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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 167/99   

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https://dejure.org/2000,4874
OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 167/99 (https://dejure.org/2000,4874)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.2000 - 6 U 167/99 (https://dejure.org/2000,4874)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 (https://dejure.org/2000,4874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BO § 20 Abs. 1; ; BO § 18 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 283; ; ZPO § 523; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsordnung (BO) Zahnärzte §§ 18 20; UWG § 1
    Tätigkeitsschwerpunkt auf Praxisschild eines Zahnarztes - "Implantologie"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbeverbot - Zahnarzt darf den Zusatz "Tätigkeitsschwerpunkt-Implantologie BDIZ" auf seinem Praxisschild führen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 04.06.1996 - 20 U 133/95

    Werbung einer "zahnärztlichen Privatpraxis"

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 167/99
    Dieses hat in der Entscheidung NJW 97, 1644 f zwar den Hinweis "Implantologie" untersagt, dem lag aber die bloße Angabe dieses Begriffes ohne den Zusatz "Tätigkeitsschwerpunkt" zugrunde, worauf das Gericht auch ausdrücklich abgestellt hat.
  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 167/99
    Es entspricht gefestigter verfassungsrechtlicher Rechtsprechung, dass vor dem Hintergrund des durch das Grundgesetz gewährleisteten Berufsausübungsrechtes nicht jeder Hinweis auf besondere berufliche Qualifikationen eine unzulässige Werbung darstellt (vgl. die umfangreichen Nachweise in der Entscheidung BVerfG NJW 95, 712).
  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Sofern die Angaben über die Qualifikation des Zahnarztes in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie nach den oben genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erlaubt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 25.00 - ebenso LG Aachen, Urteil vom 4. April 2000 - 1 O 481/99 -, Umdruck S. 8; OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 -, Umdruck S. 5 ff.; Urteil vom 1. Dezember 2000 - 6 U 99/00 -, Umdruck S. 8; alle Entscheidungen unveröffentlicht).

    Denn durch den Zusatz "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie", ergänzt um BDIZ, wird schon deutlich gemacht, dass es sich lediglich um einen Tätigkeitsschwerpunkt handelt und nicht um eine Gebietsbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsordnung (ebenso OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 -, Umdruck S. 8 f.; Urteil vom 1. Dezember 2000 - 6 U 99/00 -, Umdruck S. 9 f.).

  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 20/08

    Vorliegen einer irreführenden Werbung aufgrund des Inserats eines Arztes in den

    Das Ziel der Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs rechtfertigt es nicht, Angaben über Zusatzqualifikationen ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck oder ihren Informationswert für Dritte schlechthin zu verbieten, sofern sie in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind (BVerfG, NJW 2001, 2788 [2789]; vgl. Senat, Urt. v. 26.5.2000 - 6 U 167/99 [MD 2000, 1000 Ls.]; Urt. v. 1.12.2000 - 6 U 99/00).
  • OLG Schleswig, 05.12.2000 - 6 U 64/00

    Praxisschild eines Zahnarztes - sachlicher Hinweis - "Tätigkeitsschwerpunkt

    Dabei entspricht es gefestigter verfassungsrechtlicher Rechtsprechung, dass vor dem Hintergrund des durch das Grundgesetz gewährleisteten Berufsausübungsrechtes nicht jeder Hinweis auf besondere berufliche Qualifikationen eine unzulässige Werbung darstellt (BVerfG NJW 1995, 712, 713; OLG Köln, Urteil vom 26.05.2000 - 6 U 167/99 -, S. 5).
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00

    Tätigkeitsschwerpunkt auf Praxisschild eines Zahnarztes - "Implantologie"

    Der Senat hat in der Parallelsache 6 U 167/99, in der ebenfalls ein Praxisschild eines Zahnarztes mit der Angabe "Tätigkeitsschwerpunkt-Implantologie" Streitgegenstand war, in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 26.5.2000 zur Abweisung der dortigen Klage folgendes ausgeführt:.
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   OLG Naumburg, 31.03.2000 - 6 U 167/99   

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OLG Naumburg, 31.03.2000 - 6 U 167/99 (https://dejure.org/2000,27202)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.03.2000 - 6 U 167/99 (https://dejure.org/2000,27202)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. März 2000 - 6 U 167/99 (https://dejure.org/2000,27202)
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