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   OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02   

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OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02 (https://dejure.org/2003,9844)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.04.2003 - 6 U 192/02 (https://dejure.org/2003,9844)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. April 2003 - 6 U 192/02 (https://dejure.org/2003,9844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrieb elektrischer Drei-Scherkopf-Rasierapparate ; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Objektive Verzögerung der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs ; Positive Kenntnis von drohender Markenrechtsverletzung ; Dreidimensionale Bild- bzw. Formmarke; ...

  • Judicialis

    UWG § 25; ; MarkenG § ... 3 Abs. 2; ; MarkenG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 25; ; MarkenG § 26; ; MarkenG § 115; ; ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02
    Diese als Anlage AG 17 vorgelegten Artikel, u.a. in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und dem "Handelsblatt" vom 19.06.2002 sowie der "Kölnischen Rundschau" vom 25.06.2002, befassten sich aber ausschließlich mit dem von der britischen Tochtergesellschaft der Antragsgegnerin erstrittenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18.06.2002 - Rs. C-299/99 (= EuGH GRUR 2002, 804 ff) in Zusammenhang mit dem angestrebten europaweiten Vertrieb ihrer Produkte, ohne einen konkreten Bezug zu einem unmittelbar bevorstehenden Vertrieb in Deutschland und dort mit bestimmten Modellen herzustellen.

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 18.06.2002 - Rs. C-299/99 - (GRUR 2002, 804), ergangen auf Vorlage des britischen Court of Appeal in dem dortigen Markenrechtsstreit zwischen der Antragstellerin zu 1) und der britischen Tochtergesellschaft der Antragsgegnerin wegen Verletzung einer der deutschen Marke 1034262 entsprechenden britischen Marke, die Vorlagefrage zu Ziffer 4 dahingehend beantwortet, dass Art. 3 Abs. 1 lit. e, 2. Spiegelstrich der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - 89/104/EWG - eine Eintragung als Marke ausschließt, "wenn die wesentlichen funktionellen Merkmale der Form einer Ware nur der technischen Wirkung zuzuschreiben sind, ... selbst wenn die fragliche technische Wirkung durch andere Formen erzielt werden kann" (vgl. EuGH a.a.O.) Diese Entscheidung des EuGH entfaltet Bindungswirkung für deutsche Gerichte und so auch das erkennende Gericht hingegen nur, was die Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 lit. e, 2. Spiegelstrich der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) angeht, dass es nämlich an der abstrakten Markenfähigkeit fehlt, wenn die wesentlichen funktionellen Merkmale der Form einer Ware nur der technischen Wirkung zuzuschreiben sind.

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02
    Allein den Patentbehörden obliegt die Entscheidung über Eintragung und Löschung einer Marke (vgl. BGH GRUR 1998, 412, 413 - "Analgin"), folglich auch die Entscheidung, ob eine Form als (dreidimensionale) Marke eintragungsfähig bzw. eine eingetragene Formmarke zu löschen ist.
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02
    Zwischen diesen, die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je grösser die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder grösserem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (vgl. BGH a.a.O. - "Festspielhaus"; BGH GRUR 2000, 506 - "Attaché/Tisserand").
  • OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02

    Markenrechtsstreit: Analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung der

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02
    Es kann dahin stehen, ob die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG auch in Markensachen gilt (dagegen Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kap. 54 Rn. 19 ff; OLG Frankfurt GRUR 2002, 1096).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02
    Unter Zugrundelegung des Art. 5 Abs. 1 der MarkenRL setzt eine i.S. der Verletzungstatbestände des § 14 Abs. 2 MarkenG relevante Markenbenutzung voraus, dass sie jedenfalls im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient, sich also als markenmäßige Benutzung darstellt (BGH WRP 2002, 987, 989 - "Festspielhaus"; WRP 2002, 982, 983 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; WRP 2002, 985, 986 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK II").
  • LG Köln, 05.11.2002 - 33 O 325/02

    Dringlichkeitsvermutung bei Erlangung positiver Kenntnis unmittelbar nach

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 05.11.2002 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 325/02 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02
    Unter Zugrundelegung des Art. 5 Abs. 1 der MarkenRL setzt eine i.S. der Verletzungstatbestände des § 14 Abs. 2 MarkenG relevante Markenbenutzung voraus, dass sie jedenfalls im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient, sich also als markenmäßige Benutzung darstellt (BGH WRP 2002, 987, 989 - "Festspielhaus"; WRP 2002, 982, 983 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; WRP 2002, 985, 986 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK II").
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02
    Die Prüfung der abstrakten Markenfähigkeit ist vielmehr allein dem Eintragungs- bzw. Löschungsverfahren vorbehalten (BGH WRP 2000, 631, 632 - "MAG-LITE").
  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02
    Die Ähnlichkeit einer Marke mit einem beanstandeten Zeichen kann nur in deren konkreter Verwendung festgestellt werden (vgl. BGH a.a.O. - "Abschlußstück"; BGH GRUR 1999, 583 - "LORA DI RECUARDO").
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02
    Unter Zugrundelegung des Art. 5 Abs. 1 der MarkenRL setzt eine i.S. der Verletzungstatbestände des § 14 Abs. 2 MarkenG relevante Markenbenutzung voraus, dass sie jedenfalls im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient, sich also als markenmäßige Benutzung darstellt (BGH WRP 2002, 987, 989 - "Festspielhaus"; WRP 2002, 982, 983 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; WRP 2002, 985, 986 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK II").
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

  • OLG Köln, 10.03.1995 - 6 U 154/94

    Dringlichkeit; wissenschaftlich ungesicherte Werbeauslobung

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger

    Das ist etwa bejaht worden, wenn nach einem zunächst nur singulären oder an unscheinbarer Stelle platzierten Angebot zu einem flächendeckenden und/oder prominenten Vertrieb übergegangen wird (Kühnen, aaO, Kap. G Rn. 115) oder wenn nach einem Vertrieb zunächst nur im Ausland ohne konkrete Ankündigung eines Produktvertriebs in Deutschland in einen inländischen Vertrieb eingetreten wird (OLG Köln, Urteil vom 04.04.2003 - 6 U 190/02, BeckRS 2003, 30314866).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 70/07

    "Drei-Scherkopf-Rasierer" - Bindungswirkung der Markeneintragung für das

    Die Sach- und Rechtslage hat sich gegenüber derjenigen, über welche die auch nunmehr befassten Spruchkörper im Rahmen des beigezogenen Verfügungsverfahrens der Antragstellerinnen gegen eine frühere Vertreiberin von "S."-Drei-Scherkopf-Rasierern - 33 O 325/02 LG Köln (6 U 192/02 und 6 U 203/04 OLG Köln) - zu entscheiden hatten, verändert.

    Der Senat hatte sich in dem vorangegangenen Verfahren 6 U 192/02 mit Urteil vom 09.05.2003 an die Wirkung der Eintragung der Registermarken der Antragstellerin zu 1), nämlich, soweit hier von Interesse, der deutschen Marken Nr. xxxxxx50 und Nr. xxxxx62 sowie der IR-Marken Nr. xxxx54 und Nr. xxxx63, welche sämtlich die Form eines Rasierer-Oberteiles mit drei Scherköpfen darstellen, gebunden gefühlt mit der Folge, dass ihnen auch in Ansehung eines möglichen Schutzhindernisses aus § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht jegliche Schutzwirkung zu versagen war.

    In seinem in dem beigezogenen Verfügungsverfahren 6 U 192/02 ergangenen Urteil vom 09.05.2003 ist der Senat davon ausgegangen, dass "die markante Form von drei in einem gleichschenkligen, auf der Spitze stehenden Dreieck angeordneten gleich großen Scherköpfen" die fraglichen vier Marken präge.

  • OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04

    Aufhebungsklage im Verletzungsverfahren wegen Entwicklung des

    Im Widerspruchs- und nachfolgenden Berufungsverfahren ist die Beschlussverfügung durch Urteil der Kammer vom 05.11.2002 sowie Senatsurteil vom 09.05.2003 - 6 U 192/02 - bestätigt worden, wobei der Unterlassungsanspruch in der Berufungsentscheidung auf Ansprüche der Aufhebungsbeklagte aus zu ihren Gunsten eingetragenen deutschen und internationalen Marken gestützt worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2007 - 2 U 98/06

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Patents eines Schaltmechanismus für

    Ein Zuwarten der Antragstellerin könnte insoweit nur dann als dringlichkeitsschädlich angesehen werden, wenn sie von allen anspruchsbegründenden Umständen - Verletzungshandlung und Verletzer - positive Kenntnis hatte oder zumindest von Umständen Kenntnis erlangt hatte, die eine Verletzung nahe legten und es ihr ohne erheblichen Aufwand möglich war, noch vorhandene Unsicherheiten zu beseitigen (OLG Köln, Urteil vom 04.04.2003, 6 U 192/02, BeckRS 2003 30314855; OLG München, NJOZ 2002, 1450).
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