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   OLG Rostock, 16.06.1999 - 6 U 2/98   

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OLG Rostock, 16.06.1999 - 6 U 2/98 (https://dejure.org/1999,50282)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.06.1999 - 6 U 2/98 (https://dejure.org/1999,50282)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 6 U 2/98 (https://dejure.org/1999,50282)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, ist § 234 Abs. 3 ZPO jedenfalls im arbeitsgerichtlichen Verfahren dann nicht anzuwenden, wenn das Revisionsgericht aus allein in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres darüber entschieden hat, ob die Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist, und beide Parteien auf Grund gerichtlicher Verfügungen der Auffassung sein können, der Rechtsstreit werde demnächst materiell-rechtlich entschieden (2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - BAGE 35, 364 = AP ZPO § 234 Nr. 13; vgl. auch 15. Dezember 1982 - 7 AZR 40/81 - zur Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; enger BGH 1. Juni 1987 - II ZB 43/87 - VersR 1987, 1237; OLG Rostock 16. Juni 1999 - 6 U 2/98 - OLGR Rostock 1999, 374; OLG Düsseldorf 5. November 1992 - 8 U 175/91 - NJW-RR 1994, 1215).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2003 - 16 U 95/98

    Vollbeendigung einer GmbH; Durchführung eines Schiedsverfahrens bei

    Diese Entscheidung hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf - nach Erlass des hier angefochtenen Urteils - durch Urteil vom 25. Februar 1999 (6 U 2/98) abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen.

    Umgekehrt hat denn auch der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Rechtsstreit 6 U 2/98 entschieden, dass auch die Forderung des Klägers gegenüber den Mitgesellschaftern, ihm ihre Geschäftsanteile anzudienen, eine innere Angelegenheit der Gesellschaft darstellt, die von der Schiedsabrede erfasst wird.

    Auch wenn der Kläger seine darauf gerichteten Ansprüche nicht in dem Verfahren 6 U 2/98 durchsetzen konnte, da das in der Satzung vorgesehene Schiedsgericht tätig werden muss, so zeigt die Beklagte doch nicht auf, warum diese Kündigungen der Mitgesellschafter unwirksam sein sollten.

  • LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 6 U 370/99
    Das Bestehen eines hyperreagiblen Bronchialsystems oder einer Hyperreagibilität reicht nach ständiger Rechtsprechung, des Senats für die Annahme dieser BKen nicht aus (vgl. Urteile des Senats vom 1. Oktober 1998, L 6 U 294/97 und vom 21. Januar 1999, L 6 U 2/98).
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