Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 190/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4425
OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 190/06 (https://dejure.org/2007,4425)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2007 - 6 U 190/06 (https://dejure.org/2007,4425)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2007 - 6 U 190/06 (https://dejure.org/2007,4425)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    MarkenG § 14 Abs. 2 u. 3, UWG § 4 Nr. 9 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweisberechtigung eines ehemaligen Lizenznehmers auf den Wechsel einer Produktbezeichnung während der Übergangszeit vor Ablauf des Lizenzvertrages; Nutzung des Namenswechsels zu Werbezwecken; Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; UWG § 4 Nr. 9 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 30; UWG § 5
    Unterrichtung der Öffentlichkeit über weitere Produktion nach Auslauf des Markenlizenzvertrages für Jagdmunition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Markennutzung bei Auslaufen eines Lizenzvertrages

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markennutzung bei Auslaufen eines Lizenzvertrages

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Markennutzung bei Auslaufen eines Lizenzvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 390
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 180/61

    Micky-Maus-Orangen - Hinweis auf frühere Warenausstattung nach Ablauf eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 190/06
    In der Entscheidung "Mickey-Mouse-Orangen" (GRUR 63, 485 ff., 487), hat der BGH ausgeführt, dass nach Ablauf des Lizenzvertrages die ehemals lizenzierte Bezeichnung nicht mehr, auch nicht in der Form: "früher:..." verwendet werden dürfe.
  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 127/74

    Vertrieb nach Auflösung des Vertriebsvertrags unter eigener Marke und eigenem

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2007 - 6 U 190/06
    In der späteren Entscheidung "Raziol" (GRUR 76, 375 ff.) hat der BGH entschieden, dass es einem Hersteller, dessen Produkte bislang aufgrund eines Vertriebsvertrages ausschließlich unter der Bezeichnung des Vertriebsunternehmens vertrieben worden seien und der seine Produkte nunmehr unter einer neuen Bezeichnung auf den Markt bringe, gestattet sei, seine bisherigen Abnehmer jedenfalls dann auf diesen Umstand hinzuweisen, wenn diese auf die gleichbleibende Qualität der Ware Wert legten.
  • LG Köln, 25.03.2008 - 8 O 185/07

    Wettbewerbsrechtliche Angreifbarkeit der Information eines Wechsels der

    Zuletzt geht auch der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Köln vom 02.03.2007 - 6 U 190/06 - GRUR-RR 2007, 390 aus Rechtsgründen fehl.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008 - L 6 U 190/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,119258
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008 - L 6 U 190/06 (https://dejure.org/2008,119258)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.12.2008 - L 6 U 190/06 (https://dejure.org/2008,119258)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - L 6 U 190/06 (https://dejure.org/2008,119258)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2006 - L 6 U 410/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008 - L 6 U 190/06
    Der klinische Befund erfordert die für eine Meniskuserkrankung typischen Meniskuszeichen (vgl Merkblatt, abgedruckt bei Mehrtens/Brandenberg, BKV, M 2102 Anm Nr. 2; Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, S. 706, sowie Urteil des erkennenden Senats vom 2. März 2006, L 6 U 410/02).

    Für eine solche Abgrenzung ist der durch eine Arthroskopie gewonnene histologische Befund der Menisken erforderlich (Steeger, Zbl Arbeitsmed 53 (2003), S 34, 36 sowie Urteil des erkennenden Senats vom 2. März 2006, aaO), der einen über das Altersmaß hinausgehenden Verscheiß der Menisken erkennen und systemische - und damit anlagebedingte - Grunderkrankungen des Meniskusgewebes ausschließen lässt (Wenzl/Fuchs aaO S 141; Ludolph aaO As. 141).

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008 - L 6 U 190/06
    Danach muss eine gesundheitliche Schädigung in so hohem Maße wahrscheinlich sein, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG Urteil vom 22. September 1977, - 10 RV 15/77 - in BSGE 45, 1 ff).
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