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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48944
OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13 (https://dejure.org/2013,48944)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.08.2013 - 6 U 18/13 (https://dejure.org/2013,48944)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. August 2013 - 6 U 18/13 (https://dejure.org/2013,48944)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; ElektroG § 7 S. 2; EMVG § 8 Abs. 1
    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichnung und ohne das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
    Die entsprechende Regelung beinhaltet demnach eine produktbezogene Absatzbeschränkung und betrifft damit das Verhalten auf dem Markt bei dem Absatz von Waren (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 22 - Betonstahl; GRUR 2010, 754 Rn. 20 ff. - Golly Telly).

    Der vom Landgericht herangezogene Aspekt, dass ein Verstoß gegen eine der Sicherheit der Verbraucher dienende Vorschrift stets keinen Bagatellverstoß darstellt (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 28 - Betonstahl; Köhler a.a.O. Rn. 11.146), greift dabei allerdings nicht vorrangig.

    Im Übrigen ist die Rechtsauffassung selbst einer zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit und der Unlauterkeit eines Verhaltens nicht maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl; GRUR 2010, 1026 Rn. 19 - Photodynamische Therapie; Köhler a.a.O. § 4 Rn. 11.18).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07

    Golly Telly

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
    Die entsprechende Regelung beinhaltet demnach eine produktbezogene Absatzbeschränkung und betrifft damit das Verhalten auf dem Markt bei dem Absatz von Waren (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 22 - Betonstahl; GRUR 2010, 754 Rn. 20 ff. - Golly Telly).

    Die Regelung dient zwar auch der Förderung der freien Verkehrsfähigkeit von elektromagnetisch verträglichen Betriebsmitteln im europäischen Wirtschaftsraum (so zur Marktverhaltensregelung des § 6 Abs. 1 MPG BGH GRUR 2010, 169 Rn. 21 - CE-Kennzeichnung; GRUR 2010, 754 Rn. 25 - Golly Telly).

    Im Rahmen des § 3 Abs. 1 UWG sind im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG auch Verbraucherinteressen im Zuge der Durchführung eines Vertrags, so etwa im Zusammenhang mit dem Umgang eines erworbenen Produkts, zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2010, 754 Rn. 20 f. - Golly Telly; Köhler a.a.O. § 3 Rn. 121).

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
    Eine Norm dient dem Interesse der Mitbewerber, wenn sie die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung schützen soll (vgl. BGH GRUR 2010, 654 Rn. 18 - Zweckbetrieb; Köhler a.a.O. Rn. 11.35c).

    Eine reine Marktzutrittsregelung liegt vor, wenn Personen der Marktzutritt aus Gründen verwehrt wird, die nicht mit ihrem Marktverhalten, also der Art und Weise des Agierens am Markt, zu tun haben (vgl. BGH GRUR 2010, 654 Rn. 23 - Zweckbetrieb; Köhler a.a.O. Rn. 11.44).

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 171/03

    Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
    Ebenso wenig genügt der Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie etwa des Umweltschutzes, sofern damit nicht zugleich auch die Individualinteressen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (vgl. BGH GRUR 2000, 1076 [1079] - Abgasemissionen; GRUR 2007, 162 Rn. 12 - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft; Köhler a.a.O. Rn. 11.35b).

    Dass § 7 S. 2 ElektroG über die Gleichheit vor dem Gesetz hinaus auch auf die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beim Absatz von Elektro- und Elektronikgeräten abzielt, lässt sich dem ElektroG (anders als bei der VerpackV, vgl. BGH GRUR 2007, 162 Rn. 12 - Mengenausgleich in Selbstversorgergemeinschaft; Link in: Ullmann jurisPK-UWG, 3. Auflage, § 4 Nr. 11 Rn. 270) nicht entnehmen.

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 193/06

    CE-Kennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
    Die Regelung dient zwar auch der Förderung der freien Verkehrsfähigkeit von elektromagnetisch verträglichen Betriebsmitteln im europäischen Wirtschaftsraum (so zur Marktverhaltensregelung des § 6 Abs. 1 MPG BGH GRUR 2010, 169 Rn. 21 - CE-Kennzeichnung; GRUR 2010, 754 Rn. 25 - Golly Telly).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 166/08

    Photodynamische Therapie

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
    Im Übrigen ist die Rechtsauffassung selbst einer zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit und der Unlauterkeit eines Verhaltens nicht maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl; GRUR 2010, 1026 Rn. 19 - Photodynamische Therapie; Köhler a.a.O. § 4 Rn. 11.18).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
    Bei der Verletzung der Informationspflicht des § 5a Abs. 2 UWG handelt es sich um einen Tatbestand, der mangels Erfordernisses einer Irreführung eher dem Rechtsbruchtatbestand des § 4 Nr. 11 UWG als der Irreführung nach den §§ 5, 5a Abs. 1 UWG zuzuordnen ist (vgl. Köhler/ Bornkamm a.a.O. § 5a Rn. 5, 29), und der darum mit einem Unterlassungsanspruch wegen Verletzung einer Marktverhaltensregelung einen einheitlichen Streitgegenstand bildet (vgl. BGH GRUR 2012, 184 Rn. 15 - Branchenbuch Berg; GRUR 2013, 401 Rn. 24 - Biomineralwasser).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
    Ebenso wenig genügt der Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie etwa des Umweltschutzes, sofern damit nicht zugleich auch die Individualinteressen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (vgl. BGH GRUR 2000, 1076 [1079] - Abgasemissionen; GRUR 2007, 162 Rn. 12 - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft; Köhler a.a.O. Rn. 11.35b).
  • KG, 27.05.2005 - 5 W 53/05

    Antragsbefugnis der Verbraucherverbände in Wettbewerbssachen: Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
    Der Umstand, dass durch den umweltgerechten Umgang mit natürlichen Ressourcen letztendlich langfristig Gesundheitsgefahren für den Verbraucher vermieden werden, stellt eine dem Allgemeingut des Umweltschutzes immanente, für sich genommen nicht ausreichende Folge dar (vgl. zu § 6 VerpackV i.E. KG GRUR-RR 2005, 359 [360]; v. Jagow in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. Auflage, § 4 Nr. 11 Rn. 127).
  • BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11

    Zweigstellenbriefbogen

    Auszug aus OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13
    Eine Information ist im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG wesentlich, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht hat und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (vgl. BGH GRUR 2012, 1275 Rn. 36 - Zweigstellenbriefbogen).
  • LG Bochum, 02.02.2010 - 17 O 159/09

    Wettbewerbsverstoß beim Fehlen einer deutschen Bedienungsanleitung und fehlender

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Bestimmung des § 7 Satz 1 ElektroG nicht deshalb eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG darstellt, weil sie den Schutz der Umwelt bezweckt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - I ZR 171/03, GRUR 2007, 162 Rn. 12 = WRP 2007, 177 - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft; OLG Köln, Urteil vom 16. August 2013 - 6 U 18/13, juris Rn. 10; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 11.35b).
  • OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14

    Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln

    Die Belange des Umweltschutzes sind für sich genommen wettbewerbsneutral (BGH, GRUR 2000, 1076, 1079 - Abgasemissionen; GRUR 2007, 162 Tz. 12 - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft; Senat, Urt. v. 16.8. 2013 - 6 U 18/13 - juris Tz. 10 - Intim-Massagegeräte; Köhler a. a. O. Rn. 11.35b).

    (Senat, Urteil vom 16. August 2013 - 6 U 18/13 - Intim-Massagegeräte, juris Tz. 12 ff.).

    An dieser Stelle ist im Hinblick auf den Vortrag des Klägers erneut in Erinnerung zur rufen, dass allein der Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie etwa des Umweltschutzes nicht dazu führt, dass die betreffende Vorschrift als Marktverhaltensregel eingestuft werden kann, sofern damit nicht zugleich auch die Individualinteressen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (BGH, GRUR 2000, 1076, 1079 - Abgasemissionen; GRUR 2007, 162 Tz. 12 - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft; Senat, Urt. v. 16.8. 2013 - 6 U 18/13 - juris Tz. 10 - Intim-Massagegeräte; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. Rn. 11.35b).

    Bei dieser Vorschrift handele es sich auch um eine Marktverhaltensregelung im Sinn des § 4 Nr. 11 UWG, wobei es sich zur Begründung auf die bereits zitierte Entscheidung des Senats vom 6.8.2013 (6 U 18/13 - zit. nach juris - Intim-Massagegeräte) und eine Entscheidung des OLG Celle (GRUR-RR 2014, 152 - Klebefähnchen) gestützt hat.

    Denn die Schaffung gleicher Voraussetzungen für alle Mitbewerber und die Gleichbehandlung aller Wettbewerber ist regelmäßig nicht der Zweck, sondern die Folge einer jeden auf die gleichmäßige Anwendung abzielenden gesetzlichen Regelung (Senat, Urt. v. 16.8. 2013 - 6 U 18/13 - juris Tz. 15 - Intim-Massagegeräte; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 11.35c; Metzger, in: Großkommentar UWG, 2. Auflage, § 4 Nr. 11 Rn. 37).

  • OLG Köln, 28.07.2017 - 6 U 193/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertreibens von LED-Lampen ohne CE-Kennzeichnung auf

    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung im Zusammenhang mit §§ 6, 8 EMVG angemerkt hat, dass Geräte ohne die Anbringung der CE-Kennzeichnung nicht verkehrsfähig sind (Urteil vom 16.08.2013, 6 U 18/13, Juris-Tz. 22), kann dies so generell nicht aufrechterhalten werden.

    Aus § 18 EMVG n.F. / § 8 EMVG a.F. folgt eine Kennzeichnungs- und Verhaltenspflicht - nur - des Herstellers, nicht auch des Vertreibers (s. bereits Senat, Urteil vom 16.08.2013, 6 U 18/13, Juris-Tz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 3/15

    Verantwortlichkeit des Anbieters von Elektrogeräten für Verstöße gegen die

    Zwar stellt nicht jede dem Umweltschutz dienende Rechtsnorm eine Marktverhaltensregelung dar (BGH, a.a.O. Tz. 15 - Kopfhörer-Kennzeichnung unter Hinweis auf BGH GRUR 2007, 162 Tz. 12 - Mengenausgleich in Selbstentsorgergemeinschaft; OLG Köln, Urteil vom 16. August 2013 - 6 U 18/13, juris Rdnr. 10; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 11.35 b), § 7 Satz 2 ElektroG soll jedoch dem Erwerber vor Augen führen, dass er das Gerät nicht über den unsortierten Siedlungsabfall entsorgen darf, sondern es nach § 9 ElektroG einer getrennten Entsorgung zuführen und zu diesem Zweck entweder an einer dafür vorgesehenen besonderen Sammelstelle abliefern oder es vom Hersteller abholen lassen muss.
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Rechtsprechung
   KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50147
KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13 (https://dejure.org/2014,50147)
KG, Entscheidung vom 21.10.2014 - 6 U 18/13 (https://dejure.org/2014,50147)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 6 U 18/13 (https://dejure.org/2014,50147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 286 ZPO, § 2 Nr 1 BUZBB
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit aufgrund einer Anpassungsstörung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Berufsunfähigkeit aufgrund einer Anpassungsstörung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachweis der Berufsunfähigkeit aufgrund einer krankhaften Anpassungsstörung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 714
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
    Konkrete Anhaltspunkte können sich aus Fehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH VersR 2005, 463 f. m. w. Nachw.; NJW 2004, 1876 ff).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NJW 2004, 1876 ff. m. w. Nachw.).

  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Auszug aus KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
    Der weitere Krankheitsverlauf kann deshalb auch nicht als Indiz für die Entscheidung herangezogen werden (vgl. BGH VersR 2010, 1171 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 33; NJW 2012, 2804 f. = VersR 2012, 981 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 12).

    Die Prognose eines auf nicht absehbare Zeit fortdauernden Zustandes setzt nicht voraus, dass dieser Zustand typischerweise auch als endgültig oder unveränderlich beurteilt werden kann (vgl. BGH VersR 2010, 1171 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 30).

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Auszug aus KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
    Er muss daneben darlegen und beweisen, dass zu dem späteren Zeitpunkt nach Ablauf des Zeitraumes von mindestens sechs Monaten aus damaliger Sicht dieser gesundheitliche Zustand unverändert andauerte (vgl. BGH VersR 2007, 1397 f. = NJW-RR 2007, 1398 f.).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
    Es genügt, wenn dem Berufungsgericht auf Grund konkreter Anhaltspunkte in einer rational nachvollziehbaren Weise "vernünftige" Zweifel kommen, d. h. Bedenken, die so gewichtig sind, dass sie nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können (vgl. BGH NJW 2004, 2825 ff. und 2828 ff.).
  • BGH, 27.03.2013 - IV ZR 256/12

    Krankentagegeldversicherung: Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit eines

    Auszug aus KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
    Eine Mobbingsituation, in der nicht der Umfang der Arbeit, sondern das tatsächliche oder empfundene Verhalten der Vorgesetzten oder sonstigen Mitarbeiter im Arbeitsumfeld zu psychischen Problemen des Versicherungsnehmers führt, wird vom Kläger nicht geschildert (vgl. in der Krankentagegeldversicherung: BGH VersR 2013, 848; NJW 2011, 1675 ff; ZfSch 2011, 343 f.).
  • OLG Hamm, 11.05.2007 - 20 U 272/06

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Prämienverzug nur bei Zugangsnachweis

    Auszug aus KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
    Er muss daneben darlegen und beweisen, dass zu dem späteren Zeitpunkt nach Ablauf des Zeitraumes von mindestens sechs Monaten aus damaliger Sicht dieser gesundheitliche Zustand unverändert andauerte (vgl. BGH VersR 2007, 1397 f. = NJW-RR 2007, 1398 f.).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 ff, m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05

    Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
    Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit setzt zusätzlich zu den vorgenannten Umständen voraus, dass der körperlich geistige Gesamtzustand des Versicherungsnehmers derart beschaffen ist, dass eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann; es muss ein Zustand erreicht sein, dessen Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der halben Arbeitskraft nicht mehr zu erwarten ist (vgl. BGH VersR 2007, 383 f. = NJW-RR 2007, 93 f.; zitiert nach juris: Rdnr. 10 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 141/11

    Krankentagegeldversicherung: Prüfungsgrundlagen für eine eingetretene

    Auszug aus KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
    Der weitere Krankheitsverlauf kann deshalb auch nicht als Indiz für die Entscheidung herangezogen werden (vgl. BGH VersR 2010, 1171 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 33; NJW 2012, 2804 f. = VersR 2012, 981 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 12).
  • OLG Bremen, 25.06.2010 - 3 U 60/09

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen

    Auszug aus KG, 21.10.2014 - 6 U 18/13
    Das Abstellen auf die Beschwerdeschilderung kommt auch bei der Begutachtung von psychischen Beeinträchtigungen des Versicherungsnehmers in Betracht (vgl. HansOLG Bremen VersR 2010, 1481 - zitiert nach juris: Rdnr. 38; OLG Saarbrücken VersR 2011, 249 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 42).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 5 U 91/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis eines Post-Borreliose-Syndroms

  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 137/10

    Krankentagegeldversicherung: Bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung

  • BGH, 09.03.2011 - IV ZR 52/08

    Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund

  • OLG Hamm, 19.05.2017 - 20 U 53/17

    Maklerhaftung; Versicherungsvermittler; Nichtzustandekommen eines Vertrages;

    Erforderlich, aber auch ausreichend für konkrete Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen ist das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Falle (erneuter) Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, wobei es für diese Wahrscheinlichkeitsprognose schlüssiger Gegenargumente bedarf, die die erheblichen Tatsachenfeststellungen in Frage stellen (Senat, Beschl. v. 15.01.2016, 20 U 222/15, juris, Rn. 18, RuS 2016, 182 = VersR 2016, 725 = zfs 2016, 333; Senat, Beschl. v. 25.06.2014, 20 U 66/14, juris, Rn. 5; Heßler, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 529 Rn. 3; vgl. KG, Beschl. v. 21.10.2014, 6 U 18/13, juris, Rn. 6-9, VersR 2016, 714) .
  • OLG Hamm, 05.12.2018 - 20 U 146/18

    Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers in der privaten

    Erforderlich, aber auch ausreichend für konkrete Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen ist das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Falle (erneuter) Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, wobei es für diese Wahrscheinlichkeitsprognose schlüssiger Gegenargumente bedarf, die die erheblichen Tatsachenfeststellungen in Frage stellen (Senat Beschl. v. 15.1.2016 - 20 U 222/15, r+s 2016, 182 = juris Rn. 18; Heßler in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 529 Rn. 3; vgl. KG Beschl. v. 21.10.2014 - 6 U 18/13, VersR 2016, 714 = juris Rn. 6-9) .
  • OLG Hamm, 24.05.2017 - 20 U 36/17

    VGB; Gebäudeversicherung; Feststellung eines Überschwemmungsschadens

    Erforderlich, aber auch ausreichend für konkrete Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen ist das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Falle (erneuter) Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, wobei es für diese Wahrscheinlichkeitsprognose schlüssiger Gegenargumente bedarf, die die erheblichen Tatsachenfeststellungen in Frage stellen (Senat, Beschl. v. 15.01.2016, 20 U 222/15, juris, Rn. 18, RuS 2016, 182 = VersR 2016, 725 = zfs 2016, 333; Senat, Beschl. v. 25.06.2014, 20 U 66/14, juris, Rn. 5; Heßler, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 529 Rn. 3; vgl. KG, Beschl. v. 21.10.2014, 6 U 18/13, juris, Rn. 6-9, VersR 2016, 714) .
  • OLG Köln, 01.10.2021 - 20 U 50/18

    Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener

    Er darf diese Angaben jedoch nicht unbesehen hinnehmen, sondern muss sie einer eingehenden Prüfung mit den hier zur Verfügung stehenden Methoden und testpsychologischen Verfahren unterziehen; ferner kommt es auch auf das Verhalten des Versicherten zu den maßgeblichen Zeitpunkten der Diagnosestellung an (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 05.11.2019, Az. 4 U 390/18 - zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 6 U 18/13 - zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.5.2010 - 5 U 91/08-10 - zitiert nach juris; Neuhaus , aaO, Kap. 7 Rn. 14; vgl. auch Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 172 Rn. 28).
  • KG, 16.02.2021 - 6 U 1008/20

    Nachweis der Berufsunfähigkeit durch Sachverständigengutachten bei fehlenden

    Es kommt deshalb zumindest auch auf das bei den Terminen zu beobachtende Verhalten und den Ausdruck des Betroffenen an (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 25. Juni 2010 - 3 U 60/09 -, Rn. 38, juris; KG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 6 U 18/13 -, Rn. 16 - 17, juris), soll ein Befund erhoben werden.
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Rechtsprechung
   KG, 02.12.2014 - 6 U 18/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49130
KG, 02.12.2014 - 6 U 18/13 (https://dejure.org/2014,49130)
KG, Entscheidung vom 02.12.2014 - 6 U 18/13 (https://dejure.org/2014,49130)
KG, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 6 U 18/13 (https://dejure.org/2014,49130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 286 ZPO, § 2 Nr 1 BUZBB
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit aufgrund einer Anpassungsstörung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 172; ZPO § 286
    Auch bei psychischen Erkrankungen kommt es zur Feststellung eines objektiven Einschränkungsgrades auf die Art und Schwere der Krankheit an

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anforderungen an die Berufsunfähigkeit bei psychischen Beeinträchtigungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 714
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