (Fernabsatzgeschäft) betreffend kleine oder mittelgroße Unternehmen bei dem Vertrieb von Wirtschaftsgütern von nicht beträchtlichem Wert den Streitwert in der Regel auf 6.000 EUR im Verfügungsverfahren und auf 9.000 EUR im Hauptsacheverfahren fest (Senat, Beschlüsse v. 11.08.2015 - 6 W 61/15, vom 22.09.2015 - 6 W 107/15, vom 03.01.2019 - 6 U 162/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.02.2019 - 6 U 162/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5628
OLG Brandenburg, 21.02.2019 - 6 U 162/18 (https://dejure.org/2019,5628)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2019 - 6 U 162/18 (https://dejure.org/2019,5628)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 6 U 162/18 (https://dejure.org/2019,5628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,5628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 5a Abs. 3 Nr. 1 ; UWG § 5a Abs. 2 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Hotelaufenthalts ohne Benennung von Name bzw. Firma und Anschrift des Hotelbetreibers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    "Wellnessurlaub für EUR 380 p.P.″ - Werbeanzeigen müssen Identität des Anbieters mitteilen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Informationspflicht bei Printwerbung: Verweis auf Homepage genügt nicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Hotelaufenthalts ohne Benennung von Name bzw. Firma und Anschrift des Hotelbetreibers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verweis auf Webseite erfüllt nicht Info-Pflichten bei Print-Werbeanzeige

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Cottbus, 04.10.2018 - 11 O 34/18

    Unternehmensbezogene Informationspflichten - Verbraucherschutz:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2019 - 6 U 162/18
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 04.10.2018 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus - 11 O 34/18 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 17.09.2019 - 6 U 162/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,88181
KG, 17.09.2019 - 6 U 162/18 (https://dejure.org/2019,88181)
KG, Entscheidung vom 17.09.2019 - 6 U 162/18 (https://dejure.org/2019,88181)
KG, Entscheidung vom 17. September 2019 - 6 U 162/18 (https://dejure.org/2019,88181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,88181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 818 Abs 1 BGB, § 5a Abs 1 VVG vom 13.07.2001, § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 13.07.2001, § 5a Abs 2 S 2 VVG vom 13.07.2001
    Gliederung und Bezeichnung von Verbraucherinformationen in einem Lebensversicherungsvertrag

  • rechtsportal.de

    Zur Gliederung und der Bezeichnung der Verbraucherinformationen gemäß §

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2 ; BGB § 818
    Rückzahlung von auf einen kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrag gezahlten Prämien; Unwirksamkeit eines Widerrufs; Gliederung und Bezeichnung von Verbraucherinformationen

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 497/17
  • KG, 17.09.2019 - 6 U 162/18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05

    Klauselersetzung und Mindestrückkaufwert bei einer fondsgebundenen

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 6 U 162/18
    Eine Differenzierung zwischen Verbraucherinformationen und Bedingungen ist nicht erforderlich, die Bedingungen sind gemäß Abschnitt I Nr. 1 b der Anlage D. Teil der Verbraucherinformationen, andererseits ist die bei der Lebensversicherung nach Abschnitt I Nr. 2 a bis d) zusätzlich notwendige Verbraucherinformation zur Überschussbeteiligung, zum Rückkaufswert, zur prämienfreien Versicherung und zum Ausmaß der garantierten Leistung typischer und notwendiger, weil die Hauptleistungspflicht des Versicherers betreffender Inhalt der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (BGH, Urteil vom 26.9.2007 - IV ZR 321/05 Rn. 10).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 6 U 162/18
    Auf die Europakonformität des Policenmodells kommt es nicht an, da es dem Kläger nach Treu und Glauben angesichts der jahrelangen Durchführung des Vertrags und der Ausübung des Widerspruchsrechtes nach Ablauf von mehr als 14 Jahren seit Vertragsschluss jedenfalls verwehrt wäre, sich hierauf zu berufen und daraus trotz wirksamer Belehrung noch Bereicherungsansprüche herzuleiten ( vgl. BGH, Urteil vom 16.7.2014 - IV ZR 73/13 Rn. 32 ff.).
  • BGH, 30.06.2015 - IV ZR 16/14

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung; Stützung

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 6 U 162/18
    Es kommt nicht darauf an, ob die Ausführungen des BGH in dessen Hinweisbeschluss vom 30.6.2015 in der Sache IV ZR 16/14 bindend sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht