Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 15.12.2010

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.02.2011 - I-6 U 166/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8716
OLG Köln, 16.02.2011 - I-6 U 166/10 (https://dejure.org/2011,8716)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.02.2011 - I-6 U 166/10 (https://dejure.org/2011,8716)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - I-6 U 166/10 (https://dejure.org/2011,8716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die ähnliche Gestaltung eines Erinnerungsschreibens zur Verlängerung einer Marke gegenüber Formularen des Deutschen Patentamts ist zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung von Verbrauchern geeignet; Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbsrechtlichen Irreführung ...

  • kanzlei.biz

    Amtlich anmutendes Erinnerungsschreiben bei Markensachen wettbewerbswidrig

  • anwaltverein.de PDF

    Irreführungseignung eines Erinnerungsschreibens betr. Markenverlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Irreführung durch ein Erinnerungsschreiben eines Rechtsanwalts betreffend die Verlängerung einer registrierten Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Täuschung von Unternehmern mittels Formularen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Täuschung von Unternehmern mittels Formularen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Täuschung von Unternehmern mittels Formularen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Erinnerungsschreiben eines privaten Dienstleisters für Markenverlängerung ist irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführung durch Markenverlängerungs-Anschreiben eines privaten Dienstleisters

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Täuschung über nicht bestehende Beziehung zu Behörde

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Täuschung über nicht bestehende Beziehung zu Behörde

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführendes amtliches Angebot an Inhaber von Markenrechten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07

    Praxis Aktuell

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 166/10
    Staatliche Trägerschaft oder Förderung eines Unternehmens werden im Verkehr als Zeichen besonderer Autorität und Seriosität angesehen, weshalb diesbezügliche Angaben, mit denen die wahren geschäftlichen Verhältnisse verschleiert werden, unabhängig von der handelsrechtlichen Zulässigkeit der (Fort-) Führung einer Firma regelmäßig irreführend sind (Köhler / Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 5.9; Götting / A. Nordemann , UWG, § 5 Rn. 3.4; vgl. z.B. BGH, GRUR 2003, 448 = WRP 2003, 640 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; BGH, GRUR 2007, 1079 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 - Praxis Aktuell).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 166/10
    Wer versehentlich oder bewusst mit falschen Angaben wirbt, kann sich nicht erfolgreich damit verteidigen, bei sorgfältigem Studium der Werbung werde die Angabe von den meisten übersehen oder als unrichtig erkannt oder sie sei ihnen gleichgültig; denn obgleich für die Täuschungseignung grundsätzlich die Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Angehörigen der angesprochenen Verkehrskreise maßgebend ist, muss doch gewährleistet sein, dass das Irreführungsverbot seine ureigenste Aufgabe zu erfüllen imstande ist, den Einsatz der Unwahrheit in der Werbung zu verhindern (BGH, GRUR 2001, 78 [79] = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; GRUR 2002, 715 [716] = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung; GRUR 2009, 888 = WRP 2009, 1080 [Rn. 21] - Thermoroll).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 166/10
    Staatliche Trägerschaft oder Förderung eines Unternehmens werden im Verkehr als Zeichen besonderer Autorität und Seriosität angesehen, weshalb diesbezügliche Angaben, mit denen die wahren geschäftlichen Verhältnisse verschleiert werden, unabhängig von der handelsrechtlichen Zulässigkeit der (Fort-) Führung einer Firma regelmäßig irreführend sind (Köhler / Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 5.9; Götting / A. Nordemann , UWG, § 5 Rn. 3.4; vgl. z.B. BGH, GRUR 2003, 448 = WRP 2003, 640 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; BGH, GRUR 2007, 1079 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 - Praxis Aktuell).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 166/10
    Wer versehentlich oder bewusst mit falschen Angaben wirbt, kann sich nicht erfolgreich damit verteidigen, bei sorgfältigem Studium der Werbung werde die Angabe von den meisten übersehen oder als unrichtig erkannt oder sie sei ihnen gleichgültig; denn obgleich für die Täuschungseignung grundsätzlich die Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Angehörigen der angesprochenen Verkehrskreise maßgebend ist, muss doch gewährleistet sein, dass das Irreführungsverbot seine ureigenste Aufgabe zu erfüllen imstande ist, den Einsatz der Unwahrheit in der Werbung zu verhindern (BGH, GRUR 2001, 78 [79] = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; GRUR 2002, 715 [716] = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung; GRUR 2009, 888 = WRP 2009, 1080 [Rn. 21] - Thermoroll).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 166/10
    Staatliche Trägerschaft oder Förderung eines Unternehmens werden im Verkehr als Zeichen besonderer Autorität und Seriosität angesehen, weshalb diesbezügliche Angaben, mit denen die wahren geschäftlichen Verhältnisse verschleiert werden, unabhängig von der handelsrechtlichen Zulässigkeit der (Fort-) Führung einer Firma regelmäßig irreführend sind (Köhler / Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 5.9; Götting / A. Nordemann , UWG, § 5 Rn. 3.4; vgl. z.B. BGH, GRUR 2003, 448 = WRP 2003, 640 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; BGH, GRUR 2007, 1079 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 - Praxis Aktuell).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08

    Irreführende Werbung: Irreführungsgefahr bei Täuschung eines nur geringen Teils

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 166/10
    Ist eine Werbung auf die Täuschung solcher gewerblicher Adressaten angelegt, die ihr nicht mit der an sich gebotenen Aufmerksamkeit begegnen, kann eine relevante Irreführung daher auch vorliegen, wenn nur ein eher geringer Teil der Angesprochenen den wahren Inhalt des Angebots verkennt (OLG Frankfurt, MMR 2009, 553 [555] - Branchenverzeichnis).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 166/10
    Wer versehentlich oder bewusst mit falschen Angaben wirbt, kann sich nicht erfolgreich damit verteidigen, bei sorgfältigem Studium der Werbung werde die Angabe von den meisten übersehen oder als unrichtig erkannt oder sie sei ihnen gleichgültig; denn obgleich für die Täuschungseignung grundsätzlich die Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Angehörigen der angesprochenen Verkehrskreise maßgebend ist, muss doch gewährleistet sein, dass das Irreführungsverbot seine ureigenste Aufgabe zu erfüllen imstande ist, den Einsatz der Unwahrheit in der Werbung zu verhindern (BGH, GRUR 2001, 78 [79] = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; GRUR 2002, 715 [716] = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung; GRUR 2009, 888 = WRP 2009, 1080 [Rn. 21] - Thermoroll).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.12.2010 - 6 U 166/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28184
OLG Naumburg, 15.12.2010 - 6 U 166/10 (https://dejure.org/2010,28184)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.12.2010 - 6 U 166/10 (https://dejure.org/2010,28184)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 6 U 166/10 (https://dejure.org/2010,28184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 287 ZPO
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit eines Aufschlags zu den Mietwagenkosten über dem Normaltarif

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem auf dem Fahrrad zur Einsatzstelle fahrenden Feuerwehrmann; Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Inanspruchnahme von Sonderrechten nach § 35 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Angehörige ...

  • rabüro.de

    Erstattungsfähigkeit eines Aufschlags zu den Mietwagenkosten über dem Normaltarif

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1; StVO § 35
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem auf dem Fahrrad zur Einsatzstelle fahrenden Feuerwehrmann

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2010 - 6 U 166/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377, 383; NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58, NJW 2010, 1445).

    Steht zur Überzeugung des Tatrichters fest, dass dem Geschädigten die Anmietung zum Normaltarif nach den konkreten Umständen nicht zugänglich gewesen ist, kann der Geschädigte in einem solchen Fall einen den Normaltarif übersteigenden Betrag im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann verlangen, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre (BGH NJW 2010, 1445, 1446; OLG Köln, Urteil vom 11.08.2010, 11 U 106/09, zitiert bei juris, Rdnr. 4).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2010, 1445, 1447; VersR 2010, 683, 684).

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2010 - 6 U 166/10
    In geeigneten Fällen können Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung durchaus Verwendung finden (BGH VersR 2010, 1054; BGH VersR 2008, 699, 700).

    Andererseits hat er auch eine Schätzung auf der Grundlage anderer Listen und Tabellen, wie etwa der sogenannten Fraunhofer-Liste, oder eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen als nicht rechtsfehlerhaft erachtet (BGH VersR 2010, 1054, 1055).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2010 - 6 U 166/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377, 383; NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58, NJW 2010, 1445).

    In geeigneten Fällen können Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung durchaus Verwendung finden (BGH VersR 2010, 1054; BGH VersR 2008, 699, 700).

  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2010 - 6 U 166/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377, 383; NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58, NJW 2010, 1445).
  • OLG Köln, 11.08.2010 - 11 U 106/09

    Umfang unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2010 - 6 U 166/10
    Steht zur Überzeugung des Tatrichters fest, dass dem Geschädigten die Anmietung zum Normaltarif nach den konkreten Umständen nicht zugänglich gewesen ist, kann der Geschädigte in einem solchen Fall einen den Normaltarif übersteigenden Betrag im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann verlangen, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre (BGH NJW 2010, 1445, 1446; OLG Köln, Urteil vom 11.08.2010, 11 U 106/09, zitiert bei juris, Rdnr. 4).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2010 - 6 U 166/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377, 383; NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58, NJW 2010, 1445).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.12.2010 - 6 U 166/10
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2010, 1445, 1447; VersR 2010, 683, 684).
  • LG Halle, 27.03.2017 - 1 S 228/16
    Indes kann auch ein solcher, den Normaltarif übersteigender "Unfallersatztarif" nur verlangt werden, wenn feststeht, dass dem Geschädigten die Anmietung zum Normaltarif nach den konkreten Umständen nicht zugänglich gewesen ist (zB BGH, Urt. v. 18. Dez. 2012, VI ZR 316/11 aaO; OLG Naumburg, Urt. v. 15. Dez. 2010, 6 U 166/10, Schaden-Praxis 2011, 220).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht