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   OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 236/05   

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https://dejure.org/2006,18531
OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 236/05 (https://dejure.org/2006,18531)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.05.2006 - 6 U 236/05 (https://dejure.org/2006,18531)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 6 U 236/05 (https://dejure.org/2006,18531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8; ; BGB § 823 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 87; ; GWB § 87 Abs. 1; ; GWB § 87 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 89; ; GWB § 93

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 10
    Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers nach Widerruf eines zweiten Preselection-Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 18.11.2005 - 81 O (Kart) 93/05

    Anspruch auf Wiederherstellung der Voreinstellung eines Telefonanschlusses auf

    Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 236/05
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. November 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O (Kart) 93/05 - teilweise abgeändert.
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17

    Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim

    Die in § 91 Satz 2 GWB (n.F.) nunmehr angeordnete materielle Anknüpfung führt nach in Rechtsprechung sowie Literatur wohl überwiegend vertretener und auch zutreffender Ansicht dazu, dass die Berufungszuständigkeit eines Kartell-Oberlandesgerichts nicht mehr damit begründet werden kann, dass im ersten Rechtszug ein Landgericht - obwohl eine Kartellstreitigkeit im Sinne von § 87 GWB objektiv nicht vorgelegen hat - in seiner Eigenschaft "als Kartellgericht" entschieden hat (so: OLG Köln, Urteil v. 24. Mai 2006 - 6 U 236/05 , BeckRS 2009, 22054 [unter II.1.]; OLG München, Urteil v. 12. März 2009 - 23 U 4606/08 , BeckRS 2010, 26448; FK- Bracher , § 91 GWB Rz. 13; einschränkend Langen/Bunte - Bornkamm , § 91 Rz. 15: Kartell-OLG für das Rechtsmittel zuständig, sofern vorinstanzlich das Landgericht erkennbar und ohne eklatante Fehlbeurteilung unter Inanspruchnahme seiner kartellrechtlichen Zuständigkeit entschieden hat; a. A. Immenga/Mestmäcker - K. Schmidt , § 91 Rzn. 10, 14: Rechtsmittelzuständigkeit des Kartell-OLG kraft "Doppeltatbestands" stets auch dann, wenn im ersten Rechtszug das Landgericht objektiv erkennbar in der Eigenschaft als ausschließlich zuständiges "Kartellgericht" entschieden hat).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17

    Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht

    Infolgedessen kann die Berufungszuständigkeit eines Kartell-Oberlandesgerichts richtigerweise nicht mehr damit begründet werden, dass im ersten Rechtszug ein Landgericht - obwohl eine Kartellstreitigkeit im Sinne von § 87 GWB objektiv nicht vorgelegen hat - in seiner Eigenschaft "als Kartellgericht" entschieden hat (Senat, Beschluss v. 24. Januar 2018 - VI-U (Kart) 10/17 , Umdruck S. 7 ff. [unter II.A.2.a.aa.] m.w.N. - Berufungseinlegung beim Kartell-Oberlandesgericht ); diese Beurteilung hat auch der im Streitfall wegen des Rechtsmittels der Beklagten angerufene 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln selbst bereits vertreten (vgl. OLG Köln, Urteil v. 24. Mai 2006 - 6 U 236/05 , BeckRS 2009, 22054 [unter II.1.]).
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06

    Fehlerhafte Auftragsbestätigung im Resalegeschäft

    Ein Widerspruch zu der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 24.05.2006 - 6 U 236/05 (81 O (Kart) 93/05 LG Köln) - besteht insoweit nicht.
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