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   OLG Oldenburg, 08.01.2013 - 6 U 193/12   

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https://dejure.org/2013,41264
OLG Oldenburg, 08.01.2013 - 6 U 193/12 (https://dejure.org/2013,41264)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.01.2013 - 6 U 193/12 (https://dejure.org/2013,41264)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 6 U 193/12 (https://dejure.org/2013,41264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 Abs. 1 BGB; § 611 BGB; § 823 Abs. 1 BGB
    Voraussetzungen für die Haftung eines Tierarztes wegen der Verletzung eines Pferdes nach einer Operation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Haftung eines Tierarztes wegen der Verletzung eines Pferdes nach einer Operation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Tierarztes wegen Verletzung eines Pferdes nach einer Operation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 09.10.2003 - 1 U 2308/03

    Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht des Tierarztes gegenüber

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2013 - 6 U 193/12
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Pflichtverletzung und für deren Schadensursächlichkeit obliegt auch hier, wie im Delikts- und Vertragsrecht im allgemeinen, der Klägerin als Anspruchsgläubigerin (vgl. BGH NJW 1982, 1327 ff. [BGH 19.01.1982 - VI ZR 281/79] ; OLG München, VersR 2005, 1546 ff.; Schulze, Die Haftung des Tierarztes, Berlin 1992, S. 139).

    Bei der Prüfung des hypothetischen Kausalverlaufs ist auf die Entscheidung eines "vernünftigen" Pferdebesitzers abzustellen (vgl. OLG München, VersR 2005, 1546 f. [OLG München 09.10.2003 - 1 U 2308/03] ).

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 39/79

    Pferdeoperation unter Vollnarkose - § 823 BGB, für Art und Umfang der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2013 - 6 U 193/12
    Es ist bereits zweifelhaft, ob eine solche Aufklärung überhaupt zu erfolgen hat, da die Kenntnis des Narkoserisikos üblicherweise bei einem Pferdebesitzer vorausgesetzt werden kann (vgl. BGH NJW 1980, 1904 f. [BGH 18.03.1980 - VI ZR 39/79] ; Leitlinien zur Aufklärungspflicht in der Pferdepraxis der Bundestierärztekammer).
  • BGH, 19.01.1982 - VI ZR 281/79

    Pflichtverletzung bei der Behandlung eines Reitpferdes - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.01.2013 - 6 U 193/12
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Pflichtverletzung und für deren Schadensursächlichkeit obliegt auch hier, wie im Delikts- und Vertragsrecht im allgemeinen, der Klägerin als Anspruchsgläubigerin (vgl. BGH NJW 1982, 1327 ff. [BGH 19.01.1982 - VI ZR 281/79] ; OLG München, VersR 2005, 1546 ff.; Schulze, Die Haftung des Tierarztes, Berlin 1992, S. 139).
  • OLG Dresden, 15.01.2019 - 4 U 1028/18

    Beratungspflichten eines Tierarztes vor der Operation eines Pferdes

    Es liegt auch für den Senat auf der Hand und muss daher auch jedem Pferdeeigentümer klar sein, dass es bei einem so schweren Tier wie einem Pferd in der Phase zwischen Aufwachen und Stabilisierung zu Stürzen kommen kann, bei denen erhebliche Kräfte freigesetzt werden und daher auch die Gefahr von Brüchen besteht (so OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.01.2013 - 6 U 193/12 -, Rn. 15 - juris).
  • LG Dresden, 01.06.2018 - 6 O 127/14

    Tierarzt - Aufklärungspflichten vor Operation

    Soweit daraus teilweise gefolgert worden ist, dass die Kenntnis des Narkoserisikos üblicherweise bei einem Pferdebesitzer vorausgesetzt werden könne (OLG Oldenburg Beschluss vom 08.01.2013, Az.: 6 U 193/12; OLG Frankfurt Urteil vom 23.05.1996, Az.: 1 U 233/94; Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil vom 08.03.2012, Az.: 11 O 3961/10), vermag das Gericht dem nicht zu folgen.
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