Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - I-6 U 20/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 166 Abs. 1, 241 Abs. 2, 249 ff., 278, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 433
Zurechnung des Wissens der Geschäftsführer beim Unternehmenskaufs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Verkäufers von Geschäftsanteilen wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten
- ra.de
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Unternehmenskauf, Haftung für Bilanzmanipulationen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Verkäufers von Geschäftsanteilen wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten
- rechtsportal.de
Haftung des Verkäufers von Geschäftsanteilen wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zurechnung vorvertraglichen Wissens der Geschäftsführer der Zielgesellschaft zum Unternehmenskäufer
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufklärungspflichtverletzung und Wissenzurechnung beim Unternehmenskauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Unternehmens oder von GmbH-Geschäftsanteilen
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Aufklärungspflichtverletzung, Unternehmenskauf, Unternehmenskaufvertrag, Wissenszurechnung
- noerr.com (Kurzinformation)
Wissenszurechnung beim Unternehmenskauf
- fgvw.de (Kurzinformation)
Wissenszurechnung beim Unternehmenskauf in Fällen des Management Buy-Out
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.10.2014 - 41 O 118/12
- OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - I-6 U 20/15
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 2363
- DB 2016, 1987
- NZG 2017, 152
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09
Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - 6 U 20/15
Es ist aber anerkannt, dass eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Vorrang der §§ 434 ff. BGB jedenfalls dann geboten ist, wenn der Verkäufer arglistig oder vorsätzlich gehandelt hat (…BGH a.a.O. Tz. 24; BGH Urt. v. 16.12.2009 - VIII ZR 38/09, NJW 2010, 858 f./juris Tz. 20 und zuletzt Urt. v. 30.11.2012 - V ZR 25/12, NJW 2013, 1671/juris Tz. 22).a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (vgl. nur BGH, Urt. v.16.12.2009 - VIII ZR 38/09, NJW 2010, 858 ff./juris Tz. 18).
- BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00
Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - 6 U 20/15
Geht es um die Beteiligung des Erwerbers an einem lebensfähigen Unternehmen, erstreckt sich die Aufklärungspflicht des Verkäufers namentlich auch auf alle Umstände, welche die Überlebensfähigkeit ernsthaft gefährden, insbesondere also drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (vgl. nur BGH, Urt. v. 04.04.2001 - VIII ZR 32/00, NJW 2001, 2163 ff./juris Tz. 19 und Buchta in Hölters, Handbuch Unternehmenskauf, 8. Auflage 2015, Teil 14 C. 14.48).Er kann daher entweder am Vertrag festhalten und lediglich zusätzlich Schadensersatz beanspruchen oder aber Rückgängigmachung des Vertrages verlangen (BGH, Urt. v. 04.04.2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118 ff./juris Tz. 26 m.w.N.).
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08
Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - 6 U 20/15
Zwar sind Ansprüche aus vorvertraglichem Verschulden, wenn es um Verhaltenspflichten des Verkäufers im Zusammenhang mit der Beschaffenheit der Kaufsache geht, nach Gefahrübergang grundsätzlich durch die vorrangigen Vorschriften über die Haftung des Verkäufers wegen Sachmängeln nach §§ 434 ff. BGB ausgeschlossen, weil diese eine abschließende Sonderregelung enthalten (BGH, Urt. v. 27.03.2009 - V ZR 30/08, BGHZ 180, 205 ff./juris Tz.13 ff.).Für den Anspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss gilt nichts Anderes (BGH, Urt. v. 27.03.2009 - V ZR 30/08 - Tz. 25).
- LG Düsseldorf, 22.10.2014 - 41 O 118/12
Schadenersatzbegehren wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - 6 U 20/15
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.10.2014 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (41 O 118/12) unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt (sinngemäß), die Beklagten unter Abänderung des am 22.10.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (41 O 118/12) als Gesamtschuldner zu verurteilen, 1. an sie 850.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit Zug um Zug gegen Rückabtretung des von ihr an der A., Berlin, gehaltenen Geschäftsanteils im Nennbetrag von 12.750,00 EUR (lfd. Nr. 1) sowie sämtlicher von ihr an der B., Berlin, gehaltenen Geschäftsanteile, an die Beklagte zu 1), und gegen Rückabtretung ihrer Darlehensrückzahlungsansprüche einschließlich Zinsansprüche gegenüber der A., Berlin, aus den Darlehensverträgen vom 30. Juli 2007, 13. August 2007, 16. Oktober 2007, 3. Dezember 2007, 5. März 2008, 18. Juni 2008, 6. Juli 2008, 25. September 2008, 21. Oktober 2010 und 15. Dezember 2010, valutierend zum 19. April 2011 in Höhe von insgesamt 2.787.676,69 EUR an die Beklagte zu 2), sowie gegen Rückabtretung ihrer Darlehensrückzahlungsansprüche einschließlich Zinsansprüche gegenüber der B., Berlin, aus den Darlehensverträgen vom 31. Juli 2008 und vom 28. Januar 2011, valutierend zum 19. April 2011 in Höhe von 409.611,29 EUR, an die Beklagte zu 2);.
- BGH, 30.11.2012 - V ZR 25/12
Rücktritt vom Eigentumswohnungskaufvertrag: Mangelhaftigkeit des Hausgrundstücks …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - 6 U 20/15
Es ist aber anerkannt, dass eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Vorrang der §§ 434 ff. BGB jedenfalls dann geboten ist, wenn der Verkäufer arglistig oder vorsätzlich gehandelt hat (…BGH a.a.O. Tz. 24; BGH Urt. v. 16.12.2009 - VIII ZR 38/09, NJW 2010, 858 f./juris Tz. 20 und zuletzt Urt. v. 30.11.2012 - V ZR 25/12, NJW 2013, 1671/juris Tz. 22). - BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09
Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - 6 U 20/15
Die Klägerin, welche nicht nur wegen des vereinbarten Haftungsausschlusses (BGH, Urt. v. 12.11.2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 ff./juris Tz. 12), sondern auch wegen der unter 4. begründeten Wissenszurechnung zu beweisen hat, dass 10.2 des Vertrages keine umfassende vertragliche Zurechnungsnorm darstellt, sondern die vorsätzliche Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten nicht regelt und eine Zurechnung des Wissens der Herren H. und G. zu ihren, der Klägerin, Lasten im Fall einer vorsätzlichen Aufklärungspflichtverletzung gerade nicht gewollt war, hat den ihr obliegenden Beweis zur vollen Überzeugung des Gerichts geführt. - BGH, 21.04.2015 - II ZR 125/14
Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Gericht aufgrund der Wertung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2016 - 6 U 20/15
Zu berücksichtigen ist dabei, dass ein übereinstimmender Wille der an dem Abschluss des Vertrages beteiligten Parteien dem Vertragswortlaut oder einer anderweitigen Auslegung vorgeht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss v. 21.04.2015 - II ZR 125/14, zitiert nach juris, Tz. 11 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14
Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung
Die Vorschrift gilt für alle Vertreter einschließlich der Organe juristischer Personen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2016, Az. 6 U 20/15, zitiert nach juris Rdnr. 104). - LG Düsseldorf, 18.08.2022 - 24 S 1/221 Sinn und Zweck von Ziff. 24 Schedule 10.1 SPA bestand offensichtlich darin, den zwingenden gesetzlichen Grenzen für vertragliche Haftungsbeschränkungen in §§ 202 Abs. 1 BGB, 276 Abs. 3 BGB und 444 BGB Rechnung zu tragen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2016 - I-6 U 20/15 - Rn. 90 und 92 zitiert nach juris).
- LG Düsseldorf, 18.08.2022 - 14c C 26/22 Sinn und Zweck von Ziff. 24 Schedule 10.1 SPA bestand offensichtlich darin, den zwingenden gesetzlichen Grenzen für vertragliche Haftungsbeschränkungen in §§ 202 Abs. 1 BGB, 276 Abs. 3 BGB und 444 BGB Rechnung zu tragen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2016 - I-6 U 20/15 - Rn. 90 und 92 zitiert nach juris).
- LG Düsseldorf, 18.08.2022 - 24 S 1/22 Sinn und Zweck von Ziff. 24 Schedule 10.1 SPA bestand offensichtlich darin, den zwingenden gesetzlichen Grenzen für vertragliche Haftungsbeschränkungen in §§ 202 Abs. 1 BGB, 276 Abs. 3 BGB und 444 BGB Rechnung zu tragen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2016 - I-6 U 20/15 - Rn. 90 und 92 zitiert nach juris).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.01.2016 - 6 U 20/15 |
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 16.01.2015 - 7 O 75/12
- OLG Karlsruhe, 27.01.2016 - 6 U 20/15
- BGH, 30.05.2018 - IV ZR 402/16