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   OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 U 185/16   

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https://dejure.org/2016,48832
OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 U 185/16 (https://dejure.org/2016,48832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2016 - 6 U 185/16 (https://dejure.org/2016,48832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 6 U 185/16 (https://dejure.org/2016,48832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91a ZPO, § 256 ZPO
    Erledigung der negativen Feststellungsklage durch Anspruchsverzicht; Billigkeitserwägungen im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Negative Feststellungsklage erledigt sich bei Anspruchsverzicht, auch wenn Kläger nicht annimmt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung der negativen Feststellungsklage durch Anspruchsverzicht; Billigkeitserwägungen im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 256
    Negative Feststellungsklage; Anspruchsverzicht; Erledigungserkläung; Billigkeit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a; ZPO § 256
    Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage nach Verzicht des Beklagten auf den Anspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erledigung der negativen Feststellungsklage durch Anspruchsverzicht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 24.01.2011 - 6 U 209/10

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; verspätete

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 U 185/16
    Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91a ZPO ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 24.1.2011 - 6 U 209/10 - und vom 23.10.2006 - 6 W 171/06; vgl. auch Zöller, ZPO, 31. Aufl., Rdz. 25 zu § 91a m.w.N.) zu berücksichtigen, dass die Klage zwar ursprünglich zulässig und begründet war, die durch den Anspruchsverzicht veranlasste Erledigungserklärung jedoch bereits in erster Instanz hätte erfolgen können, wodurch Mehrkosten vermieden worden wären.
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87

    Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 U 185/16
    Die vom Landgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1988, 749 [BGH 01.02.1988 - II ZR 152/87] ) betrifft die Feststellung des Nichtbestehens einer Geldforderung und ist daher mit dem vorliegenden Fall, der das Nichtbestehen eines Unterlassungsanspruchs betrifft, nicht vergleichbar.
  • OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Schenkungswiderruf und Rückforderung

    Die von ihm in Bezug genommene Rechtsprechung zur Kostentragung bei Verstoß gegen die Kostengeringhaltungspflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 -, Rn. 6, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 6 U 185/16 -, Rn. 5, juris; Althammer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 91a Rn. 48) ist nicht einschlägig, nachdem auch nicht erkennbar ist, dass durch das Prozessverhalten der Klägerin besondere Kosten entstanden sind.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung

    Für den Fall einer verspäteten Erledigungserklärung erstreckt sich im Rahmen des "billigen Ermessens" nach § 91a ZPO eine "Billigkeitskorrektur" der grundsätzlich an den hypothetischen Erfolgsaussichten nach § 91 ZPO auszurichtenden Kostenverteilung nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nur auf die Kosten, die durch das Prozessverhalten der Partei zusätzlich verursacht worden sind ("Mehrkosten": BGH, Beschl. v. 19.06.2007 - KVR 23/98 -, Rn. 11; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 24.01.2011 - 6 U 209/10 - Beschl. v. 19.12.2016 - 6 U 185/16 - [Verteilung nach Instanzen]; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2012 - 3 W 72/12, Rn. 16-18; KG, Beschl. v. 26.02.2018 - 8 W 2/18 -, Rn. 14; "zusätzliche" Kosten: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.06.2015 - 9 W 88/15 -, Rn. 5; "die Kosten, die nur infolge der verspäteten Erledigungserklärung angefallen sind": OLG München, Urt. v. 08.07.1992 - 27 U 822/91 - OLG Koblenz, Beschl. v. 28.03.1996 - 5 U 819/95 - "hierdurch entstehende weitere Kosten": OLG Rostock, Beschl. v. 31.05.2006 - 3 W 36/06 -, Rn. 5-7; "[s]oweit infolge der verzögerten Abgabe der Erledigungserklärung vorwerfbar zusätzliche Verfahrenskosten entstanden sind": BVerwG, Beschl. v. 29.09.1988 - 7 B 185/87 -, Rn. 7; "zusätzliche" Kosten: Althammer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 91a ZPO, Rn. 25; "Mehrkosten": Jaspersen, in: BeckOK ZPO, hg.
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