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   OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14   

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https://dejure.org/2015,36738
OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14 (https://dejure.org/2015,36738)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.10.2015 - 6 U 167/14 (https://dejure.org/2015,36738)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 6 U 167/14 (https://dejure.org/2015,36738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Unternehmensaufspaltung

  • damm-legal.de

    Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Aufspaltung eines Unternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Unternehmensaufspaltung

  • online-und-recht.de

    Irreführende Werbung mit jahrzehntelanger Unternehmensgeschichte

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Unternehmensgeschichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Aufspaltung eines Unternehmens

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit Unternehmensgeschichte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einer jahrzehntelangen Unternehmensgeschichte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einer jahrzehntelangen Unternehmensgeschichte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Unternehmensgeschichte irreführend

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Unternehmensaufspaltung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 07.11.2013 - 29 U 1883/13

    Irreführung durch Werbung mit der Tradition eines Unternehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14
    Denn die Werbung mit einer Historie bewirkt, dass der Verkehr dem konkreten Geschäftsbetrieb besondere Erfahrungen auf dem betreffenden Gebiet, Zuverlässigkeit und langjährige Wertschätzung zumisst (vgl. BGH GRUR 2003, 628, 630 [BGH 07.11.2002 - I ZR 276/99] - Klosterbrauerei; OLG München GRUR-RR 2014, 300, 301).

    dd) In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein aus dem alten Unternehmen ausgeschiedenes Familienmitglied bei Neugründung eines branchengleichen Geschäfts auf die Tradition des Familiennamens und die Leistungen des Gründers hinweisen darf, wenn eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich lediglich um eine Namens- und nicht etwa um eine Geschäftstradition handelt (vgl. BGH GRUR 1951, 412, 414 - Graphia; OLG München GRUR-RR 2014, 300, 301; Bornkamm, aaO Rn. 5.64 ).

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14
    Denn die Werbung mit einer Historie bewirkt, dass der Verkehr dem konkreten Geschäftsbetrieb besondere Erfahrungen auf dem betreffenden Gebiet, Zuverlässigkeit und langjährige Wertschätzung zumisst (vgl. BGH GRUR 2003, 628, 630 [BGH 07.11.2002 - I ZR 276/99] - Klosterbrauerei; OLG München GRUR-RR 2014, 300, 301).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14
    Wenn es der Schuldner ablehnt, seine Unterlassungserklärung auf ein Verhalten zu erstrecken, das ihm nicht verboten werden kann, steht dies weder dem Wegfall der Wiederholungsgefahr entgegen (BGH GRUR 2008, 815, [BGH 21.02.2008 - I ZR 142/05] Rn. 14 - Buchführungsbüro), noch kann daraus ein Indiz für die fehlende Ernsthaftigkeit der Erklärung abgeleitet werden.
  • BGH, 20.04.1951 - I ZR 103/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14
    dd) In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein aus dem alten Unternehmen ausgeschiedenes Familienmitglied bei Neugründung eines branchengleichen Geschäfts auf die Tradition des Familiennamens und die Leistungen des Gründers hinweisen darf, wenn eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich lediglich um eine Namens- und nicht etwa um eine Geschäftstradition handelt (vgl. BGH GRUR 1951, 412, 414 - Graphia; OLG München GRUR-RR 2014, 300, 301; Bornkamm, aaO Rn. 5.64 ).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.2011 - 4 U 180/10

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14
    Wer auf seiner Homepage mit Referenzobjekten wirbt, bringt damit in der Regel nur zum Ausdruck, dass er für diese Objekte wesentliche, seinem Fachgebiet entsprechenden Leistungen erbracht hat (ähnlich: OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2011, 187, 188).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14
    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des BGH, wonach die "Wertungen zum Recht der Gleichnamigen" auch im Bereich des § 5 II UWG anzuwenden sind (vgl. BGH GRUR 2013, 397 Rn. 44 - Peek&Cloppenburg III).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14
    Bei einer Fehlvorstellung aufgrund an sich zutreffender Angabe ist grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH GRUR 2015, 286 Rn. 20 [BGH 24.07.2014 - I ZR 53/13] - Spezialist für Familienrecht).
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