Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.12.2012 - 6 U 27/10   

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https://dejure.org/2012,40594
OLG Brandenburg, 11.12.2012 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2012,40594)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2012 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2012,40594)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2012,40594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Angabe des Endpreises für Küchen und Möbel in einem Werbeprospekt

  • kanzlei.biz

    Hervorhebung eines "Werbepreises' durch farbige Gestaltung oder größere Schriftgröße wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Angabe des Endpreises für Küchen und Möbel in einem Werbeprospekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 25.02.2013)

    Lieferpreis ist nicht gleich Endpreis

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Auch bei Ratenzahlung muss der Endpreis deutlich angegeben werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Endpreis muss auch bei Ratenzahlung deutlich lesbar und gut wahrnehmbar sein

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Endpreis im Prospekt deutlich anzugeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbeprospekt enthält irreführende Preisangaben

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Preisklarheit und Preiswahrheit beim Ratenkauf: Auch Endpreise sind deutlich darzustellen!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 6 U 142/07

    Wettbewerbsverstoß: Blickfangmäßige Werbung für Rabatte und zinsfreie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2012 - 6 U 27/10
    Für den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Leser des Prospekts ist damit hinreichend klar und eindeutig entnehmbar, dass es Bedingungen für die Inanspruchnahme der zinsfreien Finanzierung gibt und wo diese näher erläutert werden (vgl. Senatsurteil vom 01.07.2008 - 6 U 142/07, zitiert nach juris, Rn. 53).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 4/97

    Herabgesetzte Schlußverkaufspreise - Wesentliche Beeinträchtigung; Endpreis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2012 - 6 U 27/10
    Leichte Erkennbarkeit und deutliche Lesbarkeit sind nicht gegeben, wenn - wie hier - Schriftgröße, Schriftart oder Schriftfarbe derart gewählt sind, dass die Angaben nur mit Mühe wahrgenommen werden können (vgl. Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 1 PAngV Rn. 49) und der Endpreis erst durch einen zusätzlichen Rechenvorgang ermittelt werden muss (vgl. BGH GRUR 1999, 762, 763).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08

    Versandkosten bei Froogle II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2012 - 6 U 27/10
    Die Regelung des § 1 Abs. 6 PAngV findet ihre Grundlage in der Regelung des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 98/6/EG über den Verbraucherschutz bei Preisangaben (vgl. BGH GRUR, 2010, 251, 252, juris, Rn. 16; BGH GRUR 2010, 1110, juris, Rn. 19).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2012 - 6 U 27/10
    Auf die vom Senat zugelassene Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit dem am 22.09.2011 verkündeten Urteil - I ZR 229/10 - das Urteil des Senats vom 30.11.2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10   

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https://dejure.org/2011,3620
OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2011,3620)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.01.2011 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2011,3620)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2011,3620)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • markenmagazin:recht

    § 26 Abs. 3 S. 1 MarkenG
    SUPERIllu - rechtserhaltende Benutzung einer Marke

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 26 Abs. 3 S. 1 MarkenG
    Die Marke "Illu” wird durch den Vertrieb der Zeitschrift "SUPERIllu” rechtserhaltend benutzt

  • openjur.de

    SUPERIllu

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtserhaltende Benutzung der Wortmarke

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Neue Markennutzung von "ILLU" durch "SUPER illu" gewährt rechtserhaltenden Schutz

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    SUPERIllu

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Benutzung der Marke ILLU durch SUPER illu

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Der Gebrauch einer Marke kann auch für markenrechtlich eigenständige Bestandteile rechtserhaltend wirken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
    Der rechtserhaltenden Benutzung einer Marke durch eine unwesentlich abgewandelte Markenform (§ 26 Abs. 3 S. 1 MarkenG) steht es nicht entgegen, dass der Markeninhaber eine weitere Marke registriert hat, die der abgewandelten Form hochgradig ähnlich, aber nicht mit ihr identisch ist (Abgrenzung zu EuGH WRP 2007, 1322 - BAINBRIDGE).

    Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.09.2007 (C-234/06 P; Il Ponte Finanziaria Spa/HABM, WRP 2007, 1322 - BAINBRIDGE ) folgt nichts anderes.

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (BGHZ 156, 250 - Marktführerschaft ; BGH GRUR 2007, 1079 Rz. 36 - Bundesdruckerei ; BGH GRUR 2008, 1002 Rz. 27 f. - Schuhpark ), über das der Senat aufgrund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichenstreitsachen verfügt.

    Die Feststellung des Verkehrsverständnisses kann auch dann aus eigener Sachkunde getroffen werden, wenn ein anderes Kennzeichengericht die Frage gegenteilig gewürdigt hat (vgl. BGH GRUR 2008, 1002 Rz. 28 - Schuhpark ).

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
    Im Rahmen der nach der herrschenden Meinung zu § 49 Abs. 3 MarkenG zur Frage der Löschung teilbenutzter Oberbegriffe bevorzugten sog. "erweiterten Minimallösung" (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 49 Rz. 26 ff.; Ströbele/ Hacker , a.a.O., § 49 Rz. 44 ff., je m.w.N.) sind im Interesse der geschäftlichen Bewegungsfreiheit des Markeninhabers zusätzlich zu den tatsächlich benutzten diejenigen Waren und Dienstleistungen im Verzeichnis zu belassen, die nach der Verkehrsauffassung zum gleichen Waren-/Dienstleistungsbereich gehören (vgl. BGH GRUR 2009, 60 Rz. 32 - LOTTOCARD m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
    Bei der Hinzufügung eines Zeichenbestandteils (hier: SUPER) kommt es darauf an, dass der Verkehr den hinzugefügten Bestandteilen keine maßgebende eigene kennzeichnende Wirkung beimisst (BGH GRUR 2008, 616 Rz. 12 - AKZENTA m.w.N.).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03

    GALLUP

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
    Gerade der von der Klägerin betonte Umstand, dass Titel- und Markenschutz unterschiedliche Zielrichtungen haben, spricht dafür, dass in der Benutzung eines Zeichens als Titel eines Druckerzeugnisses nicht nur ein Hinweis zur Unterscheidung des Werks von anderen, sondern auch ein Hinweis auf die betriebliche Herkunft dieses Erzeugnisses liegen kann (vgl. BGH GRUR 2000, 504 - FACTS ; BGH GRUR 2006, 152 - GALLUP ).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
    Im Streitfall es handelt sich um den typischen Fall eines "sprechenden Zeichens": Aus der Gattungsbezeichnung wird durch eine nicht naheliegende Veränderung (hier: Verkürzung) ein in der Alltagssprache ungebräuchlicher Phantasiebegriff, der aber seine Herkunft aus der Gattungsbezeichnung noch erkennen lässt (vgl. die Beispiele bei Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rz. 564 f., z.B. BGH GRUR 2009, 1055 Rz. 30 - air-dsl [für schnellen, kabellosen Internetzugang]; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 266 - Corn Pops [für Produkte aus gerösteten aufgebrochenen Getreidekörnern]).
  • OLG München, 24.09.2009 - 29 U 2929/09
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
    Der Würdigung, dass "illu" im Zusammenhang mit Druckerzeugnissen ein rein beschreibender, abkürzender Hinweis auf eine Illustrierte sei (so OLG München, Urt. v. 24.09.2009, Az. 29 U 2929/09), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 79/02

    "Corn Pops Rice Pops"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
    Im Streitfall es handelt sich um den typischen Fall eines "sprechenden Zeichens": Aus der Gattungsbezeichnung wird durch eine nicht naheliegende Veränderung (hier: Verkürzung) ein in der Alltagssprache ungebräuchlicher Phantasiebegriff, der aber seine Herkunft aus der Gattungsbezeichnung noch erkennen lässt (vgl. die Beispiele bei Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rz. 564 f., z.B. BGH GRUR 2009, 1055 Rz. 30 - air-dsl [für schnellen, kabellosen Internetzugang]; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 266 - Corn Pops [für Produkte aus gerösteten aufgebrochenen Getreidekörnern]).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
    Im Übrigen gehören die Senatsmitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen der bundesweit angebotenen Zeitschrift (vgl. BGH a.a.O. - Marktführerschaft ; BGH GRUR 2009, 669 Rz. 16 - POST II ).
  • OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08

    Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Kennzeichenkraft und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
    Entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht (vgl. Lange WRP 2008, 697; OLG Köln GRUR 2009, 958) ist § 26 Abs. 3 S. 2 MarkenG nicht wegen Verstoßes gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht unanwendbar.
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

  • LG Mannheim, 12.01.2010 - 2 O 44/09
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09

    PROTI

    bb) Nach der Gegenansicht sollen Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a MarkenRL der Anwendung des § 26 Abs. 3 Satz 2 MarkenG im Grundsatz nicht entgegenstehen (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2011, 134, 135 f. - Superillu; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 26 Rn. 179 f.; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 26 Rn. 138; Hildebrandt, Marken und andere Kennzeichen, 2. Aufl., § 8 Rn. 30; Bergmann, MarkenR 2009, 1, 6; Eichelberger, WRP 2009, 1490, 1494).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.10.2010 - I-6 U 27/10   

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https://dejure.org/2010,10473
OLG Köln, 08.10.2010 - I-6 U 27/10 (https://dejure.org/2010,10473)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.10.2010 - I-6 U 27/10 (https://dejure.org/2010,10473)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - I-6 U 27/10 (https://dejure.org/2010,10473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 465 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 27/10
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rdz. 17 - "coccodrillo"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2006, 859, Rz 21 - "Malteserkreuz"; GRUR 2008, 258, Rz 35 - "INTERCONNECT/T-InterConnect") im Einzelfall zwar auch lediglich schwach kennzeichnungskräftige Elemente für sich genommen eine selbstständig kennzeichnende Stellung in dem angegriffenen Zeichen aufweisen können.

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 27/10
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rdz. 17 - "coccodrillo"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 27/10
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren, für die die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 27/10
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren, für die die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 27/10
    Dabei dürfen jedoch die übrigen Zeichenbestandteile nicht völlig außer Acht gelassen bzw. "abgespalten" und die Prüfung allein auf das prägende Element reduziert werden; denn es besteht kein Erfahrungssatz, der die Annahme rechtfertigte, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774 f -"falke-run/LE RUN"-).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 27/10
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rdz. 17 - "coccodrillo"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 27/10
    Es kann auch nicht angenommen werden, dass der Zeichenbestandteil "HOT" das angegriffene Gesamtzeichen zwar nicht präge, ihm jedoch im Sinne der Entscheidung "THOMSON LIFE" des EuGH (GRUR 2005, 1042) eine selbstständig kennzeichnende Stellung zukomme.
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 27/10
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2006, 859, Rz 21 - "Malteserkreuz"; GRUR 2008, 258, Rz 35 - "INTERCONNECT/T-InterConnect") im Einzelfall zwar auch lediglich schwach kennzeichnungskräftige Elemente für sich genommen eine selbstständig kennzeichnende Stellung in dem angegriffenen Zeichen aufweisen können.
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 27/10
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren, für die die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH GRUR 07, 1066, 1067 f - "Kinderzeit"; GRUR 05, 523 f - "MEY/Ella May"; GRUR 05, 419, 422, - "Räucherkate"; GRUR 05, 326 - "il Padone/Il Portone"; GRUR 02, 1067 f - "DKV/OKV"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 f - "Festspielhaus"; GRUR 00, 875/876 -"Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "Nitrangin I"; EuGH GRUR Int 00, 899 - "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze").
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 27/10
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (vgl. z.B. BGH GRUR 06, 859 f - "Malteserkreuz"; GRUR 06, 60 Rdz. 17 - "coccodrillo"; GRUR 02, 626,628 - "IMS"; WRP 99, 189,191 - "Tour de culture"; GRUR 96, 200 f -"Innovadiclophlont"; GRUR 96, 198 f - "Springende Raubkatze").
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2004 - 20 U 109/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses i.S.d. § 2 Abs.

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • BPatG, 09.10.2012 - 27 W (pat) 49/11

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "HOT" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde ist veranlasst, weil der Senat mit dieser Entscheidung von der Entscheidung des OLG Köln in dem Verfahren 6 U 27/10 abweicht, in der das O... auf Seite 5 seines Urteils die Auffassung vertreten.
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 186/10
    OLG Köln - Az. 6 U 27/10 vom 08.10.2010;.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 27/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,52013
OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2010,52013)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2010 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2010,52013)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2010 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2010,52013)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.06.2010 - 6 U 27/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31954
OLG Schleswig, 28.06.2010 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2010,31954)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.06.2010 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2010,31954)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 6 U 27/10 (https://dejure.org/2010,31954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Das sicherste Auto aller Zeiten" - Tatsachenbehauptung oder reklamehafte Übertreibung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 5 Abs. 1 UWG
    "Das sicherste Auto aller Zeiten” - Irreführung, wenn anderer Wagen im Crashtest besser abschneidet

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