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   OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17   

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OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17 (https://dejure.org/2018,46466)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.12.2018 - 6 U 24/17 (https://dejure.org/2018,46466)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 6 U 24/17 (https://dejure.org/2018,46466)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Kreuzfahrt ohne Angabe eines für jede an Bord verbrachte nachzuentrichtenden Seviceentgelts

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Kreuzfahrt ohne Angabe eines für jede an Bord verbrachte nachzuentrichtenden Seviceentgelts

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Seebeförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Kreuzfahrt ohne Angabe eines für jede an Bord verbrachte nachzuentrichtenden Seviceentgelts

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Kreuzfahrt ohne Angabe eines für jede an Bord verbrachte nachzuentrichtenden Seviceentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Verbraucherrechte gestärkt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Serviceentgelt" einer Kreuzfahrt muss im Gesamtpreis angegeben werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gesamtpreis einer Kreuzfahrt muss obligatorische Trinkgelder enthalten und diese müssen angegeben werden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Aufgezwungenes Trinkgeld auf Kreuzfahrtreise

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zwangstrinkgeld auf Kreuzfahrt muss angegeben werden!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Obligatorisches Trinkgeld muss im Gesamtpreis für eine Kreuzfahrt angegeben werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Buchung einer Kreuzfahrt gestärkt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Obligatorisches Serviceentgelt" zählt zum Gesamtreisepreis

  • versr.de (Kurzinformation)

    OLG Schleswig stärkt Verbraucherrechte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur Angabe eines Serviceentgelts bei einer Kreuzfahrt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zwangs-Trinkgelder bei Kreuzfahrt müssen bei Preisangabe mit berücksichtigt werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Pflicht zur Angabe eines Serviceentgelts bei einer Kreuzfahrt

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Zwangstrinkgeld gehört in den Gesamtpreis der Kreuzfahrtschiffe

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zur Pflicht des Reiseveranstalters zur Angabe obligatorischer Trinkgelder mit dem Reisepreis bei Kreuzfahrten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Gesamtpreis für eine Kreuzfahrt müssen obligatorische Trinkgelder mit angegeben werden - Serviceentgelt stellt keine freiwillige Leistung des Gastes dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17
    Es genügt bereits, wenn eine nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die beanstandete Werbemaßnahme mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (BGH, Urteil vom 7. Mai 2015, I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240, Rn. 14 - Der Zauber des Nordens und vom 26.05.1997 - I ZR 53/95, GRUR 1998, 498, 499 - fachliche Empfehlung III).

    Durch die acht Unternehmen B (Deutschland) GmbH, H GmbH, E Inc., H Reisen GmbH, F GmbH, Reisebüro X GmbH, N Stiftung GmbH und Co. KG und T GmbH ist eine hinreichende repräsentative Vertretung von Mitbewerbern des Beklagten sichergestellt, so dass die kollektiven Interessen der Wettbewerber wahrgenommen werden und ein missbräuchliches Vorgehen des Klägers auszuschließen ist (so im Ergebnis ebenfalls BGH, Urteil vom 7. Mai 2015, a. a. O. Rn. 14 - Zauber des Nordens).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass einige wichtige Unternehmen bei der Veranstaltung und Vermittlung von Kreuzfahrten, die die Beklagte benennt (BB 28, GA II 220), nicht zu den Mitgliedern des Klägers gehören, da es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht darauf ankommt, ob die Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ sind (siehe nur BGH, Urteil vom 7. Mai 2015, a. a. O., Rn 14 - Zauber des Nordens).

    Werden Informationen vorenthalten, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 UWG ohne Weiteres erfüllt (BGH, Urteile vom 4. Februar 2010 - I ZR 66/09, GRUR 2010, 852 Rn. 21 - Gallardo Spyder und vom 7. Mai 2015, a. a. O., 1243 Rn 46 - Zauber des Nordens).

    Unter Zugrundelegung der Feststellungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 7. Mai 2015 (a. a. O., Rn. 17 ff. - Der Zauber des Nordens) ist unter Gesamtpreis im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV der Preis zu verstehen, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile vom Verbraucher zu zahlen ist und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb eines Produkts darstellt.

    Das Landgericht hat die vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 7. Mai 2015 (a. a. O. - Der Zauber des Nordens) aufgestellten und bereits dargestellten (Seite 8 f) Grundsätze zur Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV richtig angewendet und das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs gemäß §§ 3 Abs. 2, 2 Abs. 2 Nr. 8, 3a, 5a Abs. 3 Nr. 3 und 8 UWG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO zutreffend festgestellt.

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17
    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob sich der Senat dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 140/08, GRUR 2010, 1120, 1121 Rn. 14 - Vollmachtsnachweis) und der zum Teil in der Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung anschließt, wonach entsprechend der Regelung in § 174 BGB die Wirkungen der von einem Bevollmächtigten ausgesprochenen Abmahnung entfallen, wenn ihr kein Vollmachtnachweis beigefügt ist, und der Abgemahnte die Abmahnung deswegen unverzüglich zurückweist.

    In diesen Fällen besteht keine Notwendigkeit, die starre Regelung des § 174 BGB anzuwenden (BGH, Urteil vom 19. Mai 2010, a. a. O., 1121 Rn. 15 - Vollmachtsnachweis; Senat, Urteil vom 09.01.2014 - 6 U 27/13, SchlHAnz 2016, 33).

    In Fällen, in denen der Schuldner Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters hat, kann der Schuldner die Unterwerfungserklärung von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde abhängig machen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2010, a. a. O. -Vollmachtsnachweis).

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17
    Ausreichend ist, wenn Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt (BGH, Urteil vom 19.06.1997 - I ZR 72/95, GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung) nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (stRspr; vgl. BGH, Urteile vom 16.11.2006 - I ZR 218/03, GRUR 2007, 610, 611 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V und vom 01.03.2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809, 810 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; OLG Nürnberg WRP 2014, 239, 242 Rn. 37; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen/, 36. Aufl., UWG § 8 Rn. 3.42 f.).

    Dies kann bereits bei einer geringen Zahl entsprechend tätiger Mitglieder anzunehmen sein (BGH, Urteile vom 01.03.2007, a. a. O. - Krankenhauswerbung und vom 16.11.2006 - Sammelmitgliedschaft V).

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17
    Insbesondere hat der Kläger entgegen der Annahme der Beklagten im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Anwaltskosten im Falle einer ersten Abmahnung nicht geltend gemacht werden können (siehe nur BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354, 355 Rn 8f - Kräutertee), keine Rechtsanwaltskosten als Kosten seines Abmahnungsbereichs berücksichtigt.
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17
    Es genügt bereits, wenn eine nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die beanstandete Werbemaßnahme mit einer gewissen - sei es auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (BGH, Urteil vom 7. Mai 2015, I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240, Rn. 14 - Der Zauber des Nordens und vom 26.05.1997 - I ZR 53/95, GRUR 1998, 498, 499 - fachliche Empfehlung III).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17
    Ausreichend ist, wenn Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt (BGH, Urteil vom 19.06.1997 - I ZR 72/95, GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung) nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (stRspr; vgl. BGH, Urteile vom 16.11.2006 - I ZR 218/03, GRUR 2007, 610, 611 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V und vom 01.03.2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809, 810 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; OLG Nürnberg WRP 2014, 239, 242 Rn. 37; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen/, 36. Aufl., UWG § 8 Rn. 3.42 f.).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17
    Welche Anzahl von Gewerbetreibenden "erheblich" ist, lässt sich nicht von vornherein und generell bestimmen (BGH, Urteil vom 05.06.1997 - I ZR 69/95, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17
    Ausreichend ist, wenn Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt (BGH, Urteil vom 19.06.1997 - I ZR 72/95, GRUR 1998, 170 - Händlervereinigung) nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (stRspr; vgl. BGH, Urteile vom 16.11.2006 - I ZR 218/03, GRUR 2007, 610, 611 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V und vom 01.03.2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809, 810 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; OLG Nürnberg WRP 2014, 239, 242 Rn. 37; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen/, 36. Aufl., UWG § 8 Rn. 3.42 f.).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17
    Werden Informationen vorenthalten, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, ist das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 UWG ohne Weiteres erfüllt (BGH, Urteile vom 4. Februar 2010 - I ZR 66/09, GRUR 2010, 852 Rn. 21 - Gallardo Spyder und vom 7. Mai 2015, a. a. O., 1243 Rn 46 - Zauber des Nordens).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2018 - 6 U 24/17
    Hiernach ist es insbesondere rechtsmissbräuchlich, wenn ein Verband mit einem selektiven Vorgehen ausschließlich gegen Nichtmitglieder bezweckt, neue Mitglieder zu werben, denen er nach einem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht (BGH, Urteil vom 17.8. 2011 - I ZR 148/10, GRUR 2012, 411, 413 Rn 23 - Glücksspielverband).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2013 - 3 U 78/13

    Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: Verbandsklagebefugnis;

  • OLG Jena, 19.02.2014 - 2 U 668/13

    Preiswerbung für Kreuzfahrten ohne Einbeziehung des zu zahlenden Serviceentgelts

  • OLG Dresden, 24.09.2013 - 14 U 517/13
  • OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3188/13

    Fehlende Einberechnung des Service-Entgelts in der Kreuzfahrtwerbung

  • OLG Oldenburg, 09.01.2015 - 6 U 166/14
  • OLG Schleswig, 09.01.2014 - 6 U 27/13
  • OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 49/19

    Gesonderte Ausweisung von "Pfand": Kein wettbewerbsrechtlicher

    Etwas anderes gälte zwar dann, wenn ein Verband planmäßig nur außenstehende Dritte belangte (BGH GRUR 2012, 411, 413 Rn. 22 - Rechtsmissbrauch; Senat, Urteil vom13.12.2018 - 6 U 24/17 -, SchlHAnz 2020, 152, 154 - Serviceentgelt bei Kreuzfahrt), doch ist für ein solches Vorgehen des Klägers nichts vorgetragen.
  • OLG Hamburg, 06.02.2020 - 15 U 91/19

    Endreinigung - Preisangaben in einem Prospekt über die Vermietung von

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urteil vom 21.12.2017, 6 U 18/17) und OLG Schleswig (Urteil vom 13.12.2018, 6 U 24/17).
  • OLG Schleswig, 14.05.2020 - 6 U 1/19
    Diese Auslegung hat auch der Senat schon vertreten (Urteil vom 13.12.2018 - 6 U 24/17 -).
  • OLG Schleswig, 18.10.2021 - 6 W 25/21

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen

    Dieser Auffassung hat sich auch der Senat angeschlossen (Senat, Urteil vom 13.12.2018 - 6 U 24/17 -, SchlHAnz 2020, 152, 154 - Serviceentgelt).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17   

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https://dejure.org/2018,17303
OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17 (https://dejure.org/2018,17303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2018 - 6 U 24/17 (https://dejure.org/2018,17303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 6 U 24/17 (https://dejure.org/2018,17303)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Küchenmesser

    Art. 8, 10, 83, 98 GGV

  • rechtsportal.de

    GGV Art. 8; GGV Art. 10; GGV Art. 83; GGV Art. 98
    Design; Geschmacksmuster; Technizität; Gestaltungsfreiheit; Schutzumfang; Küchenmesser

  • rechtsportal.de

    GGV Art. 8; GGV Art. 10; GGV Art. 83; GGV Art. 98
    Schutzfähigkeit der Gestaltungsmerkmale eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Designrecht: Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Schutzumfang eines Designs (Küchenmesser)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erweiterter Schutzumfang eines geschützten Küchenmessers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 331
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 124/10

    Weinkaraffe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
    Der Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes kann sich zwar nur auf diejenigen Merkmale der Erscheinungsform eines Erzeugnisses erstrecken, die anhand seiner Wiedergabe in der Anmeldung eindeutig erkennbar sind (vgl. zum deutschen Recht BGH GRUR 1977, 602, 604 - Trockenrasierer; BGH, GRUR 2012, 1139 Rnr. 16 - Weinkaraffe).

    Im Wege der Auslegung können auf diese Weise auch Unklarheiten beseitigt werden, die durch unterschiedliche Darstellungen verschiedener Ausführungsformen des Geschmacksmusters in der Anmeldung entstehen (BGH GRUR 2012, 1139 - Weinkaraffe, Rnr. 23 m.w.N).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2012, 1139, 1141 , Rnr. 36 ff. - Weinkaraffe) ist zwar der Schutz einzelner Elemente eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ausgeschlossen.

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
    Da im Bereich der Geschmacksmuster die Person, die den Vergleich vornimmt, der informierte Benutzer ist, der sich vom einfachen Durchschnittsverbraucher unterscheidet, können bei der Beurteilung des Gesamteindrucks, den das fragliche Geschmacksmuster hervorruft, grundsätzlich die tatsächlich vertriebenen Erzeugnisse, die diesen Geschmacksmustern "entsprechen", herangezogen werden (EuGH GRUR 2012, 506 PepsiCo).

    (EuGH, GRUR 2012, 506, 508 - PepsiCo).

  • EuGH, 21.09.2017 - C-361/15

    Easy Sanitary Solutions / Group Nivelles - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
    Der Grad der Gestaltungsfreiheit als Kriterium für die Anforderungen an die Eigenart (Art. 6 II GGV) wie für den Schutzumfang (Art. 10 II GGV) hängt von den Besonderheiten der jeweiligen Produktkategorie ab; dies gilt auch nach der Entscheidung "Duschabflussrinne" des EUGH (GRUR 2017, 1244).

    Diese Grundsätze zur Bestimmung des Grades der Gestaltungsfreiheit bleiben auch nach der Entscheidung "Duschabflussrinne" des Gerichtshofs der Europäischen Union (GRUR 2017, 1244) anwendbar.

  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 6 W 96/14

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
    Demnach kann sich der Schutzumfang erweitern, wenn das Klagemuster vom vorbenannten Formenschatz einen größeren Abstand hält, als es zur Begründung der Eigenart erforderlich wäre (vgl. Senat WRP 2015, 238, Rn. 3).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
    Dies verstieße gegen den Wortlaut und auch gegen den Sinn und Zweck des gesetzlichen Gebührentatbestandes in Nr. 2300 VV-RVG, der eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus nicht in das Ermessen des Rechtsanwalts stellt, sondern bestimmt, dass eine Gebühr von mehr als 1, 3 nur gefordert werden kann, wenn seine außergerichtliche Tätigkeit umfangreich oder schwierig und damit überdurchschnittlich war (vgl. BGH NJW 2012, 2813 - Rnr. 11; BGH NJW 2013, 169 ).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 72/16

    Ansprüche des Vertreibers einer Software wegen Verstoßes gegen Lizenzbestimmungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
    In der Entscheidung "Nintendo/BigBen" (GRUR 2017, 1120 ) hat der EuGH nunmehr klargestellt, unter dem Begriff des "Staates ..., in dem die Verletzung begangen wurde" im Sinne dieser Vorschrift der Staat zu verstehen ist, in dem das schadensbegründende Ereignis eingetreten ist.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 W 24/17

    Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen: Indizielle Bedeutung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf der eigenen Streitwertangabe in der Abmahnung vom 4.9.2015 (Anlage K 17), der in der Regel indizielle Bedeutung für das mit der Rechtsverfolgung verbundene wirtschaftliche Interesse des Klägers zukommt (vgl. Senat WRP 2017, 719 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
    Dies gilt insbesondere, wenn weder die Schutzfähigkeit in Ansehung des Stands der Technik bzw. vorbekannter Gestaltungen zu beurteilen ist noch im Zusammenhang mit der geltend gemachten Verletzung aufwendige oder komplexe Prüfungen erforderlich sind (BGH GRUR 2014, 206 , , Rnr. 24 - Einkaufskühltasche; vgl. hierzu bereits Senat, Urteil vom 4.5.2010 - 6 U 189/09 m. w. N.).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 70/11

    Kosten des Patentanwalts IV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur parallelen Regelung im Patentrecht (vgl. zuletzt GRUR 2012, 759 - Kosten des Patentanwalts IV) gilt diese Vorschrift für die vorgerichtliche Abmahnung nämlich nicht, weshalb dort Patentanwaltskosten nur dann erstattungsfähig sind, wenn der Patentanwalt Aufgaben übernommen hat, die - wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage - zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören.
  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 6 U 208/11

    Höhe der Geschäftsgebühr für kennzeichenrechtliche Abmahnung; Lizenzanalogie als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17
    Unter diesen Umständen könnte die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit einer kennzeichenrechtlichen Abmahnung daher möglicherweise als überdurchschnittlich schwierig oder umfangreich im Sinne von Nr. 2300 KV-RVG angesehen werden, wenn der Anwalt auch solche patentanwaltstypischen Aufgaben übernommen hätte (Senat Urt. v. 8.11.2012 - 6 U 208/11 , BeckRS 2012, 24218).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2011 - 6 U 189/09

    Aufklärungspflichten der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds

  • OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 6 W 50/10

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters; Sequestrationsanspruch

  • BGH, 14.03.1958 - I ZR 8/57

    Schlafzimmermodell

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 20 U 154/08

    Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines

  • OLG Frankfurt, 18.02.2016 - 6 U 245/14

    Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters mangels Eigenart

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

  • OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13

    Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs;

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters

  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75

    Trockenrasierer

  • LG Frankfurt/Main, 16.11.2016 - 8 O 70/16

    Verkündet am: 16.11.2016

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem

    Grundsätzlich ist bei der Beurteilung des Schutzumfangs zum einen der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung seines Designs (§ 38 II DesignG) und zum andern auch der Abstand des Klagedesigns zum vorbekannten Formenschatz zu berücksichtigen (vgl. wegen der weiteren Einzelheiten zuletzt BGH GRUR 2018, 832 [BGH 11.01.2018 - I ZR 187/16] Rn. 21 - Ballerinaschuh m.w.N.; Senat GRUR-RR 2018, 331 Rn. 33 ff. - Küchenmesser).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 20 U 81/17
    Worin die von der Klägerin mit weiterem Schriftsatz vom 11.09.2018 geltend gemachte Abweichung von der Rechtsprechung des OLG Frankfurt in der Entscheidung "Küchenmesser" (GRUR-RR 2018, 331) liegen soll, erschließt sich dem Senat nicht.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2021 - 6 U 1/21

    Schutzfähigkeit von Designrechten für LED-Spiegel

    Zu berücksichtigen ist jedoch auch, ob die Gestaltungsfreiheit dadurch eingeengt ist, dass es auf dem betreffenden Warengebiet schon eine sehr große Mustervielfalt gibt (sog. "qualitative" Musterdichte, vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2018, 331 - Küchenmesser).
  • OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters: erhöhte Gestaltungsfreiheit und

    Anspruchsgrundlage für einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten für ein Abmahnschreiben wegen mutmaßlicher Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist Art. 88 Abs. 2 GGV i.V.m. §§ 677, 683, 670 BGB (OLG Frankfurt, BeckRS 2018, 13797 Rn. 43).
  • LG Hamburg, 21.09.2021 - 310 O 176/20
    Anspruchsgrundlage für einen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten für ein Abmahnschreiben wegen mutmaßlicher Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist Art. 88 Abs. 2 GGV i.V.m. §§ 677, 683, 670 BGB (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.06.2018 - 6 U 24/17, BeckRS 2018, 13797 Rn. 43).
  • LG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 12 O 57/20
    Zu berücksichtigen ist jedoch auch, ob die Gestaltungsfreiheit dadurch eingeengt ist, dass es auf dem betreffenden Warengebiet schon eine sehr große Mustervielfalt gibt (sog. "qualitative" Musterdichte, vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2018, 331 - Küchenmesser).
  • LG Frankfurt/Main, 16.01.2019 - 6 O 57/18
    Beim Vergleich des Gesamteindrucks von Klagemuster und angegriffener Ausführungsform sind sowohl die Übereinstimmungen als auch die Unterschiede der zu vergleichenden Muster zu berücksichtigen (BGH GRUR 2013, 285 Rn. 31 - Kinderwagen II; BGH BeckRS 2018, 11024, Rn. 41 - Ballerinaschuh; OLG Frankfurt GRUR-RR 2018, 331, 333 - Küchenmesser).
  • BPatG, 17.01.2019 - 30 W (pat) 703/17

    Designbeschwerdeverfahren - Berichtigung des Registers - "Fugen-Glättwerkzeug" -

    Bei Unklarheiten der Anmeldung ist daher der Wille des Anmelders durch Auslegung zu ermitteln (BGH GRUR 2012, 1139 Rn. 23 - Weinkaraffe; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 331, 322; Eichmann/v. Falkenstein/ Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 37 Rn. 10).
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