Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.2013 - I-6 U 17/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31395
OLG Köln, 23.08.2013 - I-6 U 17/13 (https://dejure.org/2013,31395)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2013 - I-6 U 17/13 (https://dejure.org/2013,31395)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2013 - I-6 U 17/13 (https://dejure.org/2013,31395)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • kanzlei.biz

    Die Abbildung eines Gemäldes in einem Möbelkatalog kann ohne Urhebervermerk zulässig sein

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • kanzlei-rader.de

    Zur Auslegung des Begriffs "unwesentliches Beiwerk” i.S.d. § 57 UrhG (Gemäldeabbildung in Möbelkatalog)

  • kanzlei-rader.de

    Zur Auslegung des Begriffs "unwesentliches Beiwerk” i.S.d. § 57 UrhG (Gemäldeabbildung in Möbelkatalog)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 57
    Urheberrechtswidrigkeit der Abbildung eines Gemäldes auf einer Produktfotografie in einem Möbelkatalog

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemälde im Möbelkatalog

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unwesentliches Beiwerk im Sinne des § 57 UrhG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Künstler kann Abbildung seines Gemäldes in einem Möbelkatalog und im Internet hinzunehmen haben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Künstler kann Abbildung seines Gemäldes in einem Möbelkatalog und im Internet hinzunehmen haben

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Ein Gemälde kann Beiwerk eines Produktkataloges sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hintergrundbild in Möbelkatalog ist unwesentliches Beiwerk, § 57 UrhG

Besprechungen u.ä.

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Je planloser die Gestaltung desto zulässiger die Werknutzung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 58
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 13.03.2008 - 29 U 5826/07

    Grenzen des Urheberschutzes: Unwesentliches Beiwerk

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 6 U 17/13
    In einer späteren Entscheidung heißt es, der eigentliche Gegenstand müsse derart beherrschend sein, dass das neben ihm erscheinende Beiwerk ohne Beeinträchtigung der Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes und unmerklich ausgetauscht werden könne (OLG München, Urteil vom 13.3. 2008 - 29 U 5826/07 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Die zitierte Gesetzesbegründung spricht dafür, dass es auf den Gesamtzusammenhang (wie den dort beispielsweise genannten Film) ankommt (vgl. auch OLG München, Urteil vom 13.3. 2008 - 29 U 5826/07 - juris Rn. 5: gesamtes Heft als Hauptgegenstand).

  • LG Köln, 24.01.2013 - 14 O 409/12
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 6 U 17/13
    Die Berufung des Klägers gegen das am 24.1.2013 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 409/12 - wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 09.06.1988 - 6 U 4132/87

    Auslegung; Ausnahmevorschrift; Enge Auslegung

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2013 - 6 U 17/13
    Maßgeblich für die Frage, ob ein Werk nur "unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand ... der öffentlichen Wiedergabe" ist, ist der objektive Maßstab des angesprochenen Betrachters (OLG München, Urteil vom 9.6. 1988 - 6 U 4132/87 - NJW 1989, 404 - Kunstwerke in Möbelprospekten; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 57 Rn. 3).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 177/13

    Möbelkatalog - Grenzen des Urheberrechtsschutzes: Öffentliche Zugänglichmachung

    Das Berufungsgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 58 = WRP 2013, 1662).
  • OLG Köln, 08.01.2016 - 6 U 17/13
    Der Senat hat die Berufung mit Urteil vom 23. August 2013 (GRUR-RR 2014, 58 = WRP 2013, 1662 - Gemälde im Möbelkatalog) zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.01.2016 - 6 U 17/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,57190
OLG Köln, 08.01.2016 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2016,57190)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.01.2016 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2016,57190)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2016,57190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 177/13

    Möbelkatalog - Grenzen des Urheberrechtsschutzes: Öffentliche Zugänglichmachung

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2016 - 6 U 17/13
    Auf die vom Senat zugelassene Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. November 2014 (GRUR 2015, 667 = WRP 2015, 750 - Möbelkatalog) das Urteil des Senats aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, zurückverwiesen.
  • OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03

    Verjährung des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2016 - 6 U 17/13
    Auf die Berufung des Klägers war daher hinsichtlich des Zahlungsanspruchs das Urteil des Landgerichts aufzuheben und das Verfahren - wie vom Kläger beantragt - an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, NJW 2006, 2625, 2626; Senat, OLGR Köln 2004, 252, 253).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 74/05

    Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung des Betriebs einer

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2016 - 6 U 17/13
    Auf die Berufung des Klägers war daher hinsichtlich des Zahlungsanspruchs das Urteil des Landgerichts aufzuheben und das Verfahren - wie vom Kläger beantragt - an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, NJW 2006, 2625, 2626; Senat, OLGR Köln 2004, 252, 253).
  • OLG Köln, 23.08.2013 - 6 U 17/13

    Urheberrechtswidrigkeit der Abbildung eines Gemäldes auf einer Produktfotografie

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2016 - 6 U 17/13
    Der Senat hat die Berufung mit Urteil vom 23. August 2013 (GRUR-RR 2014, 58 = WRP 2013, 1662 - Gemälde im Möbelkatalog) zurückgewiesen.
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2016 - 6 U 17/13
    Vom Standpunkt des Landgerichts aus war es zwar konsequent und zulässig, die Klage insgesamt abzuweisen, da, wenn das Gericht zu der Entscheidung kommt, dass aus Rechtsgründen weder Auskunfts- noch Leistungsansprüche bestehen, die Stufenklage insgesamt abgewiesen werden kann (BGH, NJW 1985, 2405, 2407; Musielak/Foerste, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 254 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18918
OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2014,18918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2014 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2014,18918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2014,18918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 2 DesignG, § 38 DesignG
    Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs; Voraussetzungen und Umfang des Designschutzes für einen Möbelgriff

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gestaltungsspielraum und Musterdichte bei eingetragenen Designs

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs; Voraussetzungen und Umfang des Designschutzes für einen Möbelgriff

  • rechtsportal.de

    DesignG § 38 Abs. 1; DesignG § 42 Abs. 1
    Umfgang des Schutzes eines eingetragenen Designs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Möbelgriffe verletzen eingetragens Geschmacksmuster

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 890
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Beide Anträge unterliegen dem nationalen Recht des angerufenen Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichts (EuGH, Urt. v. 13.2.2014 - C-479/12, Tz. 54 - Gartenpavillon).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 6 U 212/12

    Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Designs für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 DesignG ohne jede Bedeutung wären.
  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Designs für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 DesignG ohne jede Bedeutung wären.
  • OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Eine Verringerung der Gestaltungsfreiheit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass in dem fraglichen Bereich bereits eine große Zahl vorbekannter Designs existiert; eine solche Mustervielfalt bestätigt lediglich den großen Gestaltungsspielraum (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 277, Rn. 21, 22 - Milla).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Es sind nur konkrete Vorgestaltungen zu berücksichtigen (BGH GRUR 2011, 142 Rn. 21 - Untersetzer).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    In einer solchen Lage kann trotz der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ein Teilurteil ergehen, wenn deswegen nur die gegen einen Streitgenossen geltend gemachten Klageansprüche entscheidungsreif sind und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass das Verfahren auch insoweit alsbald fortgesetzt werden kann, als die Klageansprüche dem Erben der verstorbenen Partei zustehen oder sich gegen ihn richten (BGH, Urt. v. 7.11.2006 - X ZR 149/04 - Rn. 15, juris).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen (BGH GRUR 2013, 285, Rn. 31 - Kinderwagen II).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
    Schutzvoraussetzungen und Schutzwirkungen des Designs beurteilen sich nach dem am 1. Juni 2004 in Kraft getretenen Designgesetz (BGH GRUR 2011, 1112 Rn. 26 - Schreibgeräte).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    Der Grad der Gestaltungsfreiheit hängt dabei zum einen davon ab, welche Grenzen der Verwendungszweck des in Rede stehenden Erzeugnisses dem Gestalter auferlegt (vgl. Senat GRUR 2015, 890 - Möbelgriff, Rn. 41 m.w.N.; BGH a.a.O. - Untersetzer, Rn. 19; GRUR-RR 2012, 277 - Milla, Rn. 21, 22; GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II, Rn. 45).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 6 W 96/14

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Der Grad der Gestaltungsfreiheit wird dadurch beeinflusst, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Verwendungszweck des in Rede stehenden Erzeugnisses eröffnet (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; Urteil vom 26.6.2014 - 6 U 17/13, juris-Tz. 41).

    Ob - wie das Landgericht angenommen hat - die Gestaltungsfreiheit (weiter) dadurch eingeengt wird, dass eine Vielzahl vorbekannter Designs, die untereinander nur noch einen geringen Abstand halten, bereits zu einer hohen "qualitativen" Musterdichte geführt haben (vgl. hierzu Senat a.a.O. - 6 U 17/13, Tz. 42 m.w.N.), kann dahinstehen, da es hierfür auf die Entscheidung nicht ankommt.

  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs mit Rücksicht auf den vorbekannten

    Der Grad der Gestaltungsfreiheit hängt in erster Linie davon ab, welche Grenzen der Verwendungszweck des Erzeugnisses dem Gestalter auferlegt; eine große Gestaltungsfreiheit in diesem Sinn wird durch eine etwa festzustellende große ("quantitative") Mustervielfalt lediglich bestätigt (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, juris-Tz. 16; GRUR 2015, 890 - Möbelgriff, juris-Tz. 41).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14

    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie

    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; WRP 2014, 1248 - Möbelgriffe Tz. 42).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.06.2014 - 6 U 17/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20499
OLG Rostock, 11.06.2014 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2014,20499)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.06.2014 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2014,20499)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 6 U 17/13 (https://dejure.org/2014,20499)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 17 Abs 2 S 2 InsO, § 133 Abs 1 S 1 InsO, § 133 Abs 1 S 2 InsO, § 143 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung außerhalb des Drei-Monats-Zeitraums; Kenntnis des Zahlungsempfängers von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Anforderung an die Feststellung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    InsO § 133 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1
    Anfechtbarkeit einer Ratenzahlungsvereinbarung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1176
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 6 U 17/13
    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 13.08.2009, Az: IX ZR 159/06, ZIP 2009, 1966 ff., zitiert nach juris, Tz.8).

    Allerdings ist auch dann von einer Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auszugehen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und diesem den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (vgl. BGH, Urteil vom 13.08.2009, a.a.O., Tz. 10).

    Kann der Insolvenzverwalter eine Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer zumindest drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners beweisen, ist damit zugleich die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer Gläubigerbenachteiligung bewiesen, wenn er bei Vornahme der Rechtshandlung um weitere ungedeckte Verbindlichkeiten des Schuldners wusste oder mit ihnen rechnete, wovon bei einem unternehmerisch tätigen Schuldner in der Regel auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.08.2009, a.a.O., Tz. 14; MüKo/Kayser, a.a.O., § 133 Rn. 38a).

    Bei einem Schuldner, der nicht alle seine Gläubiger voll zu befriedigen vermag, gehen solche Zahlungen dann zu Lasten der anderen, abwartenden Gläubiger, die keinen Titel haben (vgl. BGH, Urteil vom 13.08.2009, a.a.O., Tz. 11; BGH, Urteil vom 25.10.2001, Az: IX ZR 17/01, ZIP 2001, 2235 ff., zitiert nach juris, Tz. 34).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 6 U 17/13
    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann ausreichen, wenn dessen Forderung von erheblicher Höhe ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2001, Az: IX ZR 17/01, ZIP 2001, 2235 ff., zitiert nach juris, Tz. 22).

    Bei einem Schuldner, der nicht alle seine Gläubiger voll zu befriedigen vermag, gehen solche Zahlungen dann zu Lasten der anderen, abwartenden Gläubiger, die keinen Titel haben (vgl. BGH, Urteil vom 13.08.2009, a.a.O., Tz. 11; BGH, Urteil vom 25.10.2001, Az: IX ZR 17/01, ZIP 2001, 2235 ff., zitiert nach juris, Tz. 34).

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 6 U 17/13
    Haben im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, ist von der Zahlungseinstellung auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2006, Az: IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222 ff., zitiert nach juris, Tz. 20 ff.; Braun/de Bra, a.a.O., Rn. 17).

    Zudem trägt für die Beseitigung einer einmal eingetretenen Zahlungseinstellung auch die Beklagte als diejenige, die sich hierauf berufen würde, die Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2006, a.a.O., Tz. 23).

  • BGH, 18.06.2009 - IX ZR 7/07

    Anfechtung von Zahlungen des Insolvenzschuldners wegen der Androhung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 6 U 17/13
    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Leistungen, die der Schuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistet hat, nicht als inkongruent anzusehen, wenn sie außerhalb des Dreimonatszeitraums des § 131 InsO erbracht worden sind, da nur für diesen Zeitraum der die Einzelzwangsvollstreckung beherrschende Prioritätsgrundsatz zugunsten der Gleichbehandlung der Gläubiger verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18.06.2009, Az: IX ZR 7/07, ZIP 2009, 1434 f., zitiert nach juris, Tz. 6; BGH, Urteil vom 27.05.2003, Az: IX ZR 169/02, ZIP 2003, 1506 ff., zitiert nach juris, Tz.18).

    Soweit sich der Kläger in seiner Berufungbegründung vom 08.07.2013 (Bl. 399 d. A.) für seine gegenteilige Auffassung auf den Beschluss des BGH vom 18.06.2009 (a.a.O.) bezieht, handelt es sich um einen anderen Sachverhalt, da dort die Schuldnerin Zahlungen vorrangig zur Abwendung von Insolvenzanträgen ihres Gläubigers geleistet hat.

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 6 U 17/13
    Der Zinsanspruch in der begehrten Höhe ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.10.2007 ergibt sich aus § 143 Abs. 1 S. 2 InsO i. V. m. §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 01.02.2007, Az: IX ZR 96/04, ZIP 2007, 488 ff., zitiert nach juris, Tz. 14, 20).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 6 U 17/13
    Entscheidende Voraussetzung ist vor allem die Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2008, Az: IX ZR 188/07, ZIP 2009, 189 f., zitiert nach juris, Tz. 10; MüKo/Kayser, a.a.O., § 133 Rn. 38a).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2014 - 6 U 17/13
    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Leistungen, die der Schuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistet hat, nicht als inkongruent anzusehen, wenn sie außerhalb des Dreimonatszeitraums des § 131 InsO erbracht worden sind, da nur für diesen Zeitraum der die Einzelzwangsvollstreckung beherrschende Prioritätsgrundsatz zugunsten der Gleichbehandlung der Gläubiger verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18.06.2009, Az: IX ZR 7/07, ZIP 2009, 1434 f., zitiert nach juris, Tz. 6; BGH, Urteil vom 27.05.2003, Az: IX ZR 169/02, ZIP 2003, 1506 ff., zitiert nach juris, Tz.18).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm - 6 U 17/13   

Anhängiges Verfahren
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OLG Hamm - 6 U 17/13 (https://dejure.org/9999,47774)
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Verfahrensgang

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