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   OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13   

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https://dejure.org/2013,44761
OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13 (https://dejure.org/2013,44761)
OLG München, Entscheidung vom 14.11.2013 - 6 U 1888/13 (https://dejure.org/2013,44761)
OLG München, Entscheidung vom 14. November 2013 - 6 U 1888/13 (https://dejure.org/2013,44761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Geschäftsführer bei Einzelunternehmen - Die Angabe "Geschäftsführer" im Rahmen der Anbieterkennzeichnung eines Einzelunternehmens kann irreführend sein

  • webshoprecht.de

    Einzelunternehmer dürfen sich nicht Geschäftsführer nennen

  • kanzlei.biz

    Im Einzelunternehmen gibt es keinen Geschäftsführer

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Angabe "Geschäftsführer" im Impressum eines Einzelunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Angabe Geschäftsführer im Impressum eines Einzelunternehmens ist irreführend

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einzelunternehmer darf sich im Impressum nicht als "Geschäftsführer" bezeichnen / Irreführung

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Darf sich ein Einzelunternehmer als "Geschäftsführer” bezeichnen?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einzelunternehmer ist kein Geschäftsführer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einzelunternehmer ist kein Geschäftsführer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Geschäftsführer" für Einzelunternehmen irreführend

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Einzelunternehmer dürfen sich nicht Geschäftsführer nennen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Abmahnung: Einzelunternehmer dürfen sich im Impressum nicht als Geschäftsführer bezeichnen

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Angabe eines Geschäftsführers im Impressum

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Einzelunternehmer als "Geschäftsführer" im Web-Impressum

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Einzelunternehmer ist kein "Geschäftsführer"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einzelunternehmer ist kein "Geschäftsführer"

  • bista.de (Kurzinformation)

    Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung als Geschäftsführer im Impressum eines Einzelunternehmers wettbewerbswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer im Impressum der Einzelhandelsfirma irreführend

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhändler aufgepasst! Die Bezeichnung als Geschäftsführer kann irreführend sein

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bezeichnung eines Einzelunternehmers als "Geschäftsführer" im Impressum kann abgemahnt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2014, Dok. 048
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 4 U 175/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13
    Diese Rechtsauffassung werde auch von anderen Obergerichten bestätigt (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.4.2010, 5 W 65/19; OLG Hamm vom 20.1.2011, Az. 1-4 U 175/10 bei sog. Stillhalteabkommen und wechselseitigem Verzicht auf Kostenerstattung).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird in bestimmten Fallgestaltungen ein Rechtsmissbrauch dann bejaht, wenn die Rechtsverfolgung des Antragstellers allein dazu dient, die vorherige Abmahnung des Antragsgegners aus der Welt zu schaffen und höhere Gegenforderungen zu begründen, da es dem Antragsgegner dann nicht in erster Linie um die Unterbindung des wettbewerbswidrigen Verhaltens des Antragsgegners geht, sondern sachfremde Gründe im Vordergrund stehen, nämlich die Streitigkeit zu erledigen, ohne dass gerade auch das Abstellen der beanstandeten Verstöße gesichert wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.1.2011, Az. 1-4 U 175/10, Tz. 39, 40).

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13
    Bei der Feststellung, ob eine Angabe über geschäftliche Verhältnisse im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG geeignet ist, den Verkehr irrezuführen, ist auf die Auffassung der Verkehrskreise abzustellen, an die sich die Werbung richtet (st. Rspr., z.B. BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft, BGH GRUR 1996, 910, 912 - Die meistverkaufte Europas, Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 5 Rdnr. 2.75 ff.), hier mithin den allgemeinen Verkehr, der die beworbenen Zahnaufhellungsprodukte bzw. Zahnpastaartikel im Internet kauft.
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 9/94

    Der meistverkaufte Europas - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13
    Bei der Feststellung, ob eine Angabe über geschäftliche Verhältnisse im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG geeignet ist, den Verkehr irrezuführen, ist auf die Auffassung der Verkehrskreise abzustellen, an die sich die Werbung richtet (st. Rspr., z.B. BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft, BGH GRUR 1996, 910, 912 - Die meistverkaufte Europas, Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 5 Rdnr. 2.75 ff.), hier mithin den allgemeinen Verkehr, der die beworbenen Zahnaufhellungsprodukte bzw. Zahnpastaartikel im Internet kauft.
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13
    Dagegen seien der Sache nach unzutreffende Werbeaussagen, die der maßgebliche Verkehr trotz ihrer Unrichtigkeit als richtig auffasse, mangels irreführender Wirkung nicht nach § 5 UWG zu beanstanden (BGH GRUR 57, 285, 286 - Ersters Kulmbacher; BGH GRUR 58, 444, 446 f. - Emaillelack).
  • BGH, 28.01.1957 - I ZR 88/55

    Erstes Kulmbacher

    Auszug aus OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13
    Dagegen seien der Sache nach unzutreffende Werbeaussagen, die der maßgebliche Verkehr trotz ihrer Unrichtigkeit als richtig auffasse, mangels irreführender Wirkung nicht nach § 5 UWG zu beanstanden (BGH GRUR 57, 285, 286 - Ersters Kulmbacher; BGH GRUR 58, 444, 446 f. - Emaillelack).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG München, 14.11.2013 - 6 U 1888/13
    Eine angeblich unrichtige Angabe werde daher durch eine zutreffende Angabe neutralisiert (BGH GRUR 2012, 286 Tz. 21 - Falsche Suchrubrik).
  • LG München I, 13.08.2021 - 33 O 16380/18

    Werbung, Zulassung, Unterlassungsanspruch, Verbraucher, Unterlassung, Anlage,

    Denn unabhängig davon, dass eine Prozessführung als "Retourkutsche" als solches nicht notwendigerweise rechtsmissbräuchlich ist (für Abmahnung als Reaktion auf eine vorausgegangene Abmahnung: OLG Frankfurt MMR 2009, 564; OLG Köln WRP, 1385; OLG München WRP 2014, 591), und ungeachtet dessen, dass beim Angriff von Werbemaßnahmen durch einen etwaigen Mitbewerber typischerweise ein berechtigtes Interesse der Rechtsverfolgung gegeben ist (Feddersen, in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Auflage, § 8c, Rn. 31), trägt der Einwand des Rechtsmissbrauchs hier auch deshalb nicht, weil die Rechtsverfolgung nicht nur die Interessen des Mittbewerbers, sondern auch die Interessen Dritter und der Allgemeinheit berührt, da eine Kontrolle von Werbemaßnahmen staatlicher Glückspielanbieter durch die staatlichen Lotteriegesellschaften selbst nicht stattfindet (OLG Hamburg GRUR-RR 2012, 21; BGH GRUR 2012, 411).
  • LG Heidelberg, 09.12.2015 - 12 O 21/15

    Impressumspflicht für Rechtsanwaltsprofil auf einem Internet-Portal

    Die Frage eines Missbrauchs ist dabei im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu beurteilen, wobei nicht nur Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen sind, sondern alle äußeren Umstände - wie Art und Umfang des Wettbewerbsverstoßes - "Nachtatverhalten" des Verletzers, aber auch des Verhaltens des Anspruchsberechtigten bei der Rechtsverfolgung - welche Rückschlüsse auf Motiv und Zweck der Anspruchsverfolgung erlauben (OLG München, Schluss-Urt. v. 14.11.2013 - 6 U 1888/13, zitiert nach Beck).
  • LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens i.R.d. Geltendmachung eines

    Vielmehr müssen zusätzliche Gesichtspunkte hinzutreten, aus denen die sachfremden Motive deutlich werden (u.a. OLG München WRP 2014, 591).
  • LG Heidelberg, 11.03.2015 - 12 O 57/14

    Unlauterer Wettbewerb im Internet: Verstoß gegen Informationspflichten bei

    Die Frage eines Missbrauchs ist dabei im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu beurteilen, wobei nicht nur Gesichtspunkte der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen sind, sondern alle äußeren Umstände - wie Art und Umfang des Wettbewerbsverstoßes - "Nachtatverhalten" des Verletzers, aber auch des Verhaltens des Anspruchsberechtigten bei der Rechtsverfolgung - welche Rückschlüsse auf Motiv und Zweck der Anspruchsverfolgung erlauben (OLG München, Schluss-Urteil vom 14.11.2013 - 6 U 1888/13 - , zitiert nach Beck).
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