Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - I-6 U 189/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15297
OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - I-6 U 189/09 (https://dejure.org/2011,15297)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2011 - I-6 U 189/09 (https://dejure.org/2011,15297)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2011 - I-6 U 189/09 (https://dejure.org/2011,15297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Gründungskommanditisten hinsichtlich Aufklärungspflichten zu Fondkonzept, Investitionskosten, Prognoserechnung, Vermögenslag und Risiken i.R.e. Prospekthaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflichten der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09
    Die Interessen des Anlegers werden vielmehr dadurch gewahrt, dass die Prognosen im Prospekt durch Tatsachen gestützt und ex ante betrachtet vertretbar sein müssen (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08, Rz. 21).

    Ihr muss nicht eine kaufmännischen Erfahrungen entsprechende vorsichtige Kalkulation zu Grunde liegen (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08, Rz. 24).

  • BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09

    Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09
    Dem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken, zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, BGHZ 79, 337, 344; Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 16/09, Rz. 13).

    Hierfür reicht es aus, wenn die Hinweise in dem Prospekt in ihrer Zusammenschau dem Anleger vor Augen führen, dass während der Startphase, aber auch bei Ausbleiben des erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs des Projekts, die Kommanditistenhaftung wieder auflebt (BGH, Beschluss vom 09.11.2009 - II ZR 16/09).

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2009 - 14 U 51/08

    Haftung der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft für arglistige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09
    Gemäß § 278 BGB ist ihm auch das Verschulden von Vertriebsbeauftragten zurechenbar, da sie in seinem Verantwortungsbereich tätig werden (BGH, Urteil vom 14.07.2003 - II ZR 202/02; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2009 - 14 U 51/08).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09
    Zwar ist es so, dass in dem Prospekt auf diesen Umstand mit hinreichender Deutlichkeit hingewiesen werden muss (BGH, Urteil vom 12.07.2007 - III ZR 145/06, Rz. 11).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09
    Gemäß § 278 BGB ist ihm auch das Verschulden von Vertriebsbeauftragten zurechenbar, da sie in seinem Verantwortungsbereich tätig werden (BGH, Urteil vom 14.07.2003 - II ZR 202/02; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.2009 - 14 U 51/08).
  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09
    Zwar muss der Prospekt eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile enthalten (BGH, Urteil vom 21.09.2010 - XI ZR 232/09, Rz. 29).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09
    Dem Anleger muss für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken, zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGH, BGHZ 79, 337, 344; Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 16/09, Rz. 13).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09
    Aus der Fremdfinanzierung eines Immobilienfonds ergibt sich kein strukturelles Risiko, das dem Anleger gegenüber besonders aufklärungsbedürftig ist, da selbst bei unzureichendem Mietertrag den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zunächst der Sachwert der Immobilie gegenüber steht (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, Rz. 25).
  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 158/84

    Haftung der Gründerkommanditisten einer Publikums-KG für unrichtige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09
    Da die Kommanditistenstellung durch den Abschluss eines Aufnahmevertrags mit den übrigen Gesellschaftern erlangt wird, haftet gemäß § 278 BGB ein Gründungskommanditist für das Verschulden bei Vertragsverhandlungen, dass der zur Führung der Aufnahmeverhandlungen ermächtigte Komplementär begeht (BGH, Urteil vom 01.10.1984 - II ZR 158/84).
  • LG Düsseldorf, 21.02.2012 - 10 O 55/11

    Beginn der Verjährungsfrist eines Beratungsfehlers; Schadensersatz wegen

    Dies genügt den Anforderungen der Rechtsprechung, wonach der Prospekt eine Darstellung der wesentlichen kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen zwischen einerseits der Fondsgesellschaft, ihren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern und andererseits den Unternehmen sowie deren Geschäftsführern und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die nach dem Emissionsprospekt durchzuführenden Vorhaben ganz oder wesentlich gelegt hat, und der diesem Personenkreis gewährten Sonderzuwendungen oder Sondervorteile enthalten muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 03.03.2011, I-6 U 189/09, vom 16.03.2011, I 15 U 220/09; vom 21.07.2011, I-6 U 86/10).

    Aus den vorstehend genannten tabellarischen Übersichten, insbesondere der Tabelle über die an dem Anlageprojekt beteiligten Unternehmen und die von ihnen abgedeckten Leistungsbereiche, erschließt sich dem sorgfältigen Leser des Prospekts hinreichend, welches Unternehmen der "X" Zahlungsempfänger der in der tabellarischen Übersicht aufgelisteten Vergütungen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 03.03.2011, I-6 U 189/09, vom 16.03.2011, I 15 U 220/09; vom 21.07.2011, I-6 U 86/10).

    Schließlich wäre eine Darstellung des Gesamtkostenaufwandes ohne Umsatzsteuer irreführend, weil dann ein Teil der Ausgaben ausgeblendet werden müsste (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 03.03.2011, I-6 U 189/09, vom 16.03.2011, I 15 U 220/09; vom 21.07.2011, I-6 U 86/10).

    Eine Irreführung des Anlegers ist durch solche etwaigen Ungenauigkeiten ausgeschlossen, da der nur wenige Rechenschritte umfassende Rechenweg, der zu der Prospektangabe von einem Kostenaufwand von ca. 5.600,00 DM je qm Nutzfläche führt, gleichfalls dargestellt wird und daher ein verständiger Leser selbst überprüfen kann, ob er diese von dem Prospektherausgeber angestellte Betrachtungsweise des Kostenaufwands pro Nutzfläche teilt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 03.03.2011, I-6 U 189/09, vom 16.03.2011, I 15 U 220/09; vom 21.07.2011, I-6 U 86/10).

  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    Dies gilt insbesondere, wenn weder die Schutzfähigkeit in Ansehung des Stands der Technik bzw. vorbekannter Gestaltungen zu beurteilen ist noch im Zusammenhang mit der geltend gemachten Verletzung aufwendige oder komplexe Prüfungen erforderlich sind (BGH GRUR 2014, 206 , , Rnr. 24 - Einkaufskühltasche; vgl. hierzu bereits Senat, Urteil vom 4.5.2010 - 6 U 189/09 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 19.05.2015 - 12 U 39/14

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung bei

    Das Oberlandesgericht wies den neuen Vortrag als verspätet zurück und folgte der Auffassung des Landgerichts zur Auslegung der Rücktrittserklärung (OLG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2010 - 6 U 189/09, Anlagenkonvolut K1 sowie Beiakte Bl. 97).

    Es wird festgestellt, dass der Beklagte dazu verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die aus seiner Vertretung des Klägers in dem beim Landgericht unter dem Aktenzeichen 8 O 273/09, beim Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 6 U 189/09 und beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 199/10 geführten Rechtsstreit resultieren.

  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 208/11

    Höhe der Geschäftsgebühr für kennzeichenrechtliche Abmahnung; Lizenzanalogie als

    7 Eine Überschreitung der Regelgebühr lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass Kennzeichenstreitsachen von vornherein überdurchschnittlich schwierig seien (vgl. hierzu bereits Senat, Urteil vom 4.5.2010 - 6 U 189/09 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 201/09

    Aufklärungspflichten der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds

    Die Herrn F. diesbezüglich in den Mund gelegten Äußerungen sind textgleich mit den Äußerungen, die in dem Parallelverfahren mit dem Az. 6 U 189/09 ein Angestellter der A-Bank getätigt haben soll.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 14 U 62/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen des Beitritts zu einem

    Diese Angaben hält auch der Senat (mit dem 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf - Beschl. v. 13.01.2011 - I-6 U 201/09 - Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 51/10 - Urt. v. 03.03.2011 - I-6 U 189/09 - vgl. ferner 15. Zivilsenat, Urt. v. 16.03.2011 - I-15 U 220/09 - OLG Bamberg, Urt. v. 22.06.2011 - 3 U 114/10) für ausreichend und nicht irreführend.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 14 U 69/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    Diese Angaben hält auch der Senat (mit dem 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf - Beschl. v. 13.01.2011 - I-6 U 201/09 - Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 51/10 - Urt. v. 03.03.2011 - I-6 U 189/09 - vgl. ferner 15. Zivilsenat, Urt. v. 16.03.2011 - I-15 U 220/09 - OLG Bamberg, Urt. v. 22.06.2011 - 3 U 114/10 - [sämtliche Entscheidungen sind in den Rechtsstreit eingeführt worden]) für ausreichend und nicht irreführend.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 U 70/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    Diese Angaben hält auch der Senat (mit dem 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf - Beschl. v. 13.01.2011 - I-6 U 201/09 - Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 51/10 - Urt. v. 03.03.2011 - I-6 U 189/09 - vgl. ferner 15. Zivilsenat, Urt. v. 16.03.2011 - I-15 U 220/09 - OLG Bamberg, Urt. v. 22.06.2011 - 3 U 114/10 - [sämtliche Entscheidungen sind in den Rechtsstreit eingeführt worden]) für ausreichend und nicht irreführend.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 14 U 67/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    Diese Angaben hält auch der Senat (mit dem 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf - Beschl. v. 13.01.2011 - I-6 U 201/09 - Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 51/10 - Urt. v. 03.03.2011 - I-6 U 189/09 - vgl. ferner 15. Zivilsenat, Urt. v. 16.03.2011 - I-15 U 220/09 - OLG Bamberg, Urt. v. 22.06.2011 - 3 U 114/10 - [sämtliche Entscheidungen sind in den Rechtsstreit eingeführt worden]) für ausreichend und nicht irreführend.
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2014 - 6 O 190/14
    Eine Überschreitung der Regelgebühr lässt sich nämlich nicht damit rechtfertigen, dass Kennzeichenstreitsachen von vornherein überdurchschnittlich schwierig seien (vgl. OLG Frank­furt, Urt. v. 04.05.2010, 6 U 189/09 m.w.N.; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.11.2012, 6 U 208/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht