Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.08.2011 - 6 U 182/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5736
OLG Frankfurt, 11.08.2011 - 6 U 182/10 (https://dejure.org/2011,5736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.08.2011 - 6 U 182/10 (https://dejure.org/2011,5736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. August 2011 - 6 U 182/10 (https://dejure.org/2011,5736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstandspflicht eines Versicherungsunternehmens für Wettbewerbsverstöße eines mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen beauftragten Call-Centers; Voraussetzungen für die Passivlegitimation des auftraggebenden Unternehmens i.R. einer Unterlassungsklage bei ...

  • adresshandel-und-recht.de

    Unternehmen haftet für rechtswidrige Telefonwerbung durch beauftragtes Call-Center

  • Betriebs-Berater

    Beauftragtenhaftung für Call-Center

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Einstandspflicht eines Versicherungsunternehmens für Wettbewerbsverstöße eines mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen beauftragten Call-Centers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Call-Center des Vertrauens?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unternehmen haftet nach den Grundsätzen der Beauftragtenhaftung für Wettbewerbsverstöße des von ihm beauftragten Call-Centers

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung für Fehlverhalten eines beauftragten Call-Centers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auftraggeber eines Call-Centers und die Haftung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung für Fehlverhalten eines beauftragten Call-Centers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beauftragtenhaftung für Call-Center

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 174/08

    Änderung der Voreinstellung III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.08.2011 - 6 U 182/10
    Beauftragter im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG kann auch ein selbständiges Unternehmen sein, das in die betriebliche Organisation des Betriebsinhabers in einer Weise eingegliedert ist, dass der Erfolg seiner Geschäftstätigkeit den Betriebsinhaber zugute kommt und dieser auf das Unternehmen einen bestimmenden und durchsetzbaren Einfluss hat; ob der Betriebsinhaber von der Möglichkeit Gebrauch macht, diesen Einfluss auszuüben, spielt dabei keine Rolle (BGH GRUR 2011, 543, 544 - Änderung der Voreinstellung III).
  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2018 - 10 O 40/18

    Handelsvertreter als Beauftragter i.S.v. § 8 II UWG

    Während im letztgenannten Fall eine Beauftragtenstellung zu bejahen ist (vgl. hierzu auch - für ein von einer Versicherung eingeschaltetes Call-Center - Senat, U. v. 11.8.2011 - 6 U 182/10), ist der Eigenhändler in der Regel als selbstständiger Absatzmittler einzustufen, der die Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 2 UWG nicht erfüllt; etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Eigenhändler - etwa auf Grund eines Vertragshändlervertrags - in besonderer Weise in die Vertriebsorganisation des Unternehmens eingegliedert ist, dem das Verhalten des Händlers zugerechnet werden soll (vgl. hierzu BGH, a.a.O., Rdnr. 15 m.w.Nw.)." ( Hervorhebungen durch die Kammer ).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2012 - 6 U 130/11

    Beauftragtenhaftung für sog. Transit-Carrier

    Während im letztgenannten Fall eine Beauftragtenstellung zu bejahen ist (vgl. hierzu auch - für ein von einer Versicherung eingeschaltetes Call-Center - Senat, Urteil vom 11.8.2011 - 6 U 182/10), ist der Eigenhändler in der Regel als selbstständiger Absatzmittler einzustufen, der die Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 II UWG nicht erfüllt; etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Eigenhändler - etwa auf Grund eines Vertragshändlervertrages - in besonderer Weise in die Vertriebsorganisation des Unternehmens eingegliedert ist, dem das Verhalten des Händlers zugerechnet werden soll (vgl. hierzu BGH a.a.O., Tz. 15 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht