Rechtsprechung
OLG Hamburg, 26.10.2006 - 6 U 208/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsschutz eines Unterfrachtführers für Transportschäden aus einer eingedeckten Verkehrshaftungsversicherung; Verlust des Transportgutes während Beförderung auf dem Landtransport von Deutschland nach Belgien; Leistungsfreiheit einer Versicherungsgesellschaft bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.10.2005 - 419 O 69/05
- OLG Hamburg, 26.10.2006 - 6 U 208/05
- BGH, 18.03.2009 - IV ZR 293/06
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.2004 - IV ZR 291/03
Formularmäßige Abbedingung des Kündigungserfordernisses in der …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2006 - 6 U 208/05
Das hilft dem Versicherungsnehmer, Klarheit darüber zu gewinnen, ob der Versicherer aus der Obliegenheitsverletzung Rechte herleiten will oder nicht (BGH, TranspR 2005, 83, 85). - BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98
Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2006 - 6 U 208/05
Danach ist eine Klausel, deren Inhalt nur teilweise gegen die §§ 307 ff BGB verstößt, im Ganzen unwirksam (BGH NJW 2000, 1110, 1113 f;… Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., vor § 307 Rn. 8). - BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69
Transportgefahr - Risiken - Ruhender Zustand - Juwelierversicherung - Sorgfalt - …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2006 - 6 U 208/05
Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer Entscheidung zu der Kombination einer Transportversicherung mit einem weiteren umfassenden Versicherungsschutz im Rahmen einer Juwelier-, Reise- und Warenlagerversicherung klargestellt, dass bei der Frage, ob eine unter § 187 VVG fallende Versicherung vorliegt, nicht auf den Einzelfall abzustellen ist, sondern auf die angebotene Versicherung als Typ (VersR 1972, 85, 86).
- OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer eines …
Auch der BGH stellt in den Mittelpunkt seiner Begründung den Umstand, dass eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für sämtliche versicherten Risiken gelten sollte, nur einheitlich betrachtet werden könne (…vgl. BGH, a.a.O., 243; OLG Hamburg, Urteil vom 26.10.2006 - 6 U 208/05, BeckRS 2007, 12439). - OLG Hamburg, 08.03.2018 - 6 U 39/17
Deckungsklage eines Transportunternehmers nach Containerdiebstahl gegen …
Der Senat hat bereits in einem Urteil vom 26.10.2006, Az. 6 U 208/05, für eine kombinierte Versicherung noch zu Art. 187 VVG a.F. entschieden, dass die Abbedingung des Kündigungserfordernisses gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG (a.F.) in den Versicherungsbedingungen einer kombinierten Verkehrshaftungspolice gem. § 15 a VVG (a.F.) insgesamt unwirksam ist, wenn nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass der Verzicht auf die Kündigung nur für die Haftung als Frachtführer gilt (§ 187 VVG (a.F.)) und sich nicht auf die Haftung als Spediteur und Lagerhalter erstreckt " (OLG Hamburg, TranspR 2007, 258). - OLG Frankfurt, 19.10.2016 - 7 U 61/14
Ansprüche aus Transportversicherung bei Beschädigung durch Zoll (Eingriff von …
Dies gilt jedenfalls dann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1983, 949), wenn das Gütertransportrisiko typischerweise - wie vorliegend - nicht überwiegt (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 26.10.2006, 6 U 208/05).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 6 U 208/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 05.07.2005 - 8 O 653/04
- OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 6 U 208/05
- BGH, 18.12.2007 - XI ZR 209/06