Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.06.2010 - I-6 U 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2614
OLG Köln, 11.06.2010 - I-6 U 23/10 (https://dejure.org/2010,2614)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.2010 - I-6 U 23/10 (https://dejure.org/2010,2614)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - I-6 U 23/10 (https://dejure.org/2010,2614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Irreführung durch Bezeichnung einer veränderten Neuausgabe eines seltenen Bildbande0s als Original - Helmut Newton: Sumo

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung der Verbraucher durch Bewerbung des kostengünstigen, identischen Nachdrucks eines seltenen und wertvollen Buchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5
    Irreführung der Verbraucher durch Bewerbung des kostengünstigen, identischen Nachdrucks eines seltenen und wertvollen Buchs

  • rechtsportal.de

    UWG § 5
    Irreführung der Verbraucher durch Bewerbung des kostengünstigen, identischen Nachdrucks eines seltenen und wertvollen Buchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung bei Buch-Neuausgabe

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "Helmut Newton: SUMO" - Irreführung durch Ankündigung eines veränderten Nachdrucks als Wiederauflage der Originalausgabe

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführende Werbung für Neuauflage eines berühmten Bildbandes

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung bei Ankündigung einer Buch-Neuausgabe

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ankündigung eines veränderten Buch-Nachdrucks als Originalausgabe irreführend

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Werbung für veränderten Nachdruck eines Buches darf nicht den Eindruck der inhaltlichen Übereinstimmung mit dem Originalwerk hervorrufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 441
 
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21984
LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10 (https://dejure.org/2012,21984)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.05.2012 - L 6 U 23/10 (https://dejure.org/2012,21984)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - L 6 U 23/10 (https://dejure.org/2012,21984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10
    Ein rein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang reicht nicht aus (so schon BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23; Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10
    Dabei muss die für die Zurechnung maßgebliche Handlungstendenz durch objektiv feststellbare Umstände gestützt werden, deren tatsächliche Grundlagen im Sinne des so genannten Vollbeweises sicher feststehen müssen (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen dieses Beweismaßstabs BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 - SozR § 548 Nr. 84; Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2.
  • BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88

    Gemischte Tätigkeit - Unfallversicherungsschutz - SelbstgeschaffeneGefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10
    Überdies entfiele ein Versicherungsschutz auch deshalb, weil der Umgang mit der Matte der freien Entscheidung der Klägerin oblag und sich bei der hier gegebenen Vorfolgung rehabilitationsfremder Motive damit nur ein von ihr selbst geschaffenes Gefahrmoment verwirklicht hat (vgl. hierzu näher BSG, Urteil vom 2. November 1988 - 2 RU 7/88 - SozR 2200 § 548 Nr. 93.
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10
    Für den Wahrheitsgehalt der ursprünglichen Angaben der Klägerin spricht zudem, dass sie (noch) keinen erkennbaren Bezug zu irgendwelchen versicherungsrechtlichen Überlegungen ausweisen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 41/02 R - SozR 4-2700 § 4 Nr. 1) und kein plausibler Grund ersichtlich ist, warum die Klägerin den später behaupteten Hintergrund des Unfalls hätte verschweigen sollen.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10
    Dabei muss die für die Zurechnung maßgebliche Handlungstendenz durch objektiv feststellbare Umstände gestützt werden, deren tatsächliche Grundlagen im Sinne des so genannten Vollbeweises sicher feststehen müssen (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen dieses Beweismaßstabs BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 - SozR § 548 Nr. 84; Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2.
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10
    Ein rein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang reicht nicht aus (so schon BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23; Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - stationäre Rehabilitation -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 6 U 23/10
    Dabei erfordert das Erhalten einer Leistung zur Rehabilitation nicht stets das passive Hinnehmen derselben, sondern mitunter auch die aktive Betätigung, ohne die die Ziele einer Rehabilitation nicht zu erreichen sind (vgl. BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - L 8 U 3286/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 15

    Dabei erfordert das Erhalten einer Leistung zur Rehabilitation nicht stets das passive Hinnehmen derselben, sondern mitunter auch die aktive Betätigung, ohne die die Ziele einer Rehabilitation nicht zu erreichen sind (vgl. BSG 27.04.2010 - B 2 U 11109 R-; LSG Sachsen-Anhalt 23.05.2012 - L 6 U 23/10 - juris).
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