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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5235
OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08 (https://dejure.org/2009,5235)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2009 - 6 U 213/08 (https://dejure.org/2009,5235)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 6 U 213/08 (https://dejure.org/2009,5235)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Arzneimittelpreisbindung im grenzüberschreitenden Versandhandel

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Arzneimittelpreisbindung im grenzüberschreitenden Versandhandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung ausländischer Versandapotheken an die deutschen Arzneimittelpreise; Medikamenten-Versandhandel ausländischer Apotheken in Deutschland; Preisbindung ausländischer Versandapotheken; Anwendung deutschen Rechts auf vom Ausland aus erfolgende Dienstleistungen im ...

  • rewis.io
  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Zur Frage der Anwendbarkeit der AMPreisV auf den grenzüberschreitenden Versandhandel mit Arzneimitteln

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Zur Frage der Anwendbarkeit der AMPreisV auf den grenzüberschreitenden Versandhandel mit Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Bindung ausländischer Apotheken an deutsches Preisrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausländische (Versand-) Apotheken nicht an deutsches Arzneimittelpreisrecht gebunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 79 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 6 U 26/07

    Arzneimittelpreise: Geltung von Festpreisen für Arzneimittel im

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08
    a) Dabei hat die Kammer die Konstellation des Streitfalles wie einen Versand der Arzneimittel durch die niederländische Apotheke N B.V. an die deutschen Kunden der Beklagten bewertet und insoweit die auch von den Oberlandesgerichten Frankfurt am Main (GRUR-RR 2008, 306 = WRP 2008, 969) und Hamburg (Urt. v. 19.02.2009 - 3 U 225/06, vorgelegt als Anl. 27 = Bl. 232 ff. d.A. und in juris veröffentlicht) vertretene Auffassung zu Grunde gelegt, dass die deutschen Arzneimittelpreisvorschriften auf den Medikamenten-Versandhandel ausländischer Apotheken ebenfalls anzuwenden seien.

    Vor diesem Hintergrund erscheinen die vom Landgericht geteilten Schutzzweckerwägungen der Befürworter einer Preisbindung ausländischer Versandapotheken (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 306 [307]; OLG Hamburg, S. 17 [Bl. 248 d.A.]; Mand, PharmR 2008, 582 [585]) nicht durchgreifend: Das deutsche Arzneimittelpreisrecht schloss es schon vor der Zulassung des Versands von Arzneimitteln durch ausländische Apotheken nicht aus, dass (parallel- oder re-) importierte Arzneimittel auf der Einzelhandelsstufe preisgünstiger waren als im Inland hergestellte Präparate, die bis zur Abgabe durch die Apotheke das Inland nicht verlassen haben.

  • OLG Hamm, 21.09.2004 - 4 U 74/04

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Arzneimittelversand einer niederländischen Apotheke

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08
    Nach Abwägung der dafür angeführten Gründe und der insbesondere vom Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 21.09.2004 - 4 U 74/04, MMR 2005, 101) und (im Zusammenhang mit der Versagung einer Herstellerrabatterstattung gemäß § 130a Abs. 1 SGB V) vom Bundessozialgericht (Urt. v. 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R, PharmR 2008, 595, hier zitiert nach juris) vorgebrachten Gegengründe vermag sich der Senat dieser Auffassung indessen nicht anzuschließen (vgl. zum Streitstand auch Kappes, WRP 2009, 250 m.w.N.).

    Diese Annahme einer in mehrfacher Hinsicht (nämlich bezüglich der Regeln zum Versandhandel wie auch bezüglich der üblichen Apothekenbetriebsvorschriften) weit ausgelegten gesetzlichen Verweisung überzeugt nicht: Hätte das GMG den Apotheken des Europäischen Wirtschaftsraumes, die "für den Versandhandel nach ihrem nationalen Recht, soweit es dem deutschen Apothekenrecht im Hinblick auf die Vorschriften zum Versandhandel entspricht, oder nach dem deutschen Apothekengesetz befugt" sind (§ 73 Abs. 1 Nr. 1a), nicht nur (über die harmonisierten Bestimmungen für Fernabsatzverträge gemäß §§ 312a ff. BGB hinaus) die tatsächliche Einhaltung der besonderen deutschen Sicherheitsstandards gemäß § 11a ApoG (vgl. insoweit BGH, GRUR 2008, 275 = WRP WRP 2008, 356 [Rn. 23 ff.]), sondern auch eine Bindung an die AMPreisV auferlegen wollen, wäre schon aus Gründen der Rechtsklarheit eine deutlichere Bezugnahme auf das inländische Preisrecht und nicht nur auf die für den "üblichen Apothekenbetrieb ... geltenden Vorschriften" (die nachfolgend sogar ausdrücklich von den Sondervorschriften für den Versandhandel unterschieden werden) zu erwarten gewesen (vgl. zu Systematik und Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Neuregelung eingehend OLG Hamm, MMR 2005, 101 [102 f.]; BSG, a.a.O. [Rn. 24 ff.] m.w.N.).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08
    Der Sache nach zu Recht haben sich die Beklagten vielmehr auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.03.2008 - 3 C 27/07, BVerwGE 131, 1 = NVwZ 2008, 1238) berufen, das die Geschäftsidee für rechtlich zulässig gehalten (und deshalb die Aufhebung einer ordnungsbehördlichen Untersagungsverfügung durch das OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt) hat, in Drogeriemärkten einen Bestell- und Abholservice für Medikamente einzurichten, bei dem in Sammelboxen Bestellscheine gesammelt, an eine niederländische Apotheke weitergeleitet, die bestellten Arzneimittel an die Filiale versandt und dort bis zur Abholung durch den Kunden aufbewahrt werden.
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08
    Nach Abwägung der dafür angeführten Gründe und der insbesondere vom Oberlandesgericht Hamm (Urt. v. 21.09.2004 - 4 U 74/04, MMR 2005, 101) und (im Zusammenhang mit der Versagung einer Herstellerrabatterstattung gemäß § 130a Abs. 1 SGB V) vom Bundessozialgericht (Urt. v. 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R, PharmR 2008, 595, hier zitiert nach juris) vorgebrachten Gegengründe vermag sich der Senat dieser Auffassung indessen nicht anzuschließen (vgl. zum Streitstand auch Kappes, WRP 2009, 250 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08
    Der Senat hat erwogen, ob sich aus den Gesichtspunkten, die für eine Anwendung deutschen Rechts auf vom Ausland aus erfolgende Dienstleistungen im Bereich eines regulierten Berufs sprechen (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BGH GRUR 2007, 245 = WRP 2007, 174 - Schulden Hulp), etwas anderes ergibt.
  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08
    a) Dabei hat die Kammer die Konstellation des Streitfalles wie einen Versand der Arzneimittel durch die niederländische Apotheke N B.V. an die deutschen Kunden der Beklagten bewertet und insoweit die auch von den Oberlandesgerichten Frankfurt am Main (GRUR-RR 2008, 306 = WRP 2008, 969) und Hamburg (Urt. v. 19.02.2009 - 3 U 225/06, vorgelegt als Anl. 27 = Bl. 232 ff. d.A. und in juris veröffentlicht) vertretene Auffassung zu Grunde gelegt, dass die deutschen Arzneimittelpreisvorschriften auf den Medikamenten-Versandhandel ausländischer Apotheken ebenfalls anzuwenden seien.
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 205/04

    Versandhandel mit Arzneimitteln

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08
    Diese Annahme einer in mehrfacher Hinsicht (nämlich bezüglich der Regeln zum Versandhandel wie auch bezüglich der üblichen Apothekenbetriebsvorschriften) weit ausgelegten gesetzlichen Verweisung überzeugt nicht: Hätte das GMG den Apotheken des Europäischen Wirtschaftsraumes, die "für den Versandhandel nach ihrem nationalen Recht, soweit es dem deutschen Apothekenrecht im Hinblick auf die Vorschriften zum Versandhandel entspricht, oder nach dem deutschen Apothekengesetz befugt" sind (§ 73 Abs. 1 Nr. 1a), nicht nur (über die harmonisierten Bestimmungen für Fernabsatzverträge gemäß §§ 312a ff. BGB hinaus) die tatsächliche Einhaltung der besonderen deutschen Sicherheitsstandards gemäß § 11a ApoG (vgl. insoweit BGH, GRUR 2008, 275 = WRP WRP 2008, 356 [Rn. 23 ff.]), sondern auch eine Bindung an die AMPreisV auferlegen wollen, wäre schon aus Gründen der Rechtsklarheit eine deutlichere Bezugnahme auf das inländische Preisrecht und nicht nur auf die für den "üblichen Apothekenbetrieb ... geltenden Vorschriften" (die nachfolgend sogar ausdrücklich von den Sondervorschriften für den Versandhandel unterschieden werden) zu erwarten gewesen (vgl. zu Systematik und Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Neuregelung eingehend OLG Hamm, MMR 2005, 101 [102 f.]; BSG, a.a.O. [Rn. 24 ff.] m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.09.2005 - 6 W 112/05

    Preisbindungswidrige Ausgabe von Gutscheinen bei Kauf preisgebundener

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08
    Das Landgericht hat die Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung auf einen Verstoß gegen die als Marktverhaltensregel im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG anzusehende (Senat, GRUR 2006, 88) Bindung der Apothekenpreise nach § 78 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 2 AMG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 3 Abs. 1 S. 1 AMPreisV (wonach die Apotheken bei Abgabe von Fertigarzneimitteln einen Festzuschlag von 3 % auf den Netto-Hersteller- oder Großhandelspreis zuzüglich 8, 10 EUR sowie die Umsatzsteuer zu erheben haben) gestützt.
  • LG Köln, 23.10.2008 - 31 O 353/08

    Bei dem Versand von Arzneimitteln ist die Arzneimittelpreisverordnung zu

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.10.2008 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 353/08 - abgeändert:.
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 213/08
    Dies gilt um so mehr, als die Arzneimittelpreisverordnung als klassisches hoheitliches Eingriffsrecht nach dem völkerrechtlichen Territorialitätsprinzip für außerhalb Deutschlands vertriebene Medikamente nicht gilt (BSG, a.a.O. [Rn. 23] m.w.N.), so dass neben den ausländischen Herstellern bei Verkäufen im Ausland auch die Importeure von Arzneimitteln ihre Abgabepreise frei bestimmen dürfen und infolgedessen ohnehin ein Preiswettbewerb - auch auf der Einzelhandelsstufe - zwischen inländischen Medikamenten und Importarzneimitteln stattfindet (BGHZ 129, 53 [54] = GRUR 1995, 618 = WRP 1995, 713 - Importarzneimittel; BSG, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 17.02.2011 - 2 U 65/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonberatung beim Versandhandel mit Medikamenten;

    Soweit die Ansicht vertreten wird, ausländische Versandapotheken seien nicht an das deutsche Arzneimittelpreisrecht gebunden (etwa OLG Köln, APR 2009, 109 nach juris; BSGE 101, 161 = MedR 2009, 619, bei juris Rz. 23 f.]), ist der Senat (a.a.O., bei juris Rz. 50) dem nicht gefolgt (ebenso OLG München, Urteil vom 29. Juli 2009 - 29 U 3744/08).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 77/09

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Abgabe von Arzneimitteln über einen

    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Köln, PharmR 2010, 197 = APR 2009, 109).
  • OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12

    Verstoß des Apothekers gegen die Arzneimittelpreisbindung durch Beteiligung an

    Denn in dem dort zu entscheidenden Fall geht es um eine niederländische Präsenzapotheke, die Arzneimittel direkt an die Kunden versendet, während es hier darum geht, ob der Verfügungsbeklagte aufgrund seiner Einbindung in den Bestellvorgang Abgebender und daher § 78 AMG anzuwenden ist, obwohl er die Bestellung durch den Kunden nur vermittelt (bejahend OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09, juris Rn. 93 ff.; a. A. OLG Köln, Urteil vom 8. Mai.2009 - 6 U 213/08, juris Rn. 18 ff.).

    Nach dem Gesetzeszweck (vgl. § 1 AMG) ist mit Abgabe die körperliche Überlassung der Arzneimittel unmittelbar an denjenigen gemeint, der sie für sich verbrauchen will, durch denjenigen, der vor Übergabe an den Verbraucher letztmals Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel zu prüfen hat; gleich, ob die Arzneimittel nicht in eigenem Namen in Rechnung gestellt und ggf. Zahlungen nur für Dritte vereinnahmt werden (vgl. OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09, a. a. O. Rn. 94; a. A. OLG Köln, Urteil vom 8. Mai. 2009 - 6 U 213/08, a. a. O. Rn. 20).

    Ob der Verbraucher erkennt, dass Verkäufer die niederländische Apotheke ist (darauf abstellend OLG Köln, Urteil vom 8. Mai.2009 - 6 U 213/08, a. a. O. Rn. 20, unter Hinweis auf die "Pick-up-point"-Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07, juris Rn. 17) erscheint dem Senat nicht entscheidend.

  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 126/09

    Wettbewerbsverstoß: Bonusangebote der niederländischen Versandapotheke DocMorris

    Zur Begründung hat sie insbesondere auf die Urteile des OLG Hamm vom 21. September 2004, Az. 4 U 74/04, (MMR 2005, 101 ff. = Anlage B 4 = Anlage BK 2), des OLG Köln vom 8. Mai 2009, Az. 6 U 213/08 (= Anlage B 12 = Anlage BK 3) und des BSG vom 28. Juli 2008, Az. B 1 KR 4/08 R, (PharmR 2008, 595 ff., Anlage B 3 = Anlage BK 1) Bezug genommen.
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 66/09

    Wettbewerbsverstoß einer niederländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit

    Dass der Bezugspunkt dieses Vertriebssystems sich auf ein größeres, wenngleich durch Rezeptpflicht streng eingekreistes Sortiment bezieht, ändert danach an der notwendigen Produktbezogenheit dieser Werbung nichts (im Ergebnis ebenso HansOLG Hamburg a.a.O. [juris. Tz. 106]; a.A. OLG Köln APR 2009, 109 [juris Tz. 21], da ein 10 %iger Preisvorteil dort nicht als außergewöhnliche Herabsetzung des Normalpreises, sondern nur als Werbung für den besonderen geldwerten Vorteil im Vergleich zu üblichen inländischen Arzneimittelpreisen verstanden werde).

    aa) Soweit die Ansicht vertreten wird, ausländische Versandapotheken seien nicht an das deutsche Arzneimittelpreisrecht gebunden (etwa OLG Köln APR 2009, 109 nach juris; BSG MedR 2009, 619 [juris Tz. 23 f.]), kann dem nicht gefolgt werden (ebenso OLG München U. v. 29.07.2009 - 29 U 3744/08 [III. 2.]).

  • OLG München, 28.10.2010 - 6 U 2657/09

    Wettbewerbsverstöße bei der Abgabe von - verschreibungspflichtigen -

    Zu Ziff. I Buchst. a des Tenors : Die deutsche Arzneimittelpreisverordnung sei bei Arzneimittellieferungen aus dem Ausland unanwendbar, und zwar unabhängig davon, ob sie im Versandhandel oder im Wege der Abholung erfolge (diverse Verweise auf Rechtsprechung, v. A. auf OLG Köln vom 8.5.2009, Az. 6 U 213/08), also gelte sie auch nicht für den Abholservice, wie ihn die Beklagte anbiete.

    soweit sich die Beklagte auf das Urteil des OLG Köln vom 8.5.2009, Az. 6 U 213/08, berufe, sei der Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 113/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung ausländischer Versandapotheken mit

    aa) Eine gegenteilige Auffassung hat der Senat allerdings früher im Anschluss an Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSGE 101, 161 = PharmR 2008, 595) und des Oberlandesgerichts Hamm (MMR 2005, 101) für Fälle der Bestellung und Kurierlieferung von in den Niederlanden verkauften Arzneimitteln über deutsche Apotheken vertreten (PharmR 2010, 197 = MD 2010, 77 - Holland-Preise).
  • OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13

    Bindung von Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen

    aa) Soweit der Senat früher im Anschluss an Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSGE 101, 161 = PharmR 2008, 595) und des Oberlandesgerichts Hamm (MMR 2005, 101) für Fälle der Bestellung und Kurierlieferung von in den Niederlanden verkauften Arzneimitteln über deutsche Apotheken (PharmR 2010, 197 = MD 2010, 77 - Holland-Preise) eine andere Auffassung vertreten hatte, wird daran angesichts der gesetzlichen Neuregelung und der Entscheidung des vom Bundesgerichtshof (NJW 2010, 3724 = GRUR 2010, 1130 = WRP 2010, 1485 - Sparen Sie beim Medikamentenkauf) angerufenen Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 (BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) - nicht mehr festgehalten.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2010 - I-6 U 213/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13703
OLG Hamm, 07.06.2010 - I-6 U 213/08 (https://dejure.org/2010,13703)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2010 - I-6 U 213/08 (https://dejure.org/2010,13703)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - I-6 U 213/08 (https://dejure.org/2010,13703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1811
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.05.2003 - VI ZR 312/02

    Haftung des mit der Ermittlung des Verkehrswerts im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2010 - 6 U 213/08
    Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gericht und dem Sachverständigen sind öffentlich-rechtlicher und nicht privatrechtlicher Natur (BGH NJW 2003, 2825, 2826).
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Rechtsprechung
   KG, 02.10.2009 - 6 U 213/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31839
KG, 02.10.2009 - 6 U 213/08 (https://dejure.org/2009,31839)
KG, Entscheidung vom 02.10.2009 - 6 U 213/08 (https://dejure.org/2009,31839)
KG, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - 6 U 213/08 (https://dejure.org/2009,31839)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Nachweis des äußeren Bildes eines Nachschlüsseldiebstahls

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1077
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05

    Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein

    Auszug aus KG, 02.10.2009 - 6 U 213/08
    Zum Nachweis des äußeren Bildes des behaupteten Einbruchdiebstahls gehört - neben dem Entwendungsnachweis (BGH VersR 2007, 241 und 2007, 102) - die hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Ausführung der Tat mit einem falschen Schlüssel.
  • OLG Köln, 21.01.2003 - 9 U 170/01

    Ersatz für aus der Wohnung des Versicherten entwendete Gegenstände; Vortragen

    Auszug aus KG, 02.10.2009 - 6 U 213/08
    Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bejaht nämlich ein Recht des Mieters, weitere Schlüssel zu fertigen (OLG Stuttgart VersR 1983, 745; OLG Hamm VersR 1980, 737; OLG Köln r+s 2003, 113; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 535 Rn. 473; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AERB 87 Rn. 10; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., D V Rn. 6; Rüffer in Beckmann/Matuschke-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 33 Rn. 21).
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus KG, 02.10.2009 - 6 U 213/08
    Zum Nachweis des äußeren Bildes des behaupteten Einbruchdiebstahls gehört - neben dem Entwendungsnachweis (BGH VersR 2007, 241 und 2007, 102) - die hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Ausführung der Tat mit einem falschen Schlüssel.
  • OLG Stuttgart, 29.09.1982 - 4 U 109/82

    Definition " falscher Schlüssel " bei einem versicherungsrechtlichen

    Auszug aus KG, 02.10.2009 - 6 U 213/08
    Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bejaht nämlich ein Recht des Mieters, weitere Schlüssel zu fertigen (OLG Stuttgart VersR 1983, 745; OLG Hamm VersR 1980, 737; OLG Köln r+s 2003, 113; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 535 Rn. 473; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AERB 87 Rn. 10; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., D V Rn. 6; Rüffer in Beckmann/Matuschke-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 33 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 16.11.1979 - 20 U 182/79
    Auszug aus KG, 02.10.2009 - 6 U 213/08
    Die herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bejaht nämlich ein Recht des Mieters, weitere Schlüssel zu fertigen (OLG Stuttgart VersR 1983, 745; OLG Hamm VersR 1980, 737; OLG Köln r+s 2003, 113; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 535 Rn. 473; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AERB 87 Rn. 10; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., D V Rn. 6; Rüffer in Beckmann/Matuschke-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 33 Rn. 21).
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen

    Da allgemein die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen die versicherte wahrscheinlicher ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 607; BGH VersR 1991, 297; Senat r+s 2005, 335, dazu Rixecker ZfS 2006, 463; BGH VersR 2005, 1077; KG VersR 2010, 1077; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 5 VHB 2000 Rn 4).
  • OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der

    Denn nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen (vgl. Bl. 4 f. der beigezogenen Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Dresden zum Az. 103 UJs 16274/13) waren die Türen und Fenster des Wohnhauses unversehrt und auch keine anderen Spuren festzustellen, die für ein gewaltsames Eindringen in das Gebäude sprachen (vgl. KG VersR 2010, 1077).

    Da allgemein die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen die versicherte wahrscheinlicher ist (vgl. BGH, VersR 1991, 543; OLG Hamm, VersR 2000, 357; KG, VersR 2010, 1077; Beckmann u.a., VersR-Handbuch, 3. Aufl., § 23 Rz. 217 m.w.N.).

  • LG Dortmund, 31.01.2011 - 2 S 63/10

    Voraussetzungen für einen von den allgemeinen Versicherungsbedingungen gedeckten

    Da Einbruchspuren am Tresor fehlen, kann die Klägerin den erforderlichen Mindestbeweis für eine versicherte Entwendung nur führen, wenn von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die unversicherten unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen sind und sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (KG VersR 2010, 1077; OLG Frankfurt VersR 2010, 904; OLG Köln VersR 2005, 1077; OLG Karlsruhe zfs 2006, 34) für eine versicherte Begehungsweise folgern lässt (OLG Saarbrücken zfs 2003, 246; OLG Hamm VersR 1997, 1229).
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