Rechtsprechung
OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 166/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Die Werbung mit einem Testergebnis darf sich lediglich auf das tatsächlich getestete Produkt beziehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit einem Untersuchungsergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes Produkt
- kanzlei.biz
Testergebnis gilt nur für konkret getestetes Produkt und nicht für Produktabweichungen
- online-und-recht.de
Testergebnis gilt für geprüftes Produkt, nicht für Produktabweichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit einem Untersuchungsergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes Produkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Werbung mit einem Testergebnis darf sich lediglich auf das tatsächlich getestete Produkt beziehen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung mit Testergebnis darf nur für konkretes getestetes Produkt und nicht für Produktvarianten erfolgen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Testergebnis für Matratze darf nicht für andere Größen verwendet werden
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Mit Testergebnissen darf nur für das konkret geprüfte Produkt geworben werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit Testergebnis immer nur für konkret geprüftes Produkt erlaubt
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.10.2017 - 84 O 9/17
- OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 166/17
- BGH, 14.02.2019 - I ZR 84/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 26.01.2017 - 312 O 15/17
Einstweilige Verfügung gegen rechtswidrige Mandantenwerbung mit haltlosen …
Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 166/17
Insoweit fehle es wegen der zur einstweiligen Verfügung des LG Hamburg vom 11.01.2017, 312 O 15/17, abgegebenen Abschlusserklärung jedoch am Rechtsschutzbedürfnis.Die Untersagungsverfügung des LG Hamburg vom 11.01.2017 im Verfahren 312 O 15/17, auf die sich die Abschlusserklärung der Beklagten bezieht, betrifft eine inhaltlich andere Werbung der Beklagten: Für die C Weich wurde prominent hervorgehoben u.a. mit.
- OLG Koblenz, 06.07.2011 - 9 U 255/11
Werbung mit Testurteil nur für tatsächlich getestete Produkte zulässig
Auszug aus OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 166/17
Dies ergibt sich aus dem Urteil des OLG Koblenz vom 06.07.2011 im Verfahren 9 U 255/11, wonach ausweislich der Gründe zu Ziff. II die Stiftung Warentest die Klageerhebung durch die Verbraucherzentrale initiiert hatte.Dies gilt auch dann, wenn die Abweichung zwischen getestetem und beworbenen Produkt nur in der Größe liegt, wie z.B. bei Matratzen (s. OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2011, 9 U 255/11; Franz, Werbung mit Testergebnissen, WRP 2016, 439, 441).