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   OLG Frankfurt, 30.05.2016 - 6 U 27/16   

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https://dejure.org/2016,15438
OLG Frankfurt, 30.05.2016 - 6 U 27/16 (https://dejure.org/2016,15438)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2016 - 6 U 27/16 (https://dejure.org/2016,15438)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 6 U 27/16 (https://dejure.org/2016,15438)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichnungskraft einer Unternehmensbezeichnung

  • online-und-recht.de

    Zur Unterscheidungskraft eines Unternehmensnamens

  • kanzlei.biz

    Zur Unterscheidungskraft einer Unternehmensbezeichnung, die einen Vornamen enthält

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5
    Kennzeichen; Unternehmenskennzeichen; Vorname; Unterscheidungskraft

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 5
    Schutzfähigkeit eines aus einem Vornamen und einem Hinweis auf den Unternehmensgegenstand zusammengesetzten Unternehmensbezeichnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Peter"s Objektservice - Kennzeichnungskraft einer Unternehmensbezeichnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schutz des Firmennamens: Schutz auch bei Verwendung des Vornamens im Firmenname

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schutz des Firmennamens auch bei Verwendung des Vornamens im Firmenname

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Schutz einer Unternehmensbezeichnung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unternehmensbezeichnung bestehend aus Vorname und Unternehmensgegenstand ist originär unterscheidungskräftig und geschützt - Holgers Objektservice

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterscheidungskraft eines Unternehmensnamens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Kennzeichnungskraft einer Unternehmensbezeichnung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Kennzeichnungskraft einer Unternehmensbezeichnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kennzeichnungskraft eines Unternehmenskennzeichens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Holger's Objektservice" ist unterscheidungskräftiger Unternehmensname

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 509
  • NZG 2016, 1079
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2016 - 6 U 27/16
    Es reicht aus, dass sich eine bestimmte beschreibende Bedeutung nicht feststellen lässt (BGH GRUR 2008, 1104 Rn. 17 [BGH 31.07.2008 - I ZR 171/05] - Haus & Grund II).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05

    Hansen-Bau

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2016 - 6 U 27/16
    Insoweit gilt für Vornamen nichts anderes als für weit verbreitete Familiennamen (vgl. hierzu BGH GRUR 2008, 801 [BGH 30.01.2008 - I ZR 134/05] - Hansen-Bau, juris-Tz. 12).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07

    Zerknitterte Zigarettenschachtel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2016 - 6 U 27/16
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn z.B. aufgrund der Prominenz der Person schon der alleinige Gebrauch des Vornamen beim angesprochenen Verkehr die Erinnerung an einen bestimmten Träger weckt (vgl. BGH GRUR 2008, 1124, [BGH 05.06.2008 - I ZR 96/07] Rn. 12 - Zerknitterte Zigarettenschachtel).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2016 - 6 U 27/16
    In der Rechtsprechung zu § 12 BGB ist anerkannt, dass Vornamen in Alleinstellung in der Regel keine Namensfunktion besitzen, weil sie vom Verkehr nicht als individualisierender Hinweis auf eine Person verstanden werden (BGH GRUR 1983, 262, 263 - Uwe).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2016 - 6 U 27/16
    Wenn ein einheitliches Klagebegehren auf mehrere Schutzrechte gestützt werden soll, erfordert das Gebot der Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) grundsätzlich die Angabe der Reihenfolge (BGHZ 189, 56 -TÜV I).
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