Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.03.2011

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10   

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https://dejure.org/2012,12179
OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10 (https://dejure.org/2012,12179)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.03.2012 - 6 U 189/10 (https://dejure.org/2012,12179)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. März 2012 - 6 U 189/10 (https://dejure.org/2012,12179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Parkhotel"; Irreführung durch Bezeichnung eines nicht an einem Park gelegenen Hotels als "Parkhotel"; Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen

  • reise-recht-wiki.de

    "Parkhotel" muss bei Grünanlagen sein

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Produktnachahmung / Irreführende Werbung / Wettbewerbswidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 3; MarkenG § 15 Abs. 2
    "Parkhotel"; Irreführung durch Bezeichnung eines nicht an einem Park gelegenen Hotels als "Parkhotel"; Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parkhotel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Park Hotel nicht im Park? - Irreführende Bezeichnungen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung durch Hotelbezeichnung "Park Hotel", wenn die Umgebung keinen parkähnlichen Charakter aufweist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Parkhotel ohne Parkanlage?

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 113/75

    Verwechslungsgefahr bei Namensähnlichkeit von Hotelbetrieben in unmittelbarer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10
    Das vom Landgericht zugrunde gelegte Verkehrsverständnis sei mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1977, 165 - Parkhotel) unvereinbar.

    Dem steht nicht entgegen, dass der Bundesgerichtshof in der von den Parteien diskutierten Entscheidung vom 07.07.1976 (GRUR 1977, 165 - Parkhotel) von "jedenfalls durchschnittlicher Kennzeichnungskraft" der Bezeichnung "Parkhotel" ausgegangen ist.

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10
    Sie liegt vor, wenn der Verkehr zwar die Bezeichnungen selbst und die durch sie gekennzeichneten Unternehmen auseinanderhalten kann, aus den sich gegenüberstehenden Zeichen aber auf organisatorische oder wirtschaftliche Zusammenhänge schließt (BGH GRUR 2009, 484 Tz. 52 - METROBUS).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10
    Auch ein Fall der Zeichenähnlichkeit wegen einer selbständig kennzeichnenden Stellung des übernommenen im angegriffenen Zeichen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 - THOMSON LIFE) liegt nicht vor.
  • OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2239/97

    Irreführende Angaben - "Hotel am Stadtpark" - ruhige Lage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10
    Im Streitfall bedarf keiner Entscheidung, ob eine Irreführung nur dann ausscheidet, wenn sich das Hotel in oder nahe bei einem Park im engeren Sinne einer gärtnerisch gestalteten Grünlandschaft befindet (vgl. zu einem solchen Fall OLGR Nürnberg 2001, 57 - Hotel am Stadtpark).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10
    Der selbständige Schutz als Firmenschlagwort setzt aber voraus, dass es sich um einen unterscheidungskräftigen Bestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmen- oder Namensbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (vgl. BGH GRUR 2009, 772 Tz. 75 - Augsburger Puppenkiste).
  • BGH, 30.03.1995 - I ZR 60/93

    "City-Hotel"; Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Wortes "City" in einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10
    Deshalb müssen tatsächliche Verwechslungen nach ständiger Rechtsprechung weder eingetreten sein, noch können sie für sich genommen die Bejahung der Verwechslungsgefahr begründen (vgl. BGH GRUR 1995, 507, 508 - City-Hotel; GRUR 2009, 1055 Tz. 62 - airdsl; Ingerl/Rohnke, MarkenG , 3. Aufl., § 15 Rn. 47; § 14 Rn. 396 ff. m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10
    Deshalb müssen tatsächliche Verwechslungen nach ständiger Rechtsprechung weder eingetreten sein, noch können sie für sich genommen die Bejahung der Verwechslungsgefahr begründen (vgl. BGH GRUR 1995, 507, 508 - City-Hotel; GRUR 2009, 1055 Tz. 62 - airdsl; Ingerl/Rohnke, MarkenG , 3. Aufl., § 15 Rn. 47; § 14 Rn. 396 ff. m.w.N.).
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07

    Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10
    Bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit ist grundsätzlich der von den Zeichen ausgehende Gesamteindruck maßgeblich (BGH GRUR-RR 2010, 205 - Haus&Grund IV); eine zergliedernde Betrachtung einzelner Bestandteile ist nicht angängig.
  • LG Mannheim, 05.11.2010 - 7 O 79/10
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 05.11.2010 (Az. 7 O 79/10) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 6 U 189/10
    Die Klägerin hat auf den Hinweis des Senats betreffend die Problematik der alternativen Klagehäufung (vgl. BGHZ 189, 56 - TÜV; BGH GRUR 2011, 1043 - TÜV II) klargestellt, dass sie die geltend gemachten Ansprüche vorrangig auf den Vorwurf der Verletzung des Unternehmenskennzeichens, hilfsweise auf den wettbewerbsrechtlichen Vorwurf der Irreführung stützt.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, es sei der wirtschaftliche Erfolg mit dem Ausgangswert des Unterlassungsanspruchs anzusetzen und die Kostenquote im Verhältnis aus diesem Ausgangswert und dem Betrag zu bilden, um den dieser Ausgangswert im Hinblick auf die zusätzlichen Streitgegenstände erhöht worden ist (OLG Köln, GRUR-RR 2015, 402; ebenso OLG Frankfurt am Main, GRUR 2015, 903; aA OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1293) führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Beklagten, der im Wege der Klagehäufung in Anspruch genommen wird.
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   OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 189/10   

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https://dejure.org/2011,29405
OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 189/10 (https://dejure.org/2011,29405)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2011 - 6 U 189/10 (https://dejure.org/2011,29405)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2011 - 6 U 189/10 (https://dejure.org/2011,29405)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 189/10
    Wettbewerbliche Eigenart setzt eine Produktgestaltung oder bestimmte Merkmale voraus, die geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen; aus Rechtsgründen unbeachtlich bleiben nur technisch notwendige Merkmale, also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen, aber keine Merkmale, die technisch bedingt, aber frei wählbar und ohne Qualitätseinbuße austauschbar sind (BGH, GRUR 2009, 1073 = WRP 2009, 1372 [Rn. 10] - Ausbeinmesser; GRUR 2010, 1125 = WRP 2010, 1465 [Rn. 22] - Femur-Teil).

    Anders als bei hochwertigen Medizinprodukten (BGH, GRUR 2010, 1125 = WRP 2010, 1465 [Rn. 28] - Femur-Teil) erfolgt die Beschaffung derartigen Zubehörs auch nicht nur durch besonders fachkundige Einkäufer nach sorgfältiger Prüfung und Auswahl, sondern vorwiegend im alltäglichen Betrieb anhand der identischen technisch-konstruktiven Merkmale und der äußeren Gestaltung.

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 189/10
    Denn wenn andere technische Lösungen möglich, mit dem System der Klägerin aber "optisch" nicht kompatibel sind, ergibt sich daraus gerade, dass dessen Gestaltung in erheblichem Maß die Eignung besitzt, auf seine Besonderheiten hinzuweisen, was für die Begründung wettbewerblicher Eigenart ausreicht (BGH, GRUR 2007, 984 = WRP 2007, 1455 [Rn. 24] - Gartenliege).

    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der Verkehr die Mischerspitzen der Klägerin auch zutreffend gerade ihr als Herstellerin zuordnet (vgl. BGH, GRUR 2007, 984 = WRP 2007, 1455 [Rn. 34] - Gartenliege).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 189/10
    Wettbewerbliche Eigenart setzt eine Produktgestaltung oder bestimmte Merkmale voraus, die geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen; aus Rechtsgründen unbeachtlich bleiben nur technisch notwendige Merkmale, also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen, aber keine Merkmale, die technisch bedingt, aber frei wählbar und ohne Qualitätseinbuße austauschbar sind (BGH, GRUR 2009, 1073 = WRP 2009, 1372 [Rn. 10] - Ausbeinmesser; GRUR 2010, 1125 = WRP 2010, 1465 [Rn. 22] - Femur-Teil).

    Weil die Mischerspitzen der Beklagten denen der Klägerin hochgradig ähnlich und mit dem Landgericht als quasi-identisch zu bezeichnen sind (die geringen Unterschiede der Riffelung fallen sogar im unmittelbaren Vergleich der vergrößerten Produktabbildungen kaum auf), besteht auch die Gefahr einer Herkunftstäuschung, wie sie bei identischen Übernahmen stets naheliegt (BGH, GRUR 2009, 1073 = WRP 2009, 1372 [Rn. 15] - Ausbeinmesser).

  • LG Köln, 12.10.2010 - 33 O 306/09

    Unterlassungsanordnung bezüglich des Anbietens und Inverkehrbringens von

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 189/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.10.2010 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln (33 O 306/09) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 189/10
    Zwar ist die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen nicht unlauter, die dem freizuhaltenden Stand der Technik angehören und unter Berücksichtigung des Gebrauchszwecks, der Verkäuflichkeit der Ware und der Verbrauchererwartung eine angemessene technische Lösung darstellen, wenn die durch ihre Gestaltung hervorgerufene Gefahr einer Herkunftstäuschung auch durch zumutbare Maßnahmen nicht zu vermeiden ist; in diesem Zusammenhang kann auch das schutzwürdige Interesse der Abnehmer zu berücksichtigen sein, bei einem entsprechenden Ersatz- und Ergänzungsbedarf auf Anbieter eines mit dem Original kompatiblen Produktes ausweichen zu können, wenn sie dieses preiswerter oder schneller liefern können als der Originalhersteller (BGH, GRUR 2000, 521 [525] = WRP 2000, 493 - Modulgerüst; Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 9.50 m.w.N.).
  • LG Köln, 05.12.2017 - 31 O 316/15

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen des Vertriebs von nachgeahmten

    Die Gründe hierfür hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 12.10.2010 (Az. 33 O 306/09, - juris) - bestätigt durch Urteil des OLG Köln vom 18.03.2011 (Az. 6 U 189/10, - juris) - ausführlich dargelegt.
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