Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Sortenschutzrechte: Beurteilungsgrundlage für die Übereinstimmung der Merkmale einer als verletzend angesehenen Pflanze mit einer geschützten Pflanze; Auskunftsanspruch zur Bezifferung des Schadenersatzanspruchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Übereinstimmung der Merkmale einer als verletzend angesehenen Pflanze mit den Merkmal des Klagesortenschutzrechts; Sachverständigengutachten als Grundlage einer Gerichtsentscheidung; Vorgeschriebene Untersuchungsmenge bei der Begutachtung von Callumnen; ...
- Judicialis
SortG § 2 Nr. 1a; ; EGSVO Art. 5 Abs. 2; ; VO (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Grundsätze zur Beurteilung der Übereinstimmung von Merkmalen einer als verletzend angesehenen Pflanze mit den Merkmalen des Klagesortenschutzrechtes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 12.09.2003 - 7 O 810/00
- OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03
- BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 283
- GRUR-RR 2006, 248 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
Steiner
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03
aa) Die für einen Prozessbeteiligten ungünstigen Feststellungen und Erkenntnisse eines Sachverständigen in einem früheren Vorgang zwischen anderen Beteiligten mit unterschiedlichem Untersuchungsgegenstand stellen für sich genommen ebenso wenig einen Ablehnungsgrund dar, wie die für einen Prozessbeteiligten ungünstige Rechtsauffassung eines Richters in einem früheren Rechtsstreit zwischen anderen Parteien oder eine (vorgreifende) wissenschaftliche Stellungnahme eines Richters ohne Bezug zu der jeweiligen Rechtssache (BVerfG NJW 1997, 1500). - BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03
Die Mitwirkung des Sachverständigen in einem früheren Verfahren kann daher seine Ablehnung nur rechtfertigen, wenn zusätzliche konkrete Umstände vorliegen, die ergeben, dass der Sachverständige nicht bereit ist, seine frühere Meinung kritisch zu überprüfen und das Vorbringen der Prozessbeteiligten unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen (BAG NJW 1993, 879). - BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03
Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Gutachters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230 m.w.Nachw.).
- BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04
Melanie
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in GRUR-RR 2004, 283 veröffentlicht ist, hat den Streitfall im Ergebnis und überwiegend auch in der Begründung zutreffend beurteilt. - LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 4a O 347/03
Kapmargeriten (Sortenschutz)
Im Gegensatz dazu hat nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Beurteilung der Übereinstimmung der Merkmale einer als verletzend angesehenen Pflanze mit den Merkmalen des Klagesortenschutzrechts nicht nach den Grundsätzen des Bundessortenamtes zu erfolgen, sondern durch einen botanischen Vergleich der jeweiligen Merkmale, wobei das Oberlandesgericht Karlsruhe allerdings seinerzeit lediglich über den Fall einer identischen Verwirklichung aller Ausprägungsmerkmale der Klagesorte durch das beanstandete Pflanzenmaterial zu entscheiden hatte (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 283 - Botanischer Vergleich).Der im Bereich nationaler Schutzrechtsverletzung allgemein anerkannte Grundsatz, dass der Verletzer dem Schutzrechtsinhaber bei einer schuldhaften Schutzrechtsverletzung die zur Bezifferung des Schadensersatz erforderlichen Tatsachen in geordneter Aufstellung mitzuteilen hat, gilt auch bei schuldhafter Verletzung eines Gemeinschaftssortenschutzrechtes (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 283 - Botanischer Vergleich;… Keukenschrijver, a.a.O., Vorb § 37, Rdn. 5).
- OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 94/05
Schadensersatz wegen Verletzung schuldhafter Verletzung der Rechte einer …
Aus diesem Grunde ist es auch nicht immer möglich, ausschließlich aufgrund eines sog. botanischen Vergleichs der der Beschreibung einer geschützten Sorte entnommenen Merkmale mit den Merkmalen eines angegriffenen Pflanzenmaterials eine Sortenschutzverletzung festzustellen ( so aber OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 283, 284 - Botanischer Vergleich). - OLG Düsseldorf, 03.07.2015 - 15 U 75/14
Bestimmung des Schutzbereichs einer national oder gemeinschaftsrechtlich …
Deshalb ist es auch nicht immer möglich, ausschließlich aufgrund eines sog. botanischen Vergleichs der der Beschreibung einer geschützten Sorte entnommenen Merkmale mit den Merkmalen eines angegriffenen Pflanzenmaterials eine Sortenschutzverletzung festzustellen (OLG Düsseldorf, I-2 U 94/05, Urteil v. 21.12.2006, Tz. 42 - zitiert nach iuris; a.A.: OLG Karlsruhe GRUR-RR 2004, 283, 284 - Botanischer Vergleich). - OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 2 U 155/02
Sortenschutz und Bestimmung des Toleranzbereichs einer Klagesorte bei …
Zur Überprüfung auf ihre mangelnde Unterscheidbarkeit von der Ursprungssorte im Sinne der Art. 7, 13 Abs. 5 Buchstabe b GSortV sind die angegriffenen Pflanzen nicht mit der geschützten Sorte entsprechendem Pflanzenmaterial, sondern mit den in der Sortenbeschreibung angegebenen Ausprägungsmerkmalen der Schutz beanspruchenden Sorte zu vergleichen (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 283 ff. - Botanischer Vergleich).
Rechtsprechung
KG, 06.01.2004 - 6 U 216/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.07.2003 - 17 O 408/02
- KG, 06.01.2004 - 6 U 216/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.1965 - II ZR 25/63
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen unrichtiger Auskunft über die Menge …
Auszug aus KG, 06.01.2004 - 6 U 216/03
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1965, 451, 452) räumt die bloße Erkennbarkeit unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers den Vorwurf einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung nicht aus. - OLG Düsseldorf, 03.12.1996 - 4 U 226/95
Keine erneute Belehrungspflicht nach ergänzenden Angaben
Auszug aus KG, 06.01.2004 - 6 U 216/03
Eine Treuwidrigkeit kann dem Versicherer nicht schon dann vorgehalten werden, wenn dieser sich die Kenntnis von der anzeigepflichtigen Tatsache hätte verschaffen können (ebenso OLG Celle, VersR 1995, 1347; OLG Köln, VersR 1996, 449; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 1393). - OLG Celle, 10.11.1994 - 8 U 162/93
Falsche Angaben zu Vorschäden und zum Kaufpreis L
Auszug aus KG, 06.01.2004 - 6 U 216/03
Eine Treuwidrigkeit kann dem Versicherer nicht schon dann vorgehalten werden, wenn dieser sich die Kenntnis von der anzeigepflichtigen Tatsache hätte verschaffen können (ebenso OLG Celle, VersR 1995, 1347; OLG Köln, VersR 1996, 449; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 1393). - OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94
Fahrzeug; Laufleistung; Schadensanzeige; Leistungsbefreiung; …
Auszug aus KG, 06.01.2004 - 6 U 216/03
Eine Treuwidrigkeit kann dem Versicherer nicht schon dann vorgehalten werden, wenn dieser sich die Kenntnis von der anzeigepflichtigen Tatsache hätte verschaffen können (ebenso OLG Celle, VersR 1995, 1347; OLG Köln, VersR 1996, 449; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 1393). - BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92
Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen
Auszug aus KG, 06.01.2004 - 6 U 216/03
Einer solchen positiven Kenntnis ist der Fall gleichzustellen, dass sich der Versicherungsnehmer bei der Beantwortung der ihm gestellten Fragen mit hinreichender Deutlichkeit auf eine frühere Mitteilung an den Versicherer bezieht (vgl. BGH, VersR 1993, 1089, 1090), wie das hier mit der Angabe der genannten Schaden-Nr. geschehen ist.
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2005 - L 6 U 216/03 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 24.06.2004 - S 2 U 5/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2005 - L 6 U 216/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2005 - L 6 U 216/03
Denn über einen Widerspruch gegen Beitragsbescheide hat die Beklagte nicht entschieden und Beitragsbescheide werden auch nicht Gegenstand eines Verfahrens über die Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen UV (vgl. BSGE 91, 128 Rn. 8). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 54/02
Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungspflicht in gesetzlicher …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2005 - L 6 U 216/03
SG und Beklagte haben zutreffend entschieden, dass der Kläger als selbständiger Betreuer kraft Gesetzes in der gesetzlichen UV versichert ist (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 2003 - L 17 U 54/02; Urteil des LSG Berlin vom 12. September 2002 - L 3 U 20/01). - LSG Berlin, 12.09.2002 - L 3 U 20/01
Maßgeblichkeit der Zweckbestimmung oder Tätigkeit für den Versicherungsschutz von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2005 - L 6 U 216/03
SG und Beklagte haben zutreffend entschieden, dass der Kläger als selbständiger Betreuer kraft Gesetzes in der gesetzlichen UV versichert ist (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 2003 - L 17 U 54/02; Urteil des LSG Berlin vom 12. September 2002 - L 3 U 20/01).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 9 U 315/04
Tätigkeit eines Berufsbetreuers als Wohlfahrtspflege im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. …
Die vom Berufungskläger ausgeübte Tätigkeit rechnet auch zur Wohlfahrtspflege im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Das erkennende Gericht teilt insoweit die Auffassung des LSG Berlin (Urteil vom 12. September 2002, L 3 U 20/01) und des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. Mai 2003, L 17 U 54/02), der sich auch der 6. Senat des erkennenden Gerichts angeschlossen hat (Beschluss vom 13. Januar 2005, L 6 U 216/03;… zustimmend auch Kruschinsky in Brackmann, Handbuch des Sozialversicherungsrechts - Gesetzliche Unfallversicherung, § 2 Rdnr. 540 a).