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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17   

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https://dejure.org/2018,34730
OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17 (https://dejure.org/2018,34730)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.10.2018 - 6 U 179/17 (https://dejure.org/2018,34730)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 6 U 179/17 (https://dejure.org/2018,34730)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr. 3 UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Befestigungsmittel ("Steckdübel II")

  • damm-legal.de

    Zur Einschränkung der wettbewerblichen Eigenart eines Erzeugnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Befestigungsmittel ("Steckdübel II")

  • online-und-recht.de

    Voraussetzungen für den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (hier: Steckdübel)

  • kanzlei.biz

    Nachträgliche Einschränkung der wettbewerblichen Eigenart durch Konkurrenzprodukte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 3
    Wettbewerb; Nachahmung; Leistungsschutz; wettbewerbliche Eigenart; Steckdübel; Exzenterzähne

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung von Stecktechnikprodukten bei Gestattung der Verwendung eines die wettbewerbliche Eigenart des Originalerzeugnisses mit bestimmenden Merkmals gegenüber einem Mitbewerber

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Befestigungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Unlautere Nachahmung: wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Einschränkung der wettbewerblichen Eigenart eines Erzeugnisses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entfallen der wettbewerblichen Eigenart eines Erzeugnisses

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11

    Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
    Die Anschlussberufung der Klägerin wies er zurück ( 6 U 204/11 ; Anlage K5).

    Die Akten des Verfahrens 2/6 O 591/10, 6 U 204/11 sind zu Informationszwecken beigezogen worden und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Unstreitig war die Klägerin mit ihren Produkten auf allen bedeutenden Messen in ihrem Tätigkeitsbereich vertreten (vgl. Schriftsatz vom 9.11.2015, 6 U 204/11 ).

    b) Die Verjährung wurde jedoch bereits durch das frühere Verfahren der Parteien ( 6 U 204/11 ) gehemmt.

    Mit Urteil vom 25.4.2013 hat der Senat unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die Klage insgesamt abgewiesen ( 6 U 204/11 , Anlage K5).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
    Auf die Revision der Klägerin wurde das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zurückverwiesen (BGH GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne).

    Denn die Klägerin gehört einem Verbandsland der A Verbandsübereinkunft an und kann sich damit auf den Grundsatz der Inländergleichbehandlung berufen, Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 PVÜ (vgl. BGH GRUR 1992, 523 Rn. 13 - Betonsteinelemente; Ullmann, jurisPR-WettbR 9/2015, Anm. zu BGH, Urt. v. 22.1.2015 - I ZR 107/13 - Exzenterzähne).

    Die Übernahme solcher - nicht oder nicht mehr unter Sonderrechtsschutz stehender - Gestaltungsmerkmale ist mit Rücksicht auf den Grundsatz des freien Stands der Technik wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden (BGH GRUR 2015, 909 Rn. 18 - Exzenterzähne).

    Eine wettbewerbliche Eigenart ist allerdings zu verneinen, wenn der angesprochene Verkehr die prägenden Gestaltungsmerkmale des Erzeugnisses nicht (mehr) einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Ware zuordnet (BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 11 - Exzenterzähne).

    Verschiedene Kennzeichen stehen einer solchen Herkunftsvorstellung allerdings nur dann entgegen, wenn sie vom Verkehr als Herstellermarke und nicht nur als Handelsmarke angesehen werden (Senat, WRP 2018, 237Rn. 35 - Wecker; BGH, GRUR 2017, 734 Rn. 41 - Bodendübel; GRUR 2015, 909 Rn. 14 - Exzenterzähne).

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr., BGH, GRUR 2017, 79 , Rn. 40, 62 - Segmentstruktur).

    Dabei kommt es auf den Gesamteindruck einer Gestaltung an, wobei auf die Verkehrsanschauung abzustellen ist (BGH, GRUR 2017, 79 , Rn. 52, 59 - Segmentstruktur).

  • OLG Frankfurt, 05.10.2017 - 6 U 141/16

    Internetfähige Fernseher brauchen keinen Gefahrenhinweis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
    Der fortlaufende Vertrieb von Produkten stellt sich jedoch als eine Vielzahl von Einzelhandlungen dar (vgl. Senat, Urt. v. 5.10.2017 - 6 U 141/16 ; BGH GRUR 1999, 751 - Güllepumpen).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
    Die Anschlussberufung kann noch nach Ablauf der Einlegungsfrist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO erweitert werden, soweit die Erweiterung durch die fristgerecht eingereichte Anschlussberufungsbegründung gedeckt ist (BGH NJW 2005, 3067 ).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
    aa) Nach § 524 IV ZPO hat die Anschließung - einschließlich der erstmals in der Berufungsinstanz vorgenommene Klageerweiterung (vgl. BGH NJW 2017, 2623 Rn. 8) - damit zwar ihre Wirkung verloren.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 243/16

    Rückzahlung geleisteter Vergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
    Die Hemmung der Verjährung entfällt nicht rückwirkend (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.8.2017 - 2 Sa 243/16 Rn. 77 - juris).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 130/08

    Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
    Außerdem können Kundennamen bei der Rechnungslegung ggf. geschwärzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.2010 - I ZR 130/08, Rn. 41 - juris).
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
    Verschiedene Kennzeichen stehen einer solchen Herkunftsvorstellung allerdings nur dann entgegen, wenn sie vom Verkehr als Herstellermarke und nicht nur als Handelsmarke angesehen werden (Senat, WRP 2018, 237Rn. 35 - Wecker; BGH, GRUR 2017, 734 Rn. 41 - Bodendübel; GRUR 2015, 909 Rn. 14 - Exzenterzähne).
  • BGH, 23.11.2006 - I ZR 276/03

    Abmahnaktion

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 179/17
    Als Dauerhandlungen können nur einheitliche Handlungsakte wie z.B. das Einstellen und Belassen einer wettbewerbswidrigen Werbung in das Internet angesehen werden (vgl. BGH GRUR 2007, 631 , Rn. 21 - Abmahnaktion; GRUR 2013, 1161 , Rn. 29 - Hard Rock Cafe).
  • BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03

    Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 91/16

    Handfugenpistole - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11

    Völkl

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 149/14

    Zum wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Romanfigur

  • OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18

    Überprüfung der Annahme der funktionellen Zuständigkeit in der Berufung;

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Konkurrenzerzeugnis sich bereits in großem Umfang auf dem Markt befindet (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung; vgl. Urteil vom 4.10.2018 - 6 U 179/17 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 51/14
    Zunächst ist insoweit anzumerken, dass ein derartiges Anbieten noch kein "Vertreiben" des Produkts als solches mit Fremdkennzeichnung darstellt, letzteres indes Voraussetzung wäre, damit unter diesem Aspekt überhaupt ein Wegfall der wettbewerblichen Eigenart in Betracht gezogen werden könnte (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2019, 24 - Steckdübel II).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 179/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,20977
OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 179/17 (https://dejure.org/2018,20977)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.2018 - 6 U 179/17 (https://dejure.org/2018,20977)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 6 U 179/17 (https://dejure.org/2018,20977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 07.11.2017 - 31 O 76/17

    Bewerbung von Rechtsanwaltsdienstleistungen für ein bestimmtes Mandat

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 179/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.11.2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 76/17 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, das am 07.11.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, 31 O 76/17, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 179/17
    Verboten ist dagegen die Werbung um einzelne Mandate (vgl. BT-Drucks. 12/4993, S. 28), d.h. unmittelbar auf die Erteilung eines Auftrags in einem konkreten Einzelfall gerichtete Maßnahmen (s. BGHZ 147, 71 - Anwaltswerbung II, juris-Tz. 36; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, 36. Auflage 2017, § 3a UWG, Rn. 1.168; Prütting in: Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 43b Rn. 39).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 179/17
    Ein erstinstanzliches Urteil, das - wie hier - bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasst war, ist zwar als nicht mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehen anzusehen, gleichwohl ist die Entscheidung als solche existent und kann Grundlage für ein Berufungsverfahren sein (s. BGH GRUR 2011, 56, juris-Tz. 17 ff., 20).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2018 - 6 U 179/17
    Jeder Rechtsanwalt ist auf dem Gebiet der Rechtsberatung unproblematisch Mitbewerber i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, unabhängig von seiner etwaigen Spezialisierung und/oder der Frage, ob ihm durch das gerügte Verhalten Mandate entgehen (vgl. BGH GRUR 2002, 985 - WISO, Juris-Tz. 30 ff.).
  • LAG Köln, 06.03.2020 - 9 Ta 3/20

    Rechtsweg; Zulässigkeit eines Erfolgshonorars; negative Feststellungsklage gegen

    Das Bereiterklären zu einem Verstoß gegen das Verbot des Erfolgshonorars wäre wettbewerbswidrig (Henssler/Prütting/Kilian, 5. Aufl. 2019, § 49b BRAO, Rn. 154) und würde einen Unterlassungsanspruch nach § 3a, 8 Abs. 1 UWG begründen(OLG Köln, Urteil vom 29. Juni 2018 - I-6 U 179/17 -, Rn. 59, juris; MüKoUWG/Schaffert, 3. Aufl. 2020, § 3a UWG, Rn. 563).
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OLG Stuttgart - 6 U 179/17 (https://dejure.org/9999,115187)
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