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   OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05   

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OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05 (https://dejure.org/2006,6656)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.02.2006 - 6 U 213/05 (https://dejure.org/2006,6656)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 6 U 213/05 (https://dejure.org/2006,6656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 3, 4 Nr. 1 und Nr. 4; PAngV § 1; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 4; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Werbeaussagen betreffend die Bewerbung von Leistungsangeboten im Zusammenhang mit DSL-Internetzugängen; Zulässigkeit von Koppelungsangeboten; Pflicht zur Bezeichnung der Leistungsmerkmale bzw. Produkteigenschaften der entgeltlich abgegebenen ...

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Angebote mit DSL-Internetzugängen - «UEFA Champions League»

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 472
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05
    Es ist dem Kaufmann grundsätzlich - und unabhängig davon, ob ein Funktionszusammenhang zwischen den Waren oder Dienstleistungen besteht - gestattet, verschiedene Angebote miteinander zu verbinden; dies gilt auch dann, wenn ein Teil der auf diese Weise gekoppelten Waren oder Leistungen ohne gesondertes Entgelt abgegeben wird (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Koppelungsangebot II; BGH GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; BGH GRUR 2004, 343 - Playstation).

    Begrenzt wird die Zulässigkeit derartiger Koppelungsangebote durch eine auf die Vorschriften des UWG und der PAngV gestützte Missbrauchskontrolle, bei der sich die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit der Koppelungsangebote an den Gefahren orientieren, die von derartigen Geschäften ausgehen (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I), den Gefahren der unrichtigen Information, der unzureichenden Information (dazu BGH GRUR 2006, 164, 166 - Aktivierungskosten II), der unangemessenen unsachlichen Beeinflussung und der gezielten Behinderung von Mitbewerbern sowie der allgemeinen Marktbehinderung (Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 1.61 m.w.Nachw.).

    Eine Pflicht zur Bezeichnung der Leistungsmerkmale bzw. Produkteigenschaften der entgeltlich abgegebenen Waren oder Leistungen in der Bewerbung eines Koppelungsangebots bzw. einer Zugabe folgt insbesondere nicht aus dem Transparenzgebot (dazu BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 1.67).

    Ob etwas Anderes in bezug auf den unentgeltlichen Teil des Angebots gilt, ob der Werbende insoweit - wenn nicht zu einer Wertangabe (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I) - so doch zu einer genauen Beschreibung der unentgeltlich angebotenen Ware oder Dienstleistung verpflichtet ist (so Köhler, aaO § 4 UWG Rdn. 1.76), bedarf keiner Entscheidung, weil die Antragstellerin die fehlende Angabe von Leistungsmerkmalen in bezug auf den entgeltlichen Teil des Angebots beanstandet.

  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00

    Gesamtpreisangebot

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05
    Es ist dem Kaufmann grundsätzlich - und unabhängig davon, ob ein Funktionszusammenhang zwischen den Waren oder Dienstleistungen besteht - gestattet, verschiedene Angebote miteinander zu verbinden; dies gilt auch dann, wenn ein Teil der auf diese Weise gekoppelten Waren oder Leistungen ohne gesondertes Entgelt abgegeben wird (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Koppelungsangebot II; BGH GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; BGH GRUR 2004, 343 - Playstation).

    So wie der Werbende in Einzelangeboten über Leistungsmerkmale und Produkteigenschaften der angebotenen Ware nur die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen braucht, weil von dem Verbraucher erwartet werden kann, dass er sich die für seine Kaufentscheidung relevanten Informationen über die Ware im Übrigen selbst beschafft, bevor er den verlangten Preis für die beworbene Ware zahlt, so braucht er auch bei einem echten, aus mehreren entgeltlichen Waren oder Dienstleistungen bestehenden Gesamtpreisangebot über die einzelnen Bestandteile des Angebots nur die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen (vgl. dazu BGH GRUR 2003, 538, 540 - Gesamtpreisangebot; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 1.76).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05
    Es ist dem Kaufmann grundsätzlich - und unabhängig davon, ob ein Funktionszusammenhang zwischen den Waren oder Dienstleistungen besteht - gestattet, verschiedene Angebote miteinander zu verbinden; dies gilt auch dann, wenn ein Teil der auf diese Weise gekoppelten Waren oder Leistungen ohne gesondertes Entgelt abgegeben wird (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Koppelungsangebot II; BGH GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; BGH GRUR 2004, 343 - Playstation).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00

    Buchclub-Kopplungsangebot

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05
    Es ist dem Kaufmann grundsätzlich - und unabhängig davon, ob ein Funktionszusammenhang zwischen den Waren oder Dienstleistungen besteht - gestattet, verschiedene Angebote miteinander zu verbinden; dies gilt auch dann, wenn ein Teil der auf diese Weise gekoppelten Waren oder Leistungen ohne gesondertes Entgelt abgegeben wird (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Koppelungsangebot II; BGH GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; BGH GRUR 2004, 343 - Playstation).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05
    Begrenzt wird die Zulässigkeit derartiger Koppelungsangebote durch eine auf die Vorschriften des UWG und der PAngV gestützte Missbrauchskontrolle, bei der sich die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit der Koppelungsangebote an den Gefahren orientieren, die von derartigen Geschäften ausgehen (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I), den Gefahren der unrichtigen Information, der unzureichenden Information (dazu BGH GRUR 2006, 164, 166 - Aktivierungskosten II), der unangemessenen unsachlichen Beeinflussung und der gezielten Behinderung von Mitbewerbern sowie der allgemeinen Marktbehinderung (Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 1.61 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91

    Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05
    An der Unzulässigkeit eines unbestimmten Klageantrags ändert auch ein für sich genommen ausreichend bestimmter "insbesondere"-Zusatz nichts (BGH GRUR 1993, 565, 566 - Faltenglätter; Köhler aaO Rdn. 2.46).
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01

    Play Station

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05
    Es ist dem Kaufmann grundsätzlich - und unabhängig davon, ob ein Funktionszusammenhang zwischen den Waren oder Dienstleistungen besteht - gestattet, verschiedene Angebote miteinander zu verbinden; dies gilt auch dann, wenn ein Teil der auf diese Weise gekoppelten Waren oder Leistungen ohne gesondertes Entgelt abgegeben wird (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Koppelungsangebot II; BGH GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; BGH GRUR 2004, 343 - Playstation).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 219/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens einer Vergütung "auf einer der nächsten

    Nicht dazu gehören aber Informationen über den in Aussicht gestellten Vorteil selbst (BGH, GRUR 2010, 1185 = WRP 2009, 1503 [Rn. 14] - Totalausverkauf; Senat, MMR 2006, 472; Steinbeck, WRP 2008, 1046 [1047]; Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 4.15; Harte / Henning / Bruhn , a.a.O., Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 6/09

    Unterlassung von unlauterer Werbung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen in Form von

    Der Begriff der Bedingungen erstreckt sich nicht auf den Wert oder die Eigenschaften einer Zugabe oder den Preis oder die Eigenschaften der zu erwerbenden Ware (so für Koppelungsangebote OLG Köln MMR 2006, 472, 472 - UEFA-Champions-League; Köhler a.a.O. Rn. 4.15).
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