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   OLG Köln, 03.09.2010 - I-6 U 196/09   

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https://dejure.org/2010,14463
OLG Köln, 03.09.2010 - I-6 U 196/09 (https://dejure.org/2010,14463)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2010 - I-6 U 196/09 (https://dejure.org/2010,14463)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2010 - I-6 U 196/09 (https://dejure.org/2010,14463)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09

    Zum Verbot des Glücksspiels im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    Zu einigen der von den Parteien in zweiter Instanz behandelten Fragen hat der Senat auch bereits in seinem eine ähnliche Fallgestaltung betreffenden Urteil vom 12.05.2010 - 6 U 142/09 (veröffentlicht in juris) Stellung genommen, auf das ergänzend verwiesen wird.

    b) Poker in der Variante "Texas hold 'em" ist ein Glückspiel (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 03.12.2009 - 13 B 775/09 [Rn. 41]; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 104; Senat, Urteil vom 12.05.2010 - 6 U 142/09).

    Der Senat hat gleichwohl (wie mit Urteil vom 12.05.2010 - 6 U 142/09) die Revision zugelassen, weil die Wirksamkeit der Neuregelung des Glücksspielrechts bisher noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Überprüfung gewesen ist.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    Die im Hinblick auf die frühere Werbung der staatlichen Anbieter vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 115, 276 = GRUR 2006, 688 [Rn. 119 ff.]) festgestellte Widersprüchlichkeit, die europarechtlich als Inkohärenz gedeutet werden musste, ist durch den am 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag beseitigt worden.

    Durch den Glücksspielstaatsvertrag sind - wie ausgeführt - die Vorgaben des Sportwettenurteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 276 = GRUR 2006, 688) umgesetzt worden.

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    Es ist nicht ersichtlich, dass der Europäische Gerichtshof die Anforderungen an die Kohärenz staatlicher Regelungen derart weitreichend verstanden wissen will, dass die in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegte Verfassungsidentität des Grundgesetzes - hier die Bundesstaatlichkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 GG - in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2267 [Rn. 218]; OVG Münster, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 13 B 775/09

    Geolocation

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    b) Poker in der Variante "Texas hold 'em" ist ein Glückspiel (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 03.12.2009 - 13 B 775/09 [Rn. 41]; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 104; Senat, Urteil vom 12.05.2010 - 6 U 142/09).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    Soweit die Berufungen unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.11.2003 - C-42/02 - M. die Auffassung vertreten, dass keine wissenschaftlich gesicherten emprischen Erkenntnisse über die tatsächlichen Gefahren des Glücksspiels dargelegt seien, welche die Gesetzgeber des Bundes und der Länder ihren Regelungen hätten zu Grunde legen können, folgt der Senat der damit suggerierten Abhängigkeit demokratischer Parlamentsentscheidungen von Expertenmeinungen schon im Ansatz nicht; Anhaltspunkte dafür, dass dem Glücksspielstaatsvertrag und der darauf berufenden Gesetzgebung der Länder, insbesondere aber der Regelung in §§ 4 Abs. 4, 5 Abs. 3 GlüStV kein legitimes Allgemeininteresse zu Grunde gelegen habe, hat der Senat nicht.
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09

    Pokervariante "Texas Hold´em" als Glücksspiel

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    b) Poker in der Variante "Texas hold 'em" ist ein Glückspiel (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 03.12.2009 - 13 B 775/09 [Rn. 41]; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 104; Senat, Urteil vom 12.05.2010 - 6 U 142/09).
  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    Dabei verlangt dieses Urteil nicht eine "Kohärenz und Systematik" des gesamten Glücksspielsektors einschließlich des gewerberechtlich zugelassenen Automatenspiels für die Vereinbarkeit eines staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG, sondern lässt es aus verfassungsrechtlicher Sicht genügen, dass das beim Staat aus ordnungsrechtlichen Gründen monopolisierte Sportwettangebot konsequent und konsistent ausgestaltet ist (vgl. BVerfG NVwZ 2009, 1221 [Rn. 17]).
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06

    Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften ohne eine Erlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    Die Beurteilung hat von der 2008 geänderten Fassung des UWG als dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht auszugehen; soweit die streitgegenständliche (Dauer-) Handlung teilweise schon vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung begangen wurde, wirkt sich das nicht aus, zumal die für die wettbewerbsrechtliche Bewertung maßgebliche Vorschrift des § 4 Nr. 11 UWG durch die mit der Novelle erfolgte Umsetzung der (UGP-) Richtlinie 2005/29/EG, die keinen vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt, insoweit für den Glücksspielbereich keine Änderung erfahren hat (BGH, Urteile vom 02.12.2009 - I ZR 77/06 und I ZR 91/06 [jeweils Rn. 11]).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    Solche Regelungen müssen sich nur an primärem Gemeinschaftsrecht messen lassen, das Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses zulässt; die sittlichen, kulturellen und religiösen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, sind dabei entsprechend der eigenen Wertordnung der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, soweit die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (EuGH, Urt. v. 08.09.2009 - C 42/07 - Liga Portuguesa [Rn. 69 ff.]; Urt. v. 03.06.2010 - C 203/08 - betfair [Rn. 33 ff.], Urt. v. 03.06.2010 - C 258/08 - Ladbrokes [Rn. 54 ff.]; ebenso Urt. v. 08.07.2010 - C 447/08; 448/08 - Sjöberg/Gerdin [Rn. 35 ff.]).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    Die Beklagten stützen sich zu Unrecht auf das bereits vom Landgericht zutreffend eingeordnete Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.02.2008 - I ZR 207/05 (GRUR 2008, 438 - Oddset).
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 91/06

    Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften zum Betreiben einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 4 B 1840/08

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Untersagung illegaler

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08

    Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 581/10

    Gesetzgebungskompetenz der Länder hinsichtlich des Internetverbots für

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • EuGH, 08.07.2010 - C-447/08

    Die schwedische Regelung, die die Förderung von Glücksspielen verbietet, die im

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10

    Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, Urteil vom 3. September 2010 - 6 U 196/09, juris) hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und den Unterlassungstenor nach Maßgabe des von der Klägerin in der Berufungsinstanz gestellten Antrags unter Beschränkung auf konkret bezeichnete Spiele dahingehend gefasst, dass sich die Unterlassungspflicht der Beklagten darauf bezieht,.
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen

    Zwischen den Parteien war ein Verfahren umgekehrten Rubrums anhängig, in dem die Antragsgegnerin die Antragstellerin bereits im Jahr 2008 aufgrund eines ihrer Ansicht nach illegalen Internetangebots auf Unterlassung in Anspruch genommen hatte (Senat, Urt. v. 3.9. 2010 - 6 U 196/09 = BGH, I ZR 171/10).
  • KG, 18.02.2011 - 9 W 40/10

    Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik

    Die Kohärenzprüfung muss sich dabei auch auf die gesetzliche Regelung oder die Anwendungspraxis in anderen Glücksspielbereichen erstrecken (BVerwG, a. a. O. Tz. 67 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08 - Carmen Media - juris Tz. 69 ff.; vgl. aber noch OLG Köln, Urteil vom 3. September 2010 - 6 U 196/09 - juris Tz. 23).
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