Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.03.2018

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.2018 - I-6 U 180/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19555
OLG Köln, 13.07.2018 - I-6 U 180/17 (https://dejure.org/2018,19555)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2018 - I-6 U 180/17 (https://dejure.org/2018,19555)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - I-6 U 180/17 (https://dejure.org/2018,19555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DWDG § 4
    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer kostenlosen WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Die WarnWetterApp des DWD

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    WarnWetter-App verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bereitstellung der WarnWetter-App durch Deutschen Wetterdienst keine geschäftliche Handlung und damit nicht wettbewerbswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    App des Deutschen Wetterdienstes: Der DWD ist kein Wettbewerber

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "WarnWetter-App" - Kostenlose Wetterinformationen des Deutschen Wetterdienstes sind nicht wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    WarnWetter-App verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wetter-App des staatlichen Wetterdienstes benachteiligt nicht die private Konkurrenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 461
  • MMR 2019, 394
  • K&R 2018, 647
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
    Die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist auch dann als geschäftliche Handlung anzusehen, wenn öffentliche Zwecke mitverfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 170/02, GRUR 2005, 960, 961 = WRP 2005, 1412 - Friedhofsruhe; Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 83/03, GRUR 2006, 428 Rn. 12 = WRP 2006, 741 - Abschleppkosten-Inkasso; Keller in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., § 2 Rn. 46, 68; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO Einf.

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen (BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.21; Keller in Harte/Henning aaO § 2 Rn. 44; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO Einf. D Rn. 27).

    Handelt die öffentliche Hand dagegen zwar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, wird sie aber ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung tätig, ist eine geschäftliche Handlung nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 Rn. 12 - Abschleppkosten-Inkasso; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.22; Keller in Harte/Henning aaO § 2 Rn. 45).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das Einziehen von Forderungen an sich auch öffentlich-rechtlich und damit hoheitlich geprägt sein kann (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso).

    So hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich angenommen, dass das Einschalten eines Privaten zur Durchführung einer hoheitlichen Handlung den Charakter der Handlung als hoheitliche nicht beeinflusst (vgl. BGH, GRUR 2006, 428 - Abschleppkosten-Inkasso).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
    Das Vorliegen einer geschäftlichen Handlung muss, weil die Beklagte als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (vgl. § 1 Abs. 1 DWDG) und damit als öffentliche Hand tätig geworden ist, positiv festgestellt werden und kann nicht - wie in der Regel bei Unternehmen im Übrigen - vermutet werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 - Solarinitiative; Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 193/99, GRUR 2002, 550 - Elternbriefe).

    Der Begriff der geschäftlichen Handlung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist nicht enger als der der Wettbewerbshandlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG 2004 (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 22 = WRP 2013, 491 - Solarinitiative, mwN).

    Sie ist allerdings auch nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1969 - I ZR 116/67, GRUR 1969, 418, 420 - Standesbeamte; BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 20 f. - Solarinitiative; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3a Rn. 2.22 f.; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO Einf. D Rn. 28 f.; Koos in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., S. 15 Rn. 11 ff.).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15

    Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
    aa) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 194/15, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).

    Abweichendes kann gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (vgl. BGH, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).

    Die Bejahung der Bestimmtheit setzt in solchen Fällen allerdings grundsätzlich voraus, dass sich das mit dem selbst nicht hinreichend klaren Antrag Begehrte im Tatsächlichen durch Auslegung unter Heranziehung des Sachvortrags des Klägers eindeutig ergibt und die betreffende tatsächliche Gestaltung zwischen den Parteien nicht in Frage gestellt ist, sondern sich der Streit der Parteien ausschließlich auf die rechtliche Qualifizierung der angegriffenen Verhaltensweise beschränkt (BGH, GRUR 2017, 537 - Konsumgetreide, mwN).

  • LG Bonn, 15.11.2017 - 16 O 21/16

    Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.11.2017, Az. 16 O 21/16 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 15.11.2017, Az. 16 O 21/16 abzuweisen;.

    hilfsweise, den Rechtsstreit unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 15.11.2017, Az. 16 O 21/16 zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverweisen;.

  • BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89

    Warenproben in Apotheken - Wettbewerbsbeschränkung

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
    cc) Soweit eine geschäftliche Handlung anzunehmen ist, wenn die öffentliche Hand ihren Aufgabenbereich deutlich erkennbar verlässt und ohne Rechtsgrundlage in den Wettbewerb eingreift (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1991 - KVR 4/89, GRUR 1991, 622 - Warenproben in Apotheken; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 3a Rn. 2.21), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Denn allein die fehlerhafte Anwendung oder Auslegung des Kompetenzbereichs kann die Annahme einer geschäftlichen Handlung nicht begründen (vgl. BGH, GRUR 1991, 622 - Warenproben in Apotheken).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser, mwN).

    Eine Mehrheit von Streitgegenständen liegt dagegen dann vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (vgl. BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser).

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
    Die Wahlfreiheit besteht deshalb bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs im Einzelfall, unabhängig davon, welcher Gerichtsstand die geringsten Kosten für den Gegner verursachen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZB 40/13, juris).

    Zu diesen berechtigten Interessen im Rahmen der Wahl des Gerichtsstandes ist zu berücksichtigen und daher grundsätzlich nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn der Kläger - wie im Streitfall - aus prozesstaktischen Erwägungen einen Gerichtsstand wählt, an dem nach Einschätzung seines Prozessbevollmächtigten für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZB 40/13, juris).

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
    So stellt auch ein Vorgehen aus Namensrecht und gezielter Behinderung verschiedene Streitgegenstände dar (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2014 - I ZR 164/12, GRUR 2014, 393 - wetteronline.de; Urteil vom 26.01.2017 - I ZR 217/15, GRUR 2017, 918 - Wettbewerbsbezug).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
    Bei der Qualifikation des Rechtsverhältnisses als öffentlich-rechtlich oder als bürgerlich-rechtlich kommt es regelmäßig darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und ob sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen, ihm zugeordneten Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient oder ob er sich den für jedermann geltenden zivilrechtlichen Regelungen unterstellt (GmS-OGB, Beschluss vom 29.10.1987 - GmS-OBG 1/86, BGHZ 102, 280 - Rollstühle; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO, § 12 Rn. 2.2).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlichrechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses (nicht des Anspruchs, wie der Kläger geltend macht), aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85, BGHZ 97, 312; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO, § 12 Rn. 2.2).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15

    Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ARZ 532/81

    Geltendmachung einer Nichtfamiliensache und einer Familiensache im Verhältnis von

  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 5/80

    Durchentscheidungskompetenz des für die Entscheidung über den Hauptsachanspruch

  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91

    Abrechnungs-Software für Zahnärzte - Verdrängungswettbewerb

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02

    Friedhofsruhe

  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 6 U 156/15

    Kostenlose und werbefreie App stellt keine "geschäftliche Handlung" dar

  • OLG Brandenburg, 05.04.2018 - 6 U 50/13

    Stadtrundfahrten - Wettbewerbsverstoß: Übertragung der Touristinformation einer

  • OVG Thüringen, 18.01.2010 - 2 VO 327/08

    Zur Vollstreckung von einstweiligen Anordnungen, mit denen ein Unterlassen der

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 10 S 488/94

    Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Nachdem die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht klargestellt hat, dass sie einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch hilfsweise im Rahmen eines verdeckten Hilfsantrags geltend mache, hat das Berufungsgericht die auf Wettbewerbsrecht gestützte Klage im Haupt- und Hilfsantrag durch Teilurteil abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2018, 461).
  • LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20

    NetDoktor.de gegen gesund.bund.de und Google

    Zwar kommt im Bereich des Privatrechts grundsätzlich auch die Androhung von Ordnungshaft, die an Behördenvertretern zu vollstrecken wäre, in Betracht (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2018, 461, 463 - WarnWetterApp).
  • OLG Köln, 17.12.2021 - 6 U 91/21

    Bewerbung von Inkontinenzunterwäsche mit einer kostenlosen Testaktion

    Dies hat der Senat in der Entscheidung "WarnWetter-App" (Urteil vom 13.07.2018 - 6 U 180/17, GRUR-RR 2018, 461 Rn. 308) angenommen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 6 U 180/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7857
OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 6 U 180/17 (https://dejure.org/2018,7857)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2018 - 6 U 180/17 (https://dejure.org/2018,7857)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2018 - 6 U 180/17 (https://dejure.org/2018,7857)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Irreführung durch nicht markenrechtlich nicht unterscheidungskräftige Kennzeichnung

  • damm-legal.de

    Irreführung durch Nutzung einer gelöschten Marke

  • Wolters Kluwer

    Irreführung durch nicht markenrechtlich nicht unterscheidungskräftige Kennzeichnung

  • online-und-recht.de

    Wettbewerbswidrige Irreführung durch Benutzung eines markenrechtlichen Kennzeichens

  • kanzlei.biz

    Don't worry - be markengeschützt

  • rechtsportal.de

    UWG § 5
    Wettbewerb; Irreführung; Marke; Unterscheidungskraft; Verkehrsdurchsetzung

  • rechtsportal.de

    UWG § 5
    Irreführung durch Verwendung eines als Marke mangels jeglicher Unterscheidungskraft rechtskräftig gelöschten Zeichens für dieselbe Ware durch einen Dritten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Irreführung durch markenrechtlich nicht unterscheidungskräftige Kennzeichnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Dont worry, BE HAPPY? - Von den markenrechtlichen Schranken des lauterkeitsrechtlichen Irreführungsverbots

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Nutzung einer gelöschten Marke

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung über betriebliche Herkunft durch Verwendung einer markenrechtlich nicht unterscheidungskräftigen Kennzeichnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Nutzung einer nicht unterscheidungskräftigen Marke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz gegen Irreführung über die betriebliche Herkunft und Markenrecht

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Dont worry, BE HAPPY!? -Zum Verhältnis von Marken- und Lauterkeitsrecht

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Zum Verhältnis von markenrechtlichem Herkunfts- und lauterkeitsrechtlichem Irreführungsschutz - BE HAPPY

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine wettbewerbswidrige Irreführung bei Benutzung eines fremden Kennzeichens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 246
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.02.2016 - C-346/15

    Steinbeck / HABM - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 6 U 180/17
    Während des Rechtsstreits ist die Klagemarke mangels Unterscheidungskraft gelöscht worden; die Entscheidung ist mit Beschluss des EUGH vom 25.2.2016 - C-346/15 - (Bl. 260 ff. d.A.) rechtskräftig geworden.

    Dabei ist für die Verkehrsgeltung ein Zuordnungsgrad wie bei einer Verkehrsdurchsetzung erforderlich, wenn dem Zeichen - wie im vorliegenden Fall durch den Beschluss des EUGH vom 25.2.2016 (C-346/15) - ein markenrechtlicher Schutz mangels Unterscheidungskraft rechtskräftig versagt worden ist (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., Rdz. 42 zu § 4 m.w.N.).

  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 241/14

    Baumann II - Marken- und Wettbewerbsrecht: Vermeidung von Wertungswidersprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 6 U 180/17
    Bei der Auslegung der Vorschrift sind jedoch Wertungswidersprüche zum Markenrecht zu vermeiden (vgl. allgemein hierzu BGH GRUR 2016, 965 - Baumann II, Rn. 23 m.w.N.).
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