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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10   

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OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10 (https://dejure.org/2014,11651)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2014 - 6 U 179/10 (https://dejure.org/2014,11651)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 6 U 179/10 (https://dejure.org/2014,11651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 5
    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zweier Marken wegen schwacher Zeichenähnlichkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10
    Hinsichtlich des Sachverhalts wird Bezug genommen auf das Urteil des Bundesgerichthofs vom 5. Dezember 2012 (Az. I ZR 85/11) - D/W. Verfahrensgegenständlich sind danach nur noch die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche aus §§ 14 Abs. 2 und 5 und 15 Abs. 2 und 5 MarkenG wegen Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Marken- und Firmenbezeichnungen D/W, wie sie im Einzelnen im Tatbestand des Revisionsurteils aufgeführt sind, daneben der Löschungsanspruch sowie die Annexansprüche.

    Dabei kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2013, 833 Tz. 30 - D/W; BGH GRUR 2009, 772 Tz. 51 - Augsburger Puppenkiste).

    b) Der Marke "D" kommt für Nahrungsmittel nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft zu, weil sich das Zeichen für die angesprochenen Verkehrskreise unschwer erkennbar an einen beschreibenden Begriff anlehnt (vgl. BGH GRUR 2013, 833 Tz. 33 - D/W; BGH GRUR 2010, 729 Tz. 27 - MIXI; BGH GRUR 2008, 1002 Tz. 26 - Schuhpark).

    Eine beschreibende Funktion des Bestandteils "W2" hat der Bundesgerichtshof jedoch ausdrücklich verneint (vgl. BGH GRUR 2013, 833 Tz. 47 - D/W).

    Eine solche liegt vor, wenn der Verkehr zwar die Unterschiede zwischen den Zeichen erkennt, wegen ihrer teilweisen Übereinstimmung aber von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen zwischen den Zeicheninhabern ausgeht (vgl. BGH GRUR 2013, 833 Tz. 69 - D/W).

    Dies ist hier nicht der Fall, denn in dem angegriffenen Zeichen kommt keinem der beiden Bestandteile eine selbständig kennzeichnende Stellung zu (vgl. BGH GRUR 2013, 833 Tz. 71 - D/W).

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10
    Dabei kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2013, 833 Tz. 30 - D/W; BGH GRUR 2009, 772 Tz. 51 - Augsburger Puppenkiste).

    Bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. BGH GRUR 2009, 772 Tz. 51 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2008, 1002 Tz. 23 - Schuhpark).

    Es genügt nicht, wenn der Verkehr lediglich rein assoziative gedankliche Verbindungen zwischen den Marken herstellt, weil die Wahrnehmung der einen Marke die Erinnerung an die andere Marke weckt (vgl. BGH GRUR 2009, 772, 776 Tz. 69 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2009, 1055 Tz. 37 - airdsl).

    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (vgl. BGH GRUR 2009, 772, 776 Tz. 69 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2009, 1055 Tz. 37 - airdsl; BGH GRUR 2010, 729 Tz. 44 - MIXI).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10
    Es genügt nicht, wenn der Verkehr lediglich rein assoziative gedankliche Verbindungen zwischen den Marken herstellt, weil die Wahrnehmung der einen Marke die Erinnerung an die andere Marke weckt (vgl. BGH GRUR 2009, 772, 776 Tz. 69 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2009, 1055 Tz. 37 - airdsl).

    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (vgl. BGH GRUR 2009, 772, 776 Tz. 69 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2009, 1055 Tz. 37 - airdsl; BGH GRUR 2010, 729 Tz. 44 - MIXI).

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10
    b) Der Marke "D" kommt für Nahrungsmittel nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft zu, weil sich das Zeichen für die angesprochenen Verkehrskreise unschwer erkennbar an einen beschreibenden Begriff anlehnt (vgl. BGH GRUR 2013, 833 Tz. 33 - D/W; BGH GRUR 2010, 729 Tz. 27 - MIXI; BGH GRUR 2008, 1002 Tz. 26 - Schuhpark).

    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (vgl. BGH GRUR 2009, 772, 776 Tz. 69 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2009, 1055 Tz. 37 - airdsl; BGH GRUR 2010, 729 Tz. 44 - MIXI).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10
    Bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. BGH GRUR 2009, 772 Tz. 51 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2008, 1002 Tz. 23 - Schuhpark).

    b) Der Marke "D" kommt für Nahrungsmittel nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft zu, weil sich das Zeichen für die angesprochenen Verkehrskreise unschwer erkennbar an einen beschreibenden Begriff anlehnt (vgl. BGH GRUR 2013, 833 Tz. 33 - D/W; BGH GRUR 2010, 729 Tz. 27 - MIXI; BGH GRUR 2008, 1002 Tz. 26 - Schuhpark).

  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10
    Wird der Gesamteindruck eines Zweiwortzeichens dagegen durch gleichwertige Elemente bestimmt, so ist kein Bestandteil allein geeignet, den Gesamteindruck des Zeichens insgesamt zu prägen (vgl. BGH GRUR 1998, 942, 943 - ALKA-SELTZER; Ullmann , GRUR 1996, 775, 776).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10
    Der das Kennzeichenrecht beherrschende Grundsatz, dass bei der Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüber stehenden Zeichen abzustellen ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Bedeutung beizumessen ist (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 29 - Medion/Thomson; BGH GRUR 2011, 824 Tz. 23 - Kappa; BGH GRUR 2008, 905 Tz. 26 - Pantohexal).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10
    Der das Kennzeichenrecht beherrschende Grundsatz, dass bei der Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüber stehenden Zeichen abzustellen ist, schließt es nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Bedeutung beizumessen ist (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 29 - Medion/Thomson; BGH GRUR 2011, 824 Tz. 23 - Kappa; BGH GRUR 2008, 905 Tz. 26 - Pantohexal).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10
    Ein Markenteil ist in einem Zweitwortzeichen prägend, wenn der andere Markenbestanteil für den Verkehr zurücktritt und für den Gesamteindruck vernachlässigt werden kann, weil ihm kein gleich deutlicher herkunftshinweisender Charakter zugesprochen werden kann (vgl. BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; BGH GRUR 2004, 778, 779 - Urlaub Direkt).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 179/10
    Ein Bestandteil tritt nämlich nur dann völlig in den Hintergrund, wenn er vom Verkehr als rein beschreibend oder als bloßes Beiwerk verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2007, 877 Rn. 49 - Windsor Estate für den Bestandteil "Estate").
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

  • LG Köln, 22.09.2010 - 84 O 20/09

    Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüber stehenden Zeichen "E" und "Villa

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

  • OLG Köln, 27.01.2017 - 6 U 73/16
    Ein Bestandteil tritt dann völlig in den Hintergrund, wenn er vom Verkehr als rein beschreibend oder als bloßes Beiwerk verstanden wird (BGH, GRUR 2007, 877 Tz. 49 - Windsor Estate; Senat, Urt. v. 17.1. 2014 - 6 U 179/10 - juris Tz. 12).
  • OLG Köln, 12.11.2014 - 6 U 187/14

    Abmahnung der Abnehmer von Schuhen wegen der Verletzung einer Bildmarke;

    Ein Bestandteil tritt dann völlig in den Hintergrund, wenn er vom Verkehr als rein beschreibend oder als bloßes Beiwerk verstanden wird (BGH, GRUR 2007, 877 Tz. 49 - Windsor Estate; Senat, Urt. v. 17.1. 2014 - 6 U 179/10 - juris Tz. 12).
  • LG Köln, 29.03.2016 - 33 O 206/15
    Ein Bestandteil tritt dann völlig in den Hintergrund, wenn er vom Verkehr als rein beschreibend oder als bloßes Beiwerk verstanden wird (BGH, GRUR 2007, 877 Tz. 49 - Windsor Estate; Senat, Urt. v. 17.1. 2014 - 6 U 179/10 - juris Tz. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 179/10   

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https://dejure.org/2011,5302
OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 179/10 (https://dejure.org/2011,5302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2011 - 6 U 179/10 (https://dejure.org/2011,5302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 6 U 179/10 (https://dejure.org/2011,5302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 14 MarkenG
    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche nach provozierter Verletzungshandlung

  • webshoprecht.de

    Zur rechtsmissbräuchlichen einseitigen Abänderung der gemeinsam genutzten Artikelbeschreibung im Warenkatalog von Amazon

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche

  • kanzlei.biz

    Rechtmissbräuchliche Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; MarkenG § 14
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Markenabmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Marke zuvor in eine Amazon-Produktbeschreibung eingefügt wird, ohne die mitnutzenden Mitbewerber darüber zu informieren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Aufsetzen auf Amazon Angebote

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Markenrecht und E-Commerce - Markenrechtsverletzung in der Artikelbeschreibung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Einfügen einer Marke in eine Amazon-Beschreibung ohne Information der Mitnutzer ist rechtsmissbräuchlich

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Markenrecht und E-Commerce - Markenrechtsverletzung in der Artikelbeschreibung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 282
  • GRUR-RR 2012, 119
  • MMR 2012, 183
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 19.07.2011 - 4 U 22/11

    Zur Markenrechtsverletzung durch "Anhängen" an Produktbeschreibungen und zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 179/10
    Der Beklagte kann zwar mit einer Angebotspalette von ca. 1.500 Artikeln als erfahrener "Amazon.de" - Händler angesehen werden, von dem verlangt werden kann, dass er regelmäßig seine Angebote prüft, um sich davor zu schützen, dem Verkehr irreführende Angebote zu unterbreiten (vgl. OLG Hamm vom 19.7. 2011, Az.: I 4 U 22/11 - Anlage K 18).
  • OLG Hamm, 22.11.2018 - 4 U 73/18

    Irreführung durch Textfeld "von" auf Amazon

    Allerdings ist es dem Kläger gemäß § 242 BGB verwehrt, den Unterlassungsanspruch auf ein solchermaßen wettbewerbswidriges, da irreführendes Handeln des Beklagten zu stützen (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2012, 119 zur nachträglichen Einfügung einer Markenbezeichnung; a.A. noch Senat, Urteil vom 01.12.2016 - 4 U 152/16).
  • OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21

    "American Food and Drinks" - Abmahnung des Markeninhabers als Rechtsmissbrauch

    Das wettbewerbsrechtlich Unlautere kann darin liegen, dass ein Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs einsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2011 - 6 U 179/10, GRUR-RR 2012, 119).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 182/18

    Haftung für Markenverletzung bei Veränderung einer von mehreren Händlern

    Danach ist es missbräuchlich, wenn der Markeninhaber die Verletzung selbst dadurch provoziert, dass er in die durch ihn und den Verletzer gemeinsam benutzte Warenbeschreibung nachträglich seine Marke eingefügt, ohne den Mitbewerber auf die bevorstehende Änderung hinzuweisen (Senat, GRUR-RR 2012, 119 - ALPLAND).
  • OLG Hamburg, 15.07.2021 - 3 U 124/18

    Unterlassungsanspruch wegen markenrechtsverletzender Angebotsbeschreibung für

    Anders als in dem der Entscheidung "ALPLAND" des OLG Frankfurt vom 27. Oktober 2011 (GRUR-RR 2012, 119 ff.) zugrunde liegenden Sachverhalt liegt hier keine Fallgestaltung dergestalt vor, dass der Markeninhaber den Mitbewerber bewusst "in die Falle hat laufen lassen".

    Zu Unrecht berufen sich die Beklagten insoweit auf die - vor der BGH-Entscheidung "Angebotsmanipulation bei Amazon" ergangene - Entscheidung "ALPLAND" (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 119, 120).

  • OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 6 U 273/19

    Verletzungshandel im Inland bei Angebot eines nordirischen Online-Shops und

    (1) Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist auch im Markenrecht zulässig, und zwar sowohl dann, wenn eine Marke in rechtsmissbräuchlicher Absicht angemeldet wird, als auch dann, wenn in missbräuchlicher Weise Ansprüche aus einem zunächst mangelfrei erworbenen Kennzeichenrecht erhoben werden (Ingerl/Rohnke, MarkenG, Rn 321 vor § 14 ff.; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2012, 119).
  • LG Berlin, 10.02.2015 - 15 O 221/14

    Markenrechtsverletzung: Haftung von Online-Händlern für von Amazon begangene

    Ein solcher ist auch durch ein Anhängen an ein bestehendes Angebot bei ... grundsätzlich möglich (so OLG Frankfurt, MMR 2012, 183).
  • LG Hamburg, 14.07.2022 - 327 O 32/19

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch bei einem Angebot

    Das wettbewerbsrechtlich Unlautere kann darin liegen, dass ein Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs einsetzt (vgl. BGH U. v. 3.2.2005 - I ZR 45/03 - Russisches Schaumgebäck; OLG Frankfurt/M. U. v. 27.10.2011 - 6 U 179/10 [= MMR 2012, 183]).
  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Die Gesichtspunkte des Urteils des OLG Frankfurt am Main zum Az.: 6 U 179/10 (ALPLAND, GRUR 2012, 119) bei einer Konstellation eines Zeitraums von 2 Wochen zwischen Angebotsänderung und Abmahnung, führen hier nicht zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs, zumal in Abweichung des dortigen Sachverhaltes hier seit Kenntnis der verfahrensgegenständlichen Angebote spätestens am 18.02.2017 bis zu den Testkäufen durch den Kläger im Mai 2017 mehrere Monate vergangen waren, um etwas an diesem Zustand zu ändern.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.04.2011 - I-6 U 179/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21743
OLG Köln, 08.04.2011 - I-6 U 179/10 (https://dejure.org/2011,21743)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.04.2011 - I-6 U 179/10 (https://dejure.org/2011,21743)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. April 2011 - I-6 U 179/10 (https://dejure.org/2011,21743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
    Dabei kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. nur BGH GRUR 2009, 772 Tz. 51 - Augsburger Puppenkiste).

    Bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR Int. 2007, 1009 Tz. 33 - Il Ponte Financiaria; BGH GRUR 2009, 772 Tz. 51 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2008, 1002 Tz. 23- Schuhpark).

    Diese Gesamtbetrachtung schließt es allerdings nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile des Zeichens für den Gesamteindruck prägend sein können (BGH GRUR 2010, 729 Tz. 31 - MIXI; BGH GRUR 2009, 772 Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2006, 60 Tz. 19 - coccodrillo).

    Eine solche kommt zwar in Betracht, wenn dem Bestandteil "Culinaria" keine prägende, aber doch eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommt und dadurch aufgrund der Identität mit der klägerischen Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren aus wirtschaftlich oder vertraglich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2010, 729 Tz. 31 - MIXI; BGH GRUR 2009, 772 Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste).

    Eine solche Verwechslungsgefahr kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände angenommen werden (BGH GRUR 2009, 772 Tz. 69 - Augsburger Puppenkiste).

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
    aa) Der Senat hält an seiner bereits in früheren Verfahren vertretenen Ansicht fest (vgl. Urteil v. 18.06.2009, Az. 6 U 49/06 und Urteil vom 22.01.2010, Az. 6 U 130/09), dass der Marke "Culinaria" für Nahrungsmittel nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft zukommt, weil sich das Zeichen für die angesprochenen Verkehrskreise unschwer erkennbar an einen beschreibenden Begriff anlehnt (vgl. BGH GRUR 2010, 729 Tz. 27 - MIXI; BGH GRUR 2008, 100 Tz. 26 - Schuhpark).

    Diese Gesamtbetrachtung schließt es allerdings nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile des Zeichens für den Gesamteindruck prägend sein können (BGH GRUR 2010, 729 Tz. 31 - MIXI; BGH GRUR 2009, 772 Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2006, 60 Tz. 19 - coccodrillo).

    Eine solche kommt zwar in Betracht, wenn dem Bestandteil "Culinaria" keine prägende, aber doch eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommt und dadurch aufgrund der Identität mit der klägerischen Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren aus wirtschaftlich oder vertraglich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2010, 729 Tz. 31 - MIXI; BGH GRUR 2009, 772 Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
    Eine solche kommt zwar in Betracht, wenn dem Bestandteil "Culinaria" keine prägende, aber doch eine selbständig kennzeichnende Stellung zukommt und dadurch aufgrund der Identität mit der klägerischen Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren aus wirtschaftlich oder vertraglich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2010, 729 Tz. 31 - MIXI; BGH GRUR 2009, 772 Tz. 57 - Augsburger Puppenkiste).
  • BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87

    "Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
    "Gleich" sind Waren, die in ihren Eigenschaften und in ihrer Zweckbestimmung übereinstimmen (BGH GRUR 1990, 39, 40 f - Taurus), so dass hier ein strengerer Maßstab anzulegen ist als im Bereich der Warenähnlichkeit im Rahmen der Verwechslungsgefahr.
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
    Dafür spricht zunächst, dass auch ein Bestandteil mit nur schwacher Kennzeichnungskraft eine selbständig kennzeichnende Stellung einnehmen kann (BGH GRUR 2008, 258 Tz. 32 - INNTERCONNECT/T-InterConnect).
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 130/09

    Verwechslungsgefahr der Marken "Culinaria" und "Cooliniaria"

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
    aa) Der Senat hält an seiner bereits in früheren Verfahren vertretenen Ansicht fest (vgl. Urteil v. 18.06.2009, Az. 6 U 49/06 und Urteil vom 22.01.2010, Az. 6 U 130/09), dass der Marke "Culinaria" für Nahrungsmittel nur eine schwache originäre Kennzeichnungskraft zukommt, weil sich das Zeichen für die angesprochenen Verkehrskreise unschwer erkennbar an einen beschreibenden Begriff anlehnt (vgl. BGH GRUR 2010, 729 Tz. 27 - MIXI; BGH GRUR 2008, 100 Tz. 26 - Schuhpark).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
    Bei der rechtlichen Würdigung ist - schon wegen der reimähnlichen Endung - davon auszugehen, dass der Verkehr das Zeichen "Villa Culinaria" als einheitliche Marke und nicht etwa als zwei einzelne Elemente und jeweils selbständige Zeichen wahrnimmt (BGH GRUR 2002, 171, 172 - Marlboro-Dach, zur Mehrfachkennzeichnung; vgl. auch Kochendörfer GRUR 2010, 195).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
    Anderes könnte man nur annehmen, wenn der Bestandteil "Villa" völlig in den Hintergrund treten würde, etwa weil er vom Verkehr als rein beschreibend oder als bloßes Beiwerk verstanden würde (vgl. BGH GRUR 2007, 877 Rn. 49 - Windsor Estate für den Bestandteil "Estate").
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
    Bei der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR Int. 2007, 1009 Tz. 33 - Il Ponte Financiaria; BGH GRUR 2009, 772 Tz. 51 - Augsburger Puppenkiste; BGH GRUR 2008, 1002 Tz. 23- Schuhpark).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
    Vielmehr sind im Warenverzeichnis auch die Waren oder Dienstleistungen zu belassen, die nach Auffassung des Verkehrs als zum gleichen Warenbereich gehörend angesehen werden (BGH GRUR 2009, 60 Rz. 32 - Lottocard).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • LG Köln, 22.09.2010 - 84 O 20/09

    Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüber stehenden Zeichen "E" und "Villa

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • OLG Köln, 08.09.2006 - 6 U 49/06

    Auslegung des Begriffs "Preisbestandteil" zur Beurteilung eines Verstoßes gegen

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerinnen ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, Urteil vom 8. April 2011 - 6 U 179/10, juris).
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