Rechtsprechung
OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 207/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Für jeden Fall zukünftiger Zuwiderhandlung" - Zur AGB-Kontrolle einer strafbewehrten Unterwerfungserklärung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Fehlender Hinweis auf Verschulden in strafbewehrten Unterlassungserklärungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschulden als Voraussetzung der Verwirkung von Vertragsstrafe bzw. Ordnungsgeld aufgrund einer unter Verstoß gegen die Preisangabenverordnung geschalteten Zeitungsannonce; Erfordernis der Herleitung der Aktivlegitimation aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ...
- info-it-recht.de
Die Formulierung "Für jeden Fall zukünftiger Zuwiderhandlung" in einem Unterlassungsvertrag ist wirksam vereinbart
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksame Unterlassungserklärung ohne Hinweis auf Verschulden - Einstandpflicht des Vertriebshändlers für erklärungswidrige Werbeanzeige des Herstellers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.09.2006 - 12 O 28/06
- OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 207/06
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 304
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.06.1972 - II ZR 101/70
Verwirkung einer Vertragsstrafe - Anspruch auf Unterlassen - Gegenstand einer …
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 207/06
Für beide Bestimmungen ist anerkannt, dass unabhängig vom Wortlaut die Verwirkung von Vertragsstrafe bzw. Ordnungsgeld ein Verschulden voraussetzt (zu § 339 BGB, BGH NJW 72, 1893 und 2264;… Palandt/Grüneberg, 66. Aufl., § 339 Rn. 4;… zu § 890 ZPO vgl. Zöller/Stöber, 26. Aufl., § 890 Rn. 5 mit Nachweisen). - BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
Senioren-Paß
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 207/06
Der BGH hat sich denn auch im Zusammenhang mit der Beurteilung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsverpflichtungen lediglich umgekehrt mit der Frage befasst, ob möglicherweise die Wiederholungsgefahr nicht entfalle, wenn abweichend vom üblichen in der Unterwerfungserklärungserklärung ausdrücklich von einer schuldhaften Zuwiderhandlung die Rede sei (GRUR 1982, 688, 691 - Seniorenpass; GRUR 1985, 155, 156 - Vertragsstrafe bis zu;… vgl. auch Teplitzky, WAV 9. Aufl., Kapitel 8 Rn. 29). - BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 207/06
Der BGH hat sich denn auch im Zusammenhang mit der Beurteilung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsverpflichtungen lediglich umgekehrt mit der Frage befasst, ob möglicherweise die Wiederholungsgefahr nicht entfalle, wenn abweichend vom üblichen in der Unterwerfungserklärungserklärung ausdrücklich von einer schuldhaften Zuwiderhandlung die Rede sei (GRUR 1982, 688, 691 - Seniorenpass; GRUR 1985, 155, 156 - Vertragsstrafe bis zu;… vgl. auch Teplitzky, WAV 9. Aufl., Kapitel 8 Rn. 29). - BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem …
Auszug aus OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 207/06
Je nach den Umständen des Falles könne dies sowohl bedeuten, dass das Verschuldenserfordernis abgedungen werden sollte, als auch, dass das gesetzliche Leitbild - als selbstverständlich - vorausgesetzt werde, und hat sich insoweit auf BGH NJW 1998, 2600, 2602 bezogen.
- BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
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Allerdings hat der Senat in der Entscheidung "Fotowettbewerb" eine zweite (anwaltliche) Abmahnung als notwendige Folge einer ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung eines Wettbewerbsverbandes angesehen und dem dort klagenden Verband einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag zugebilligt (BGHZ 52, 393, 400; so auch OLG Köln, Urt. v. 30.3.2007 - 6 U 207/06, juris Tz. 11; OLG Brandenburg WM 2008, 418;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2008 - 29 U 3592/08;… OLG München, Urt. v. 16.12.2008 - 20 U 36/08;… a.A. OLG Hamm, Urt. v. 17.1.2008 - 4 U 159/07, juris Tz. 24;… vgl. ferner MünchKomm.UWG/Ottofülling, § 12 Rdn. 164;… Hess in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 39). - AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15
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Eine Unterwerfungserklärung, die das Verschulden nicht erwähnt, sondern nur "für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe" bestimmt, ist so zu verstehen, dass nur eine schuldhafte Zuwiderhandlung die Verwirkung der Vertragsstrafe auslöst (so ausdrücklich OLG Köln, Urteil vom 30. März 2007 - 6 U 207/06 - zitiert nach juris). - OLG Köln, 10.11.2010 - 6 W 100/10
Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Verletzungsunterlassungsansprüchen
Die Befürchtung des Antragstellers (S. 17 der Antragsschrift), nach einem künftigen Verstoß werde der Antragsgegner (möglicherweise wahrheitswidrig) behaupten, dieser sei durch ausreichend belehrte Familienmitglieder erfolgt, so dass er aus der Unterlassungserklärung nicht hafte, findet in deren Text keine Grundlage; dem Wegfall der Wiederholungsgefahr steht es im Übrigen nicht entgegen, wenn eine Vertragsstrafe nur für den Fall schuldhafter Zuwiderhandlung nach § 339 S. 2 BGB (BGH, NJW 1972, 1893; NJW 1972, 2264;… Palandt / Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 339 Rn. 4, 15) versprochen wird (…Teplitzky, a.a.O., Kap. 8 Rn. 29; vgl. Senat, NJOZ 2008, 184 [186] = MD 2007, 961).