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   OLG Köln, 05.07.2019 - I-6 U 234/18   

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https://dejure.org/2019,19588
OLG Köln, 05.07.2019 - I-6 U 234/18 (https://dejure.org/2019,19588)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2019 - I-6 U 234/18 (https://dejure.org/2019,19588)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2019 - I-6 U 234/18 (https://dejure.org/2019,19588)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Mensch gegen Maschine - Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mitverschulden, wenn man versucht rollenden PKW einfach so aufzuhalten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    In Sandalen ein rollendes Auto aufhalten zu wollen ....

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    OLG Köln zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erhebliches Eigenverschulden: Vom Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Von abwärts rollendem "Mini" überrollt - Bei dem Versuch, das fahrerlose Auto aufzuhalten, wird ein Mann schwer verletzt: Eigenverschulden überwiegt

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Überrollt beim Versuch, ein wegrollendes Auto mit bloßen Händen zu stoppen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 254, 823 BGB; §§ 7, 8 Nr. 2, 18 StVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18
    Fehlt es an einer Dauerbeziehung, wie es bei gelegentlichen Hilfeleistungen an dem Betriebe unbeteiligter Personen der Fall ist, so kann eine den Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 StVG herbeiführende Tätigkeit nach Sinn und Zweck des Gesetzes nur angenommen werden, wenn sie in einer so nahen und unmittelbaren Beziehung zu den Triebkräften des Kfz steht, dass der Tätige nach der Art seiner Tätigkeit den besonderen Gefahren des Kfz-Betriebs mehr ausgesetzt ist als die Allgemeinheit (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 286/9, NJW 2011, 292).

    Zwar kann der Zurechnungszusammenhang durch ein Dazwischentreten eines Dritten unterbrochen werden, so dass eine Haftung nicht besteht (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 286/09, NJW 2011, 292).

    Diese Erwägungen gelten auch für einen Dritten, der nach einem Unfallgeschehen Hilfe leistet (vgl. BGH, NZV 2010, 609, mwN).

  • LG Köln, 23.11.2018 - 19 O 156/14
    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18
    Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das am 23.11.2018 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 19 O 156/14 - werden zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 12.10.2018 - 19 O 156/14 - den Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Schadensersatz aufgrund des Unfallereignisses vom 16.11.2011 dem Grunde nach zu 100% für gerechtfertigt zu erklären sowie.

    das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Köln zum Az. 19 O 156/14, verkündet am 23.11.2018, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18
    Eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten ist aber unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2015 - VI ZR 206/14, NJW-RR 2015, 1056).

    Die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Minderung des Anspruchs des Geschädigten beruht auf der Überlegung, dass jemand, der diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, auch den Verlust oder die Kürzung seiner Ansprüche hinnehmen muss, weil es im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem unbillig erscheint, dass jemand für den von ihm erlittenen Schaden trotz eigener Mitverantwortung vollen Ersatz fordert (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 1056, mwN).

  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Senats an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich unter anderem aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2014 - VI ZR 394/13, NJW 2014, 2797, mwN).

    Ist dies der Fall, obliegt dem Senat nach Maßgabe des § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO die Kontrolle der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage des erstinstanzlichen Urteils ungeachtet einer entsprechenden Berufungsbegründung (vgl. BGH, NJW 2014, 2797).

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18
    Die Prüfungskompetenz des Senats hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen ist nicht auf Verfahrensfehler und damit in dem Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15, NJW 2016, 713).
  • OLG Köln, 06.04.2017 - 3 U 111/15

    Regressansprüche des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18
    Nicht erheblich ist, dass der Unfall auf einem Privatgelände stattfand (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.04.2017 - 3 U 111/15, RuS 2018, 320).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 217/14

    Berufung im Maklerlohnprozess: Vorliegen eines qualifizierten

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18
    Denn das Berufungsgericht hat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zu Grunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2015 - X ZR 31/13, GRUR 2015, 768 Rn. 25; BGH, Urteil vom 05.05.2015 - XI ZR 326/14, NJW-RR 2015, 1200; BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZR 217/14, NJW-RR 2015, 944, jeweils mwN).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 196/13

    Insolvenzanfechtung der Rückgewähr eines GmbH-Gesellschafterdarlehens bzw. die

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18
    Denn das Berufungsgericht hat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zu Grunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2015 - X ZR 31/13, GRUR 2015, 768 Rn. 25; BGH, Urteil vom 05.05.2015 - XI ZR 326/14, NJW-RR 2015, 1200; BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZR 217/14, NJW-RR 2015, 944, jeweils mwN).
  • BGH, 24.02.2015 - X ZR 31/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Bindung des

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18
    Denn das Berufungsgericht hat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zu Grunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2015 - X ZR 31/13, GRUR 2015, 768 Rn. 25; BGH, Urteil vom 05.05.2015 - XI ZR 326/14, NJW-RR 2015, 1200; BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZR 217/14, NJW-RR 2015, 944, jeweils mwN).
  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 326/14

    Berufungsverfahren: Gehörsverstoß durch unterlassene erneute Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2019 - 6 U 234/18
    Denn das Berufungsgericht hat nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zu Grunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2015 - X ZR 31/13, GRUR 2015, 768 Rn. 25; BGH, Urteil vom 05.05.2015 - XI ZR 326/14, NJW-RR 2015, 1200; BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZR 217/14, NJW-RR 2015, 944, jeweils mwN).
  • OLG Jena, 04.02.1999 - 1 U 425/98

    Anspruch der Eltern auf Geldrente wegen des für ihren Sohn tödlich verlaufenen

  • OLG München, 28.09.2018 - 10 U 4206/17

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Pkw des fließenden Verkehrs auf einen auf

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

  • OLG Hamm, 24.08.2018 - 7 U 23/18

    Betrieb eines Kraftfahrzeugs; Zurechnungszusammenhang; Schutzzweck der Norm;

  • OLG Zweibrücken, 07.10.2020 - 1 U 57/19

    Regressansprüche bei Selbstentzündung eines verunfallten PKW in einer Werkstatt

    Erfasst werden nur solche Personen, die durch die unmittelbare Beziehung ihrer Tätigkeit zum Betrieb des Kraftfahrzeugs den von ihm ausgehenden besonderen Gefahren gerade als Fortbewegungsmittel stärker ausgesetzt sind als die Allgemeinheit, auch wenn sie nur kurzfristig oder aus Gefälligkeit beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig geworden sind (BGH, Urteil vom 05.10.2010, Az. VI ZR 286/09 BGH, Urteil vom 16.12.1953, Az. VI ZR 131/52; OLG Koblenz, Urteil vom 19.08.2019, Az. 12 U 1444/18; OLG Köln, Urteil vom 05.07.2019, Az. 6 U 234/18; jeweils Juris).
  • LG Heilbronn, 05.12.2019 - 6 O 443/18

    Ansprüche eine Gemeinde gegen ein Chemieunternehmen bei einer nachteiligen

    Das gilt indessen nur, wenn im Falle der objektiven Klagehäufung von Leistung- und Feststellungsbegehren, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen Anspruch oder einen Teil der Ansprüche entschieden wird (BGHZ 182, 116 ff.; OLG Köln, Urteil vom 5. Juli 2019, 6 U 234/18 Rz. 37 ff., juris; Musielak in Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 304 ZPO Rz. 26; Musielak/Voit, ZPO 16. Aufl.2019 Rz. 26; OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 13672 Rz. 105).
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