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   OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00   

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OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,4988)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.05.2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,4988)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,4988)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 21; ; BGB §... 242; ; MarkenG § 20 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 4 Nr. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 3; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG §§ 4 8 14; UWG §§ 1 21
    Verkehrsgeltung einer Produktausstattung - Herkunftshinweis "Krimsekt" - Tatsachenvortrag zur Einholung demoskopischer Gutachten - ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00
    Insoweit ist der Prüfungsmaßstab beim Tatbestand der vermeidbaren Herkunftstäuschung im Sinne des § 1 UWG nicht anders als bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (dazu: BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand" m.w.N.) oder der Prüfung einer sich im Wettbewerb auswirkenden Irreführungsgefahr (dazu: EuGH WRP 2000, 289 "Lifting-Creme" und BGH WRP 2000, 517 "Orient-Teppichmuster").

    Das hat der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung selbst ausgeführt und seine Rechtsauffassung in den bereits erwähnten Entscheidungen "Attaché/Tisserand" (BGH GRUR 2000, 506) und "Viennetta" (I ZR 225/98, Urteil vom 19.10.2000) noch einmal ausdrücklich bestätigt.

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00
    Bei seiner Prüfung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Übernahme einer nicht unter Sonderrechtschutz stehenden Produktaufmachung grundsätzlich von jedermann nachgeahmt und solche Nachahmungen auch vertrieben werden dürfen, dass das aber dann nicht gilt, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und über die Tatsache der bloßen Nachahmung hinaus besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des BGH; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 19.10.2000 in dem Rechtsstreit I ZR 225/98, "Viennetta", Leitsatz veröffentlicht u.a. in EWiR 2001, 333 sowie BGH WRP 2001, 153 ff. "Messerkennzeichnung" m.w.N. und für technische Erzeugnisse BGH GRUR 2000, 521, 523 = WRP 2000, 493 "Modulgerüst"; BGH MD 1999, 786, 788 "Güllepumpen" und BGH GRUR 1996, 210, 211 "Vakuumpumpen").

    Das hat der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung selbst ausgeführt und seine Rechtsauffassung in den bereits erwähnten Entscheidungen "Attaché/Tisserand" (BGH GRUR 2000, 506) und "Viennetta" (I ZR 225/98, Urteil vom 19.10.2000) noch einmal ausdrücklich bestätigt.

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00
    Insoweit ist der Prüfungsmaßstab beim Tatbestand der vermeidbaren Herkunftstäuschung im Sinne des § 1 UWG nicht anders als bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (dazu: BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand" m.w.N.) oder der Prüfung einer sich im Wettbewerb auswirkenden Irreführungsgefahr (dazu: EuGH WRP 2000, 289 "Lifting-Creme" und BGH WRP 2000, 517 "Orient-Teppichmuster").
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00
    Insoweit ist der Prüfungsmaßstab beim Tatbestand der vermeidbaren Herkunftstäuschung im Sinne des § 1 UWG nicht anders als bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (dazu: BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand" m.w.N.) oder der Prüfung einer sich im Wettbewerb auswirkenden Irreführungsgefahr (dazu: EuGH WRP 2000, 289 "Lifting-Creme" und BGH WRP 2000, 517 "Orient-Teppichmuster").
  • BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66

    Annahme unter Erweiterungen als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag -

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00
    Merkmale, die allgemein üblich sind oder von Mitbewerbern in gleicher oder in ähnlicher Form benutzt werden, sind zur Kennzeichnung der Herkunft und des besonderen Rufs einer Ware nicht geeignet (BGH GRUR 1992, 329 "AjS-Schriftenreihe"; BGH GRUR 1968, 698, 702 "Rekordspritzen"; siehe auch Senat, GRUR 1999, 765, 766 "Abziehgerät" sowie Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rn. 452).
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 23/97

    Verwendung gleicher Anschlussgewinde zwischen Grundgerät und Anschlussstück;

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00
    Merkmale, die allgemein üblich sind oder von Mitbewerbern in gleicher oder in ähnlicher Form benutzt werden, sind zur Kennzeichnung der Herkunft und des besonderen Rufs einer Ware nicht geeignet (BGH GRUR 1992, 329 "AjS-Schriftenreihe"; BGH GRUR 1968, 698, 702 "Rekordspritzen"; siehe auch Senat, GRUR 1999, 765, 766 "Abziehgerät" sowie Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rn. 452).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 177/80

    Brombeer-Muster

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00
    Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGH WRP 1998, 733, 734 "Les-Paul-Gitarren" und BGH GRUR 1995, 581, 583 "Silberdistel"), ebenso die Tatsache, dass die wettbewerbliche Eigenart keinen für den Sonderrechtsschutz etwa nach dem Geschmacksmustergesetz erforderlichen Grad an Individualität und Gestaltungshöhe, sondern ein geringeres Maß an Eigentümlichkeit voraussetzt (BGH GRUR 1983, 377, 379 "Brombeer-Muster").
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00
    Bei seiner Prüfung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Übernahme einer nicht unter Sonderrechtschutz stehenden Produktaufmachung grundsätzlich von jedermann nachgeahmt und solche Nachahmungen auch vertrieben werden dürfen, dass das aber dann nicht gilt, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und über die Tatsache der bloßen Nachahmung hinaus besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des BGH; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 19.10.2000 in dem Rechtsstreit I ZR 225/98, "Viennetta", Leitsatz veröffentlicht u.a. in EWiR 2001, 333 sowie BGH WRP 2001, 153 ff. "Messerkennzeichnung" m.w.N. und für technische Erzeugnisse BGH GRUR 2000, 521, 523 = WRP 2000, 493 "Modulgerüst"; BGH MD 1999, 786, 788 "Güllepumpen" und BGH GRUR 1996, 210, 211 "Vakuumpumpen").
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00
    Zum Beispiel hat der Bundesgerichtshof einen Zuordnungsgrad von 52, 1% bei einer Gattungsbezeichnung für einen bestimmten Tabak nicht ausreichen lassen (BGH GRUR 1990, 681, 683 "Schwarzer Krauser"), für eine Beschaffenheitsangabe im Lebensmittelbereich hat er einen Zuordnungsgrad von 36% für nicht ausreichend erachtet (BGHZ 30, 357, 365 "Nährbier").
  • BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80

    Original-Maraschino

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 203/00
    Im übrigen ist bei der Beurteilung dieser Verwechslungsgefahr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend (vgl. u.a. BGH GRUR 1982, 111, 113 "Original-Maraschino" m.w.N.) dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Verkehr in der Regel sein Augenmerk mehr auf übereinstimmende als auf abweichende Gestaltungsmerkmale richtet, so dass für den Gesamteindruck eher die Übereinstimmungen als diese Unterschiede maßgeblich sind.
  • BGH, 19.06.1974 - I ZR 20/73

    Ovalpuderdose

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 243/83

    "Beschlagprogramm"; Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines Herstellerprogramms

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 191/87

    "AjS-Schriftenreihe"; Schutzfähigkeit eines Firmenschlagwortes; Verkehrsgeltung

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 65/88

    "Schwarzer Krauser"; Verkehrsdurchsetzung einer Beschaffenheitsangabe;

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8163
OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,8163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,8163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 6 U 203/00 (https://dejure.org/2001,8163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Werbung; Werbevergleich ; Unterlassungsanspruch ; Wettbewerbswidrigkeit; Systemvergleich; Flugzeug ; Bahn

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 2 n.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 2 n.F.; ZPO § 97 Abs. 1
    Vergleichende Werbung - Systemvergleich Flugzeug-Bahn - unzulässige Abstellen auf Nachteile des anderen Systems - Verschweigen der eigenen Nachteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00
    Es handelt sich vorliegend um einen Systemvergleich zwischen den Verkehrsmitteln Flugzeug und Bahn, nicht um einen Produkt- oder Dienstleistungsvergleich von benannten oder erkennbaren Wettbewerbern, der nach § 2 UWG n.F. zu beurteilen wäre (vgl. BGH, GRUR 1999, 1100, 1101 = WRP 1999, 1141 f. ­ Generika-Werbung; Henning-Bodewig, GRUR Int. 1999, 385, 390 f.).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 6 U 203/00
    Es handelt sich vorliegend um einen Systemvergleich zwischen den Verkehrsmitteln Flugzeug und Bahn, nicht um einen Produkt- oder Dienstleistungsvergleich von benannten oder erkennbaren Wettbewerbern, der nach § 2 UWG n.F. zu beurteilen wäre (vgl. BGH, GRUR 1999, 1100, 1101 = WRP 1999, 1141 f. ­ Generika-Werbung; Henning-Bodewig, GRUR Int. 1999, 385, 390 f.).
  • LG Köln, 29.05.2008 - 31 O 845/07

    Zur Störerhaftung des Auftraggebers einer Werbeagentur für rechtswidrige Inhalte

    An der Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit ändert sich nichts dadurch, dass die Werbeaussage humorvoll-ironische Züge trägt (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 221, 222 - Systemvergleich) .
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